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Aktuelles
aus Berlin: Modernisierung von Verfahren im
anwaltlichen Berufsrecht Verbesserter Schutz für geistiges Eigentum Anhörung zum Insolvenzverfahren Änderung des SGG und des ArbGG Ausgabe
Nr. 8/2008 v. 10.04.2008 |
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Aktuelles aus Berlin: Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen BerufsrechtDas BMJ hat den Referentenentwurf
eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen
Berufsrecht vorgelegt. Durch den Entwurf soll die aktuelle Reform des
Rechts der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz BT-Drs.
16/6308) ergänzt werden. Bislang verweist die BRAO für
verwaltungsrechtliche Streitigkeiten, insbes. über die Zulassung zur
Rechtsanwaltschaft, ihre Rücknahme oder ihren Widerruf, auf das FGG. Künftig
sollen für diese Verwaltungsverfahren nicht die Vorschriften des neuen, an
die Stelle des FGG tretenden FamFG gelten, sondern die
Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder und im gerichtlichen
Verfahren die VwGO. Ergänzend soll die BRAO um obsolete Normen
bereinigt und in BRAO,
EuRAG und BNotO ausstehende Anpassungen
an das Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft vom
26.03.2007 (BGBl.
I 2007, S. 358ff.) vorgenommen werden. Lesen Sie auch die Zusammenfassung
der BRAK zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und
notariellen Berufsrecht. Verbesserter Schutz für geistiges EigentumDer Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums (BT-Drs. 16/5048) stand auf der Tagesordnung der nicht öffentlichen Sitzung des BT-Rechtsausschusses am 09.04.2008. Durch den Gesetzentwurf, der die Richtlinie 2004/48/EG umsetzt, sollen die Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums novelliert werden. Unter anderem soll der Kampf gegen Produktpiraterie erleichtert und das geistige Eigentum gestärkt werden. Die BRAK wandte sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 26/2007 und mit der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 21 v. 20.06.2007 gegen die vorgesehene Deckelung der ersatzfähigen Rechtsanwaltsvergütung bei erstmaligen Abmahnungen in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 12, 5 und 2/2007. Anhörung zum InsolvenzverfahrenAm 09.04.2008 fand der erste Teil einer Anhörung zum Thema Insolvenzfestigkeit im Rechtsausschuss statt. Auf der Tagesordnung standen der Entwurf eines Gesetzes zur Entschuldung mittelloser Personen, zur Stärkung der Gläubigerrechte sowie zur Regelung der Insolvenzfestigkeit von Lizenzen (BT-Drs. 16/7416) und der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung und Vereinfachung der Aufsicht in Insolvenzverfahren - GAVI (BT-Drs. 16/7251). Die Stellungnahmen der Sachverständigen finden Sie hier. Der zweite Teil der Anhörung ist für den 23.04.2008 geplant. Durch die vorgeschlagene Neuregelung soll u.a. auf die Eröffnung des bislang notwendigen gerichtlichen Insolvenzverfahrens verzichtet werden, soweit bereits nach einer Prüfung durch einen Treuhänder feststeht, dass der Schuldner völlig mittellos ist. Wir berichteten zum Thema Verbraucherinsolvenzverfahren in KammerInfo 23, 19, 15, 6/2007 und 12/2006 sowie zum Thema GAVI in KammerInfo 23, 19, 18, 15 und 1/2007. Änderung des SGG und des ArbGGDas Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes ist am 31.03.2008 im BGBl. I, S. 444 ff. verkündet worden. Die Neuregelung ist am 01.04.2008 in Kraft getreten. Durch sie soll die Sozialgerichtsbarkeit entlastet und das sozialgerichtliche Verfahren gestrafft werden. Das arbeitsgerichtliche Verfahren soll einfacher, schneller und bürgerfreundlicher gestaltet werden. Die Forderungen des Bundesrates, die Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammen zu legen sowie die Zulassungsberufung am Beispiel der VwGO in der Sozialgerichtsbarkeit einzuführen (vgl. auch BR-Drs. 820/07 (Beschluss)), wurden nicht in das Gesetz aufgenommen. Wir berichteten in KammerInfo 7, 4 und 1/2008. BeratungshilfeDie Antwort der Bundesregierung (BT-Drs. 16/8675) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion Beratungshilfeschein zur Klärung rechtlicher Probleme im Bereich des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (BT-Drs. 16/8577) liegt vor. Danach ist der Bundesregierung bekannt, dass die Amtsgerichte Beratungshilfe durch einen Rechtsanwalt nur bewilligen, wenn keine andere Möglichkeit für eine Rechtshilfe zur Verfügung steht. Der Bundesregierung seien jedoch keine Fälle bekannt, in denen eine Beratungsstelle sich nicht in der Lage sehe, dem an sie verwiesenen Rechtsuchenden eine Bescheinung darüber auszustellen, dass eine ausreichende rechtliche Beratung nicht erteilt werden könne. Klärung der VaterschaftDas Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig
vom Anfechtungsverfahren ist am 31.03.2008 im BGBl. I, S. 441
ff. verkündet worden. Es ist am 01.04.2008 in Kraft getreten. Durch die
Neuregelung soll Männern, die an ihrer Vaterschaft zweifeln, grundsätzlich
das Recht eingeräumt werden, den Anspruch auf genetische Untersuchung zur
Klärung der Abstammung durchzusetzen. Auf diesem Wege sollen die Vorgaben des
BVerfG-Urteils v. 13.02.2007 (1
BvR 421/05; vgl. BVerfG-
Pressemitteilung v. 13.02.2007), das entschieden hatte, dass heimliche
Vaterschaftstest in gerichtlichen Verfahren nicht verwertet werden dürfen,
umgesetzt werden. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung
v. 01.04.2008. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 7
und 5/2008,
23,
19,
18,
12,
11,
6,
3/2007
sowie 12/2005. BVerfG keine zwangsweise Durchsetzung der UmgangspflichtDas BVerfG hat mit Urteil v. 01.04.2008 (1 BvR 1620/04) entschieden, dass regelmäßig die Umgangspflicht eines umgangsunwilligen Elternteils nicht zwangsweise durchzusetzen ist. § 3 FGG sei daher verfassungskonform auszulegen. Lesen Sie hierzu die BVerfG-Pressemitteilung-Nr. 44/2008 v. 01.04.2008 (zum Sachverhalt vgl. BVerfG- Pressemitteilung-Nr. 89/2007 v. 07.09.2007). DAIDas
Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltung Souveräner
Umgang mit Mandanten" am 18.04.2008 in Heusenstamm. Weitere Informationen
finden Sie hier. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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