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Aktuelles aus Berlin: |
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Gesetzentwürfe zur Eindämmung
von Steuermissbrauch |
Abschaffung der
Zeugnisverweigerungsrechte für Verlobte |
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Ausgabe Nr. 1/2006 v. 05.01.2006 |
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Wir wünschen
allen Kolleginnen und Kollegen ein frohes und erfolgreiches Jahr! Aktuelles aus Berlin: Stärkung der SelbstverwaltungNachdem der Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung
der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft (BR-Drs.
945/04 v. 26.11.2004) der Diskontinuität anheim gefallen ist, hat der
Bundesrat in seiner 818. Sitzung am 21.12.2005 beschlossen (BR-Drs.
889/05 (Beschluss) v. 21.12.05), den Gesetzentwurf (BR-Drs.
889/05 v. 09.12.05) erneut beim Deutschen Bundestag einzubringen. Der
Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom Bundesrat am 18.02.2005 beschlossenen
Fassung zum Inhalt (BR-Drs.
945/01 (Beschluss) v. 18.02.2005), welche die Empfehlungen des
Rechtsausschusses (BR-Drs.
945/1/04 v. 04.02.2005) zu diesem Gesetzentwurf enthält. Wir berichteten
hierzu auch in KammerInfo 8
und 3/2005. Gesetzentwürfe zur Eindämmung von SteuermissbrauchDie
Bundesregierung möchte mit dem Entwurf
eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen dem
Gestaltungsmissbrauch und der nicht gerechtfertigten Ausnutzung von
Gesetzeslücken im Steuerrecht entgegenwirken. Durch den Gesetzentwurf sollen
u.a. die Gewinnermittlungen nach EÜR angepasst werden und die Besteuerung
beruflich genutzten Kfz geändert werden. Lesen Sie hierzu auch die BMF-Pressemitteilung
138/2005 v. 20.12.2005, in der es grundsätzlich auch den Vorstoß des
Bundesrates in gleiche Richtung begrüßte. Auf
Antrag des Landes Hessen (BR-Drs.
890/05 v. 09.12.2005) hat der Bundesrat in seiner 818. Sitzung beschlossen
(BR-Drs.
890/05 (Beschluss) v. 21.12.2005),
den der Diskontinuität unterfallenden Entwurf eines Gesetzes zur Verringerung
steuerlicher Missbräuche und Umgehungen (BR-Drs.
45/05 (Beschluss) v. 27.05.2005 und Berichtigung
zu BR-Drs. 45/05 (Beschluss) v. 06.06.2005) erneut beim Bundestag
einzubringen. Lesen Sie hierzu auch die Bundesrat-Pressemitteilung
203/2005 v. 21.12.2005. Abschaffung der Zeugnisverweigerungsrechte für VerlobteDer Bundesrat hat in seiner 818. Sitzung am
21.12.2005 beschlossen (BR-Drs.
867/05 (Beschluss) v. 21.12.2005), den Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der Zeugnisverweigerungsrechte für
Verlobte und weiterer Privilegien von Verlobten im Strafrecht in der vom
Bundesrat im April 2005 beschlossenen Fassung (BR-Drs.
203/05 (Beschluss) v. 29.04.2005) erneut in den Bundestag einzubringen,
nachdem der Gesetzentwurf der Diskontinuität anheim gefallen war. Lesen Sie hierzu auch
KammerInfo 13/2005. Elektronisches UnternehmensregisterDer
Entwurf
eines Gesetzes über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister
sowie das Unternehmensregister (EHUG) sieht vor, dass ab 01.01.2007 unter
www.unternehmensregister.de die wesentlichen publikationspflichtigen Daten
eines Unternehmens online abgerufen werden können. Der Entwurf steht im
Rahmen des im Koalitionsvertrag
angekündigten small-company-acts und soll zur Entlastung von Mittelstand
und Existenzgründern von Bürokratieaufwand und zur Beschleunigung von
Planungs- und Genehmigungsverfahren dienen. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung
v. 14.12.2005. Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO)Der
DGB hat in einer Presseerklärung
vom 17.11.2005 gefordert, die Ausbilder-Eignungsverordnung, die Mitte
2003 für fünf Jahre außer Kraft gesetzt wurde, wieder verpflichtend in Kraft
zu setzen. Aus der Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs im
Bundesministerium für Bildung und Forschung Andreas Storm vom 05.12.2005 (BT-Drs. 16/158 v.
09.12.2005, S. 50/51) ergibt sich, dass das Bundesinstitut für
Berufsbildung die Aussetzung der Ausbilder-Eignungsverordnung evaluieren
wird, bevor eine Entscheidung über das Wieder-In-Kraft-Setzen der Verordnung
getroffen wird. Es ist daher wohl für die nächsten zwei Jahre davon
auszugehen, dass es bei der Aussetzung der Ausbilder-Eignungsverordnung
bleibt. |
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