KammerInfo

 

 

Aktuelles aus Berlin:

Tagung der Gebührenreferenten

§ 206 BRAO gilt auch für chinesische Rechtsanwälte

Änderung der ZPO und des ArbGG

Jahressteuergesetz 2008

Reform des Gerichtsvollzieherwesens

Urheberrechtsnovelle

Reform des Versicherungsvertragsrechts

Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI)

 

 

 

Klärung der Vaterschaft

Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Wahlrechtsmittel

Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht

Strafverschärfung für extremistische Gewalttaten

Jugendgerichtsgesetz

Anwälte mit Recht im Markt

DAI

 

 

 

Ausgabe Nr. 18/2007 v. 04.10.2007

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Tagung der Gebührenreferenten

Die Gebührenreferenten der Rechtsanwaltskammern wählten am 22.09.2007 in Bremen einstimmig RAuN Herbert Schons, Duisburg, zu ihrem neuen Vorsitzenden. Damit tritt er die Nachfolge des nach nur zweijähriger Amtszeit unerwartet verstorbenen RAuN Dieter Ebert, Celle, an. RAuN Schons gehört der Gebührenreferententagung seit vielen Jahren an. Er ist 1. Vizepräsident der RAK Düsseldorf, dort Vorsitzender der Gebührenabteilung und zugleich Mitglied des RVG-Ausschusses des DAV.

 

§ 206 BRAO gilt auch für chinesische Rechtsanwälte

§ 206 BRAO, der die Ausübung des Anwaltsberufs für ausländische Rechtsanwälte in Deutschland regelt, wurde erweitert und gilt nun auch für chinesische Rechtsanwälte. Diese Neuregelung wird in der nächsten Ausgabe des BGBl. verkündet. Nach § 206 BRAO können anerkannte Anwälte aus Mitgliedstaaten der WHO die Aufnahme in eine deutsche Rechtsanwaltskammer beantragen und sich in Deutschland niederlassen, um hier den Anwaltsberuf auszuüben. Lesen Sie die BMJ- Pressemitteilung v. 25.09.2007.

 

Änderung der ZPO und des ArbGG

Der Bundesrat hat am 21.09.2007 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes (BR-Drs. 439/07), unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 439/1/07), (BR-Drs. 439/07 (Beschluss)) beschlossen. Die Bundesratsinitiative des Landes Schleswig-Holstein geht auf einen Beschluss der 77. Justizministerkonferenz am 01./02.06.2006 zurück, die Berufungssumme von 600 Euro auf mindestens 1.000 Euro anzuheben und darüber hinaus die Rechtsmittel des arbeitsgerichtlichen und des zivilgerichtlichen Verfahrens anzugleichen.

Lesen Sie wegen der Einzelheiten auch KammerInfo 13/2007.

 

Jahressteuergesetz 2008

Der Bundesrat hat am 21.9.2007 zum Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2008 (BR-Drs. 544/07) eine umfangreiche Stellungnahme beschlossen und darin zahlreiche Änderungsanträge und Prüfbitten formuliert (BR-Drs. 544/07 (Beschluss)). Der Bundesrat musste sich mit umfangreichen Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 544/1/07) und mit zahlreichen Anträgen der Länder beschäftigen (BR-Drs. 544/2/07; (BR-Drs. 544/3/07; BR-Drs. 544/4/07; BR-Drs. 544/5/07; BR-Drs. 544/6/07; BR-Drs. 544/7/07; BR-Drs. 544/8/07). Der Bundesrat fordert die Bundesregierung u.a. auf zu prüfen, ob die Neuregelung des Missbrauchs von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in § 42 AO-E den beabsichtigten Zweck erreicht. Die Regelung sei dringend korrekturbedürftig. Da der Gesetzentwurf an dieser Stelle viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthalte, könne deren künftige Behandlung durch die Rechtssprechung nicht abgesehen werden. Auch die BRAK hatte bereits zum Referentenentwurf kritisch Stellung genommen (BRAK-Stellungnahme-Nr. 30/2007). Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 15 und 14/2007.

 

 

Reform des Gerichtsvollzieherwesens

In der BRAK-Stellungnahme-Nr. 34/2007 zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Gerichtsvollzieherwesens (BT-Drs. 16/5727) begrüßt die BRAK die vorgesehene Reform. Positiv ist, dass die Übertragung der Zwangsvollstreckung auf Beliehene einhergeht mit der Aufsicht durch die Landesjustizverwaltung sowie ein berufständisches Kammersystem. Begrüßt wird zudem die Einführung eines beschränkten Wettbewerbs unter den beliehenen Gerichtsvollziehern. Kritisch bewertet die BRAK die geplante Einführung einer Erfolgsgebühr. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 9 und 7/2007.

 

Urheberrechtsnovelle

Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung davon abgesehen, zum Zweiten Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft (BR-Drs 582/07) den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Er hat jedoch in einer Entschließung u.a. gefordert, die Arbeit an einem „Dritten Korb“ für die Belange von Bildung, Wissenschaft und Forschung in der Wissens- und Informationsgesellschaft aufzunehmen (BR-Drs 582/07 (Beschluss)). Damit folgt der Bundesrat den Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs 582/1/07). Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 21.09.2007. Der sog. „Zweite Korb" der Urheberrechtsnovelle wird voraussichtlich zum 01.01.2008 in Kraft treten. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 13/2007 sowie 23, 14, 11, 9 und 7/2006.

 

Reform des Versicherungsvertragsrechts

Der Bundesrat hat am 21.09.2007 beschlossen, zum Gesetz zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (BR-Drs. 583/07) keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 583/07 (Beschluss)). Durch die Neuregelung soll die Position der Versicherten gegenüber den Unternehmen der Versicherungswirtschaft in Zukunft gestärkt und insbesondere das Recht der Lebensversicherung modernisiert werden. Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung v. 21.09.2007. Wir berichten bereits in KammerInfo 6 und 3/2007 sowie 23, 7 und 4/2006.

 

Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI)

Der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren (GAVI) (BR-Drs. 566/07) stand auf der Tagesordnung der 836. Bundesratssitzung am 21.09.2007. Durch eine Bundesratsinitiative wollen die Länder Nordrhein- Westfalen und Niedersachsen eine Vereinfachung und Verbesserung der gerichtlichen Aufsicht in Insolvenzverfahren erreichen. Die BRAK hatte bereits zum Diskussionsentwurf Stellung genommen (BRAK-Stellungnahme-Nr. 40/2006). Die BRAK begrüßte die Vereinheitlichung von Formalien im Insolvenzverfahren, lehnte die im Entwurf vorgeschlagenen Kontrollen jedoch ab. Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 15 und 1/2007.

 

Klärung der Vaterschaft

In seiner 836. Sitzung am 21.09.2007 beschloss der Bundesrat eine Stellungnahme (BR-Drs. 549/07 (Beschluss)) zum Entwurf eines Gesetzes zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren (BR-Drs. 549/07) – unter Berücksichtigung der Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 549/1/07). Durch die Neuregelung sollen die Vorgaben des BVerfG-Urteils v. 13.02.2007 (1 BvR 421/05; vgl. BVerfG-Pressemitteilung v. 13.02.2007), das entschieden hatte, dass heimliche Vaterschaftstest in gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden dürfen, umgesetzt werden. In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat u.a. Qualitätsstandards nicht nur für die Probeentnahme, sondern auch für die Untersuchung selbst, eine klare Zuständigkeitszuweisung an die Familiengerichte, ein Anhörungsrecht der Jugendämter und Änderungen bei der Anfechtungsfrist. Lesen Sie auch KammerInfo 12, 11, 6, 3/2007 sowie 12/2005.

 

Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls (BR-Drs. 550/07) – aufgrund der Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 550/1/07) – eine Stellungnahme beschlossen (BR-Drs. 550/07 (Beschluss)). Durch die Neuregelung sollen Vorschriften des BGB und des FGG geändert werden, um eine frühzeitigere Anrufung des Familiengerichts und ein frühes und ggf. niederschwelliges Eingreifen durch das Familiengericht in Fällen von Gefährdungen des Kindeswohls zu ermöglichen. In seiner Stellungnahme fordert der Bundesrat Verbesserungen der Vorlage, um diese praxistauglicher zu machen. Die Änderungsvorschläge betreffen u.a. die im Entwurf vorgesehenen Mitteilungs- und Anzeigepflichten, die praktische Durchführung des familiengerichtlichen Anhörungs- bzw. Erörterungstermins und die Regelüberprüfung bestimmter gerichtlicher Entscheidungen. Die BRAK hatte mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 24/2007 zum Referentenentwurf Änderungsvorschläge unterbreitet. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 12/2007 und 24/2006.

 

Wahlrechtsmittel

Der Bundesrat hat am 21.09.2007 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Wahlrechtsmittels in die Strafprozessordnung in den Bundestag einzubringen (BR-Drs. 438/07 (Beschluss)). Der auf einer Bundesratsinitiative des Landes Schleswig-Holsteins zurückgehende (BR-Drs. 438/07) Entwurf hat zum Ziel, durch die Einführung des Wahlrechtsmittels das Strafverfahren zu beschleunigen und zu straffen. Dieses Anliegen ist bereits mehrfach in Gesetzgebungsverfahren der letzten zwei Legislaturperioden eingebracht worden und gescheitert. Zuletzt ist die Einführung eines Wahlrechtsmittels durch die 77. JuMiKo im Juni 2006 vorgeschlagen worden (vgl. Beschluss zu TOP I.2 „Große Justizreform – Funktionale Zweigliedrigkeit“). Zu solchen Überlegungen hatte sich die BRAK bereits in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 18/2005 (S.21) sehr kritisch geäußert. Wir berichteten bereits in KammerInfo 13/2007.

 

 

Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht

Zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilungen nach Jugendstrafrecht (BR-Drs. 551/07) ist – trotz der Empfehlung der Ausschüsse (BR-Drs. 551/1/07) – ein Beschluss des Bundesrates am 21.09.2007 nicht zustande gekommen (zu BR-Drs. 551/07). Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 14/2007.

 

Strafverschärfung für extremistische Gewalttaten

Der Gesetzesantrag der Länder Brandenburg und Sachsen- Anhalt (BR-Drs. 572/07) zielt darauf ab, durch Änderungen im Strafgesetzbuch zu erreichen, dass rassistische oder fremdenfeindliche Beweggründe einer Tat bei der Festsetzung der Strafe besonders berücksichtigt werden. Dazu sind Änderungen der §§ 46, 47 und 56 StGB vorgesehen. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 15/2007.

 

Jugendgerichtsgesetz

Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Jugendgerichtsgesetzes und anderer Gesetze (BR-Drs. 552/07) beschlossen, keinen Antrag auf Einberufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drs. 552/07 (Beschluss)). Damit folgt der Bundesrat u.a. der Empfehlung des federführenden Rechtsausschusses und nicht der Änderungsempfehlung des Finanzausschusses (BR-Drs. 552/1/07).

Durch die Neuregelung sollen die Vorgaben des BVerfG-Urteils v. 31.05.2006 (2 BvR 1673/04 -  2 BvR 2402/04, vgl. BVerfG-Pressemitteilung-Nr. 43/2006 v. 31.05.2006) umgesetzt werden. Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 17/2007 und 12/2006.

 

Anwälte mit Recht im Markt

Die BRAK- Initiative „Anwälte - mit Recht im Markt" erhielt am 14.09.2007 den Deutschen PR-Preis 2007. Lesen Sie hierzu die BRAK-Pressemitteilung-Nr. 29/2007 v. 21.09.2007.

Weitere Informationen zur Kampagne finden Sie unter http://www.anwaelte-im-markt.de.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut präsentiert die „2. Jahresarbeitstagung Bau- und Architektenrecht" am 26. und 27.10.2007 in Berlin. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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