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    <title>Bundesrechtsanwaltskammer - Aktuelles zur nationalen Rechtspolitik</title>
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    <pubDate>Tue, 20 Dec 2011 11:11:52 +0100</pubDate>
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              <item>
                
                  <title>PartGmbB im Bundestag beschlossen</title>
                
                
                  <description><![CDATA[

                  
                                      Der Bundestag hat am 13.06.2013 das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung verabschiedet. Mit dem neuen Gesetz wird für Rechtsanwälte und andere Angehörige freier Berufe die Möglichkeit geschaffen, die Haftung für berufliche Fehler auf das Vermögen der Gesellschaft zu beschränken. Voraussetzung ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 2,5 Millionen Euro für jeden Versicherungsfall. Die BRAK hatte bereits 2011 einen Gesetzentwurf vorgelegt, dessen Vorschläge in das jetzt verabschiedete Gesetz eingeflossen sind.
                  
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                  <pubDate>Fri, 14 Jun 2013 15:11:07 +0200</pubDate>
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              <item>
                
                  <title>Kostenrechtsmodernisierung und PKH-Beratungshilferecht</title>
                
                
                  <description><![CDATA[

                  
                                      Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 07.06.2013 beschlossen, zum 2. KostRMoG und zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts jeweils den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Die Länder erhoffen sich dabei eine weitere Entlastung der Justizhaushalte. In der Gesamtschau beider Gesetze solle auch eine angemessene Verbesserung des derzeit stark defizitären Kostendeckungsgrads in der Justiz der Länder erreicht werden, heißt es in den beiden wortgleichen Beschlüssen zur Anrufung des Vermittlungsausschusses. Die nächste Sitzung des Vermittlungsausschusses findet am 26.06.2013 statt, das Justizkostenrecht und die Prozesskostenhilfe stehen auf der Tagesordnung. Weiterführende Links: Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat zum 2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (BR-Drucks. 381/13 (B)) Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat zum Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts (BR-Drucks. 382/13 (B))
                  
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                  <pubDate>Fri, 14 Jun 2013 15:03:44 +0200</pubDate>
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              <item>
                
                  <title>Bundestag beschließt 2. KostRMoG und Änderungen im Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferecht</title>
                
                
                  <description><![CDATA[

                  
                                      Der Bundestag hat in der Sitzung am 16.05.2013 das Zweite Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts und das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts jeweils in der Fassung der Beschlussvorlagen des Rechtsausschusses angenommen. Die Beschlussfassung im Rechtsausschuss des Bundesrates ist für den 22.05.2013 vorgesehen, das Plenum des Bundesrates wird sich mit den Gesetzen voraussichtlich in der Sitzung am 07.06.2013 befassen. Für die Anwaltschaft bedeutet die Beschlussfassung eine lineare Anhebung bei den Wertgebühren um rund 12 Prozent, bei den Betragsrahmengebühren um ca. 19 Prozent. Der Bundestag kam mit seinem Beschluss einer wesentlichen Forderung der Anwaltschaft nach, indem er die Tabelle nach § 13 RVG gegenüber dem Regierungsentwurf um weitere 2 Prozent anhob. Damit ist der sogenannte negative Erfüllungsaufwand so gut wie ausgeglichen. Bei dem Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts ist es als großer Erfolg zu verkünden, dass es bei der bisherigen Rechtslage zur Beiordnung von Rechtsanwälten in sogenannten einvernehmlichen Scheidungsverfahren bleiben wird. Die im Regierungsentwurf enthaltene Verschlechterung zu Lasten des Antragsgegners wurde abgelehnt. BRAK und DAV veröffentlichten heute eine gemeinsame Presseerklärung, in der sie die Beschlüsse des Bundestages begrüßen und gleichzeitig eine schnelle Einigung im Bundesrat anmahnen.
                  
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                  <pubDate>Fri, 17 May 2013 15:31:29 +0200</pubDate>
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              <item>
                
                  <title>Straftatbestand Datenhehlerei</title>
                
                
                  <description><![CDATA[

                  
                                      Das Land Hessen hat im Bundesrat einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem im Strafgesetzbuch der Tatbestand der Datenhehlerei eingeführt werden soll. Der Entwurf sieht einen neuen § 202d StGB vor, nach dem derjenige, der „Daten (§ 202a Abs. 2), die ein anderer ausgespäht oder sonst durch eine rechtswidrige Tat erlangt hat, sich oder einem anderen verschafft, einem anderen überlässt, verbreitet oder sonst zugänglich macht, um sich oder einen Dritten zu bereichern oder einen anderen zu schädigen“ mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden soll. Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf geht auf einen Beschluss der Justizministerkonferenz im Frühjahr des vergangenen Jahres zurück. Der Ankauf von Steuerdaten durch den Staat soll allerdings weiterhin möglich sein: § 202d Abs. 5 StGB-E stellt klar, dass „Handlungen, die ausschließlich der Erfüllung gesetzlicher Pflichten durch Amtsträger dienen“, nicht erfasst sind. Neben der Einführung des neuen Straftatbestandes soll auch das Strafmaß zur den § 202a (Ausspähen von Daten) und § 202b (Abfangen von Daten) erhöht werden, wenn die Taten in Bereicherungs- bzw. Schädigungsabsicht oder gewerbsmäßig/bandenmäßig erfolgten. Weiterhin sieht der Gesetzentwurf eine Ausweitung der Befugnisse nach § 100a (Telekommunikationsüberwachung) und § 100c StPO (akustische Wohnraumüberwachung) durch eine Erweiterung der jeweiligen Anlasstatenkataloge um die gewerbs- bzw. bandenmäßige Begehung der § 202a, § 202b und § 202d StGB vor.
                  
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                  <pubDate>Fri, 19 Apr 2013 16:20:13 +0200</pubDate>
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              <item>
                
                  <title>Gesetz zum elektronischen Rechtsverkehr beschlossen</title>
                
                
                  <description><![CDATA[

                  
                                      Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 13.06.2013 das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten in der vom Rechtsausschuss vorgeschlagenen Fassung verabschiedet. Das nun verabschiedete Gesetz weist gegenüber dem ursprünglichen Regierungsentwurf einige Änderungen auf. Dabei ist besonders erfreulich, dass die Vorschrift des § 174 ZPO im Hinblick auf den Nachweis des elektronischen Zugangs zugunsten der Anwaltschaft geändert wurde. Der Regierungsentwurf sah ursprünglich vor, dass das Empfangsbekenntnis abgeschafft und durch eine durch das künftige elektronische Postfach der Anwälte automatisch generierte Eingangsbestätigung ersetzt werden sollte. Die Zustellung sollte nach drei Tagen ab Eingang der Schriftstücke im elektronischen Postfach des Anwalts als bewirkt gelten. Die BRAK konnte sich mit ihrer Kritik und ihrem Gegenvorschlag durchsetzen: Das bisherige Empfangsbekenntnis wird nun durch ein elektronisches Empfangsbekenntnis ersetzt, das in strukturierter maschinenlesbarer Form zu übermitteln ist.
                  
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                  <pubDate>Fri, 19 Apr 2013 16:11:29 +0200</pubDate>
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