KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

Satzungsversammlung

Abtretung von Vergütungsforderungen

Reform des Erb- und Verjährungsrechts

Erbschaftsteuerreform

Überlange Verfahrensdauer

Überlange Verfahrensdauer und Strafzumessung

 

Ausgabe Nr. 3/2008 v. 31.01.2008

 

Bekämpfung der Computerkriminalität

GmbH-Reform

BFH ruft wegen Pendlerpauschale das BVerfG an

Versicherungsvertragsrecht

DAI

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Satzungsversammlung

Am 18.01.2008 fand die 1. Sitzung der 4. Satzungsversammlung in Berlin statt. Auf der Tagesordnung standen u.a. Überlegungen zur Ausgestaltung eines einheitlichen Klausurensystems zur Erlangung der theoretischen Kenntnisse für eine Fachanwaltschaft, das Normenscreening im Rahmen der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die Einführung eines Fachanwalts für Agrarrecht, die Aufhebung des § 31 BORA nach Wegfall des Verbots der Sternsozietät gemäß § 59 Abs. 1 Satz 1 BRAO a.F., die Neuregelung des Erfolgshonorars (vgl. KammerInfo 1/2008), die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE) sowie die Bildung der Ausschüsse und deren Besetzung.

 

Zur Ausgestaltung eines einheitlichen Klausurensystems beauftragte die Satzungsversammlung den zuständigen Ausschuss 1 (Fachanwaltschaften) mit der Erarbeitung einer Regelung, die eine Qualitätsprüfung im Rahmen der Verleihung und Erhaltung einer Fachanwaltsbezeichnung vorsieht. Zur Durchführung der Normenprüfung nach Maßgabe der EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG beschloss die Satzungsversammlung, dass ein Unterausschuss gebildet wird, dem aus jedem Ausschuss der Satzungsversammlung bis zu 2 Mitglieder angehören. Zudem beschloss die Satzungsversammlung, dass sich der zuständige Ausschuss 1 mit der Einführung eines Fachanwalts für Agrarrecht befassen soll. Mit satzungsändernder Mehrheit beschloss die Satzungsversammlung darüber hinaus die Aufhebung des § 31 BORA (Sternsozietät), nachdem das sich bisher aus § 59a Abs. 1 Satz 1 BRAO ergebende Verbot der Sternsozietät durch das neue Rechtsdienstleistungsgesetz (BGBl. I 2007, 2840 ff.) mit Wirkung zum 18.12.2007 weggefallen war. Zur Vorbereitung einer Aktualisierung von § 29 Abs. 1 Satz 1 BORA beauftragte die Satzungsversammlung den zuständigen Ausschuss Grenzüberschreitender Rechtsverkehr zu überprüfen, inwieweit die Änderungen der CCBE-Regeln mit dem deutschen Berufsrecht in Einklang stehen. Abschließend fasste die Satzungsversammlung den Beschluss, dass der bisherige Ausschuss 2 (Werbung, Interessen- und Tätigkeitsschwerpunkte) und der Ausschuss 4 (Allgemeine Berufs- und Grundpflichten) zu einem einheitlichen Ausschuss 2 verbunden werden.

 

Abtretung von Vergütungsforderungen

Wegen zahlreicher Nachfragen machen wir darauf aufmerksam, dass am 18.12.2007 die geänderte Vorschrift zur Abtretung von anwaltlichen Vergütungsforderungen (§ 49b Abs. 4 BRAO, vgl. BGBl. I 2007, 2848) in Kraft getreten ist. Nach der Neuregelung reicht nun bei der Abtretung einer Vergütungsforderung an nichtanwaltliche Dritte die schriftliche Einwilligung des Mandanten oder die rechtskräftige Feststellung der Forderung aus. Die Neufassung stellt zudem klar, dass die Abtretung von Vergütungsforderungen oder die Übertragung ihrer Einziehung an Anwälte oder anwaltliche Berufsausübungsgemeinschaften im Sinne des § 59a BRAO stets ohne Einschränkung zulässig ist. Mit der Neuregelung ist es Rechtsanwälten nun auch gestattet, das Inkasso ihrer Honorare auf Verrechnungsstellen zu übertragen. Die Abtretung kann zudem im Rahmen eines Factoring auch als Finanzierungsinstruments genutzt werden.

 

Reform des Erb- und Verjährungsrechts

Das Bundeskabinett hat am 30.01.2008 den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts beschlossen. Ein Haupanliegen der Reform ist die Modernisierung der Pflichtteilentziehungsgründe, wobei die Höhe des Pflichtteils nicht angetastet werden soll. Zudem sollen die bisher geltenden Stundungsregelungen erweitert werden. Weiterhin sieht der Entwurf eine gleitende Ausschlussfrist für den Pflichtteilergänzungsanspruch und eine bessere Honorierung von Pflegeleistungen beim Erbausgleich vor. Ein weiteres Hauptziel der Reform ist die Abkürzung der Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen, die zukünftig der Regelverjährung von drei Jahren und nur in Ausnahmefällen der dreißigjährigen Verjährung unterliegen soll. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 30.01.2008.

 

Erbschaftsteuerreform

In ihrer Antwort (BT-Drs. 16/7677) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drs. 16/7594) hat die Bundesregierung sich zu den Auswirkungen des Regierungsentwurfs eines Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts geäußert. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 23, 21 und 3/2007.

 

Überlange Verfahrensdauer

Die Bundesregierung teilt in ihrer Antwort (BT-Drs. 16/7655) auf eine Kleine Anfrage der FDP (BT-Drs. 16/7558) mit, dass ihr keine näheren Erkenntnisse über die Ursachen für überlange Gerichtsverfahren vorliegen. Die Ursachen sind nach Auffassung der Regierung vielfältig und auch von der jeweiligen Verfahrensart abhängig. Es kämen sowohl strukturelle als auch individuelle Faktoren in Betracht. Einen Entwurf für ein Untätigkeitsbeschwerdengesetzes werde die Bundesregierung nicht beschließen.

 

Überlange Verfahrensdauer und Strafzumessung

Der Vorlagebeschluss des 3. Strafsenats v. 23.08.2007 (3 StR 50/07) beabsichtigt, die Praxis, überlange Verfahrensdauer im Bereich der Strafzumessung zu berücksichtigen, durch ein „Anrechnungsmodell“ zu ersetzen. Dadurch sollen vorhandene Wertungswidersprüche vermieden werden. Die BRAK lehnt mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 52/2007 dieses sog. Anrechnungsmodell ab, weil es zwar Wertungswidersprüche in wenigen Ausnahmefällen lösen kann; die beabsichtigte Rechtsprechung jedoch zahlreiche weitere (ungelöste) Probleme zur Folge hätte, die die bisher vorhandenen Widersprüche bei weitem überwiegen. Zudem begegnet das „Anrechnungsmodell“ straftheoretischen und rechtsstaatlichen Bedenken. Die Entscheidung können Sie unter Angabe des Aktenzeichens hier abrufen.

 

Bekämpfung der Computerkriminalität

Auf der Tagesordnung der nicht öffentlichen Sitzung des Rechtsausschusses am 23.01.2008 stand der Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarates vom 23.11.2001 über Computerkriminalität (BT-Drs. 16/7218). Ziel des Entwurfes ist, die Bekämpfung der Computerkriminalität international auf eine neue rechtliche Grundlage zu stellen. Durch die Neuregelung soll das Übereinkommen des Europarats von Nov. 2001 in deutsches Recht umgesetzt werden. Dieses Übereinkommens sieht vor, einen strafrechtlichen Mindeststandard bei schweren Formen der Computerkriminalität zu schaffen. Zudem sollen die Strafverfolgung erleichtert und die internationale Zusammenarbeit sowie die Möglichkeit zur Rechtshilfe verbessert werden. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 22, 10 und 6/2007.

 

GmbH-Reform

Am 23.01.2008 fand eine öffentliche Anhörung des BT-Rechtsausschusses zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen - MoMiG (BT-Drs. 16/6140) und zum Antrag der FDP-Fraktion „GmbH-Gründungen beschleunigen und entbürokratisieren“ (BT-Drs. 16/671) statt. Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier. Die BRAK äußerte sich bereits in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 41/2007 zu den gesellschaftsrechtlichen Aspekten und in der BRAK-Stellungnahme- Nr. 48/2007 zu den insolvenzspezifischen Aspekten der Neuregelung. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 23, 20, 14, 13 und 10/2007 sowie 19, 14 und 12/2006.

 

BFH ruft wegen Pendlerpauschale das BVerfG an

Der Bundesfinanzhof (BFH) ruft wegen der sog. Pendlerpauschale das BVerfG an (BFH-Beschluss v. 10.01.2008 - VI R 17/07). Nach Ansicht des BFH ist die Versagung des Werbungskostenabzugs von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte verfassungswidrig. Es wird eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 9 Abs. 2 Satz 1 EStG i.d.F. des Steueränderungsgesetz 2007 (BGBl. I 2006, S. 1652ff.) insoweit mit dem GG vereinbar ist, als danach Aufwendungen des Arbeitnehmers für seine Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte keine Werbungskosten sind und keine weiteren einkommensteuerrechtlichen Regelungen bestehen, nach denen die vom Abzugsverbot betroffenen Aufwendungen ansonsten die einkommenssteuerliche Bemessungsgrundlage mindern. Die Bundesregierung wird trotz des BFH-Beschlusses an der Neuregelung der Pendlerpauschale festhalten (vgl. BMF-Pressemitteilung-Nr. 3/2008 v. 23.01.2008).

 

Versicherungsvertragsrecht

Das BMJ hat die Broschüre „Das neue Versicherungsvertragsgesetz“ veröffentlicht. Mit diesem Ratgeber informiert es über die neuen Vorschriften für Versicherungsverträge nach In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts (BGBl. 2007 I, S. 2631 ff.). Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 16.01.2008 und KammerInfo 23, 18, 6 und 3/2007 sowie 23, 7 und 4/2006.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die „20. Sozialrechtliche Jahresarbeitstagung" am 22. und 23.02.2008 in Heusenstamm. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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