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Aktuelles aus Berlin: |
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Ausgabe Nr. 13/2006 v. 22.06.2006 |
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Aktuelles aus Berlin: Beratungsgebühr: Ab 01.07.2006 muss vereinbart werdenIn der BRAK-Presseerklärung
Nr. 22 v. 20.06.2006 hat die BRAK im Rahmen eines Verbrauchertipps darauf
hingewiesen, dass ab 01.07.2006 für den Bereich der außergerichtlichen
Beratung die bisherigen gesetzlich festgelegten Gebühren wegfallen (vgl. § 34 RVG
n.F.). Eine von der Tagung der Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern
eingesetzte Arbeitsgruppe hat eine Hilfestellung für Rechtsanwälte zu den
Vergütungsvereinbarungen erarbeitet. Diese liegt nun als Heft 5 der BRAK-Information
Thesen zu Vergütungsvereinbarungen vor. Das Thesenheft wurde in den
letzten Wochen zum Teil über die regionalen Rechtsanwaltskammern direkt an
die Mitglieder verteilt, es kann bei Bedarf auch direkt bei der BRAK per Fax
(030-284939-11) oder per E-Mail (zentrale@brak.de)
bestellt werden (0,50 /Stück zzgl. Versandkosten). BRAK-Initiative Anwälte mit Recht im MarktIm Rahmen der Initiative Anwälte mit Recht im
Markt ist jetzt der Leitfaden PR und Werbung" erschienen. Aufbauend
auf die im ersten Leitfaden Kanzleistrategie" dargestellten Schritte,
bietet der Leitfaden PR und Werbung" wertvolle Anregungen und
Anleitungen für PR und Werbung in eigener Sache. Die Leitfäden können Sie
direkt bei der BRAK oder über www.anwaelte-im-markt.de
bestellen. Wir berichteten zu diesem Thema bereits in KammerInfo 7
und 5/2006.
Allgemeines GleichbehandlungsgesetzDer von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf
eines Gesetzes zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des
Grundsatzes der Gleichbehandlung (Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz) ist
jetzt auch als BT-Drs.
16/1780/BR-Drs.
329/06 verfügbar. Durch diese Umsetzung der EU-Richtlinien soll die
Diskriminierung aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion,
einer Behinderung, des Alters sowie der sexuellen Identität und des
Geschlechts künftig verhindert oder beseitigt werden. Die FDP-Fraktion hat in
einem Antrag (BT-Drs.16/1861)
gefordert, dass die Bundesregierung bei der Umsetzung der
EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht nicht über deren
Regelungsgehalt hinausgehen soll. Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme (BR-Drs.
329/06 (Beschluss) v. 16.06.2006) den Entwurf ebenfalls als zu weit
gehend kritisiert. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 10/2006. Bürokratieabbau/Änderung des BDSGDer Bundesrat hat am 16.06.2006 eine Stellungnahme
zum Entwurf eines ersten Gesetzes zum Abbau bürokratischer Hemmnisse
insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft (BR-Drs.
302/06 v. 05.05.2006) beschlossen (BR-Drs.
302/06 (Beschluss) v. 16.06.2006). Durch den Gesetzentwurf sollen in
verschiedenen Rechtsbereichen "unnötige Vorschriften" abgeschafft
und vorhandene Regelungen auf ein Mindestmaß reduziert werden. Geändert
werden sollen unter anderem das BDSG, die Abgabenordnung sowie das
Umsatzsteuergesetz. Durch die geplanten Änderungen in § 4f BDSG und in § 203
StGB sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, dass auch
Berufsgeheimnisträger, d.h. auch Rechtsanwälte, externe
Datenschutzbeauftragte bestellen können. Das Zeugnisverweigerungsrecht des
Berufsgeheimnisträgers soll auch dem externen Datenschutzbeauftragten
zustehen, ebenso sollen seine Akten und anderen Schriftstücke einem
Beschlagnahmeverbot unterliegen. Lesen Sie auch KammerInfo 9/2006.
Änderung des GenossenschaftsrechtsNachdem der Bundestag bereits im Mai dem Entwurf
eines Gesetzes zur Einführung der europäischen Genossenschaft und zur
Änderung des Genossenschaftsrechts (BT-Drs. 16/1025 v.
23.03.2006) mit Maßgabe einiger Änderungen zugestimmt hatte (BR-Drs.
337/06 v. 26.05.2006), hat nun der Bundesrat in seiner Sitzung v.
16.06.2006 beschlossen, keinen Antrag auf Anrufung des
Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs.
337/06 (Beschluss) v. 16.06.2006). Weitere Informationen zum
Gesetzentwurf finden Sie auch in KammerInfo 3/2006. Übernahmerichtlinie-UmsetzungsgesetzesNach einem Beschluss des Bundesrates v. 16.06.2006
(BR-Drs.
336/06 (Beschluss) v. 16.06.2006) wird der Entwurf eines
Übernahmerichtlinie-Umsetzungsgesetzes nicht in den Vermittlungsausschuss
kommen. Zuvor hatte der Bundestag dem Gesetzentwurf mit der Maßgabe einiger
Änderungen zugestimmt (Gesetzesbeschluss des Bundestages, BR-Drs.
336/06 v. 26.05.2006). Der Entwurf zielt darauf ab, die Interessen
von Aktionären bei Angeboten zur Übernahme von Unternehmen und bei
Anteilskäufen, die zu einer Kontrolle des Unternehmens führen, zu schützen.
Art. 3 des Entwurfs beinhaltet auch eine Änderung des RVG. Weitere
Informationen hierzu finden Sie auch in KammerInfo 7/2006. DAIDas
Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert den
6. Fachlehrgang Miet- und Wohnungseigentumsrecht ab dem 28.08.2006
in Bochum. Weitere Informationen finden Sie hier. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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