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Evaluation der Reform der Juristenausbildung Die
Justizministerkonferenz ist angesichts der im Jahre 2003 in Kraft getretenen umfassenden
Reform der Juristenausbildung daran interessiert, die Auswirkungen dieser Reform
zu evaluieren. Sowohl im Studium als auch im Vorbereitungsdienst haben die auf
die Rechtsberatung und -gestaltung zielenden Studieninhalte ein deutlich höheres
Gewicht bekommen. Ferner sollen die internationalen Kompetenzen der Juristinnen
und Juristen durch die heutige Ausbildung verstärkt werden. Im Rahmen einer
breit angelegten Befragung bittet die Justizministerkonferenz Arbeitgeberinnen
und Arbeitgeber, die Juristinnen und Juristen einstellen, um deren Mitwirkung.
Ebenfalls um Beantwortung werden Berufsanfängerinnen und -anfänger gebeten,
die den Vorbereitungsdienst bereits nach neuem Recht (unter Einbeziehung der mindestens
neunmonatigen Pflichtausbildung in der Anwaltschaft) durchlaufen haben. Die Befragung,
die auf elektronischem Wege über das Internet erfolgt, wird nur wenige Minuten
in Anspruch nehmen. Über den Internet-Link: http://www.justiz.nrw.de/JM/landesjustizpruefungsamt/ evaluation/fragebogen_arbeitgeber_neu/index.php sind
die Fragen unmittelbar zugänglich. Der Fragebogen ist alternativ dazu auch
über die Internetseite http://www.justiz.nrw.de/JM
zu erreichen. Selbstverständlich bleibt Ihre Antwort anonym. |