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Aktuelles aus Berlin: |
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Neufassung von § 7 BORA tritt zum 01.03.2006 in
Kraft Thesen zu
Vergütungsvereinbarungen Reform des
Versicherungsvertragsrechts BMJ
lehnt Funktionale Zweigliedrigkeit ab Gerichtsgebühren im Sozialprozess |
Entwurf eines Register- Führungsgesetzes Elektronisches
Unternehmensregister Gesetzentwurf zur Eindämmung
missbräuchlicher Steuergestaltungen |
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Ausgabe Nr. 4/2006 v. 15.02.2006 |
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Aktuelles aus Berlin: Neufassung von § 7 BORA tritt zum 01.03.2006 in KraftNachdem das BMJ mit Schreiben vom 26.05.2005
(BRAK-Mitt. 2005, 184) § 7 Abs. 3 BORA in der Beschlussfassung der
Satzungsversammlung vom 21.02.2005 (BRAK-Mitt. 2005, 183 f.) aufgehoben hat,
hat die Satzungsversammlung in ihrer Sitzung am 07.11.2005 beschlossen, dass
§ 7 BORA im Übrigen in Kraft treten soll -
mit der Maßgabe, dass § 7 Abs. 4 BORA der Beschlussfassung vom
21.2.2005 zu § 7 Abs. 3 BORA wird. Die amtliche Bekanntmachung des
Beschlusses der 5. Sitzung der 3. Satzungsversammlung v. 07.11.2005
finden Sie hier.
Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 21/2005.
Online Zugriff auf die BRAK-Mitteilungen können Sie unter www.brak-mitteilungen.de nehmen.
Thesen zu VergütungsvereinbarungenEine Arbeitsgruppe der Tagung der
Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern hat Thesen zu
Vergütungsvereinbarungen formuliert, welche jetzt von den regionalen Kammern an ihre Mitglieder verschickt
werden. Diese Thesen bieten einen Überblick, welche Vereinbarungen
möglich und zulässig sind und welche Voraussetzungen zu beachten sind.
Sollten Sie über die Ihnen von Ihrer Kammer zur Verfügung gestellten
Exemplare hinaus weitere Ausgaben der Thesen zu Vergütungsvereinbarungen benötigen,
können Sie diese über die BRAK, Littenstr. 9, 10179 Berlin,
Tel.: 030-284939-0, Fax: 030-284939-11, e-Mail: zentrale@brak.de zum Preis von 0,50
pro Stück zzgl. Versandkosten bestellen. Reform des VersicherungsvertragsrechtsNach einer BMJ-Pressemitteilung
v. 09.02.2006 ist eine Neuregelung des Versicherungsvertragsrechts
geplant. Der Gesetzentwurf soll Mitte März 2006 vorgestellt werden. Nach der
Ankündigung des BMJ umfasst die geplante Reform neben einer Verstärkung des
Verbraucherschutzes auch die Modernisierung des Lebensversicherungsrechts.
Zudem zielt die Neuregelung auf einen gerechteren Interessenausgleich ab, was
u.a. durch ein allgemeines Widerrufsrecht erreicht werden soll. Danach können
zukünftig nicht nur Verbraucher, sondern auch Freiberufler, innerhalb von
zwei Wochen unabhängig vom Vertriebsweg und ohne Angabe von Gründen
Versicherungsverträge widerrufen. Lesen Sie hierzu auch die Information
der Bundesregierung vom 09.02.2005. BMJ lehnt Funktionale Zweigliedrigkeit abDie Bundesministerin
der Justiz, Brigitte Zypries, hat in der 5. Sitzung des
Rechtsausschusses am 08.02.06 (vgl. TO)
in ihrem Bericht zu aktuellen rechtspolitischen Vorhaben, insbesondere zur
geplanten Justizreform, ihre Auffassung geäußert, dass die so genannte Funktionale
Zweigliedrigkeit vom Tisch sei. Die
diskutierte Funktionale Zweigliedrigkeit der Gerichtsverfahren
sieht vor, dass in einer einzigen Instanz die Tatsachen festgestellt werden sollen und
eine weitere Instanz auf die Prüfung reiner Rechtsfragen beschränkt sein
soll. Die BRAK hatte diesen Reformvorschlag zuletzt in ihrer Stellungnahme 4/2006
abgelehnt. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 3/2006
und 18,
14
und 13/2005. ZusammenführungsgesetzAuf Antrag der Länder Baden-Württemberg, Bremen,
Sachsen und Sachsen-Anhalt (BR-Drs.
47/06 v. 20.01.2006) hat der Bundesrat am 10.02.2006 beschlossen (BR-Drs.
47/06 (Beschluss) v. 10.02.2006), den Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung
des Bundesrechts für die Zusammenführung von Gerichten der Verwaltungs-,
Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit in den Ländern (Zusammenführungsgesetz)
in der Fassung der BR-Drs.
544/04 (Beschluss) v. 24.09.2004 - erneut beim Deutschen Bundestag
einzubringen. Der Entwurf sieht vor, den Ländern durch eine
Länderöffnungsklausel zu ermöglichen, die öffentlich-rechtlichen
Fachgerichtsbarkeiten zusammenzulegen. So soll ein flexibler, an aktuelle
Bedarfssituationen angepasster richterlicher Personaleinsatz erreicht werden.
Wir berichteten hierzu in KammerInfo 5/2004. Gerichtsgebühren im SozialprozessAuf Antrag von Baden- Württemberg (BR-Drs.
45/06 v. 20.01.2006) hat der Bundesrat am 10.02.2006 beschlossen (BR-Drs.
45/06 (Beschluss v. 10.02.2006), den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Sozialgerichtsgesetzes (in der Fassung von BR-Drs.
663/03 (Beschluss) v. 13.02.2004) erneut in den Bundestag einzubringen.
Ein gleich lautender in der 15. Legislaturperiode eingebrachter Entwurf ist
wegen der Neuwahlen der Diskontinuität unter fallen. Ziel des Entwurfs ist
es, durch die Einführung von sozialverträglichen Gerichtsgebühren in
pauschalierter Form, der Flut aussichtsloser Gerichtsverfahren vor den
Sozialgerichten entgegenzuwirken. Entwurf eines Register- FührungsgesetzesDie Bundesregierung hat zu dem Gesetzentwurf des
Bundesrates eines Register- Führungsgesetzes (RfüG) eine ablehnende
Stellungnahme abgegeben (Anlage 2 zu BT-Drs- 16/505 v.
02.02.2006, S. 26f.). Die in dem Entwurf vorgesehene Einführung von
Öffnungsklauseln für die Übertragung der gerichtlich geführten Register auf
andere Stellen als die Amtsgerichte, d.h. die Industrie- und Handelskammern,
sei bereits 1995 u. a. in der Bund-Länder-Arbeitsgruppe "Handelsrecht
und Handelsregister" im Auftrag der Justizministerkonferenz diskutiert
und mit überzeugenden Argumenten abgelehnt worden. Die nun vorgeschlagene
Öffnungsklausel würde zu einer unüberschaubaren Rechtszersplitterung in
Deutschland führen. Zudem bestünde die Gefahr einer uneinheitlichen
Registerführung. Der Bundesrat hatte am 21.12.2005 beschlossen,
den der Diskontinuität unter fallenden Gesetzentwurf in der Fassung der BR-Drs.
325/03 (Beschluss) v. 26.09.2003 erneut in den Bundestag einzubringen. Elektronisches UnternehmensregisterDas
Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie
das Unternehmensregister (EHUG) (BR-Drs.
942/05 v. 30.12.2005) stand auf der TO
der letzten Bundesratssitzung v. 10.02.2006 (TOP 39). In seiner Stellungnahme
(BR-Drs.
942/05 (Beschluss) v. 10.02.2006) spricht sich der Bundesrat u.a. gegen
die Registerführung beim BMJ aus. Lesen Sie hierzu auch die kritische Pressemitteilung
Nr. 6/2006 v. 09.02.2006 des Bayerischen Justizministeriums. Wir
berichteten bereits in KammerInfo 1/2006. Gesetzentwurf zur Eindämmung missbräuchlicher SteuergestaltungenDer Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen (BR-Drs. 937/05 v. 30.12.2005) stand auf der TO des Bundesrates am 10.02.2006. Mit diesem Gesetzentwurf sollen legale aber unerwünschte Umgehungs- und Gestaltungsmöglichkeiten im Steuerrecht eingeschränkt werden. Der federführenden Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat die aus BR-Drs. 937/1/05 v. 27.01.2006 ersichtliche Stellungnahme. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 1/2006. AusbildungsformulareDurch
die Änderungen in dem neuen Berufsbildungsgesetz, welches am 01.04.2005 in
Kraft getreten ist, mussten auch die Ausbildungsformulare geändert werden.
Nachdem zeitnah zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres die Druckversionen des
Ausbildungsvertrages bereits geändert werden konnten, ist nunmehr auch das
Angebot der Bundesrechtsanwaltskammer der Online-Formulare zur Ausbildung
aktualisiert worden. Das Formular Ausbildungsvertrag steht somit in der
aktuellen Version im Internet unter http://www.brak.de/seiten/pdf/azubi/Berufsausbildungsvertrag.pdf zur
Verfügung. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut präsentiert am
24./25.02.2006 seine 1. Medizinrechtliche
Jahresarbeitstagung in Wiesbaden. Weitere Informationen finden Sie hier. CEBIT-Podiumsdiskussion zum ERVEin Podiumsgespräch
zum Thema Elektronischer Rechtsverkehr in Deutschland - Bilanz und Perspektive
findet anlässlich der CeBIT in Hannover am 09.03.2006 von 11.30 12.15 Uhr
statt. Daran wird neben Beate Blechinger, Ministerin der Justiz des Landes
Brandenburg, auch RA Helmut Becker, Vorsitzender des Ausschusses Informatik
und Kommunikation der Bundesrechtsanwaltskammer, teilnehmen. Die Einladung
finden Sie hier. |
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Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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