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Aktuelles
aus Berlin: Verfassungsbeschwerde gegen
Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt erfolgreich Strukturreform des
Versorgungsausgleichs Ausgabe
Nr. 11/2008 v. 23.05.2008 |
Grenzüberschreitenden
Forderungsdurchsetzung und Zustellung Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz |
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Aktuelles aus Berlin: Verfassungsbeschwerde gegen Durchsuchung bei einem Rechtsanwalt erfolgreichDas BVerfG hat mit Beschluss v. 05.05.2008 (2 BvR 1801/06) einer Verfassungsbeschwerde gegen die strafprozessrechtliche Durchsuchung in den Räumen eines als Verteidiger tätigen Rechtsanwalts stattgegeben. Der beschwerdeführende Rechtsanwalt werde durch die Durchsuchungsbeschlüsse in seinem Grundrecht aus Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung) verletzt. Lesen Sie hierzu die BVerfG-Pressemitteilung v. 20.05.2008. Online MahnverfahrenAb dem 01.12.2008 dürfen Mahnanträge durch Rechtsanwälte nur noch in maschinell lesbarer Form übermittelt werden. Maschinell lesbar bedeutet, dass Anträge entweder -
auf Datenträgern (Diskette, Band, Kassette), -
über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) unter Einsatz einer Signaturkarte, oder -
auf Papier unter Einsatz des sog. Barcode-Verfahrens (ohne
Signaturkarte) übermittelt werden dürfen. Diese Änderung des § 690
Abs. 3 ZPO wurde durch das 2. Justizmodernisierungsgesetz (BGBl 2006 I S.
3416), das am 31.12.2006 in Kraft getreten ist, eingeführt. Informationen zu den Voraussetzungen des Online-Mahnantrages finden Sie hier. UWG-NovelleDas Bundeskabinett hat am 21.05.2008 den Entwurf zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) beschlossen. Das Gesetz soll Verbraucher mehr Rechtssicherheit geben. So ist u. a. eine Schwarze Liste" von unlauteren Geschäftspraktiken geplant. Durch die Novelle soll die EU-Richtlinie 2005/29/EG umgesetzt werden. Lesen Sie die BMJ-Pressemitteilung v. 21.05.2008. Strukturreform des VersorgungsausgleichsDas Bundeskabinett beschloss am 21.05.2008 den Regierungsentwurf eines Gesetz
zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs. Die Neuregelung
sieht vor, dass grundsätzlich jedes Anrecht der Ehegatten auf eine Versorgung
intern geteilt werden soll, d.h. im Versorgungssystem des jeweiligen
ausgleichspflichtigen Ehegatten. Wenn der Wertunterschied gering ist oder es
sich um kleine Ausgleichswerte handelt, soll nach dem Entwurf der
Versorgungsausgleich in der Regel nicht mehr durchgeführt werden. Zudem soll
die Reform den Eheleuten mehr Spielraum geben, den Versorgungsausgleich durch
Vereinbarung zu regeln. Bei einer Ehezeit von bis zu drei Jahren soll ein
Versorgungsausgleich nicht mehr stattfinden. Die BRAK äußerte gegen diese
Neuregelung in der BRAK-Stellungnahme-Nr.
12/2008 zum Referentenentwurf - wie bereits in der BRAK-Stellungnahme-Nr.
40/2007 zum Diskussionsentwurf
- Bedenken. Lesen Sie zu diesem Thema die BMJ-Pressemitteilung
v. 21.05.2008. Wir berichteten bereits in KammerInfo 9/2008. BilanzrechtsmodernisierungDas Bundeskabinett hat am 21.05.2008 den Entwurf
eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) beschlossen. Das
BilMoG soll eine moderne Bilanzierungsgrundlage für Unternehmen in
Deutschland schaffen. Dabei ist geplant, das bewährte, kostengünstige und
einfache HGB-Bilanzrecht auf Dauer beizubehalten und für den Wettbewerb mit
den internationalen Rechnungslegungsstandards zu stärken. Im Vordergrund der
Reform stehen zum einen die Deregulierung und Kostensenkung insbes. für die
kleinen und mittelständischen Unternehmen. Zum anderen soll die Aussagekraft des
handelsrechtlichen Jahresabschlusses verbessert werden. Lesen Sie die BMJ-Pressemitteilung
v. 21.05.2008. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 4/2008
und 22/2007. Grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und ZustellungDer Bundestag hat den
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der grenzüberschreitenden
Forderungsdurchsetzung und Zustellung (BT-Drs. 16/8839)
am 08.05.2008 in erster Beratung an den Rechtsausschuss verwiesen. Durch die
Neuregelung sollen die Verordnungen
(EG) Nr. 1896/2006 zur Einführung des europäischen Mahnverfahrens, Nr. 861/2007
zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen
sowie Nr. 1392/2007
über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in
Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. In der
Begründung heißt es, dass die europäischen Regelungen durch innerstaatliche
Verfahrensregelungen ergänzt und die geltenden Vorschriften an das neue
EU-Recht angepasst werden müssten. Wir berichteten hierzu in KammerInfo 10
und 7/2008
sowie 23/2007. GeldwäschebekämpfungsergänzungsgesetzDer Bundestag hat am 08.05.2008 den
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Bekämpfung der Geldwäsche
und der Terrorismusfinanzierung (Geldwäschebekämpfungsergänzungsgesetz BR-Drs
168/08, BT-Drs.
16/9038) in erster Beratung an den Innenausschuss (federführend), den
Rechtsausschuss und den Finanzausschuss überwiesen. Zuvor hatte sich die
Bundesregierung mit einer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drs.
168/08 (Beschluss)) positioniert (BT-Drs. 16/9080).
Durch den Entwurf soll die Dritte EG-Geldwäscherichtlinie (Richtlinie
2005/60/EG) umgesetzt werden. Die BRAK hatte in einer Gemeinsamen
Stellungnahme von BRAK, BNotK, BStbK und WpK v. Nov. 2007 die geplanten
Neuregelungen als zu bürokratisch und als teilweise nicht verständlich
kritisiert. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 10/2008
sowie 21/2007. Lohnsteuer 2009Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat mit BMF-Schreiben vom 25.04.2008 (IV B 2 S 2297-b/07/0001 DOK 2008/0210802) das neue Muster der Lohnsteuerkarte 2009 bekannt gegeben und das Ausstellungsverfahren geregelt. Das Muster ist der Lohnsteuerkarte 2009 finden Sie hier. UIA-Seminar in DresdenDie Union Internationale des Avocats (UIA) organisiert
ein Seminar zum Thema Aktuelle Entwicklungen des internationalen Rechts in
Europa" am 20./21.06.2008 in Dresden. Das Programm (mit Anmeldung)
finden Sie hier. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die
Veranstaltung Ausgewählte Änderungen des Bilanzrechts nach dem Entwurf des
BilMoG" am 31.05.2008 in Bochum. Weitere Informationen finden Sie hier. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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