KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

Beweiserhebungsverbot bei Berufsgeheimnisträgern

Urteil des BGH zum heimlichen Abhören in der U-Haft

Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten

2. Opferrechtsreformgesetz

 

Ausgabe Nr. 10/2009 v. 14.05.2009

 

 

Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung

Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

Europäische Privatgesellschaft

Exequaturverfahren

DAI

 

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Beweiserhebungsverbot bei Berufsgeheimnisträgern

Die BRAK begrüßte in ihrer Pressemeldung-Nr. 6 vom 29.04.2009 die Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen auf Anrufung des Vermittlungsausschuss zum G10-Gesetz. Ziel des Antrags ist es, Rechtsanwälte vor heimlichen Ermittlungsmaßnahmen in gleicher Weise zu schützen wie Strafverteidiger, Geistliche und Abgeordnete. Bisher ist die Anwaltschaft gespalten in Strafverteidiger, die nicht abgehört werden dürfen, und Rechtsanwälte, bei denen grundsätzlich kein Beweiserhebungs- oder Abhörverbot besteht. Die BRAK kritisiert diese Aufspaltung der Anwaltschaft als nicht sachgerecht, da insbesondere in einem frühen Stadium heimlicher Ermittlungsmaßnahmen oft nicht erkennbar sein kann, ob ein Anwalt als Strafverteidiger oder in sonstiger Funktion als Rechtsanwalt tätig ist. Zudem entwertet die Möglichkeit, das Mandantengespräch abzuhören und gegebenenfalls gerichtlich zu verwerten, das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandant. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 2 und 1/2009 sowie 23, 21, 17, 16, 15 und 13/2008.

 

Urteil des BGH zum heimlichen Abhören in der U-Haft

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil (1 StR 701/08) vom 29.04.2009 das heimliche Abhören der Gespräche eines Beschuldigten mit seiner Ehefrau im Besuchsraum während der Untersuchungshaft für unzulässig und somit unverwertbar erklärt. In seiner Pressemeldung Nr. 90/2009 weist er darauf hin, dass die Anhörung der Abhörmaßnahme zwar keinen einen Eingriff in den verfassungsrechtlich geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung darstelle, aber gegen den Grundsatz des fairen Verfahrens nach Art. 6 EMRK verstoße. In Hinblick auf die besonders belastende Situation des Beschuldigen in der Untersuchungshaft und auf die Tatsache, dass Gespräche dort offen überwacht werden müssten, sei die Schaffung einer unbewacht erscheinenden Gesprächssituation eine unzulässige Täuschung und somit ein Verstoß gegen den Nemo-Tenetur-Grundsatz.

 

Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten

Die Koalition aus CDU/CSU und SPD beschloss am 15.05.2009 im Rechtsausschuss den Regierungsentwurf eines Gesetzes (BT-Drucks. 16/12428) über die Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG). Kern der Neuregelung ist die Schaffung von zwei neuen Straftatbeständen (§ 89a StGB – Vorbereitung einer schweren Gewalttat und § 91 StGB – Anleitung und Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren Gewalttat), nach denen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren bestraft werden kann, wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat plane oder vorbereite, sei es, dass sich der Täter in einem sogenannten Terrorcamp ausbilden lasse oder selber ausbilde.

Die BRAK lehnt die vorgesehenen Straftatbestände aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Sie bezeichnet die Verlagerung der Strafbarkeit in das Stadium des strafbaren Versuchs als bedenklich und warnt vor der Abkehr vom Tatstrafrecht, das Grundlage unseres Strafrechts ist, hin zu einem Täterstrafrecht, das „böse Absichten“ des Täters unter Strafe stellt. Die BRAK hatte sich bereits mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 46/2008 kritisch zum Referentenentwurf des Gesetzes und mit der Stellungnahme-Nr. 13/2009 ebenso ablehnend zu dem Entwurf der Bundesregierung geäußert.

Lesen Sie hierzu auch in KammerInfo 1 und 2, 6, 9/2009

 

2. Opferrechtsreformgesetz

Am 13.05.2009 fand im Rechtsausschuss des Bundestags eine Anhörung zu den Entwürfen der Koalitionsfraktionen (BT-Drucks. 16/12098), der Bundesregierung (BT-Drucks. 16/12812) und des Bundesrats (BT-Drucks. 16/7617 u. 16/9448) über die Stärkung der Rechte von Opfern und Zeugen im Strafverfahren statt. Nachdem sich die BRAK mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 9/2009 kritisch zu dem Entwurf des 2. Opferrechtsreformgesetzes der Bundesregierung geäußert hatte, hatte der Bundesrat umfangreiche Änderungen vorgeschlagen.

Die geladenen Experten waren sich darüber einig, dass das Anliegen der Entwürfe, die Rechte der Opfer in Strafverfahren zu stärken, durchaus zu würdigen sei. Bei der Umsetzung wiesen jedoch einige darauf hin, dass eine faktische Schwächung der Rechte des Beschuldigten unbedingt vermieden werden müsse.

Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 8, 6, 5 und 4/2009, 10/2008 sowie 19 und 21/2007.

 

Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf über die Internet-Versteigerung in der Zwangsvollstreckung vorgelegt (BT-Drucks. 16/12811). Danach soll es möglich sein, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändeten Gegenstände auch im Internet zu versteigern. Dabei soll die Internetauktion als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort ermöglicht werden. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen in der Zivilprozessordnung, der Abgabenordnung und des Gerichtsvollzieherkostengesetzes vor.

Wir berichteten hierzu auch in KammerInfo 4/2009.

 

Arbeitnehmerdatenschutzgesetz

Am 11.05.2009 fand im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Bundestags eine Anhörung über den Gesetzentwurf der FDP-Fraktion zum Datenschutz für Beschäftigte (BT-Drucks. 16/12670) statt. Die FDP-Fraktion fordert u.a., dass Daten grundsätzlich beim Betroffenen erhoben werden müssten, Bewerbungsunterlagen dem Bewerber zurückzusenden seien und die Daten gelöscht werden sollten. Dem Betroffenen sollten neben dem bestehenden arbeitsrechtlichen Anspruch auf Gegendarstellung Abwehrrechte nach dem BDSG auf Lösung, Berichtigung, Auskunft oder Sperrung zur Verfügung stehen.

 

Europäische Privatgesellschaft

Die Bundesregierung hat in ihrer Antwort (BT-Drucks. 16/12645) auf die kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drucks. 16/12536) die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmer im Vorschlag der EU-Kommission (KOM (2008) 396) zur Einrichtung der Europäischen Privatgesellschaft (EPG) als unzureichend kritisiert. Die EPG ist eine europäische Gesellschaft mit beschränkter Haftung und soll insbes. kleinen bis mittelständischen Unternehmen den Zugang zum EU-Binnenmarkt erleichtern. Da sie ihren Verwaltungs- und Registersitz in unterschiedlichen Mitgliedstaaten haben könne, sei für die Beurteilung des anzuwendenden Rechts der Satzungssitz maßgeblich, der jedoch nach Gründung verlegt werden könne. Es sei daher möglich, dass ein Unternehmen seinen eingetragenen Sitz ins europäische Ausland verlagere und somit mehr als 500 Arbeitnehmer beschäftigen könne ohne jegliches Recht auf Mitbestimmung, so die Linksfraktion. Die Bundesregierung hielt die Anknüpfung an den eingetragenen Sitz der EPG nicht für ausreichend und kündigte an, sich in weiteren Verhandlungen für eine Änderung der Regelung einzusetzen.

Die BRAK hatte das Institut der Europäischen Privatgesellschaft bereits mit ihrer Stellungnahme-Nr. 41/2008 begrüßt, die Ausgestaltung indes kritisiert. Sie befürwortete jedoch ausdrücklich die Regelung, nach der bei Verlegung des Satzungssitzes für die Arbeitnehmermitbestimmung die Regelungen des Mitgliedstaates anwendbar sind, in der die EPG ihren Sitz hat.

 

Exequaturverfahren

Die FDP-Fraktion richtete am 05.05.2009 eine Kleine Anfrage (BT-Drucks. 16/112749) an die Bundesregierung, ob die Auswirkungen der Abschaffung des Exequaturverfahrens bereits hinreichend untersucht worden seien und wenn ja, zu welchem Ergebnis dies geführt habe, ob sie sich für die Abschaffung einsetzen werde und welche Vorkehrungen getroffen werden müssten, um ausländische Entscheidungen im Einklang mit den Grundrechten zu vollstrecken. Im Exequaturverfahren werden ausländische Entscheidungen, die in Zivil- und Handelssachen in einem Mitgliedstaat der EU ergangen sind, in einem anderen auf Antrag des Berechtigten für vollstreckbar erklärt, wenn die Vollstreckung in diesem Mitgliedstaat erfolgen soll.

Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 19/2005.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltung „Unternehmensbewertung für Juristen" am 05.06.2009 in Heusenstamm. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RAin Tanja Ortel, RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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