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Aktuelles
aus Berlin: § 206 BRAO gilt auch für chinesische Rechtsanwälte Änderung der ZPO und des ArbGG Reform des
Gerichtsvollzieherwesens Reform des Versicherungsvertragsrechts Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI) |
Familiengerichtliche Maßnahmen
bei Gefährdung des Kindeswohls Nachträgliche Sicherungsverwahrung
bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht Strafverschärfung für
extremistische Gewalttaten |
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Ausgabe Nr. 18/2007 v. 04.10.2007 |
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Aktuelles aus Berlin: Tagung
der Gebührenreferenten
Die Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern wählten am 22.09.2007 in Bremen einstimmig RAuN Herbert Schons, Duisburg, zu ihrem neuen Vorsitzenden. Damit tritt er die Nachfolge des nach nur zweijähriger Amtszeit unerwartet verstorbenen RAuN Dieter Ebert, Celle, an. RAuN Schons gehört der Gebührenreferententagung seit vielen Jahren an. Er ist 1. Vizepräsident der RAK Düsseldorf, dort Vorsitzender der Gebührenabteilung und zugleich Mitglied des RVG-Ausschusses des DAV. § 206 BRAO gilt auch für chinesische Rechtsanwälte§ 206 BRAO, der die Ausübung des
Anwaltsberufs für ausländische Rechtsanwälte in Deutschland regelt, wurde
erweitert und gilt nun auch für chinesische Rechtsanwälte. Diese Neuregelung
wird in der nächsten Ausgabe des BGBl. verkündet. Nach § 206 BRAO können
anerkannte Anwälte aus Mitgliedstaaten der WHO die Aufnahme in eine deutsche
Rechtsanwaltskammer beantragen und sich in Deutschland niederlassen, um hier
den Anwaltsberuf auszuüben. Lesen Sie die BMJ-
Pressemitteilung v. 25.09.2007. Änderung der ZPO und des ArbGGDer
Bundesrat hat am 21.09.2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der
Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes (BR-Drs.
439/07), unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs.
439/1/07), (BR-Drs.
439/07 (Beschluss)) beschlossen. Die Bundesratsinitiative des Landes
Schleswig-Holstein geht auf einen Beschluss
der 77. Justizministerkonferenz am 01./02.06.2006 zurück, die
Berufungssumme von 600 Euro auf mindestens 1.000 Euro anzuheben und darüber
hinaus die Rechtsmittel des arbeitsgerichtlichen und des zivilgerichtlichen
Verfahrens anzugleichen. Lesen Sie wegen der Einzelheiten auch KammerInfo 13/2007. Jahressteuergesetz 2008Der Bundesrat hat am 21.9.2007 zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (BR-Drs. 544/07) eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen und darin zahlreiche Änderungsanträge und Prüfbitten formuliert (BR-Drs. 544/07 (Beschluss)). Der Bundesrat musste sich mit umfangreichen Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 544/1/07) und mit zahlreichen Anträgen der Länder beschäftigen (BR-Drs. 544/2/07; (BR-Drs. 544/3/07; BR-Drs. 544/4/07; BR-Drs. 544/5/07; BR-Drs. 544/6/07; BR-Drs. 544/7/07; BR-Drs. 544/8/07). Der Bundesrat fordert die Bundesregierung u.a. auf zu prüfen, ob die Neuregelung des Missbrauchs von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in § 42 AO-E den beabsichtigten Zweck erreicht. Die Regelung sei dringend korrekturbedürftig. Da der Gesetzentwurf an dieser Stelle viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthalte, könne deren künftige Behandlung durch die Rechtssprechung nicht abgesehen werden. Auch die BRAK hatte bereits zum Referentenentwurf kritisch Stellung genommen (BRAK-Stellungnahme-Nr. 30/2007). Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 15 und 14/2007. Reform des GerichtsvollzieherwesensIn
der BRAK-Stellungnahme-Nr.
34/2007 zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens
(BT-Drs. 16/5727)
begrüßt die BRAK die vorgesehene Reform. Positiv ist, dass die Übertragung
der Zwangsvollstreckung auf Beliehene einhergeht mit der Aufsicht durch die
Landesjustizverwaltung sowie ein berufständisches Kammersystem. Begrüßt wird
zudem die Einführung eines beschränkten Wettbewerbs unter den beliehenen Gerichtsvollziehern.
Kritisch bewertet die BRAK die geplante Einführung einer Erfolgsgebühr. Lesen
Sie hierzu auch KammerInfo 9
und 7/2007. UrheberrechtsnovelleDer
Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung davon abgesehen, zum Zweiten Gesetz
zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (BR-Drs
582/07) den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Er hat jedoch in einer
Entschließung u.a. gefordert, die Arbeit an einem Dritten Korb für die
Belange von Bildung, Wissenschaft und Forschung in der Wissens- und
Informationsgesellschaft aufzunehmen (BR-Drs
582/07 (Beschluss)). Damit folgt der Bundesrat den Empfehlungen der
Ausschüsse (BR-Drs
582/1/07). Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung
v. 21.09.2007. Der sog. Zweite Korb" der Urheberrechtsnovelle wird
voraussichtlich zum 01.01.2008 in Kraft treten. Wir berichteten zu diesem
Thema in KammerInfo 13/2007
sowie 23,
14,
11,
9
und 7/2006. Reform des VersicherungsvertragsrechtsDer
Bundesrat hat am 21.09.2007 beschlossen, zum Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts
(BR-Drs.
583/07) keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu
stellen (BR-Drs.
583/07 (Beschluss)). Durch die Neuregelung soll die Position der
Versicherten gegenüber den Unternehmen der Versicherungswirtschaft in Zukunft
gestärkt und insbesondere das Recht der Lebensversicherung modernisiert
werden. Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung
v. 21.09.2007. Wir berichten bereits in KammerInfo 6
und 3/2007
sowie 23,
7
und 4/2006.
Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI)Der
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Aufsicht in
Insolvenzverfahren (GAVI) (BR-Drs.
566/07) stand auf der Tagesordnung
der 836. Bundesratssitzung am 21.09.2007. Durch eine
Bundesratsinitiative wollen die Länder Nordrhein- Westfalen und Niedersachsen
eine Vereinfachung und Verbesserung der gerichtlichen Aufsicht in Insolvenzverfahren
erreichen. Die BRAK hatte bereits zum Diskussionsentwurf
Stellung genommen (BRAK-Stellungnahme-Nr.
40/2006). Die BRAK begrüßte die Vereinheitlichung von Formalien im
Insolvenzverfahren, lehnte die im Entwurf vorgeschlagenen Kontrollen jedoch
ab. Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 15
und 1/2007. Klärung der VaterschaftIn
seiner 836. Sitzung am 21.09.2007 beschloss der Bundesrat eine
Stellungnahme (BR-Drs.
549/07 (Beschluss)) zum Entwurf eines Gesetzes zur Klärung der
Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren (BR-Drs.
549/07) unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs.
549/1/07). Durch die Neuregelung sollen die Vorgaben des BVerfG-Urteils
v. 13.02.2007 (1
BvR 421/05; vgl. BVerfG-Pressemitteilung
v. 13.02.2007), das entschieden hatte, dass heimliche Vaterschaftstest in
gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden dürfen, umgesetzt werden. In
seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat u.a. Qualitätsstandards nicht nur
für die Probeentnahme, sondern auch für die Untersuchung selbst, eine klare
Zuständigkeitszuweisung an die Familiengerichte, ein Anhörungsrecht der
Jugendämter und Änderungen bei der Anfechtungsfrist. Lesen Sie auch KammerInfo
12,
11,
6,
3/2007
sowie 12/2005. Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des KindeswohlsDer
Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung zum Entwurf eines Gesetzes zur
Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
(BR-Drs.
550/07) aufgrund der Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs.
550/1/07) eine Stellungnahme beschlossen (BR-Drs.
550/07 (Beschluss)). Durch die Neuregelung sollen Vorschriften des BGB
und des FGG geändert werden, um eine frühzeitigere Anrufung des
Familiengerichts und ein frühes und ggf. niederschwelliges Eingreifen durch
das Familiengericht in Fällen von Gefährdungen des Kindeswohls zu
ermöglichen. In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat Verbesserungen der
Vorlage, um diese praxistauglicher zu machen. Die Änderungsvorschläge
betreffen u.a. die im Entwurf vorgesehenen Mitteilungs- und Anzeigepflichten,
die praktische Durchführung des familiengerichtlichen Anhörungs- bzw.
Erörterungstermins und die Regelüberprüfung bestimmter gerichtlicher
Entscheidungen. Die BRAK hatte mit der BRAK-Stellungnahme-Nr.
24/2007 zum Referentenentwurf
Änderungsvorschläge unterbreitet. Wir berichteten zu diesem Thema in
KammerInfo 12/2007
und 24/2006. WahlrechtsmittelDer
Bundesrat hat am 21.09.2007 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur
Einführung des Wahlrechtsmittels in die Strafprozessordnung in den Bundestag
einzubringen (BR-Drs.
438/07 (Beschluss)). Der auf einer Bundesratsinitiative des Landes
Schleswig-Holsteins zurückgehende (BR-Drs.
438/07) Entwurf hat zum Ziel, durch die Einführung des Wahlrechtsmittels
das Strafverfahren zu beschleunigen und zu straffen. Dieses Anliegen ist bereits
mehrfach in Gesetzgebungsverfahren der letzten zwei Legislaturperioden
eingebracht worden und gescheitert. Zuletzt ist die Einführung eines
Wahlrechtsmittels durch die 77. JuMiKo im Juni 2006 vorgeschlagen worden
(vgl. Beschluss
zu TOP I.2 Große Justizreform Funktionale Zweigliedrigkeit). Zu
solchen Überlegungen hatte sich die BRAK bereits in der BRAK-Stellungnahme-Nr.
18/2005 (S.21) sehr kritisch geäußert. Wir berichteten bereits in
KammerInfo 13/2007. Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach JugendstrafrechtZum
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung
bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht (BR-Drs.
551/07) ist trotz der Empfehlung der Ausschüsse (BR-Drs.
551/1/07) ein Beschluss des Bundesrates am 21.09.2007 nicht zustande
gekommen (zu
BR-Drs. 551/07). Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 14/2007. Strafverschärfung für extremistische GewalttatenDer
Gesetzesantrag der Länder Brandenburg und Sachsen- Anhalt (BR-Drs.
572/07) zielt darauf ab, durch Änderungen im Strafgesetzbuch zu
erreichen, dass rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe einer Tat bei
der Festsetzung der Strafe besonders berücksichtigt werden. Dazu sind
Änderungen der §§ 46, 47 und 56 StGB vorgesehen. Lesen Sie hierzu auch
KammerInfo 15/2007. JugendgerichtsgesetzDer
Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung zum Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze (BR-Drs.
552/07) beschlossen, keinen Antrag auf Einberufung des
Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs.
552/07 (Beschluss)). Damit folgt der Bundesrat u.a. der Empfehlung des
federführenden Rechtsausschusses und nicht der Änderungsempfehlung des
Finanzausschusses (BR-Drs.
552/1/07). Durch
die Neuregelung sollen die Vorgaben des BVerfG-Urteils v. 31.05.2006 (2 BvR
1673/04 - 2 BvR 2402/04, vgl. BVerfG-Pressemitteilung-Nr.
43/2006 v. 31.05.2006) umgesetzt werden. Lesen Sie zu diesem Thema auch
KammerInfo 17/2007
und 12/2006. Anwälte mit Recht im MarktDie
BRAK- Initiative Anwälte - mit Recht im Markt" erhielt am 14.09.2007
den Deutschen PR-Preis 2007. Lesen Sie hierzu die BRAK-Pressemitteilung-Nr.
29/2007 v. 21.09.2007. Weitere
Informationen zur Kampagne finden Sie unter http://www.anwaelte-im-markt.de. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut präsentiert die
2. Jahresarbeitstagung Bau- und Architektenrecht" am 26. und
27.10.2007 in Berlin. Weitere Informationen finden Sie hier. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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