KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

Steuerliche Betriebsprüfung in der Anwaltskanzlei

Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung

Reform des Kontopfändungsschutzes

Verständigung im Strafverfahren

Reform des Untersuchungshaftrechts

Kronzeugen-Regelung

2. Opferrechtsreformgesetz

 

Ausgabe Nr. 15/2009 v. 23.07.2009

 

Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten

Elektronischer Rechtsverkehr im Grundbuchverfahren

Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails beim Provider ist verfassungsgemäß

XInnovations in Berlin

DAI

In eigener Sache – Sommerpause

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Steuerliche Betriebsprüfung in der Anwaltskanzlei

Die BRAK hat zu der Frage, ob bei steuerlichen Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien die Namen von Mandanten offenbart werden dürfen, die BRAK-Stellungnahme-Nr. 21/2009 veröffentlicht. Auch Rechtsanwälte sind im Rahmen von Betriebsprüfungen verpflichtet, bei der Feststellung der Sachverhalte, die für die Besteuerung erheblich seien können, mitzuwirken. Dieser Pflicht des Rechtsanwalts steht seiner Pflicht zur Verschwiegenheit gegenüber. Die BRAK legt dar, wann eine solche Pflicht zur Verschwiegenheit des Anwaltes gegenüber der Finanzverwaltung nicht besteht bzw. wann ein Rechtsanwalt berechtigt ist, sich auf seine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht zu berufen.

Im Rahmen von § 147 Abs. 6 Satz 1 und 2 AO hat die Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung auch das Recht, Einsicht in die Datenverarbeitungssysteme der Finanzbuchhaltung des Anwaltes zu nehmen und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung der Unterlagen zu nutzen. In diesem Zusammenhang wird insbesondere darauf hingewiesen, dass ein Rechtsanwalt wegen seiner gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung berechtigt ist, mit Hilfe eines Software-Programms im Rahmen einer EDV-geführten Finanzbuchhaltung gegenüber dem Außenprüfer die Mandantennamen zu schwärzen. Soweit eine derartige elektronische Schwärzung noch nicht möglich ist, muss die Finanzverwaltung sich damit einverstanden erklären, dass die gespeicherte EDV-Buchhaltung vollständig ausgedruckt wird und der Rechtsanwalt dann diejenigen Namen von Mandanten schwärzt, die der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.

 

Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10.07.2009 dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (BT-Drucks. 16/10069) zugestimmt (BR-Drucks. 568/09 (Beschluss)). Der Bundestag hatte das Gesetz am 18.06.2009 - in der Fassung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 16/13432) - beschlossen (BR-Drucks. 568/09). Erfreulicher Weise waren die wesentlichen Punkte aus der BRAK-Stellungnahme-Nr. 15/2009 in die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses aufgenommen worden. Ziel des Gesetzentwurf ist es, das Zwangsvollstreckungsrecht zu modernisieren mit Blick auf die Möglichkeiten der Informationsgewinnung für den Gläubiger, die Verwaltung des Vermögens- und Schuldnerverzeichnisses sowie durch die Harmonisierung der Vorschriften der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung mit der Verwaltungsvollstreckung.

 

Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 13 und 11/2009 sowie 14 und 12/2008.

 

Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung

In seiner 860. Sitzung am 10.07.2009 stimmte der Bundesrat dem Gesetzentwurf über die Internet-Versteigerung in der Zwangsvollstreckung und zur Änderung anderer Gesetze (BT-Drucks. 16/12811, BR-Drucks. 591/09) zu (BR-Drucks. 591/09 (Beschluss)). Nach dieser Neuregelung soll es möglich sein, die vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändeten Gegenstände auch im Internet zu versteigern. Dabei soll die Internetauktion als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort ermöglicht werden. Der Gesetzentwurf sieht Änderungen der ZPO, der AO und des Gerichtsvollzieherkostengesetzes vor.

 

Wir berichteten in KammerInfo 13/2009, 16/2008 sowie 10 und 4/2009.

 

Reform des Kontopfändungsschutzes

Das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 07.07.2009 wurde im BGBl. I, S. 1707 ff. am 10.07.2009, verkündet. Damit sind die Art. 8 und 9 des Gesetzes, die sich auf die Änderungen des ZVG sowie des WEG beziehen, am 11.07.2009 in Kraft getreten. Art. 7 des Gesetzes, der sich auf die Änderungen aus Anlass des Außerkrafttretens des herkömmlichen Kontopfändungsschutzes bezieht, wird am 01.01.2012 in Kraft treten. Im Übrigen tritt das Gesetz am 01.07.2010 in Kraft. Durch die Neuregelung wird ein sog. Pfändungsschutzkonto eingeführt. Auf diesem Konto erhält ein Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe seines Pfändungsfreibetrages, unabhängig davon aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. In Zukunft haben somit auch Selbstständige Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. 

 

Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 9/2009, 14/2008 sowie 22 und 16/2007.

 

Verständigung im Strafverfahren

Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10.07.2009 beschlossen, zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verständigung im Strafverfahren (BT-Drucks. 16/12310, BR-Drucks 582/09) den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drucks 582/09 (Beschluss)). Der gängigen Praxis in Strafverfahren sollen nun gesetzliche Regelungen zu Verfahren, Form, Inhalt und Rechtsfolgen von Verständigungen entgegengesetzt werden. Die BRAK hatte sich in der BRAK-Stellungnahme Nr. 8/2009 bereits gegenüber dem Regierungsentwurf überwiegend positiv geäußert. Zudem wurden die Forderungen der BRAK, das Abrücken des Gerichts von einer einmal getroffenen Vereinbarungen zu erschweren und die Möglichkeit des Rechtsmittelverzichts bei Urteilen, die auf einer Verständigung beruhen, zu streichen, in das Gesetz aufgenommen.

 

Lesen Sie zu diesem Thema KammerInfo 12, 6 und 7/2009.

 

Reform des Untersuchungshaftrechts

Der Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10.07. 2009 beschlossen, zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Untersuchungshaftrechts (BT-Drucks. 16/11644, BR-Drucks. 587/09) keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drucks. 587/09 (Beschluss)). Damit folgte er nicht den Empfehlungen der BR-Ausschüsse (BR-Drucks. 587/1/09). Die Neuregelung beruht auf der im Zuge der Föderalismusreform veränderten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, wonach der Bund nunmehr nur noch für das „Ob“ des Strafvollzugs zuständig ist. Die Rechte der Inhaftierten werden in diesem Gesetz u.a. gestärkt durch die Verpflichtung, den Beschuldigten unverzüglich schriftlich über seine Rechte zu belehren, Beschuldigten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, eine schriftliche Übersetzung des Haftbefehls auszuhändigen sowie einen Pflichtverteidiger ab dem ersten Tag der U-Haft beizuordnen. Eine Akteneinsicht soll dem Verteidiger nun in der Regel bereits vor Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen gewährt werden.

Die BRAK hatte sich bereits in ihren Stellungnahmen Nr. 10/2009 und Nr. 37/2008 zu dem Vorhaben geäußert und die Stärkung der Rechte der Untersuchungshäftlinge gefordert.

Das Gesetz tritt am 01.01.2010 in Kraft.

 

Lesen Sie auch KammerInfo 12, 9, 7, 3 und 1/2009, 21 und 19/2008, 18 und 17/2007 sowie 12/2006.

 

Kronzeugen-Regelung

Der Bundesrat hat am 10.07.2009 beschlossen, zum Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Aufklärungs- und Präventionshilfe (BT-Drucks. 16/6268) keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drucks. 581/09 (Beschluss)).

Nach dieser neuen Strafzumessungsregelung können Richter bei Straftätern, die Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von anderen schweren Straftaten leisten, die Strafe mindern oder ganz von Strafe absehen. Die BRAK hatte bereits an früheren Plänen zur Einführung einer sog. Kronzeugenregelung Kritik geübt (vgl. Gemeinsame Erklärung von BRAK, DAV, DRiB und Strafverteidigervereinigungen, BRAK Stellungnahme Nr. 36/07) und dies in ihrer Pressemeldung Nr. 9/2009 v. 28.05.2009 wiederholt. Sie rügt insbes. den Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz wegen der Gefahr der Verlängerung der Hauptverhandlung durch etwaige Beweisaufnahmen zum Aufklärungserfolg der Aufklärungshilfe, die Gefahr der provozierten Falschbelastungen und den Verstoß gegen den Gleichheits- und Schuldgrundsatz.

 

Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 12/2009 sowie 14, 13 und 10/2007.

 

2. Opferrechtsreformgesetz

Der Bundesrat hat am 10.07.2009 beschlossen, zum 2. Opferrechtsreformgesetz (BT-Drucks. 16/12098, BR-Drucks. 641/09) nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen (BR-Drucks. 641/09 (Beschluss)). Das Gesetz regelt im Wesentlichen drei Bereiche: Vereinfachung der Nebenklage, Anhebung der Schutzaltersgrenze für Kinder und Jugendliche, die Opfer von Straftaten geworden sind, auf 18 Jahre und Schutz durch stärkere Anonymisierung von Zeugen und Erleichterung der Beiordnung eines Opferanwalts. Das Gesetz tritt am Ersten des dritten Monats nach der Verkündung in Kraft.  Die BRAK hatte sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 9/2009 kritisch zu dem Entwurf geäußert, insbes. wies sie auf die Gefahr hin, dass eine Stärkung der Opferrechte eine faktische Schwächung der Rechte des Beschuldigten nach sich ziehen kann.

 

Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 14, 10, 8, 6, 5 und 4/2009, 10/2008 sowie 19 und 21/2007.

 

Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten

Am 10.07.2009 hat der Bundesrat dem Regierungsentwurf eines Gesetzes über die Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten - GVVG (BT-Drucks. 16/12428, BR-Drucks. 584/09) zugestimmt (BR-Drucks. 584/09 (Beschluss). Danach sollen besonders schwere staatsgefährdende Gewalttaten und das Aufnehmen oder Unterhalten von Beziehungen zu terroristischen Vereinigungen in der Absicht, sich in der Begehung solcher Taten unterweisen zu lassen, unter Strafe gestellt werden. Die BRAK hatte sich bereits mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 46/2008 kritisch zum Referentenentwurf des Gesetzes und mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 13/2009 ebenso ablehnend zu dem Entwurf der Bundesregierung geäußert. Sie wandte sich insbes. gegen die Abkehr vom Tatstrafrecht, das Grundlage des deutschen Strafrechts ist, hin zu einem Täterstrafrecht, das „böse Absichten“ des Täters unter Strafe stellt und bezeichnete die Vorverlagerung der Strafbarkeit in das Stadium des strafbaren Versuchs als bedenklich. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

 

Wir berichten hierzu in KammerInfo 12, 10, 9, 6, 2 und 1 /2009.

 

Elektronischer Rechtsverkehr im Grundbuchverfahren

Der Bundesrat hat am 10.07.2009 beschlossen, zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drucks. 589/09 (Beschluss)). Der Bundestag hatte am 18.06.2009 den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucks. 16/12319) in der Fassung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drucks. 16/13437) einstimmig angenommen (BR-Drucks. 589/09). Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses betraf u. a. die Behandlung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuchverfahren. In § 47 GBO wird ein neuer Absatz 2 angefügt, wonach bei einer GbR stets die Gesellschafter im Grundbuch einzutragen sind. Daraus ergeben sich Anpassungen im § 82 GBO und in § 15 der Grundbuchverfügung. Im BGB wird ein neuer § 899a (Maßgaben für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts) eingefügt.

 

Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails beim Provider ist verfassungsgemäß

Das BVerfG hat mit Beschluss vom 16.06.2009 (2 BvR 902/96) eine Verfassungsbeschwerde wegen Beschlagnahme von gespeicherten E-Mails auf dem Server eines Serviceproviders zurückgewiesen. Die auf dem Mailserver des Providers gespeicherten E-Mails unterfielen zwar dem Fernmeldegeheimnis, auch wenn sie dort „ruhten“, ein Telekommunikationsvorgang in einem dynamischen Sinne also nicht stattfinden würde. Die §§ 94 ff. StPO ermöglichten jedoch grundsätzlich eine Sicherstellung und Beschlagnahme von auf dem Mailserver des Providers gespeicherten E-Mails. Sie genügten insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die an eine gesetzliche Ermächtigung für Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis zu stellen seien. Da es sich um eine offene Ermittlungsmaßnahme handele, sei es zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit auch nicht geboten, den Zugriff auf Ermittlungen zu begrenzen, die Straftaten von erheblicher Bedeutung betreffen. Auch müssten keine Anforderungen an den Tatverdacht gestellt werden, die über den Anfangsverdacht einer Straftat hinausgehen. Lesen Sie auch die BVerfG-Pressemiteilung v. 15.07.2009.

 

XInnovations in Berlin

Die XInnovations findet vom 14. bis 16.09.2009 in Berlin statt. Diese Tagung, die bereits seit mehreren Jahren - zuvor unter dem Namen XML-Tage – durchgeführt wird, teilt sich in ein zweitägiges wissenschaftliches Programm zu XML-Technologien und ein eintägiges Programm, mit Wirtschaftsforen, wo es u. a. den Schwerpunkt E-Justice gibt. Das Forum E-Justice findet am 15.09.2009 in der Humboldt-Universität zu Berlin statt. Im Zentrum dieser Veranstaltung wird die Transformation von der Papierakte in die digitale Akte stehen. Hier gelangen Sie zur Online-Registrierung.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltung „Neuer Versorgungsausgleich - die Reform zum 01.09.2009" am 21.08.2009 in Bochum. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

In eigener Sache – Sommerpause

Wegen der Sommerpause in Berlin erscheint die nächste Ausgabe der KammerInfo erst wieder am 3. September 2008.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RAin Tanja Ortel, RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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