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Aktuelles
aus Berlin: Bündnis für das deutsche Recht BVerfG-Beschluss zur
Beratungshilfe Tragen einer Robe vor dem Arbeitsgericht Ausgabe
Nr. 20/2008 v. 30.10.2008 |
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SatzungsversammlungDie 2. Sitzung der 4. Satzungsversammlung findet am
14.11.2008 in Berlin statt. Auf der Tagesordnung
stehen u. a. der Antrag auf die Einführung einer Fachanwaltschaft für
Agrarrecht, mehrere Anträge zur Änderung der BORA in Bezug auf die
Zweigstelle, der Umgang mit Fremdgeldern, ein Antrag zur Änderung von § 29
Abs. 1 BORA sowie das Normenscreening im Rahmen der Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie
2006/123/EG. Die Sitzung der Satzungsversammlung beginnt um 9.00 Uhr und
ist anwaltsöffentlich. Bündnis für das deutsche RechtDie juristischen Beruforganisationen und das BMJ treten dafür ein, dass das deutsche Recht mit seinen kontinentaleuropäischen Wurzeln künftig stärker am globalen Wettbewerb der Rechtsordnungen teilnehmen soll. Am 27.10.2008 wurde in Berlin zunächst das Eckpunktepapier Bündnis für das deutsche Recht von BRAK, DAV, BNotK, DNotV, DRB, djb und BMJ vorgestellt. Lesen Sie hierzu die BRAK-Pressemitteilung- Nr. 17 v. 27.10.2008 sowie die BMJ-Pressemitteilung v. 27.10.2008. In Kürze werden die Berufsorganisationen eine Broschüre Law made in Germany mit den Vorzügen des deutschen Rechts veröffentlichen. GmbH-ReformDas Gesetz zur
Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)
wurde am 28.10.2008 im BGBl. I 2008, S.
2026 ff. veröffentlicht und tritt am 01.11.2008 in Kraft. Durch die Novelle
sollen Unternehmensgründungen erleichtert und beschleunigt werden. Lesen Sie
hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung
v. 30.10.2008. Wir berichteten zu diesem Thema in
Kammerinfo 18,
15
und 3/2008,
23,
20,
14,
13
und 10/2007
sowie 19,
14
und 12/2006. BVerfG-Beschluss zur BeratungshilfeDas BVerfG hat mit Beschluss v. 14.10.2008 (1 BvR 2310/06) entschieden, dass die Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem Einkommenssteuergesetz verfassungswidrig ist. Die Regelung des § 2 Abs. 2 BerGH, nach der Berastungshilfe nur in den dort ausdrücklich nach Rechtsgebieten aufgezählten Angelegenheiten gewährt wird, ist nicht mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar. So sind nach der abschließenden Aufzählung Angelegenheiten des Sozialrechts beratungshilfefähig, während Angelegenheiten des Steuerrechts nicht erfasst sind, was zu einer Ungleichbehandlung von Rechtssuchenden führt. Diese Abgrenzung richtete sich nach dem eröffneten Rechtsweg. Für die Mehrzahl der Kindergeldangelegenheiten (die überwiegend Kindergeld nach dem Einkommenssteuergesetz sind, für die der Rechtsweg vor den Finanzgerichten eröffnet ist) kann keine Beratungshilfe gewährt werden. Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem Bundeskindergeldgesetz, die der Sozialgerichtsbarkeit zugewiesen sind, sind demgegenüber beratungshilfefähig. Für diese Ungleichbehandlung sieht das BVerfG keinen tragfähigen sachlichen Grund. Lesen Sie auch die BVerfG-Pressemitteilung Nr. 91/2008 v. 30.10.2008. Tragen einer Robe vor dem ArbeitsgerichtDas LAG Niedersachsen hat mit Beschluss v. 29.09.2008 (16 Ta 333/08) entschieden, dass der Ausschluss eines Rechtsanwalt von der mündlichen Verhandlung aufgrund des Nichttragens seiner Robe unzulässig ist. Dabei konnte es nach Ansicht des LAG dahingestellt bleiben, ob grundsätzlich eine Pflicht des Rechtsanwalts zum Tragen einer Robe vor dem Arbeitsgericht besteht. DAAD FortbildungsstipendienIn Kooperation mit der Ecole Nationale dAdministration (ENA) vergibt der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Stipendien für deutsche Hochschulabsolventen. Die Ausschreibung finden Sie hier. Krise, Insolvenz und Haftung in der RechtsanwaltskanzleiAm 20.11.2008 findet die 4. Jahrestagung des
Instituts für Anwaltsrechts an der Humboldt-Universität zu Berlin statt. Das
Thema der Tagung ist Krise, Insolvenz und Haftung in der
Rechtsanwaltskanzlei. Weitere Informationen finden Sie hier. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die
Veranstaltung Familienmediation - Einführung und Übungen" am 07. und
08.11.2008 in Berlin. Weitere Informationen finden Sie hier. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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