|
||
Aktuelles
aus Berlin: Gesetz zur Verständigung im Strafverfahren Reform des
Untersuchungshaftrechts Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von
schweren staatsgefährdenden Gewalttaten Ausgabe
Nr. 12/2009 v. 12.06.2009 |
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung Antidiskriminierungsstelle
des Bundes |
|
Aktuelles
aus Berlin: BerufsrechtsreformNachdem der Vermittlungsausschuss am 28.05.2009
den Gesetzentwurf zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und
notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der
Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung der Verwaltungsgerichtsordnung, der
Finanzgerichtsordnung und kostenrechtlicher Vorschriften
(BT-Drucks. 16/11385)
unverändert beschlossen hatte (BR-Drucks.
509/09), hat der Bundesrat in seiner 859. Sitzung am 12.06.2009 Einspruch
gegen das Gesetz eingelegt. Kern der gesetzlichen Neuregelung ist die Errichtung
einer unabhängigen Schlichtungsstelle bei der BRAK zur Vermittlung bei
vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 15.000 Euro zwischen Rechtsanwälten
und Mandanten, die Vereinheitlichung der Verfahrensordnungen, die Erhöhung
der Zahl der zu führenden Fachanwaltschaften von zwei auf drei und die
Neuregelung der Folgen der Anrechnung einer Gebühr auf eine nachfolgende
Gebühr im RVG. Der Bundestag kann
diesen Einspruch nunmehr mit Kanzlermehrheit überstimmen, womit auch zu
rechnen ist. Das Gesetz könnte dann zum 01.09.2009 in Kraft treten. Die
Änderung der Anrechnungsbestimmungen im RVG soll hingegen bereits am Tag nach
der Verkündung in Kraft treten. Lesen Sie zu diesem
Thema auch die BRAK-Pressemitteilung Nr. 5/2009
v. 23.04.2009 und KammerInfo 11
und 9/2009, 23,
21,
18,
13,
8 sowie 6/2008. SatzungsversammlungDie 3. Sitzung der 4. Satzungsversammlung findet am 15.06.2009 in Berlin statt. Die Tagesordnung finden Sie hier. Das Plenum der Satzungsversammlung wird sich unter anderem mit einem Antrag befassen, der für Fachanwälte eine Erhöhung der jährlichen Fortbildungspflicht von 10 auf 15 Zeitstunden vorsieht. Ferner wird vorgeschlagen, dass die dreijährige Wartefrist gemäß § 5 FAO im Einzelfall um Zeiten eines Beschäftigungsverbotes nach den Mutterschutzvorschriften, um Zeiten der Inanspruchnahme von Elternzeit und bei Härtefällen auf maximal insgesamt sechs Jahre verlängert werden kann. Dass der jetzige § 5 FAO bereits jetzt verfassungskonform auszulegen ist, hat der BGH jüngst klargestellt (vgl. BGH, Beschl. v. 20.4.2009 AnwZ (B) 43/08). Gesetz zur Verständigung im StrafverfahrenDer Bundestag hat am 28.05.2009 den
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verständigung im Strafverfahren (BT-Drucks.
16/12310) verabschiedet. So sollen dieser gängigen Praxis in
Strafverfahren nunmehr gesetzliche Regelungen zu Verfahren, Form, Inhalt und
Rechtsfolgen von Verständigungen entgegengesetzt werden. Die BRAK hatte sich in der
BRAK-Stellungnahme Nr. 8/2009
bereits gegenüber dem Regierungsentwurf überwiegend positiv geäußert. Zudem
wurden die Forderungen der BRAK, das Abrücken des Gerichts von einer einmal
getroffenen Vereinbarung zu erschweren und die Möglichkeit des
Rechtsmittelverzichts bei Urteilen, die auf einer Verständigung beruhen, zu
streichen, in das Gesetz aufgenommen. Das Gesetz bedarf nicht
der Zustimmung des Bundesrates. Es tritt am Tag nach seiner Verkündung in
Kraft. Lesen Sie zu diesem Thema auch die BRAK-Pressemeldung Nr. 8 v. 28.05.2009,
die Pressemitteilung des BMJ Nr. 12/2009
sowie
KammerInfo 6
und 7/2009. Kronzeugen-RegelungDer Bundestag hat am 28.05.2009 das Gesetz zur
Änderung des Strafgesetzbuches- Aufklärungs- und Präventionshilfe (BT-Drucks.
16/6268)
verabschiedet. Nach dieser neuen Strafzumessungsregelung können Richter bei
Straftätern, die Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von anderen schweren
Straftaten leisten, die Strafe mindern oder ganz von Strafe absehen. Die BRAK hatte bereits an
früheren Plänen zur Einführung einer Kronzeugenregelung Kritik geübt (vgl. Gemeinsame
Erklärung von BRAK, DAV, DRiB und Strafverteidigervereinigungen, BRAK
Stellungnahme Nr. 36/07) und
dies in ihrer Pressemeldung Nr. 9/2009
v. 28.05.2009 wiederholt. Sie rügt insbes. den Verstoß gegen den
Beschleunigungsgrundsatz wegen der Gefahr der Verlängerung der
Hauptverhandlung durch etwaige Beweisaufnahmen zum Aufklärungserfolg der
Aufklärungshilfe, die Gefahr der provozierten Falschbelastungen und den
Verstoß gegen den Gleichheits- und Schuldgrundsatz. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemeldung Nr. 11/2009 sowie KammerInfo 14, 13 und 10/2007. Reform des UntersuchungshaftrechtsDer Bundestag verabschiedete am 28.05.2009 den
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Untersuchungshaftrechts (BT-Drucks.
16/11644). Die Neuregelung beruht auf der im Zuge der Föderalismusreform
veränderten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, wonach der Bund
nunmehr nur noch für das Ob des Strafvollzugs zuständig ist. Die Rechte der
Inhaftierten werden in diesem Gesetz u.a. gestärkt durch die Verpflichtung, den
Beschuldigten unverzüglich schriftlich über seine Rechte zu belehren,
Beschuldigten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, eine
schriftliche Übersetzung des Haftbefehls auszuhändigen sowie einen
Pflichtverteidiger ab dem ersten Tag der U-Haft beizuordnen. Eine
Akteneinsicht soll dem Verteidiger nun in der Regel bereits vor Abschluss der
staatsanwaltlichen Ermittlungen gewährt werden. Die BRAK hatte sich bereits in ihren
Stellungnahmen Nr.
10/2009 und Nr. 37/2008
zu dem Vorhaben geäußert und die Stärkung der Rechte der
Untersuchungshäftlinge gefordert. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des
Bundesrats. Es tritt am 1. Januar 2010 in Kraft. Lesen
Sie auch die BMJ-Pressemitteilung Nr.
14/2009 sowie KammerInfo 9, 7, 3 und 1/2009,
21
und 19/2008,
18
und 17/2007
sowie 12/2006. Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden GewalttatenAm
28.05.2009 beschloss der Bundestag den Regierungsentwurf eines Gesetzes (BT-Drucks. 16/12428)
über die Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden
Gewalttaten (GVVG). Danach sollen besonders schwere staatsgefährdende
Gewalttaten und das Aufnehmen oder Unterhalten von Beziehungen zu
terroristischen Vereinigungen in der Absicht, sich in der Begehung solcher
Taten unterweisen zu lassen, unter Strafe gestellt werden. Die BRAK hatte
sich bereits mit der BRAK-Stellungnahme-Nr.
46/2008 kritisch zum Referentenentwurf
des Gesetzes und mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 13/2009 ebenso ablehnend zu dem Entwurf der Bundesregierung geäußert.
Sie wandte sich insbes. gegen die Abkehr vom Tatstrafrecht, das Grundlage des
deutschen Strafrechts ist, hin zu einem Täterstrafrecht, das böse Absichten
des Täters unter Strafe stellt und bezeichnete die Vorverlagerung der Strafbarkeit
in das Stadium des strafbaren Versuchs als bedenklich. Das Gesetz bedarf der
Zustimmung des Bundesrates tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft. Lesen Sie auch die BMJ-Pressemitteilung v. 28.05.2009. Wir berichten hierzu in KammerInfo 1, 2, 6, 9 und 10/2009. BilanzrechtsmodernisierungsgesetzDas Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz BilMoG) v. 25.05.2009 ist am 28.05.2009 im BGBl. 2009 I, 1102 ff. verkündet worden. Es tritt gem. Art. 15 am Tag nach der Verkündung, d.h. am 29.05.2009, in Kraft. Das BilMoG soll eine moderne Bilanzierungsgrundlage für Unternehmen in Deutschland schaffen. Im Vordergrund der Reform stehen zum einen die Deregulierung und Kostensenkung insbes. für kleine und mittelständische Unternehmen. Zum anderen soll die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses verbessert werden. Lesen Sie hierzu KammerInfo 15, 11 und 4/2008 sowie 22/2007. PfändungsfreigrenzenbekanntmachungDie Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2009 zu § 850c ZPO wurde im BGBl. 2009 I, 1141 v. 28.05.2009 veröffentlicht. Die unpfändbaren Beträge bleiben für den Zeitraum v. 01.07.2009 bis 30.06.2011 unverändert. Antidiskriminierungsstelle
des Bundes
In ihrer Antwort (BT-Drs.
16/12779) auf die kleine Anfrage der Bundestagsfraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (BT-Drs.
16/12488) teilte die Bundesregierung mit, dass von
Februar 2007 bis März 2009 2.389 Personen Rat bei der
Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) gesucht hätten. Wir
berichteten auch in KammerInfo 8/2009. Rundfunkgebühren für internetfähige PCDer Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat mit
Urteil v. 19.05.2009 entschieden, dass auch für ausschließlich beruflich
eingesetzte PCs mit Internetzugang Rundfunkgebühren gezahlt werden müssen.
Der Kläger, der Rechtsanwalt ist, konnte sich nicht mit der Argumentation
durchsetzen, dass in seiner Kanzlei der internetfähige PC nur für berufliche
Zwecke und nicht zum Rundfunkempfang genutzt werde. Die Revision zum
Bundesverwaltungsgericht wurde zugelassen. Lesen Sie die BayVGH-Pressemitteilung
v. 19.05.2009 sowie KammerInfo 16/2008. BRAK-MitteilungenIn den BRAK-Mitteilungen
finden Sie in der Ausgabe
3/2009 anlässlich des diesjährigen Grundgesetz-Jubiläums einen Überblick
von Christian Kirchberg über die verfassungsrechtliche Reichweite des
anwaltlichen Berufsrechts. Der Autor setzt sich dabei mit der Rechtsprechung
des Bundesverfassungsgerichtes in den vergangenen Jahrzehnten, insbesondere
zum Art. 12 GG, auseinander. Ergänzend zu diesen Ausführungen erhebt die
Bundestagsabgeordnete Gisela Piltz in einem weiteren Aufsatz die Forderung,
den Schutz der verfassungsrechtlichen Grundrechte auch in Zukunft zu
gewährleisten und nicht im Interesse vermeintlicher Sicherheitsinteressen
auszuhöhlen. In einer von der BRAK initiierten Studie hat das
Nürnberger Institut für freie Berufe Rechtsanwälte nach ihren Erfahrungen zur
Quersubventionierung bei wertabhängigen Gebühren befragt. Die Ergebnisse
finden Sie ebenfalls im aktuellen Heft der BRAK-Mitteilungen. Darüber hinaus
ist die aktuelle Statistik 2009 zu den Mitgliedern der Rechtsanwaltskammern
und zur Anzahl der verliehenen Fachanwaltschaften abgedruckt. In den Amtlichen Bekanntmachungen ist der
Beschluss der 2. Sitzung der 4. Satzungsversammlung am 14.11.2008
veröffentlicht. Aus der Berufsrechtlichen Rechtsprechung finden
Sie unter anderem eine Entscheidung des BVerfG zur Verfassungsmäßigkeit des §
10 Abs. 1 Satz 3 BORA sowie eine Entscheidung des AGH Schleswig zur
Zulässigkeit der Bezeichnung Rechtsanwälte für Arbeitsrecht. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltung Das neue Nachlassverfahren" am 27.06.2009 in Bochum. Weitere Informationen finden Sie hier. |
||
Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RAin Tanja Ortel, RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
Der Newsletter ist im Internet unter www.BRAK.de abrufbar.
Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an karlstedt@brak.de.