KammerInfo

 

 

Aktuelles aus Berlin:

BRAK-Resolution zur Juristenausbildung

In dubio pro reo

Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare

Öffentliche Anhörung zur Unternehmenssteuerreform

 

Zugang zum Anwaltsnotariat

BVerfG: Drängeln im Stadtverkehr kann strafbare Nötigung sein

DAI

Ausgabe Nr. 8/2007 v. 26.04.2007

 

Aktuelles aus Berlin:

 

BRAK-Resolution zur Juristenausbildung

Die Präsidenten der Rechtsanwaltskammern haben sich anlässlich ihrer 111. Hauptversammlung am 20.04.2007 auf Eckpunkte verständigt, unter deren Einhaltung eine Reform der Juristenausbildung in Form des Bologna-Prozesses, d.h. der Einführung von Bachelor und Master, möglich wäre. Voraussetzung ist die Beibehaltung des Einheitsjuristen, der Staatsexamina und insbesondere des Referendariats. Weitere Informationen hierzu finden Sie in der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 13 v. 20.04.2007. Diese Resolution der BRAK-HV ist eine Reaktion auf das Stuttgarter Reform-Modell zur Juristenausbildung, welches gerade diese Voraussetzungen nicht erfüllt. Wir berichteten hierzu in KammerInfo 7/2007.

 

In dubio pro reo

In der BRAK- Pressemitteilung- Nr. 12 v. 19.04.2007 spricht sich die BRAK gegen die Pläne des Bundesinnenministers aus, bei bestimmten Straftaten vom Grundsatz der Unschuldsvermutung abzurücken.

 

Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts v. 12.12.2006 – 1 BvR 2576/04 zum Verbot anwaltlicher Erfolgshonorare, d.h. zu § 49b Abs. 2 BRAO, ist im BGBl. I 2007, 459a v. 16.04.2007 veröffentlicht worden. Diese Entscheidung hat Gesetzeskraft. Der Gesetzgeber ist danach verpflichtet, bis zum 30.06.2008 eine Neuregelung zu treffen.

Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 5/2007.

 

Öffentliche Anhörung zur Unternehmenssteuerreform

Im Finanzausschuss des Bundestages fand am 25.04.2007 eine öffentliche Anhörung zum  Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD für ein Unternehmensteuerreformgesetz 2008 (BT-Drs. 16/4841) statt. Auf der Tagesordnung standen zudem Anträge von Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drs. 16/4855) und der Linksfraktion (BT-Drs.16/4857). Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier. Lesen Sie zu diesem Thema auch die BRAK-Stellungnahme-Nr. 3/2007 sowie KammerInfo 5 und 4/2007.

Nicht Gegenstand dieser Anhörung war die ab 2009 geplante Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge, welche in einer öffentlichen Anhörung am 07.05.2007 separat behandelt werden soll.

 

Zugang zum Anwaltsnotariat

Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur Änderung der Bundesnotarordnung – Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat (BT-Drs. 16/4972) vorgelegt. Nach dem Entwurf soll eine notarielle Zugangsprüfung eingeführt werden, die alle für die notarielle Tätigkeit relevanten Gebiete abdecken und sicherstellen soll, dass die Bewerber zu einer praxisgerechten Umsetzung ihrer Kenntnisse geeignet sind. Durch ein Zugangs- und Auswahlsystem für Notare sollen sowohl fachliche Mindeststandards gesichert als auch eine den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende (vgl. BVerfG, 1 BvR 838/01 v. 20.04.2004) Auswahlentscheidung ermöglicht werden. Wir berichteten hierzu bereits in KammerInfo 4/2007.

 

BVerfG: Drängeln im Stadtverkehr kann strafbare Nötigung sein

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss v. 29.03.2007 - 2 BvR 932/06 – festgestellt, dass dichtes, bedrängendes Auffahren auf den Vordermann (insbes. bei gleichzeitigem Betätigen von Lichthupe und Hupe) den Tatbestand der Nötigung erfüllen kann und zwar auch dann, wenn dies im innerörtlichen Verkehr geschieht. Dadurch liegt eine Gewaltanwendung i.S.v. § 240 StGB vor, wenn der Täter durch körperliche Kraftentfaltung Zwang auf sein Opfer ausübt und dieser Zwang nicht lediglich psychisch wirkt, sondern körperlich empfunden wird. Lesen Sie auch die BVerfG-Pressemitteilung Nr. 47/2007 v. 17.04.2007.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut präsentiert die "2. Medizinrechtliche Jahresarbeitstagung" vom 04.05.2007 bis 05.05.2007 in Bad Homburg. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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