KammerInfo

 

 

Aktuelles aus Berlin:

Verbesserter Schutz für geistiges Eigentum

Gebühren in anwaltsgerichtlichen Verfahren

Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V.

Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes

Kleine Anfrage zu §§ 129, 129a StGB

 

Absprachen im Strafverfahren

BVerfG: Adhäsionskläger hat Recht auf Richterablehnung

BVerfG: Schuldprinzip verletzt

DAI

Ausgabe Nr. 2/2007 v. 01.02.2007

 

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Verbesserter Schutz für geistiges Eigentum

Die Bundesregierung hat am 24.01.2007 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums beschlossen. Durch den Gesetzentwurf, der die Richtlinie 2004/48/EG umsetzt, sollen die Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums novelliert werden. Unter anderem soll der Kampf gegen Produktpiraterie erleichtert und das geistige Eigentum gestärkt werden.

 

Der Gesetzentwurf enthält aus gebührenrechtlicher Sicht eine deutliche Verschlechterung. In § 97a des Urheberrechtsgesetzes soll eine neue Vorschrift zur Abmahnung eingeführt werden. In Absatz 2 der Vorschrift soll der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung auf 50 Euro beschränkt werden, wenn „sich die Abmahnung in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs“ befasst. Die Bundesjustizministerin weist in der BMJ-Presseerklärung v. 24.01.2006 darauf hin, dass das Gesetz durch Einfügung dieser Vorschrift die Situation von Verbrauchern verbessere, die sich hohen Rechnungen für eine anwaltliche Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ausgesetzt sähen. Die BRAK kritisiert in ihrer BRAK-Presseerklärung-Nr. 3 v. 25.01.2007, dass damit  bei Pflichtverletzungen in das System des Schadenersatzrechts eingegriffen wird. Damit geht der vom BMJ in den Vordergrund gestellte Verbraucherschutz zu Lasten desjenigen, dessen Rechte durch den Verbraucher verletzt wurden.

 

Gebühren in anwaltsgerichtlichen Verfahren

Durch das am 31.12.2006 in Kraft getretene 2. Justizmodernisierungsgesetz (BGBl. I, S. 3416ff.) sind Gerichtsgebühren im anwaltsgerichtlichen Verfahren eingeführt worden. 

Die Neufassung von § 195 BRAO sieht vor, dass im anwaltsgerichtlichen Verfahren und im Verfahren über einen Antrag auf anwaltsgerichtliche Entscheidung über die Androhung oder Festsetzung eines Zwangsgeldes (§ 57 III BRAO) oder über die Rüge (§ 74a I BRAO) Gebühren nach einem eigenen Gebührenverzeichnis (Anlage zu § 195 BRAO) erhoben werden. Auslagen sind nach wie vor nach dem GKG zu zahlen.

 

Gütestelle Honorar- und Vergaberecht e. V.

Die Ingenieurkammern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Saarland sowie der Berufsverband der Landschaftsökologen haben die Gütestelle Honorar- und Vergaberecht gem. e. V. 2001 ins Leben gerufen. Sie fungiert als Schlichtungs- und Gütestelle speziell bei Streitigkeiten über die Abrechnung von Ingenieur- und Architektenleistungen, insbesondere bei Streitigkeiten nach der HOAI. Sie wird seit 2005 beim Justizministerium Baden-Württemberg in der Liste der institutionellen Schlichtungsstellen in Baden-Württemberg geführt. Die Leistungen werden kostenfrei erbracht, soweit sie ohne eingehendes Akten- oder Literaturstudium und ohne wesentlichen Zeitaufwand beantwortet werden können. Für Beratungen und Gutachten sowie für die Durchführung von Schlichtungsverhandlungen oder von Schiedsverfahren, für die ein besonderer Aufwand erforderlich wird, werden Entgelte in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen berechnet. Weitere Informationen finden Sie unter www.ghv-guetestelle.de.

 

Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes

Im Auftrag der Bertelsmann Stiftung wurde der Diskussionsentwurf eines Arbeitsvertragsgesetzes in Form eines Gutachten der Professoren Henssler und Preis der Universität zu Köln erstellt (Gliederung des Diskussionsentwurfs). Weitere Informationen der Bertelsmann Stiftung zum Vorhaben und zum Diskussionsforum finden Sie hier.

 

Kleine Anfrage zu §§ 129, 129a StGB

In einer Kleine Anfrage (BT-Drs. 16/3947) kritisiert die Linksfraktion die strafgesetzlichen Regelungen zur Mitgliedschaft, Werbung und Unterstützung einer „terroristischen Vereinigung" in den §§ 129 („kriminelle Vereinigung") und 129a StGB („terroristischen Vereinigung"). Die ersatzlose Abschaffung dieser Vorschriften würde seit Jahren von Strafverteidiger-Vereinigungen Menschen- und Bürgerrechtsgruppen gefordert.

 

Absprachen im Strafverfahren

Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat sich am 25.01.2007 bzgl. der Absicht der Bundesregierung, noch im Frühjahr einheitliche Regeln für Absprachen im Strafprozess zu beschließen, in der PM 10/07 v. 25.01.2007 geäußert. Absprachen zwischen den Verfahrensbeteiligten, auch Deals genannt, gehören seit Jahren zur strafprozessualen Praxis. Bislang fehlt es jedoch an einer gesetzlichen Regelung. Im Mai 2006 hatte das BMJ einen Referentenentwurf zur Regelung der Verständigung im Strafverfahren vorgestellt. Die vorgeschlagene Regelung soll Rechtssicherheit schaffen und zu mehr Transparenz und Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und dem Gericht führen. Wir berichteten hierzu in KammerInfo 6, 11/2006 sowie 18/2005.

 

BVerfG: Adhäsionskläger hat Recht auf Richterablehnung

Das BVerfG hat mit BVerfG-Beschluss v. 27.12.2006 (2 BvR 958/06) entschieden, dass auch einem Adhäsionskläger das Recht auf Richterablehnung zusteht, weil er sonst in seinem Recht auf den gesetzlichen Richter verletzt würde. Das Adhäsionsverfahren eröffnet dem Geschädigten einer Straftat die Möglichkeit, im Strafverfahren finanzielle Kompensation für erlittene Schäden zu erlangen. Lesen Sie auch die BVerfG-Pressemitteilung-Nr. 6/2007 v. 24.01.2007.

 

BVerfG: Schuldprinzip verletzt

Das BverfG hat im BVerfG-Beschluss v. 27.12.2007 (2 BvR 1895/05) einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, weil in mehrfacher Hinsicht das Schuldprinzip verletzt sei. Lesen Sie hierzu die BVerfG-Pressemitteilung- Nr. 7/2007 v. 25.01.2007.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert das "Forum Betriebsverfassungsrecht" am 16.02.2007 in Bochum.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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