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Informationen für Berufsanfänger

Allgemeine Informationen und Literaturangaben zu den Punkten, die für Sie als Berufsanfänger nach den Erfahrungen der BRAK von Interesse sein könnten, erhalten Sie von der zuständigen regionalen Rechtsanwaltskammer.

Materialien und Informationen können Sie auch erfragen bei der
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9
10179 Berlin
Tel.: (030) 28 49 39-0
Fax: (030) 28 49 39-11
E-Mail: zentrale@brak.de

 

Informationen für Berufsanfänger

Im Folgenden finden Sie allgemeine Informationen und Literaturhinweise zu den Punkten, die für Sie als Berufseinsteiger nach den Erfahrungen der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) von Interesse sein könnten.

1. Zulassung

Für die Zulassung zur Anwaltschaft sind die regionalen Rechtsanwaltskammern zuständig. Eine Übersicht über alle regionalen Rechtsanwaltskammern sowie deren Kontaktinformationen finden Sie hier.

Ein Schwerpunkt Ihrer Überlegung vor der Zulassung ist möglicherweise die Frage Ihres zukünftigen Standortes und der Anwaltsdichte dort. Seit der Aufhebung des Zweigstellenverbots für Rechtsanwälte zum 01.06.2007 ist es schwierig, eine Statistik zur Anwaltsdichte zu erstellen, da man hierbei nicht mehr vom Ort der Zulassung ausgehen kann. Auskünfte zu den Zulassungszahlen finden Sie in den Statistiken der BRAK sowie über die regionalen Rechtsanwaltskammer und die örtlichen Anwaltvereine. Beide bieten Informationsseminare für Berufseinsteiger an, die wahrzunehmen- nicht zuletzt wegen der dort entstehenden Kontakte- empfehlenswert ist. Des Weiteren gibt der Deutsche Anwaltverein - DAV - (Littenstraße 11, 10179 Berlin) ein Anwaltsverzeichnis über die Zulassungszahl in den einzelnen Landgerichtsbezirken heraus. Darüber hinaus lohnt es sich, das Anwalts- und Notarverzeichnis (Verlag Otto Schmidt, jährliche Neuauflage) heranzuziehen. Soweit Ihnen selbst Statistiken vorliegen, sei darauf hinzuweisen, dass die Zahl der Anwälte sich in den vergangenen 20 Jahren um rund 180 % auf ca. 153.000 erhöht hat.

2. Finanzierung

Für Informationen rund um das Thema "Finanzierung" wird an dieser Stelle auf den "Ratgeber für junge Anwälte" verwiesen. Dort finden Sie eine ausführliche Zusammenfassung. Das Handbuch ist kostengünstig beim DAV in Berlin oder über die Internetseite des DAV zu erwerben.

3. Kanzleibetrieb

Zum Einstieg in die unternehmerische Selbstständigkeit gehört auch ein gut organisierter Kanzleibetrieb. Hier spielen vor allem Räumlichkeiten und Arbeitsmittel eine wichtige Rolle. Vor Einrichtung Ihrer Kanzlei kann es empfehlenswert sein, den Rat eines Fachausstatters in Anspruch zu nehmen. Angeboten wird eine solche Beratung unter anderem von der Soldan GmbH oder von Dreske & Krüger. Ferner können Sie die Broschüre "Kanzleimanagement und Qualitätssicherung", herausgegeben von der BRAK, kostengünstig per Internet erwerben.

Literaturhinweise:
Degen/Diem, Anwaltsstrategien für das Kanzleimanagement, Stuttgart/München 2007
Wolf, Kanzleiorganisation, Neuwied 2006
Aue/Reuter, Anwaltliche Kanzleigründung und Kanzleiorganisation, Berlin 2002
Aufsätze in den BRAK-Mitteilungen zu Umsatz- und Einkommensverhältnissen, Kooperationsformen etc.

4. Werbung

Wenn Sie eine Kanzlei gegründet haben, wird für Sie das Thema der Mandantenakquisition von zentraler Bedeutung sein. Grundsätzlich ist es dem Rechtsanwalt nicht nur aus verfassungsrechtlicher Sicht, sondern auch aus berufsrechtlicher Sicht gestattet zu werben. In einschlägigen Vorschriften des Berufsrechts (BRAO, BORA) sowie wettbewerbsrechtlichen Vorgaben (UWG) wird die Zulässigkeit der anwaltlichen Werbung jedoch an strenge Voraussetzungen hinsichtlich Art und Weise der einzelnen Werbemaßnahme geknüpft (Wüstenberg, Anwaltliche Grundpflichten und ihr Bezug zum Wettbewerbsrecht, WRP 2003, 956 ff.). An dieser Stelle wird deshalb ausdrücklich empfohlen sich näher mit dem anwaltlichen Berufsrecht zu befassen. Hilfreich kann hier ein Blick in den Kommentar zur BRAO von Feuerich/Braun, 7. Auflage, München 2008. Verwiesen werden kann auch auf das Werk von Kleine-Cosack, Das Werberecht der rechts- und steuerberatenden Berufe, 2. Auflage, München 2004.
Weiterhin könnten für sie die Berufsgenossenschaften der Anwälte von Bedeutung sein. Ihre Aufgabe besteht in der Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs. Ausführliche Informationen dazu erhalten sie von den regionalen Rechtsanwaltsorganisationen.
Literaturhinweise:
Müller-Thele/Schlegel, Neue Entwicklungen für anwaltliche Werbung, MDR 2007, 1291
Uechtritz, Zur Anwaltswerbung mit einer Gegnerliste, BRAK-Mitt. 2008, 71
Wüstenberg, Anwaltliche Grundpflichten und ihr Bezug zum Wettbewerbsrecht, WRP 2003, 956

5. Steuern

Wer eine freiberufliche Tätigkeit (§ 18 EStG) in Form einer Einzelkanzlei aufnimmt, hat dies dem Finanzamt anzuzeigen (§ 138 Abs. 1 S. 3 AO). Die Betriebseinnahmen und die Betriebsausgaben sind aufzuzeichnen, was die Anschaffung eines EDV- Buchführungsprogramms empfiehlt. Das Jahresergebnis ist durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) zu ermitteln, wenn nicht vom Wahlrecht zur Bilanzierung (§ 4 Abs. 1 EStG) Gebrauch gemacht wird. Für die Ermittlung des Jahresergebnisses durch Einnahmen-Überschussrechnung ist im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung das von der Finanzverwaltung herausgegebene Formular "EÜR" zu verwenden.

Bei Beschäftigung von Angestellten sind vom Gehalt die Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag, die Kirchenlohnsteuer und die Sozialabgaben einzubehalten und innerhalb der gesetzlichen Fristen einschließlich der Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung abzuführen (Sozialabgaben zum Ende des Monats, Lohnsteuern per Lohnsteueranmeldung zum 10. des Folgemonats).

Honorareinnahmen sind bei Zufluss der Umsatzsteuer von 19 % zu unterwerfen, wenn der Rechtsanwalt umsatzsteuerlich nicht als Kleinunternehmer (§ 19 UStG) behandelt werden will (möglich bei Einnahmen im Kalenderjahr bis zu € 17.500,00); die Umsätze sind vierteljährlich (bei Jahressteuern bis € 6.136,00) bzw. monatlich durch eine elektronisch übermittelte USt-Voranmeldung bis zum 10. des Folgemonats zu erklären. Die Umsatzsteuer auf die Honorareinnahmen, vermindert um die Vorsteuer aus den beruflichen Eingangsrechnungen (§ 15 UStG), ist in gleicher Frist zu bezahlen.

Zur Vertiefung dieser durchaus komplexen Thematik wird hier das Werk von Meyer, Die Besteuerung der Anwaltskanzlei, 3. Auflage, Köln 2007 hingewiesen. Weitere Informationen finden Sie im BRAKMagazin unter der Rubrik Steuern sowie in den BRAK-Mitteilungen in einem Aufsatz von RAuN Bohnenkamp

6. Berufshaftpflichtversicherungen

Kraft Gesetzes (§ 51 I 1 BRAO) ist jeder Rechtsanwalt dazu verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abzuschließen.
Sie sind als Rechtsanwalt dazu verpflichtet, Beginn, Ende und Kündigung der Versicherung bei Ihrer zuständigen Rechtsanwaltskammer zu melden. Bitte beachten Sie, dass Sie ohne Versicherungsschutz keine Berufszulassung erhalten. Fehlt Ihnen der Versicherungsschutz während der Ausübung Ihrer Berufstätigkeit führt dies in der Konsequenz zum Widerruf der Zulassung.
Weitere Einzelheiten zur Berufshaftpflichtversicherung ergeben sich aus den Vorschriften des VVG sowie den "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden- Haftpflichtversicherung von Rechtsanwälten und Patentanwälten".
Die Rubrik "Pflichten und Haftung des Anwalts" in den BRAK- Mitteilungen wird Sie über berufsrechtliche Fragen auf dem Laufenden halten. Darüber hinaus finden sie eine systematische Darstellung der häufigsten Haftpflichtquellen im Handbuch der Anwaltshaftung von Zugehör (Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis, 1999).

7. Versorgungswerke

Eine verpflichtende Mitgliedschaft bei den Versorgungswerken geht automatisch einher mit der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Als Mitglied wird Ihnen Alters-, Berufsunfähigkeits- Witwen-, und Halbweisenrente gewährt. Die monatlichen Beiträger richten sich nach der Höhe Ihres Einkommens. Weitere Informationen finden sie auf den Internetseiten der Versorgungswerke.

8. Fortbildung

Fortbildung gehört zu den elementaren Pflichten eines jeden Rechtsanwalts und ist für eine professionelle Tätigkeitsausübung erforderlich. Die Angebote zur Fortbildung sind zahlreich. Es besteht die Möglichkeit zur Absolvierung von Fachanwaltskursen. Hier bietet das deutsche Anwaltsinstitut (http://www.anwaltsinstitut.de/), die Fortbildungseinrichtung der RAKn, BRAK und der Notarkammer, entsprechende Lehrgänge an. Darüber hinaus besteht die Option bei der BRAK das Fortbildungszertifikat "Qualität durch Fortbildung" zu erhalten. Ausführliche Informationen finden sie unter hier. Relativ neu ist die Möglichkeit von Online Fortbildungen in Kooperation mit der Bundesrechtsanwaltskammer, ebenso angeboten vom Beck-Verlag.

9. Berufsrechliche Pflichten

Als Rechtsanwalt haben Sie nicht nur die schuldrechtliche Pflicht Ihrem Mandanten gegenüber. Es treffen Sie auch eine Reihe von berufsrechtlichen Pflichten. Hier ein Überblick über die zugrunde gelegten gesetzlichen Regelungen:

BRAO
BORA
FAO
RVG
EuRAG
CCBE Berufsregeln

10. Literaturempfehlungen

Textsammlung "Berufsrecht der Anwaltschaft" von Horn, 9. Aufl. Bonn 2008
BRAO-Kommentar Feuerich/Weyland, 7. Aufl., München 2008

Zu den Grundpflichten eines Rechtsanwalts, die in § 43 a BRAO gesetzlich normiert sind, finden Sie folgende Literaturhinweise:

Unabhängigkeit:
Grunewald, Die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts, AnwBl 2004, 463 ff.
Eich, Die Pflicht zur Wahrung der beruflichen Unabhängigkeit und die Versagung der der Berufstätigkeit nach der Neuordnung des anwaltlichen Berufsrechts

Verschwiegenheit:
Lasaroff, Datenschutz im Anwaltschaft und Notariat, DSB 2006, 12 ff
Dahns, Durchbrechung der anwaltlichen Verschwiegenheit, NJW-Spezial 2008, 158
Hagemeister, Schweigepflicht und Anwaltswerbung, AnwBl. 2007, 748
Schons, Die Pflicht des Rechtsanwalts zur Verschwiegenheit, AnwBl. 2007, 441
v. Lewinski, Anwaltsliche Schweigepflicht und E-Mail, BRAK-Mittl. 2004, 12


Sachlichkeit:
Henssler, Zum Sachlichkeitsgebot bei der Anwaltswerbung, EWiR 2002, 205
Thum, Sachlichkeitsgebot und Wahrheitspflicht - Zu den berufsrechtlichen Grenzen des Anwaltsberufs, BRAK-Mitt. 2005, 60

Verbot der widerstreitenden Interessen:
Grunewald, Das Problem der Vertretung widerstreitender Interessen und ihre Vermeidung, AnwBl 2005, 437
Hartung, Ist die Vertretung widerstreitender Interessen künftig erlaubt?, NJW 2006, 2721
Kleine-Cosack, Parteiverrat bei Mehrfachvertretung, AnwBl 2005, 338
Schlosser, Anwaltsrechtliches Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen, NJW 2002, 1376
Schramm, Das Verbot der widerstreitenden Interessen, Köln 2004

Sorgfaltspflicht hinsichtlich fremder Vermögenswerte:
Henke, Dürfen Anwälte Gebührenansprüche mit Fremdgeld verrechnen?, AnwBl 2007, 290
Spieker, Die Behandlung von Fremdgeld, FS zum 125-jährigen Bestehen der RAK Hamm, 2004, 359

Fortbildungspflicht:
Dahns, Die Fortbildungspflicht, NJW-Spezial 2006, 333
Dahns/Eichele, Die allgemeine Fortbildungspflicht deutscher und europäischer Rechtsanwälte unter Berücksichtigung des Rechts anderer freier Berufe, BRAK-Mitt. 2002, 259
Eichele/Odenkirchen, Qualitätssicherung durch überprüfbare Pflichtfortbildung, BRAK-Mitt. 2005, 103
Kloepfer/Quast, Fortbildung durch Rechtsanwaltskammern, BRAK-Mitt. 2007, 2
Paul, Sanktionierte Fortbildungspflicht für Rechtsanwälte, AnwBl 2006, 252

11. Rechts-Links

Anwälte im Markt

Berufshaftpflichtversicherungen


BRAK Brüssel:
Avenue des Nerviens 85, bte 9
B - 1040 Brüssel
Tel.: +32 (2) 7 43 86 46
Fax: +32 (2) 7 43 86 56
E-Mail: brak.bxl@brak.eu


Deutsche Anwaltakademie:
Littenstraße 11
10179 Berlin
Tel.: (0 30) 72 61 53 - 0
Fax: (0 30) 72 61 53 - 111
www.anwaltakademie.de

Deutscher Anwaltverein:
Littenstraße 11
10179 Berlin
Telefon: (0 30) 72 61 52 -0
Fax: - 1 90, 1 94, 1 95, 1 96
E-Mail: dav@anwaltverein.de
www.anwaltverein.de

Deutsches Anwaltsinstitut:
www.anwaltsinstitut.de

Dreske & Krüger:
Dreske & Krüger GmbH
Postfach 16 21
30016 Hannover
Free-Fax: 0800 1008902
E-Mail: verkauf@dreske.de
www.dreske.de

Regionale Rechtsanwaltskammern

Soldan GmbH

Versorgungswerke

Eine umfassendere Linksammlung finden sie hier.

12. Sonstige Informationen
Informationen zur Vergütung des Rechtsanwalts finden Sie hier.

Veranstaltungen zur Einführung in die anwaltliche Tätigkeit werden von dem Deutschen Anwaltsinstitut, der Deutschen Anwaltakademie, den regionalen Rechtsanwaltskammern, sowie von einigen Hochschulen angeboten.

Weitere Ausführungen zu den hier angeführten Themen finden Sie in den Aufsätzen unter der Rubrik "Berufseinstieg", erschienen in den BRAK- Mitteilungen 3/2000 bis 3/2001 sowie in Heft 1/2002.

Für eventuelle Rückfragen können Sie sich gerne an die BRAK wenden:

Littenstraße 9
10179 Berlin
Tel.: ( 030 ) 28 49 39- 0
Fax.: ( 030 ) 28 49 39- 11
E-Mail: zentrale@brak.de

Auf der Internetseite www.brak-mitteilungen.de finden Sie alle in den BRAK-Mitteilungen veröffentlichten Aufsätze.

 

 

 

 

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