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    <title>Bundesrechtsanwaltskammer - Aktuelles zur europäischen Rechtspolitik</title>
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    <pubDate>Thu, 22 Dec 2011 15:03:51 +0100</pubDate>
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              <item>
                
                  <title>JURI-Ausschuss zur grenzüberschreitenden Prozesskostenhilfe</title>
                
                
                  <description><![CDATA[

                  
                                      Der federführende Rechtsausschuss im EP (JURI) hat am 24. April 2013 seinen Bericht „Verbesserung des Zugangs zum Recht: Prozesskostenhilfe bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug“ angenommen. Der JURI-Ausschuss fordert darin die Europäische Kommission auf, eine umfassende Informationskampagne zu starten, um die Bürger und die Anwaltschaft über die Möglichkeiten von Prozesskostenhilfe mit grenzüberschreitendem Bezug aufzuklären. Darüber hinaus soll ein Pool von Anwälten geschaffen werden, die für Empfänger von EU-Prozesskostenhilfe tätig werden. Weiterhin soll das Fortbildungsangebot für Anwälte auf diesem Gebiet ausgebaut werden. Für die Entscheidung über die EU-Prozesskostenhilfe soll eine zentrale Stelle in den Mitgliedstaaten zuständig sein. Diese kann jedoch organisatorisch in die bestehenden nationalen Systeme der Prozesskostenhilfe eingebunden werden.
                  
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                  <pubDate>Fri, 10 May 2013 16:52:25 +0200</pubDate>
                              </item>
            
                        
              <item>
                
                  <title>Kommissionsvorschlag für die bessere Anwendung des Rechts auf Freizügigkeit</title>
                
                
                  <description><![CDATA[

                  
                                      Am 26. April 2013 stellte die Europäische Kommission den Richtlinienvorschlag über Maßnahmen zur Erleichterung der Ausübung der Rechte, die Arbeitnehmern im Rahmen der Freizügigkeit zustehen, vor. Nach Ansicht der Kommission bestehen immer noch Hindernisse für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern im Binnenmarkt. So würden u.a. berufliche Qualifikationen und Erfahrungen, die in anderen Mitgliedstaaten erworben wurden, beim Zugang zur Beschäftigung nicht oder unterschiedlich berücksichtigt. Die Mitgliedstaaten sollen dazu verpflichtet werden, gerichtliche und außergerichtliche Rechtsbehelfe in Fällen von Diskriminierung von EU-Wanderarbeitern bereit zu stellen. Ferner sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit von Verbandsklagen vorsehen müssen. Es sollen weiterhin nationale Stellen eingerichtet werden, die Informationen für EU-Wanderarbeiter sowie Beratung und Unterstützung von Diskriminierungsopfern bei der Rechtsverfolgung anbieten.
                  
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                  <pubDate>Fri, 10 May 2013 16:50:44 +0200</pubDate>
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              <item>
                
                  <title>Wohnimmobilienkreditverträge - Einigung im Trilog</title>
                
                
                  <description><![CDATA[

                  
                                      Am 22. April 2013 haben sich der Rat der Europäischen Union, die Europäische Kommission und das EP in den Trilogverhandlungen auf einen Kompromiss zum Richtlinienvorschlag für Immobilienkredite geeinigt. Die Informationspflicht der Kreditgeber wird erhöht. Kreditnehmern soll u.a. durch das neu eingeführte standardisierte EU-Informationsblatt (ESISA) ein direkter Vergleich zwischen mehreren Angeboten ermöglicht werden. Außerdem soll dem Kreditnehmer eine Bedenkzeit von sieben Tagen eingeräumt werden, bevor der Kreditvertrag unterzeichnet werden muss. Alternativ kann ihm ein Rücktrittsrecht vom Vertrag eingeräumt werden, das spätestens sieben Tage nach Vertragsschluss geltend gemacht werden muss. Zudem müssen Kreditnehmer die Möglichkeit haben, ihren Kredit vor Ablauf der Vertragslaufzeit abzuzahlen. Ebenso wird dem Kreditnehmer die Möglichkeit eingeräumt, die Währung des Kredites zu wechseln, wenn dieser in einer anderen Währung erteilt wurde. Kreditgeber sind zudem aufgefordert, im Falle von Zahlungsverzögerungen eine angemessene Nachsicht und Geduld walten zu lassen, bevor der Pfändungsprozess eingeleitet wird. Auch die Bonitätsprüfung der Kreditnehmer soll verschärft werden. Vermittler sollen Zugriff auf die notwendigen Daten von den jeweiligen Behörden erhalten. Der Vorschlag muss nun noch vom EP und vom Rat angenommen werden.
                  
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                  <pubDate>Fri, 10 May 2013 16:47:45 +0200</pubDate>
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              <item>
                
                  <title>EuGH billigt Verstärkte Zusammenarbeit im Europäischen Patent</title>
                
                
                  <description><![CDATA[

                  
                                      Am 16. April 2013 hat der EuGH die Nichtigkeitsklage Spaniens und Italiens gegen die Einrichtung eines Einheitlichen Europäischen Patents im Rahmen des Verfahrens der Verstärkten Zusammenarbeit abgewiesen (C-274/11 und C-275/11). Regelungen zum geistigen Eigentum gehören zum Binnenmarkt und fallen damit in den gemeinsamen Kompetenzbereich von Union und den Mitgliedstaaten. Daher war der Rat der Europäischen Union ermächtigt, eine Verstärkte Zusammenarbeit zu genehmigen. Da die Sprachenregelung mit diesem Vorhaben in engem Zusammenhang steht, ist diese ebenfalls vom gemeinsamen Kompetenzbereich abgedeckt. Zudem stellt der EuGH fest, dass die Verstärkte Zusammenarbeit keine Umgehung der Einwände Spaniens und Italiens darstellt, da dieses Verfahren gerade dafür da ist, den interessierten Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, miteinander Regelungen zu bestimmten Gebieten zu treffen. Dies jedoch nur, wenn in vorherigen Verhandlungen mit allen Mitgliedstaaten keine Lösung gefunden werden konnte und die in den Verträgen vorgesehenen Voraussetzungen vorliegen. Im vorliegenden Fall handelt es sich, wie vom Vertrag verlangt, um das letzte mögliche Mittel. Die Verhandlungen sind seit über zwölf Jahren im Gange und trotz mehrerer Vorschläge konnte keine Einigkeit zur Sprachenregelung gefunden werden. Auch kommt der EuGH zu dem Ergebnis, dass weder der Binnenmarkt noch der wirtschaftliche, soziale und territoriale Zusammenhalt der Union durch dieses Vorgehen beeinträchtigt und keine Rechte und Pflichten der Mitgliedstaaten verletzt werden. Die teilnehmenden Mitgliedstaaten dürfen im Rahmen der Verstärkten Zusammenarbeit Regelungen erlassen, denen die nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten nicht zustimmen würden. Dies hindere diese Staaten auch nicht, der Verstärkten Zusammenarbeit jederzeit beizutreten.
                  
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                  <pubDate>Tue, 30 Apr 2013 11:39:06 +0200</pubDate>
                              </item>
            
                        
              <item>
                
                  <title>Alternative Streitbeilegung und Online-Streitbeilegung</title>
                
                
                  <description><![CDATA[

                  
                                      Am 22. April 2013 hat der Rat die Richtlinie über die alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ADR) und die Verordnung über die Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (ODR) offiziell angenommen. Das Regelungspaket gibt dem Verbraucher bessere Möglichkeiten, seine Rechte gegenüber Händlern in einem außergerichtlichen Verfahren zur Streitbeilegung geltend zu machen. Der Anwendungsbereich der Verordnung zur alternativen Streitbeilegung wurde auf Onlinekäufe ausgedehnt und bezieht sich sowohl auf nationale, als auch auf grenzüberschreitende Einkäufe. Generell sollen Streitigkeiten innerhalb von 90 Tagen kostenlos bzw. zumindest kostengünstig beigelegt werden. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, flächendeckend für außergerichtliche Streitbeilegungsstellen zu sorgen. Die Richtlinie ADR muss binnen der nächsten zwei Jahre in nationales Recht umgesetzt werden. Die Verordnung ODR ist sechs Monate nach Ablauf der Umsetzungsfrist für die Richtlinie ADR anwendbar.
                  
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                  <pubDate>Tue, 30 Apr 2013 11:24:31 +0200</pubDate>
                              </item>
            
                        
              <item>
                
                  <title>Verordnungsvorschlag zur Anerkennung der Echtheit öffentlicher Urkunden</title>
                
                
                  <description><![CDATA[

                  
                                      Am 24. April 2013 hat die Europäische Kommission einen Verordnungsvorschlag zur Förderung der Freizügigkeit von Bürgern und Unternehmen durch die Vereinfachung der Annahme bestimmter öffentlicher Urkunden innerhalb der Europäischen Union veröffentlicht. Diese soll die Anerkennung der Echtheit von öffentlichen Urkunden in anderen Mitgliedstaaten vereinfachen. Öffentliche Urkunden im Sinne des Vorschlages sind von Behörden ausgestellte Urkunden, die formelle Beweiskraft besitzen in Bezug auf Geburt, Tod, Namen, Ehe und eingetragene Partnerschaft, Abstammung, Adoption, Wohnsitz, Unionsbürgerschaft und Staatsangehörigkeit, Grundeigentum, Rechtsform und Vertretung einer Gesellschaft oder eines sonstigen Unternehmens, Rechte des geistigen Eigentums und Vorstrafenfreiheit. Die Echtheit solcher Urkunden soll nach der Verordnung ohne weiteres von den Behörden anerkannt werden. Hegt die anerkennende Behörde berechtigte Zweifel an einer vorgelegten Urkunde, so kann diese deren Echtheit zusammen mit der ausstellenden Behörde mithilfe des Binnenmarkt-Informationssystems (IMI) überprüfen. Zudem hängen der Verordnung Vorschläge für mehrsprachige Formulare in allen EU-Amtssprachen an, die Bürger anstelle der nationalen Urkunde beantragen können.
                  
                  ]]></description>
                
                
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                  <pubDate>Tue, 30 Apr 2013 11:20:49 +0200</pubDate>
                              </item>
            
                        
              <item>
                
                  <title>EU-Kommission: Bestandsaufnahme zur inneren Sicherheit</title>
                
                
                  <description><![CDATA[

                  
                                      Am 10. April 2013 veröffentlichte die Europäische Kommission ihren Jahresbericht über die Durchführung der EU-Strategie der inneren Sicherheit. Aufgelistet nach einzelnen Themenbereichen enthält der Jahresbericht die Fortschritte und Gesetzesinitiativen unter anderem zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Cyberkriminalität sowie der Grenzverwaltung. Der Jahresbericht enthält zudem eine Liste konkreter Maßnahmen, die noch in diesem Jahr umgesetzt werden sollen. So soll der erste EU-Antikorruptionsbericht mit Empfehlungen für die Mitgliedstaaten veröffentlicht werden. Wie bereits im Arbeitsprogramm 2013 der Kommission angekündigt, sollen eine Verordnung zur Schaffung einer Europäischen Staatsanwaltschaft zum Schutz finanzieller Interessen der Union und eine Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen für Geldwäsche vorgelegt werden. Weiterhin soll die Europäische Einheit für Justizielle Zusammenarbeit (EUROJUST) reformiert werden. Das im Januar 2013 eröffnete European Cybercrime Centre (EC3) soll so schnell wie möglich funktionsfähig werden. Zu diesem Zweck soll das EC3 eng mit den nationalen Vollstreckungsbehörden sowie der European Network and Information Security Agency (ENISA) zusammenarbeiten. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, Fortschritte in den Verhandlungen über den Verordnungsentwurf zur Neugestaltung von EUROPOL sowie den Richtlinienvorschlag zur Einziehung und Sicherstellung von Vermögen aus Straftaten zu erzielen.
                  
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                  <pubDate>Fri, 12 Apr 2013 15:23:31 +0200</pubDate>
                              </item>
            
                        
              <item>
                
                  <title>IMCO-Ausschuss zur grenzüberschreitenden Prozesskostenhilfe</title>
                
                
                  <description><![CDATA[

                  
                                      Am 11. April 2013 hat der Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz des EP (IMCO) seine Stellungnahme zur Verbesserung des Zugangs zum Recht – Prozesskostenhilfe bei zivil- und handelsrechtlichen Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug angenommen. Der IMCO-Ausschuss bezieht sich dabei auf den Bericht der Europäischen Kommission über die Anwendung der Richtlinie 2002/8/EG zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen. Die Kommission analysiert darin die Schwachstellen dieser Richtlinie. IMCO-Ausschuss fordert den Aufbau eines europaweiten Pools, in welchem Rechtsanwälte gesucht werden können, die für Empfänger von EU-Prozesskostenhilfe tätig werden. Die Kommission soll zudem die Mitgliedstaaten bei der Einrichtung von Fortbildungsmaßnahmen für Rechtsanwälte, die Beratung im Rahmen der Rechtsbeihilfe anbieten, unterstützen. Weiterhin sollen die Mitgliedstaaten eine zentrale Behörde benennen, welche ausschließlich für Anträge auf grenzüberschreitende Prozesskostenhilfe zuständig ist. Der federführende Rechtsausschuss des EP wird über seinen Bericht voraussichtlich am 24. April 2013 abstimmen.
                  
                  ]]></description>
                
                
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                  <pubDate>Fri, 12 Apr 2013 15:20:56 +0200</pubDate>
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              <item>
                
                  <title>Schengener Informationssystem II</title>
                
                
                  <description><![CDATA[

                  
                                      Am 9. April 2013 ist das Schengener Informationssystem der Zweiten Generation (SIS II) in Betrieb gegangen. Das SIS II tritt die Nachfolge des seit 1995 bestehenden Schengener Informationssystems der ersten Generation (SIS I) an. SIS ist Bestandteil der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen (Titel VI EUV) sowie der Politik in den Bereichen Visa, Einwanderung und freier Personenverkehr (Titel IV EGV). Es handelt sich um ein IT-System, mit dem Informationen zwischen Behörden ausgetauscht werden können, um so die Sicherheit im Schengen-Raum zu erhöhen und den freien Personenverkehr zu erleichtern. Es ermöglicht Grenzkontroll,- Zoll- und Polizeibehörden der Mitgliedstaaten, Informationen über mutmaßliche Beteiligte an schweren Verbrechen auszutauschen und Vermisstenausschreibungen sowie Informationen über PKW, Schusswaffen und Ausweisdokumente zu speichern, die auf unrechtmäßige Weise erworben worden sein könnten. Nur die zuständigen Behörden haben Zugang zu SIS, sodass ein zuverlässiger Datenschutz gewährleistet ist. Als Neuerungen im Vergleich zu SIS I ist als eine von mehreren erweiterten Funktionen die Möglichkeit der Eingabe biometrischer Merkmale (Fingerabdrücke und Lichtbilder) zu nennen. Die Speicherung von Kopien von mit EuHB gesuchten Personen erlaubt den zuständigen Behörden zudem problemlos und schnell zu handeln.
                  
                  ]]></description>
                
                
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                  <pubDate>Fri, 12 Apr 2013 15:12:29 +0200</pubDate>
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                  <title>Reform des Markenschutzes in der EU</title>
                
                
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                                      Die Europäische Kommission hat am 27. März 2013 drei Initiativen für eine gezielte Modernisierung des Markenrechts in Europa vorgelegt, die die Verfahren zur Markeneintragung günstiger, einfacher und zuverlässiger machen und Produktpiraterie in der EU erschweren sollen. Das Paket umfasst die Neufassung der Richtlinie zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (2008/95/EG), eine Überarbeitung der Verordnung über die Gemeinschaftsmarke (Verordnung (EG) Nr. 207/2009) und eine Überarbeitung der Verordnung über die zu entrichtenden Gebühren (Verordnung (EG) Nr. 2869/95). Kernpunkte der Maßnahmen sind eine Straffung und Harmonisierung der Eintragungsverfahren, auch auf Ebene der Mitgliedstaaten und eine Modernisierung der bestehenden Vorschriften sowie eine Stärkung der Rechtssicherheit. Das Reformpaket sieht eine Erleichterung der Zusammenarbeit zwischen den Markenämtern der Mitgliedstaaten und der europäischen Agentur für Marken (HABM) vor, um die Verfahrensweisen besser aufeinander abzustimmen und die Entwicklung gemeinsamer Instrumente zu fördern. Um die Eintragung einer Marke preisgünstiger zu machen, schlägt die Kommission vor, Anmeldungen von einzelnen Klassen von Waren und Dienstleistungen zu ermöglichen. Nach den bestehenden Vorschriften deckt die Eintragungsgebühr immer bis zu drei Klassen von Waren und Dienstleistungen ab. Die Möglichkeit, einzelne Klassen für eine geringere Eintragungsgebühr anzumelden, besteht nicht.
                  
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                  <pubDate>Fri, 12 Apr 2013 15:09:06 +0200</pubDate>
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