KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten

Untersuchungshaft

Europäisches Mahnverfahren

Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

FGG- Reform

BKA-Gesetz

Entlastung der Rechtspflege

UWG- Novelle

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Raumordnungsrecht

 

Ausgabe Nr. 01/2009 v. 08.01.2009

 

 

Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Erbschaftsteuerreform

Jahresteuergesetz 2009

Gesetzliche Neuregelungen zum 01.01.2009

Erlass zur Pendlerpauschale

Übertragung von Schlichtungsaufgaben

DAI

 

 

 

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten

Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 46/2008 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren Gewalttaten (GVVG) geäußert. Kern der Neuregelung ist die Schaffung von zwei neuen Straftatbeständen (§ 89a StGB - Vorbereitung einer schweren Gewalttat und § 91 StGB - Anleitung und Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren Gewalttat). Die BRAK lehnt die vorgesehenen Straftatbestände aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Sie bezeichnet die Verlagerung der Strafbarkeit in das Stadium des strafbaren Versuchs als bedenklich. 

 

Untersuchungshaft

Der Bundesrat hat am 19.12.2008 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Untersuchungshaftrechts (BR-Drucks. 829/08) eine Stellungnahme beschlossen (BR-Drucks. 829/08 (Beschluss)). Dabei folgte der Bundesrat den Empfehlungen der Ausschüsse (BR-Drucks. 829/1/08). Durch diese Neuregelung sollen die Vorgaben des BVerfG (vgl. u.a. BVerfG-Urteil v. 31.05.2006 (2 BvR 1673/04; 2 BvR 2402/04) umgesetzt werden. Das BVerfG hatte wiederholt eine gesetzliche Grundlage für die Ausgestaltung einer Inhaftierung gefordert. Der Bund darf nach der Föderalismusreform künftig nur noch jenen Bereich regeln, der gegenwärtig von der Generalklausel in § 119 Abs. 3 Alt. 1 StPO erfasst ist. Dieser Bereich unterfällt der Kompetenz für die Regelung des gerichtlichen Verfahrens in Art. 74 Abs. 1 Nr. 1 GG. Das erste Ziel des vorliegenden Entwurfs ist die Integration des dem Bund verbliebenen, aber derzeit im Wesentlichen außerhalb der Strafprozessordnung normierten Regelungsbereichs in die Strafprozessordnung.  Änderungsbedarf ergibt sich darüber hinaus aus Forderungen des Europäischen Ausschusses zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (CPT) und der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Die BRAK hat sich in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 37/2008 kritisch zur Umsetzung der Vorgaben geäußert.

Lesen Sie auch die Erläuterungen zum TOP 32 der 853. BR- Sitzung sowie KammerInfo 21 und 19/2008, 18 und 17/2007 sowie 12/2006.

 

Europäisches Mahnverfahren

Seit dem 12.12.2008 kann das europäische Mahnverfahren genutzt werden. Das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen kann ab dem 01.01.2009 genutzt werden. Für das europäische Mahnverfahren ist das Amtsgericht Wedding zentral zuständig. Die Formulare für die beiden Verfahren können über den europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen unter http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/html/index_de.htm abgerufen werden. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 12.12.2008.

 

Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie

Der Bundesrat hat in seiner 853. Sitzung am 19.12.2008 zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG - BR-Drucks. 847/08) eine Stellungnahme beschlossen (BR-Drucks. 847/08 (Beschluss)). Durch den Entwurf soll die Richtlinie 2007/36/EG (ABl. EU Nr. L 184, S. 17, sog. Aktionärsrechterichtlinie) über die Ausübung bestimmter Rechte von Aktionären in börsennotierten Gesellschaften in deutsches Recht umgesetzt werden. Durch die Neuregelung soll die grenzüberschreitende Information und Stimmrechtsausübung erleichtert werden. Es soll zudem die Präsenz in der Hauptversammlung verbessert werden. Darüber hinaus soll das Fristenregime vor der Hauptversammlung neugeordnet werden. Schließlich hat der Entwurf eine Vereinfachung der Kapitalaufbringung und – damit verbunden – eine Verringerung des Verwaltungsaufwandes bei den Gesellschaften zum Ziel. Die BRAK hat sich bereits mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 19/2008 zu dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) geäußert. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 21 und 14/2008.

 

FGG- Reform

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz) v. 17.12.2008 ist im BGBl. I 2008, S. 2586 ff. am 22.12.2008 verkündet worden. Das Gesetz wird am 01.09.2009 in Kraft treten. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 14, 4, 2/2008, 14, 13, 12 und 9/2007 sowie 11 und 3/2006.

 

BKA-Gesetz

Das Gesetz zur Abwehr der Gefahren des internationalen Terrorismus durch das Bundeskriminalamt v. 25.12.2008 ist im BGBl. I 2008, S. 3083 ff. am 31.12.2008 verkündet worden. Der Bundesrat hatte am 19.12.2008 beschlossen, dem Gesetz – in der vom Bundestag am 18.12.2008 beschlossenen Fassung (BR-Drucks. 971/08) – zuzustimmen (BR-Drucks. 971/08 (Beschluss)). Die BRAK hatte in der BRAK-Pressemitteilung-Nr. 24 v. 17.12.2008 kritisiert, dass dieser Kompromiss zur BKA-Novelle weiterhin eine Zwei-Klassen-Gesellschaft von Berufsgeheimnisträgern vorsieht. Nur Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger, bei denen ein absolutes Beweiserhebungsverbot bestehen soll, bleiben vor geheimen Abhörmaßnahmen geschützt. Dagegen soll die Kommunikation „normaler“ Rechtsanwälte bei Ermittlungsmaßnahmen gegen ihre Mandanten oder Dritte heimlich kontrolliert werden können. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 23, 21, 17, 16, 15 und 13/2008 sowie 21/2007.

 

Entlastung der Rechtspflege

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Entlastung der Rechtspflege vom 07.12.2008 ist im BGBl. I 2008, S. 2348 ff. verkündet worden. Durch die Neuregelung soll die Möglichkeit, dass große Straf-, Wirtschaftsstraf- und Jugendkammern in reduzierter Besetzung mit zwei statt mit drei Berufsrichtern verhandeln, verlängert werden. Dies soll letztmalig bis Ende Dezember 2011 gelten. Seit 1998 gibt es diese Möglichkeit, wodurch insbes. der Notsituation der Justiz in den neuen Bundesländern Rechnung getragen werden sollte. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 23 und 19/2008.

 

UWG- Novelle

Das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb v. 22.12.2008 ist im BGBl. I 2008, S. 2949 ff. am 29.12.2008 verkündet worden. Durch die Novelle soll die EU-Richtlinie 2005/29/EG umgesetzt werden. Die Neuregelung soll Verbrauchern mehr Rechtssicherheit geben. In der BRAK-Stellungnahme-Nr. 22/2008 hatte die BRAK die Einführung einer „Schwarzen Liste“ von unlauteren Geschäftspraktiken grundsätzlich begrüßt. Wir berichteten in KammerInfo 15 und 11/2008.

 

Änderung des Straßenverkehrsgesetzes

Das Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes v. 22.12.2008 ist im BGBl. I 2008, S. 2065 ff. am 29.12.2008 verkündet worden. Ziel der Neuregelung ist eine Erhöhung der Verkehrssicherheit durch eine verbesserte Allgemein- und Spezialprävention. Durch das Gesetz werden die Bußgeldobergrenzen für  Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten angehoben und der Bußgeldtatbestand des Feilbietens nicht genehmigter Fahrzeugteile überarbeitet und ergänzt. Das Gesetz enthält zudem die Ermächtigung für das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Erlass einer Rechtsverordnung zur Regelung des gewerbsmäßigen Feilbietens, Veräußern und Inverkehrbringens von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen und Ausrüstung. Diese Rechtsverordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 2007/46/EG. Lesen Sie zu diesem Thema auch KammerInfo 15/2008.

 

Raumordnungsrecht

Das Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (GeROG) v. 22.12.2008 ist im BGBl. I 2008, S. 2986 ff. am 30.12.2008 verkündet worden. Hintergrund der Neuregelung ist, dass im Zuge der Föderalismusreform die Gesetzgebungszuständigkeit von Bund und Ländern geändert wurde. Die Raumordnung ist nun nicht mehr Gegenstand der Rahmengesetzgebung, sondern Gegenstand der konkurrierenden Gesetzgebung geworden (Art. 74 Abs. 1 Nr. 31 GG). Daher muss das Raumordnungsgesetz an die geänderte Verfassungslage angepasst werden. Ziel war es, die bewährten Rahmenregelungen möglichst weitgehend in bundesrechtliche Vollregelungen zu überführen, gleichzeitig den Ländern aber den nötigen Spielraum zur Ergänzung des Landesrechts zu belassen. Die BRAK hatte sich mit der BRAK- Stellungnahme-Nr. 36/2008zum Regierungsentwurf (BR-Drucks. 563/08, BT-Drucks 16/10292)geäußert. Wir berichteten hierzu in KammerInfo 19/2008.

 

Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) v. 15.12.2008 ist im BGBl. I 2008, S. 2426 ff. am 17.12.2008 verkündet worden. Das Gesetz enthält Regelungen zur Insolvenzfestigkeit aller Krankenkasse und Regelungen technischer Art zu zukünftigen Verwaltungsausgaben der Kassen. Die BRAK hatte sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 31/2008 zu dem Gesetzesvorhaben geäußert und dafür plädiert, dass die vorgesehene Einführung der Insolvenzfähigkeit sämtlicher Krankenkassen mit allen Konsequenzen der Insolvenzordnung verbunden sein sollte. Die BRAK hatte jede Abwehr von den übrigen Verfahrensgrundsätzen der Insolvenzordnung, wie sie das Gesetz zum Teil vorsieht, kritisiert. Wir berichteten hierzu in KammerInfo 17/2008.

 

Erbschaftsteuerreform

Das Gesetz zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht (Erbschaftsteuerreformgesetz) v. 24.12.2008 ist am 31.12.2008 im BGBl. 2008 I, S. 3018 ff. verkündet worden. Mit dem Gesetz sollen die Vorgaben des BVerfG-Beschlusses v. 07.11.2006 (1 BvL 10/02) umgesetzt werden. Nach dieser Entscheidung war das Erbschaftsteuergesetz in seiner damaligen Ausgestaltung verfassungswidrig, weil kein einheitlicher Wertmaßstab für sämtliche Vermögensgegenstände angelegt wurde, der sich am gemeinen Wert (Verkehrswert) orientierte. Das BVerfG hatte dem Gesetzgeber eine Frist bis zum 31.12.2008 eingeräumt, um eine verfassungskonforme Neuregelung zu schaffen. Das Erbschaftsteuerreformgesetz ist am 01.01.2009 in Kraft getreten. Nur die Änderungen in Art. 4 (Änderung des BauGB) werden am 01.07.2009 in Kraft treten. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 23, 7, 6, 5 und 3/2008 sowie 23, 21 und 3/2007.

 

Jahresteuergesetz 2009

Das Jahressteuergesetz 2009 v. 19.12.2008 ist im BGBl.I 2008, S. 2794 ff. am 24.12.2008 verkündet worden. Durch das Gesetz sollen eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen umgesetzt werden, die verschiedene Bereiche des Steuerrechts betreffen. Dazu gehören u.a. Anpassungen des Steuerrechts an Recht und Rechtsprechung der Europäischen Union, Maßnahmen zur Verhinderung von Steuerausfällen bzw. zur Sicherung des Aufkommens sowie Maßnahmen zur Vereinfachung des Steuerrechts. Art. 10, der die Änderung der Abgabenordnung betrifft, enthält in der Nr. 13 eine Änderung von § 376 AO. Dadurch wird die Verfolgungsverjährung von Steuerstraftaten auf zehn Jahre verlängert. Dies hatte die BRAK bereits in der BRAK-Stellungnahme-Nr. 15/2008 zum Referentenentwurf kritisiert. Art. 39 des Gesetzes sieht vor, dass das Gesetz vorbehaltlich der Abs. 2 bis 9 am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 19, 18 und 10/2008.

 

Gesetzliche Neuregelungen zum 01.01.2009

Die Bundesregierung hat einen Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen zum 01.01.2009 veröffentlicht. Dieser ist untergliedert in die Rubriken Arbeit und Soziales, Finanzen, Wirtschaft, Klima, Energie und Verkehr, Gesundheit, Familie, Inneres und Justiz und Kultur.

 

Erlass zur Pendlerpauschale

Das Bundesfinanzministerium hat mit BMF-Schreiben v. 30.12.2008 (IV C 5  - S 2351/08/10005) einen Anwendungserlass zur Rechtslage nach der Entscheidung des BVerfG v. 09.12.2008 (2 BvL 1/07, 2 BvL 2/07, 2 BvL 1/08, 2 BvL 2/08, vgl. BVerfG- Pressemitteilung- Nr. 103/2008 v. 09.12.2008) zur Entfernungspauschale veröffentlicht. Das BVerfG hatte entschieden, dass die Neuregelung der sog. Pendlerpauschale verfassungswidrig ist. Nach dem Erlass können Arbeitgeber für alle nach dem 31.12.2006 beginnenden Lohnzahlungszeiträume eine Pauschalierung gem. § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG bereits ab dem ersten Entfernungskilometer vornehmen. Dies gilt auch, wenn die Lohnsteuerbescheinigung (§ 41b EStG) für das Jahr 2007 oder 2008 bereits übermittelt oder erteilt worden ist. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 23 und 3/2008.

 

Übertragung von Schlichtungsaufgaben

Die Schlichtungsaufgaben nach § 14 des Unterlassungsklagengesetzes wurden auf die Schlichtungsstelle beim Deutschen Sparkassen- und Giroverband übertragen. Im Bundesanzeiger Nr. 195 v. 23.12.2008, S. 4661 ff. wurden der Genehmigungsbescheid und die Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden für die Institute der Sparkassen-Finanzgruppe bekanntgemacht. Damit wurde die Übertragung der Schlichtungsaufgabe der Deutschen Bundesbank für die an dessen Schlichtungsverfahren teilnehmenden Unternehmen auf den Deutschen Sparkassen- und Giroverband wirksam.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert den „6. Fachlehrgang Handels- und Gesellschaftsrecht" ab dem 15.01.2009 in Heusenstamm. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

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