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Aktuelles aus Berlin: |
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BRAK-Papier zur Großen Justizreform Einschränkung von
Zeugnisverweigerungsrechten EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetzes/RVG-Änderung Neuregelung von Insolvenz- und
Zwangsvollstreckungsrecht |
Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz |
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Ausgabe Nr. 13/2005 v. 30.06.2005 |
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Aktuelles aus Berlin: BRAK-Papier zur Großen JustizreformIm BRAK-Papier
zur Großen Justizreform nimmt die BRAK detailliert zu den von der
Herbst-Justizministerkonferenz vorgeschlagenen Neuregelungen Stellung. Sie
kritisiert insbes. die Einschränkung des Rechtsschutzes für den Bürger. Vor
allem die Einführung einer funktionalen Zweigliedrigkeit in der Justiz würde
dazu führen und zudem keine Kosteneinsparung, sondern eine Kostensteigerung
mit sich bringen. Lesen Sie hierzu auch die Presseerklärungen der BRAK Nr. 16/2005 v. 24.06.2005 und Nr. 17/2005 v. 28.06.2005. Einschränkung von ZeugnisverweigerungsrechtenDer Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung des
Zeugnisverweigerungsrechts für Verlobte und weitere Privilegien von Verlobten
im Strafrecht (BT-Drs.
15/5659 v. 09.06.05) zielt darauf ab, das Zeugnisverweigerungsrecht für
Verlobte generell abzuschaffen. Der Bundesrat geht von einer zunehmend
missbräuchlichen Inanspruchnahme dieses Zeugnisverweigerungsrechts aus, das
unter dem Schutz von Art. 6 Abs. 1 GG steht. Die Abschaffung des
Zeugnisverweigerungsrechts für ernsthafte Verlöbnisse ist jedoch nicht erforderlich.
Die Unterscheidung zwischen ernsthaften und missbräuchlichen Verlöbnissen
lässt sich durch die Glaubhaftmachung nach § 56 StPO bis hin zur
eidlichen Versicherung des Zeugen treffen, wodurch eine Meineidsstrafbarkeit
begründet würde. EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetzes/RVG-ÄnderungAm 17.06.05 hat der Bundesrat dem Gesetzentwurf
zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 über einen Europäischen
Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen -
EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetz (BT-Drs. 15/5222
v.07.04.05) zugestimmt (BR-Drs.
375/05 (Beschluss) v. 17.06.05). Der Bundestag hatte das Gesetz bereits
am 12.05.2005 angenommen (BR-Drs.
375/05 v. 27.05.05). Mit dem Gesetz werden Durchführungsvorschriften
zu der unmittelbar anwendbaren EG-Verordnung
eingeführt,
die die unmittelbare Vollstreckung von unbestrittenen Forderungen in allen
Mitgliedstaaten außer Dänemark ermöglicht. So wird in die ZPO ein Abschnitt
zu diesbezüglichen Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften eingefügt.
Darüber hinaus wird mit dem Durchführungsgesetz in der Anmerkung zu Nr. 3104
RVG die Angabe § 307 Abs. 2 durch § 307 ZPO ersetzt und damit
klargestellt, dass die Terminsgebühr auch dann anfällt, wenn ein Verfahren,
für das eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, gemäß § 307 ZPO ohne
mündliche Verhandlung entschieden oder mit einem schriftlichen Vergleich abgeschlossen
wird. Die Gesetzesänderung tritt am 21.10.05 in Kraft.
Es empfiehlt sich, bis dahin auf die Gesetzesänderung hinzuweisen, damit
klargestellt ist, dass der Gesetzgeber mit der unterbliebenen Änderung nicht
das Entstehen der Terminsgebühr im schriftlichen Verfahren abschaffen wollte,
sondern dass er bewusst daran festhielt. Lohn-/Umsatzsteuer-AnmeldungDie elektronische Abgabe von Lohnsteueranmeldungen
und Umsatzsteuervoranmeldungen ist laut BMF ab Juni 2005 wieder zwingend
vorgeschrieben, soweit keine unbillige Härte vorliegt. Die bis Ende Mai 2005
geltende Ausnahmeregelung des BMF (vgl. hierzu KammerInfo 9/2005
v. 04.05.2005) ist nicht verlängert und der entgegenstehende Erlass des
Finanzministeriums NRW vom 06.04.2005 ist aufgehoben worden. Neuregelung von Insolvenz- und ZwangsvollstreckungsrechtDas BMJ hat in einer Pressemitteilung v. 23.06.05 den Referentenentwurf eines Gesetzes zum Pfändungsschutz der Altersvorsorge und zur Anpassung des Rechts der Insolvenzrechtanfechtung (siehe Volltexte v. 21.06.05) angekündigt. Damit soll zum einen der Pfändungsschutz der Altersvorsorge von Selbständigen verbessert werden und zum anderen die Insolvenzanfechtung gegenüber den Sozialversicherungsträgern eingeschränkt werden. AntidiskriminierungsgesetzDer Bundestag hat am 17.06.2005 das Antidiskriminierungsgesetz beschlossen (BR-Drs. 445/05 v. 17.06.05). Es ist damit zu rechnen, dass der Bundesrat in seiner nächsten Sitzung am 08.07.2005 Einspruch gegen das umstrittene Gesetz mit der Folge der Überweisung in den Vermittlungsausschuss einlegen wird. Damit wird eine Verabschiedung des Gesetzes in dieser Legislaturperiode vermutlich nicht mehr eintreten. Die Opposition kritisiert insbesondere, dass das Gesetz zu weit über die Vorgaben der Richtlinien hinausgehe. Lesen Sie auch die Beschlussempfehlungen der BR- Ausschüsse (BR-Drs. 445/1/05 v. 27.06.05). Wir berichteten hierzu auch in KammerInfo 10/2005 v. 19.05.2005. Großer LauschangriffDie
Neuregelungen des Gesetzes zur akustischen Wohnraumüberwachung treten zum
01.07.05 in Kraft. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 17.06.05 zugestimmt (BR-Drs.
499/05 (Beschluss) v. 17.06.05).Der Bundestag hatte zuvor die
Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses angenommen (BR-Drs.
499/05 v. 16.06.05). Wir berichteten hierzu in KammerInfo 10
und 6/2005. Grafitti BekämpfungsgesetzDer
Bundestag hat am 17.06.2005 ein Grafitti-Bekämpfungsgesetz beschlossen, mit
dem die strafrechtlichen Sachbeschädigungsregelungen um einen neuen
Tatbestand erweitert, wodurch die Verfolgung von Grafitti-Taten erleichtert
werden soll. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-
Pressemitteilung v. 17.06.2005. MindestkapitalgesetzDer
Regierungsentwurf
eines Gesetzes zur Neuregelung des Mindestkapitals der GmbH
(MindestkapG) liegt nunmehr in elektronischer Form vor. Das
Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich nicht mehr vor möglichen
Neuwahlen abgeschlossen sein, da die CDU/CSU-Fraktion dies laut einer Pressemitteilung
v. 28.06.05 verhindern will. Wir berichteten zu diesem Thema in
KammerInfo 11/2005
und 9/2005. Kapitalanleger-MusterverfahrensgesetzDer Bundestag hat am 16.06.05 das Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz -KapMuG (BT-Drs. 15/5091 v. 14.03.05) aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drs. 15/5695 v. 15.06.05) angenommen (BR-Drs. 455/05 v. 17.06.05). Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 7 und 2/2005. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 16.06.05. UMAGDer Bundestag hat am 16.06.2005 den Entwurf eines
Gesetzes zur Unternehmensintegrität und Modernisierung des Anfechtungsrechts
(UMAG) in 2. und 3. Lesung verabschiedet. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-
Pressemitteilung v. 16.06.2005 sowie die Rede
der Bundesjustizministerin v. 17.06.2005. Wir berichteten bereits in
KammerInfo 7
und 3/2005.
BVerfG: Keine Beitragspflicht in KindererziehungszeitenDas BVerfG hat mit Beschluss v. 05.04.2005 (1 BvR 774/02) entschieden, dass eine Verpflichtung zur Beitragszahlung in ein Versorgungswerk der Rechtsanwälte in einkommenslosen Kindererziehungszeiten verfassungswidrig ist. Eine entsprechende Beitragsregelung in der Satzung des Versorgungswerks verstößt gegen das Gleichberechtigungsgebot aus Art. 3 Abs. 2 GG. Lesen Sie hierzu auch die BverfG-Pressemittelung 52/2005 v. 22.06.2005. PfändungsfreigrenzenAb 01.07.05 gelten höhere Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen. Dadurch verbleibt den Schuldnern ein höherer unpfändbarer Anteil des Arbeitseinkommens, der sich weiter erhöht, wenn der Schuldner Unterhaltsverpflichtungen hat. Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass die Sicherung des Existenzminimums möglich ist. Seit 2001 wird die Freigrenze grundsätzlich alle zwei Jahre entsprechend der Entwicklung des steuerlichen Grundfreibetrages geändert. |
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