|
||
|
||
Aktuelles aus Berlin: |
||
Bundeseinheitliches
Fortbildungszertifikat Gesetzesvorschlag der BRAK zur
Realteilung Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der
Rechtsanwaltschaft BRAK-Stellungnahme zum Gesetz zur
Vereinheitlichung der Aufsicht in Insolvenzverfahren 2. Justizmodernisierungsgesetz BFH- Entscheidung zur 1 %-Regelung |
BGH- Beschluss zur eingescannten Unterschrift
beim Fax Vereinheitlichung des Rechts der
Tele- und Mediendienste ERV Ausweitung der elektronischen
Gerichtsbriefkästen in der Hessischen Justiz |
|
Ausgabe Nr. 1/2007 v. 18.01.2007 |
||
Aktuelles aus Berlin: Bundeseinheitliches FortbildungszertifikatDie Bundesrechtsanwaltskammer bietet
Rechtsanwälten die Möglichkeit, mit einer Bestätigung ihrer
Fortbildungsmaßnahmen zu werben. Für den Nachweis regelmäßiger Fortbildung
über den Zeitraum von drei Jahren kann das Fortbildungszertifikat Qualität
durch Fortbildung" erworben werden. Informationen zu den Voraussetzungen
und zur Antragstellung (Antragsformular)
des Zertifikats finden Sie im Merkblatt"
und den FAQs".
Lesen Sie hierzu auch die BRAK-Presseerklärung
Nr. 34 v. 27.12.2006. Gesetzesvorschlag der BRAK zur RealteilungDie BRAK hat mit Schreiben des Präsidenten der BRAK an den Vorsitzenden des Finanzausschusses vom 30.11.2006 eine zweite ergänzende Stellungnahme zum BMF-Erlass zur Realteilung vom 28.02.2006 abgegeben. Darin schlägt die BRAK u.a. vor, dass in § 18 Abs. 3 EStG für die freien Berufe eine Ausnahmeregelung zu § 16 Abs. 3 Satz 2 EStG aufgenommen wird, nach der bei der Realteilung einer freiberuflichen Mitunternehmerschaft die steuerlichen Buchwerte übernommener Wirtschaftsgüter fortgeführt werden können, wenn die Wirtschaftsgüter bei Fortsetzung der beruflichen Tätigkeit auf den Steuerpflichtigen oder Mitunternehmerschaften, in denen der Steuerpflichtige tätig ist, übertragen werden. Voraussetzung ist, dass die Besteuerung der stillen Reserven sichergestellt ist. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 16/2006. Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der RechtsanwaltschaftDer Bundestag hat am 14.12.2006 in 2. und 3. Lesung
ohne Aussprache das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der
Rechtsanwaltschaft in der Fassung des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 16/3837)
einstimmig beschlossen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 16.02.2007
mit diesem Gesetz befassen. Da das Gesetz nach Art. 8 am ersten Tag des
dritten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft treten wird, ist
der 01.05.2007 der frühestmögliche Zeitpunkt. Lesen Sie hierzu auch die BRAK- Pressemitteilung-Nr. 32
v. 15.12.2006 und KammerInfo 1/2006
sowie 8
und 3/2005. BRAK-Stellungnahme zum Gesetz zur Vereinheitlichung der Aufsicht in InsolvenzverfahrenDie BRAK hat eine Stellungnahme (Nr. 40/2006) zum Diskussionsentwurf eines Gesetzes zur Vereinheitlichung der Aufsicht in Insolvenzverfahren sowie der Ergänzung hierzu abgegeben. Die mit dem Entwurf angestrebte Vereinheitlichung von Formalien im Insolvenzverfahren wird darin begrüßt. Dagegen werden die vorgeschlagenen Kontrollen abgelehnt, weil das Insolvenzgericht und der zuständige Rechtspfleger bereits nach geltender Rechtslage alle Möglichkeiten haben, um das Verfahren zu prüfen und zu überwachen. Diese jetzt bereits bestehenden Kontrollmöglichkeiten müssten voll ausgeschöpft werden. 2. JustizmodernisierungsgesetzDas 2. Justizmodernisierungsgesetz ist am
30.12.2006 (BGBl.
I, S. 3416ff.) veröffentlicht worden und am 31.12.2006 in Kraft getreten.
Einen Überblick über die wichtigsten Änderungen finden Sie hier.
Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 24/2006 Jahressteuergesetz 2007Das Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) ist am
13.12.2006 im Bundesgesetzblatt
I, S. 2878 ff. verkündet worden. Zu den Kosten der Erteilung
verbindlicher Auskünfte nach § 89 Abs. 3 - 5 AO i.d.F. des JStG 2007 hat das
Bundesfinanzministerium mit BMF-Schreiben
v. 08.12.2006 (IV A 4 S 0224 12/06) Stellung genommen. Lesen Sie zu
diesem Thema auch KammerInfo 23,
22,
21
und 20/2006. BFH- Entscheidung zur 1 %-RegelungIn seiner Entscheidung v. 07.11.2006 (VI R
95/04) stellt der BFH klar, dass die Bewertung des geldwerten Vorteils
wegen der Nutzung eines Dienstwagens für private Zwecke gemäß § 8
Abs. 2 Satz 2 ff. EStG nur in Form der 1 %-Regelung oder des
Einzelnachweises mit Fahrtenbuch möglich ist. Die zwingende Anwendung dieser
Bewertungsregelung kann nicht durch die Zahlung eines Nutzungsentgelts für
die private Nutzung vermieden werden, selbst wenn dieses Nutzungsentgelt angemessen
ist. Lesen Sie auch die BFH-Pressemitteilung
1/07 v. 10.01.2007. BGH- Beschluss zur eingescannten Unterschrift beim FaxDer BGH hat mit Beschluss
v. 10.10.2006 (XI ZB 40/05) entschieden, dass die eingescannte
Unterschrift des Prozessbevollmächtigten in einem bestimmenden Schriftsatz
nicht den Formerfordernissen des § 130 Nr. 6 ZPO genügt, wenn der
Schriftsatz mit Hilfe eines normalen Faxgerätes und nicht unmittelbar aus dem
Computer versandt worden ist. Online-DurchsuchungDie Bundesregierung erklärte in ihren Antworten (BT-Drs. 16/3972)
und (BT-Drs. 16/3973)
auf die Kleinen Anfragen der FDP (BT-Drs. 16/3883)
und der Linksfraktion (BT-Drs. 16/3787),
dass die Rechtmäßigkeit von Online-Durchsuchungen auf PC ohne Unterrichtung
des Besitzers noch ungeklärt sei. Der BGH prüfe derzeit diese Frage und die
Regierung selbst werde bis zu der Entscheidung des BGH keine
Stellungnahme abgeben. Vereinheitlichung des Rechts der Tele- und MediendiensteDer Bundestag hat am 18.01.2007 den Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung von Vorschriften über bestimmte elektronische Informations- und Kommunikationsdienste (Elektronischer-Geschäftsverkehr-Vereinheitlichungsgesetz ElGVG-) in 3. Lesung verabschiedet. Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hatte zuvor am 17.01.2007 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung in der Fassung der Gegenäußerung der Bundesregierung (BT-Drs. 16/3135) zur Stellungnahme des Bundesrates (Anlage 2 zu BT-Drs. 16/3078) zugestimmt. Lesen Sie auch KammerInfo 21/2006. ERV Ausweitung der elektronischen Gerichtsbriefkästen in der Hessischen JustizDas Hessische Ministerium der Justiz hat Informationen zur Erweiterung des elektronischen Zugangs zu Gerichten und Staatsanwaltschaften veröffentlicht. Neben den in der Stadt Frankfurt/M. ansässigen Gerichten und Staatsanwaltschaften sowie dem Amtsgericht Kassel, dem Landgericht Kassel und der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Kassel können elektronische Dokumente seit dem 30.11.2006 rechtswirksam auch bei den anderen Amtsgerichten eingereicht werden. Weitergehende Informationen sowie auch die Möglichkeit, die Software per Download kostenfrei zu erwerben, finden Sie unter www.egvp.de. Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr (ERV) von Bund und Ländern finden Sie hier. Härtere Strafen für VerkehrsvergehenIn ihrer Antwort (BT-Drs. 16/3928)
auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drs. 16/3681)
erklärt die Bundesregierung, dass sie beabsichtigt, härtere Strafen für
Verkehrsvergehen einzuführen. Es heißt, dass die gesetzlichen
Rahmenbedingungen für die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten
überarbeitet und eine differenzierte Anhebung der Geldbußen vorgenommen
werden sollen. VerdienstestatistikgesetzDas Gesetz über die Statistik der Verdienste und Arbeitskosten vom 21.12.2006 ist am 27.12.2006 im BGBl.2006, S. 3291 verkündet worden. Es trat am 01.01.2007 in Kraft. Gleichzeitig trat das Gesetz über die Lohnstatistik vom 03.04.1996 außer Kraft. Mit dem Verdienststatistikgesetz wird die vierteljährliche Erhebung der Arbeitsverdienste nach Wirtschaftszweig, angewandten Vergütungsvereinbarungen, Zahl der Beschäftigten des Betriebes, Zahl der Arbeitsstunden und Summe der Bruttoverdienste, untergliedert nach Verdienstbestandteilen, geregelt. Von der Erhebung sind auch Rechtsanwaltskanzleien erfasst. Es besteht Auskunftspflicht nach § 8 des Gesetzes. Allerdings wird die vierteljährliche Erhebung bei höchstens 40.500 Betrieben durchgeführt, die vierjährliche Erhebung bei höchstens 34.000 Betrieben, sodass nicht davon auszugehen ist, dass erhebliche Statistikpflichten auf Kanzleien zukommen werden. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die 6. Insolvenzrechtliche Jahresarbeitstagung" am 26. und 27.01.2007 in Köln. Weitere Informationen finden Sie hier. |
||
Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
Der Newsletter ist im Internet unter www.BRAK.de abrufbar.
Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an karlstedt@brak.de.