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Aktuelles aus Berlin: |
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Bilanzkontrollgesetz in Kraft getreten |
Übersicht über gesetzliche Neuregelungen
zum 01.01.2005 Allgemeine rechtliche Hinweise zu den
Folgen der Seebebenkatastrophe |
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Ausgabe Nr. 1/2005 v. 13.1.2005 |
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Aktuelles aus Berlin: AntidiskriminierungsgesetzDie Bundesregierung hat am 15.12.2004 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien vorgestellt, der neben arbeitsrechtlichen Regelungen und der Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle des Bundes auch differenzierte Diskriminierungsverbote im Rechtsverkehr zwischen Privatleuten vorsieht. Der Gesetzentwurf verbietet nicht nur, wie von der Antirassismus-Richtlinie 2000/43/EG und der Richtlinie zur Gleichstellung der Geschlechter vom 13.12.2004 (Rats-Dok. 14438/04) vorgeschrieben, Diskriminierungen wegen des Geschlechts und der ethnischen Herkunft, sondern auch über diese Richtlinien hinausgehend Diskriminierungen wegen der Religion oder Weltanschauung, wegen des Alters, wegen Behinderung oder der sexuellen Identität. Keine Anwendung sollen die Regelungen im privaten Nähebereich finden. Auch bei Vorliegen von sachlichen Gründen bleiben Unterscheidungen nach wie vor zulässig. Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer
Antidiskriminierungsrichtlinien: http://www.spdfraktion.de/rs_datei/0,,4395,00.pdf Bilanzkontrollgesetz in Kraft
getreten
Am 21.12.2004 ist das Gesetz zur Kontrolle von Unternehmensabschlüssen (Bilanzkontrollgesetz) in Kraft getreten. Das Gesetz sieht in Artikel 3 die Einführung eines § 37o Wertpapierhandelsgesetz vor. Nach Abs. 4 dieser Vorschrift müssen Abschlussprüfer der Bundesanstalt und den Personen, derer sich die Bundesanstalt bei der Durchführung ihrer Aufgaben bedient, auf Verlangen Auskünfte erteilen und Unterlagen vorlegen. Aufgrund eines Hinweises der Bundesrechtsanwaltskammer wurde der Gesetzestext ausdrücklich auf die Pflicht zur Auskunft über solche Tatsachen beschränkt, die im Rahmen der Abschlussprüfung bekannt geworden sind. Da Abs. 5 der Vorschrift
jedoch vorsieht, dass Bedienstete der BaFin zur Einholung von Auskünften und
im Hinblick auf die Vorlage von Unterlagen ein Betretungsrecht der
Geschäftsräume haben, besteht die Gefahr, dass Bedienstete der BaFin auf
diese Weise Zugang zu Unterlagen erhalten, die der anwaltlichen
Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Es wird deshalb angeregt, dafür Sorge
zu tragen, dass Unterlagen über Abschlussprüfungen und über anwaltliche
Mandate getrennt aufbewahrt werden. Dies sollte nach Möglichkeit in unterschiedlichen
Räumen geschehen, damit der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht optimal
genüge getan wird. Das
Bilanzkontrollgesetz finden Sie unter www.bmj.bund.de/media/archive/815.pdf.
AnlegerschutzverbesserungsgesetzDie BaFin hat einen 100
Seiten umfassenden Entwurf eines Emittentenleitfadens veröffentlicht. Dieser
Leitfaden soll börsennotierten Emittenten die Verwaltungspraxis zu den Regelungskomplexen
Insiderpapieren, Insiderhandelsverboten, Ad-hoc-Publizität, Geschäfte von
Führungspersonen, Marktmanipulation und Insiderverzeichnissen erläutern. Alle
diese Bereiche sind durch das kürzlich in Kraft getretene
Anlegerschutzverbesserungsgesetz (BGBl. I S. 2630 ff.) geändert worden. Nach
Auffassung der BaFin sind auch Rechtsanwälte, die Emittenten beraten, zur Führung
von Insiderverzeichnissen verpflichtet. Dabei ist vorgesehen, dass in das
Insiderverzeichnis alle Personen aufgenommen werden, die bestimmungsgemäß
Zugang zu Insiderinformationen haben. Zudem muss der Emittent alle Personen, die
Insiderwissen haben oder haben können, über die Folgen eines Verstoßes gegen
die Verschwiegenheit aufklären. Da der Emittent dieses bei den ihn beratenden
Dienstleistern nicht sicherstellen kann, kann er diese Verpflichtung auf den
Berater den Rechtsanwalt delegieren, der in diesem Fall die Aufklärung
übernehmen muss. Ein Formularvordruck, wie die Aufklärung erfolgen kann, soll
auf der Internetseite der BaFin unter www.bafin.de
eingestellt werden. Den Leitfaden finden
Sie unter www.dirk.org/graphics/Dirk/Dokumente-PDF/Veroeffentlichungen/Gesetze/041229_Entwurf_Leitfaden.pdf. Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze 2004/2005Die
Beitragsbemessungsgrenzen und Beitragssätze für die gesetzliche
Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung, die
Arbeitslosenversicherung und die soziale Pflegeversicherung für die Jahre
2004 und 2005 finden Sie für die neuen Bundesländer unter http://www.vdak.de/zahlen5.htm und
für die alten Bundesländer unter http://www.vdak.de/zahlen5a.htm. Übersicht über gesetzliche Neuregelungen zum 01.01.2005Die
Bundesregierung hat auf ihrer Internetseite eine Liste zahlreicher wichtiger
Bundesgesetze eingestellt, die zum 1. Januar 2005 in Kraft getreten sind. Die
Übersicht Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2005 kann unter www.bundesregierung.de abgerufen
werden. Allgemeine rechtliche Hinweise zu den Folgen der SeebebenkatastropheUm den Hinterbliebenen der Opfer ersten Beistand zu leisten, haben die BRAK und das BMJ gemeinsam allgemeine rechtliche Hinweise ausgearbeitet, die auf der Internetseite des BMJ eingestellt sind. Neben dem Link zu den allgemeinen rechtlichen Hinweisen stellt die BRAK auf ihrer Internetseite außerdem regelmäßig aktualisierte Listen von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten zur Verfügung, die in diesen Spezialfällen beraten können. |
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