KammerInfo

 

 

Aktuelles aus Berlin:

Neuregelung des Erfolgshonorars

GmbH-Reform (MoMiG)

Strukturreform des Versorgungsausgleichs

 

Korruptionsbekämpfungsgesetz

Werbekampagne für Auszubildende

DAI

Ausgabe Nr. 20/2007 v. 01.11.2007

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Neuregelung des Erfolgshonorars

 

Das BMJ hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Verbots der Vereinbarung von Erfolgshonoraren vorgelegt. An dem Verbot von Erfolgshonoraren in § 49b Abs. 2 BRAO soll danach grundsätzlich festgehalten werden. Es soll den Berufsangehörigen aber gestattet werden, für den Einzelfall mit ihrem Mandanten eine erfolgsbasierte Vergütung zu vereinbaren, wenn damit besonderen Umständen der Angelegenheit Rechnung getragen wird, insbes. dann, wenn der Auftraggeber aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse ohne die Vereinbarung eines Erfolgshonorars von der Rechtsverfolgung abgehalten würde. Die Ausnahme wird in § 4a RVG geregelt. Entsprechend dem Vorschlag der BRAK zur Neuregelung des anwaltlichen Erfolgshonorars soll in § 49b Abs. 2 BRAO ein Satz 2 aufgenommen werden, nach dem Vereinbarungen, durch die der Rechtsanwalt sich verpflichtet, Gerichtskosten oder gegnerische Kosten zu tragen, unzulässig sind. In Satz 3 wird durch eine geänderte Formulierung klargestellt, dass die Vereinbarung erhöhter gesetzlicher Gebühren dann nicht als Erfolgshonorar zu bewerten ist, wenn es sich um Gebühren mit Erfolgskomponenten handelt. Die Vereinbarung darf jedoch nicht von Bedingungen, insbesondere vom Ausgang der Sache, abhängig gemacht werden. Entgegen dem Vorschlag der BRAK sind aber Aussagen des Rechtsanwalts zu den Erfolgsaussichten bei Abschluss der Vergütungsvereinbarung erforderlich. Eine solche Regelung wird voraussichtlich zu einer erheblichen Anzahl von Rechtsstreitigkeiten führen.

Die BRAK gab eine Presseerklärung heraus, in der erste grundsätzliche Anmerkungen sowie kritische Einschätzungen dargelegt werden.

Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 17, 9, 8 und 5 /2007.

 

GmbH-Reform (MoMiG)

 

Die BRAK schätzt in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 41/2007 den

Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbäuchen – MoMiG (BT-Drs. 16/6140) grundsätzlich positiv ein. Er erhöht die Attraktivität der Rechtsform der GmbH und steigert insbes. durch die Praxisorientierung formaler Regelungen die Transparenz. Die BRAK macht u. a. Verbesserungsvorschläge hinsichtlich der Regelungen zur Unternehmergesellschaft (Schaffung von zusätzlichen Gläubigerschutzkriterien), zur Gesellschafterliste sowie zum Cash-Pooling. Der Entwurf stand auch auf der Tagesordnung des Rechtsausschusses des Bundestages v. 24.10.07 Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 14, 13 und 10/2007 sowie 19, 14 und 12/2006.

 

Strukturreform des Versorgungsausgleichs

 

Die BRAK äußerte sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 40/2007 zum Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG).

 

Korruptionsbekämpfungsgesetz

 

Die BRAK hat mit BRAK-Stellungnahme-Nr. 39/2007 zum Regierungsentwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes (BR-Drs. 548/07) kritisch Position bezogen. Wie bereits in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 2/2007 zum Referentenentwurf zeigte die BRAK schwerwiegende Mängel des Gesetzentwurfs und seiner Begründung auf. Zentrale Kritikpunkte sind dabei die geplante Ausweitung des § 299 StGB auf das sog. Geschäftsherrenmodell, die Aufnahme des § 299 StGB in den Vortatenkatalog der strafbaren Geldwäsche und die starke Internationalisierung der deutschen Strafverfolgungszuständigkeit. In den Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drs. 548/1/07) hatte auch der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates Bedenken gegen die geplante Neuregelung des § 299 StGB vorgebracht. Diesen Einwendungen folgte der Bundesrat nicht und beschloss in seiner Stellungnahme (BR-Drs. 548/1/07 (Beschluss)) keine Einwendungen gegen den Regierungsentwurf zu erheben.

 

Werbekampagne für Auszubildende

 

Eine Online-Werbung für den Ausbildungsberuf „Rechtsanwaltsfachangestellte/r“ startete am 31.10.2007 unter der Adresse www.recht-clever.info. Der Ausbildungsberuf wird dort in Wort, Bild und Ton vorgestellt. Zudem werden Fragen rund um den Ausbildungsberuf beantwortet sowie Ausbildungsformulare und eine Jobbörse angeboten.

 

DAI

 

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltung „Die Verfassungsbeschwerde" am 10.11.2007 in Karlsruhe. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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