Fortbildungsprofil
1. Arbeitsgebiet und Aufgaben
Geprüfte Rechtsfachwirte sind befähigt die Kanzlei eines Rechtsanwaltsbüros zu verwalten, zu organisieren und zu leiten. Sie beherrschen das nichtanwaltliche Aufgabenfeld eines Rechtsanwaltsbüros und können qualifizierte Sachbearbeitung im anwaltlichen Aufgabenfeld leisten:
1.1 Organisation des Büroablaufs, Überwachung der Kommunikationssysteme;
1.2 Betriebswirtschaftliche Problemanalysten, Leitung des Rechnungswesens;
1.3 Eigenverantwortlicher Personaleinsatz sowie Personalführung, Berufsausbildung, dienstleistungsorientierter Umgang mit Mandanten und Dritten;
1.4 Betreuung des gesamten Kostenwesens der Kanzlei, Vorbereitung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen;
1.5 Eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Vollstreckungsangelegenheiten und Berücksichtigung des jeweiligen materiellen Rechts.
2. Berufliche Qualifikation
Geprüfte Rechtsfachwirte verfügen über mehrjährige Berufserfahrung, die sie in der Regel durch eine einschlägige Berufsausbildung und eine weitere berufliche Praxis im Rechtsanwaltsbüro erworben haben. Zur Wahrnehmung ihrer oben beschriebenen Aufgaben verfügen sie über Qualifikationen in folgen Handlungsbereichen:
2.1. Büroorganisation und -verwaltung,
2.2. Personalwirtschaft und Mandantenbetreuung,
2.3. Mandatsbetreuung im Kosten-, Gebühren- und Prozessrecht,
2.4. Mandatsbetreuung in der Zwangsvollstreckung und im materiellen Recht.
3. Nachweis der Qualifikation
Die unter Nr. 2 beschriebenen Qualifikationen hat der Geprüfte Rechtsfachwirt /die Geprüfte Rechtsfachwirtin aufgrund der Rechtsverordnung des Bundes vom 23.08.2001 (BGBl. I S. 2250) in einer öffentlich-rechtlichen Prüfung nachgewiesen. Über das Bestehen der Prüfung wurde ein Zeugnis ausgestellt.
4. Voraussetzungen
Zur Prüfung zum Geprüften Rechtsfachwirt /zur Geprüften Rechtsfachwirtin wird zugelassen, wer eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Rechtsanwaltsfachangestellter, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter, Notarfachangestellter oder Patentanwaltsfachangestellter und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder eine vergleichbare Qualifikation mit entsprechend längerer Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den unter 1. aufgeführten Arbeitsgebieten und Aufgaben haben. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden auch Bildungsmaßnahmen angeboten, deren Dauer sich an den differenzierten Funktions- und Führungsaufgaben orientiert.