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Aktuelles aus Berlin: |
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Verfassungsbeschwerde gegen
Telefonüberwachung eines Strafverteidigers erfolgreich Verfassungsbeschwerde gegen
akustische Wohnraumüberwachung zurückgewiesen Novellierung des
Wohnungseigentumsgesetzes |
Reform des
Gerichtsvollzieherwesens Unterrichtung der Bundesregierung
zum Bologna- Prozess Europäische Konferenz zum IT- Einsatz in
der Justiz |
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Ausgabe Nr. 11/2007 v. 08.06.2007 |
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Aktuelles aus Berlin: SatzungsversammlungDie 7. Sitzung der 3. Satzungsversammlung findet
am 11.06.2007 in Berlin statt. Auf der Tagesordnung
stehen u.a. Überlegungen zur Ausgestaltung eines einheitlichen
Klausurensystems zur Erlangung der theoretischen Kenntnisse für eine
Fachanwaltschaft sowie die Einführung des Fachanwalts für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Die Sitzung beginnt um 9.00 Uhr und ist anwaltsöffentlich. Verfassungsbeschwerde gegen Telefonüberwachung eines Strafverteidigers erfolgreichMit Beschluss v. 18.04.2007 - 2
BvR 2094/05 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) der
Verfassungsbeschwerde eines Strafverteidigers gegen die Anordnung der
Telefonüberwachung stattgegeben. In seiner Entscheidung führt das BVerfG aus,
dass eine Abhörmaßnahme, die auf die Überwachung der Kommunikation zwischen
Strafverteidiger und seinem beschuldigten Mandanten abzielt, in unlösbarem
Widerspruch zur Rechtsgarantie des unüberwachten mündlichen Verkehrs zwischen
Strafverteidiger und Beschuldigtem steht. Diese Rechtsgarantie dient der
Gewährleistung einer wirksamen Strafverteidigung, indem sie die
Vertrauensbeziehung zwischen dem Verteidiger und dem Beschuldigten nach außen
abschirmt und gegen Eingriffe schützt. Lesen Sie auch die BVerfG-Pressemitteilung
58/2007 v. 30.05.2007. Verfassungsbeschwerde gegen akustische Wohnraumüberwachung zurückgewiesenMit Beschluss v. 11.05.2007 - 2 BvR 543/06 hat das BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen § 100c StPO i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung des Urteils des BVerfG v. 03.03.2004 (akustische Wohnraumüberwachung) v. 24.06.2005 - BGBl I S. 1841 ff. - zurückgewiesen. Lesen Sie hierzu auch die BVerfG-Pressemitteilung-Nr. 57/2007 v. 25.05.2007. Zugang zum AnwaltsnotariatDie BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 20/2007 zum Gesetzentwurf des Bundesrates zur Änderung der Bundesnotarordnung (Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat BT-Drucks. 16/4972) geäußert. Darin begrüßt sie grundsätzlich die Überlegungen zur Neuregelung des Zugangs zum Anwaltsnotariat. Ohne eine grundlegende Reform des Auswahlverfahrens lassen sich weder die verfassungsrechtlichen Vorgaben einhalten noch kann das Prinzip der Bestenauslese verwirklicht werden. Angesichts der Festlegungen in der Rechtsprechung des BVerfG und des BGH sieht die BRAK auch keine Möglichkeit, auf das im Entwurf vorgeschlagene Prüfungsverfahren zu verzichten. Dennoch weist die BRAK auf einige Kritikpunkte hin. Wir berichten zu diesem Thema auch in KammerInfo 8 und 4/2007. Klärung der VaterschaftDurch den Gesetzentwurf über genetische
Untersuchungen zur Klärung der Abstammung in der Familie (BT-Drs. 16/5370)
soll zukünftig die Klärung der Vaterschaft erleichtert werden. Den
rechtlichen Vätern soll ermöglicht werden, eine gendiagnostische
Abstammungsanalyse einzufordern. Der BGH (BGH-Entscheidung v. 12.01.2005 - AZ: XII
ZR 60/03 und XII ZR 227/03; vgl. BGH-Pressemitteilung
4/2005) und das BVerfG (Urteil v. 13.02.2007 - 1
BvR 421/05; vgl. BVerfG-Pressemitteilung
v. 13.02.2007) hatten entschieden, dass heimliche Vaterschaftstest in
gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden dürfen. Eine Verwertung würde
eine Verletzung des Rechts des betroffenen Kindes auf informationelle
Selbstbestimmung bedeuten. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, bis zum
31.03.2008 eine Regelung zu treffen (vgl. KammerInfo 3/2007
sowie 12/2005).
In der Stellungnahme der Bundesregierung (Anlage 1 zu BT-Drs. 16/5370, S. 14 ff.) weist diese darauf hin, dass sie plant, einen eigenen Entwurf zur Verwirklichung des Rechts des rechtlichen Vaters auf Kenntnis der Abstammung seines Kindes von ihm (neben dem Vaterschaftsanfechtungsverfahren) und ein geeignetes Verfahren allein zur Feststellung der Vaterschaft vorzulegen. Sie hatte im März 2007 bereits Eckpunkte zur gerichtlichen Klärung der Abstammung vorgestellt (vgl. KammerInfo 6/2007). Novellierung des WohnungseigentumsgesetzesDas Gesetz zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes und anderer Gesetze ist im BGBl. I, S. 370 ff. verkündet worden ist. Artikel 3, der die Änderungen des GVG (Verfahren in Wohnungseigentumssachen richten sich künftig nach den Vorschriften der ZPO), des GKG (Streitwertbegrenzung in § 49a Abs. 1 GKG) und des RVG (Bezahlung nur eines Rechtsanwalts, wenn ein Wohnungseigentümer gegen mehrere andere Wohnungseigentümer klagt) beinhaltet, ist am 31.03.2007 in Kraft getreten. Im Übrigen tritt das Gesetz am 01.07.2007 in Kraft. Die BRAK hatte sich mit BRAK-Stellungnahme-Nr. 33/2006 zum dem Gesetzesvorhaben geäußert. Wir berichteten hierzu in KammerInfo 4/2007 sowie 22 und 21/2006. UnternehmenssteuerreformDer Bundestag hat am 25.05.2007 in zweiter und dritter Lesung dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Unternehmenssteuerreform 2008 (BT-Drs. 16/5377) zugestimmt. Das Gesetz kann vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrats zum 01.01.2008 in Kraft treten. Die Einführung der pauschalen Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge ist für den 01.01.2009 geplant. Hauptziel der Reform ist es, die Gesamtsteuerbelastung der Unternehmen auf unter 30 Prozent zu senken. Lesen Sie hierzu die BMF-Pressemitteilung 59/2007 v. 25.05.2007. Die BRAK hatte sich in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 3/2007 überwiegend kritisch zu dem Reformvorhaben geäußert. Wir berichteten zu diesem Thema auch in KammerInfo 10, 9, 8, 5 und 4/2007. Reform des GerichtsvollzieherwesensAm 11.05.2007 hat der Bundesrat den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzierherwesens (BR-Drs. 150/07 (Beschluss)) sowie den damit zusammenhängenden Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (BR-Drs. 149/07 (Beschluss) (neu)) verabschiedet. Der Gesetzentwurf zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens (BR-Drs. 150/07) hatte durch die Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 150/1/07) noch kleinere Änderungen erfahren. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 9 sowie 7/2007. Unterrichtung der Bundesregierung zum Bologna- ProzessDie Bundesregierung hat den 2. Bericht zur Realisierung der Ziele des Bologna-Prozesses vorgelegt (BT-Drs. 16/5252). Dieser Bericht wurde in der Bundestagssitzung am 11.05.2007 diskutiert. Lesen Sie auch das Londoner Kommunique v. 18.05.2007 zum Bologna- Prozess. Europäische Konferenz zum IT- Einsatz in der JustizVom 29. bis zum 31.05.2007 fand in Bremen unter dem Titel Work on E-Justice im Rahmen der deutsche EU-Ratspräsidentschaft eine Europäische Konferenz zum IT- Einsatz in der Justiz statt. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.e-justice2007.de/. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 30.05.2007. Konfliktmanagement Kongress in HannoverAm 30.06.2007 veranstaltet das Niedersächsische
Justizministerium gemeinsam mit dem Landespräventionsrat Niedersachsen in
Hannover den 4. Konfliktmanagement-Kongress. Im Mittelpunkt steht die
konsensuale Konfliktbeilegung im Erbrecht, bei der Unternehmensnachfolge und
unter Jugendlichen. Weitere Informationen finden Sie unter http://www.km-kongress.de/. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert WEG- Novelle in der anwaltlichen Praxis" am 16.06.2007 in Berlin. Weitere Informationen finden Sie hier. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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