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Aktuelles
aus Berlin: Steuerliche Betriebsprüfung in der
Anwaltskanzlei Reform der Sachaufklärung in der
Zwangsvollstreckung Internetversteigerung in der
Zwangsvollstreckung Reform des Kontopfändungsschutzes Verständigung im Strafverfahren Reform des
Untersuchungshaftrechts Ausgabe
Nr. 15/2009 v. 23.07.2009 |
Verfolgung der Vorbereitung von schweren
staatsgefährdenden Gewalttaten Elektronischer Rechtsverkehr im
Grundbuchverfahren Sicherstellung und Beschlagnahme
von E-Mails beim Provider ist verfassungsgemäß |
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Aktuelles
aus Berlin: Steuerliche Betriebsprüfung in der AnwaltskanzleiDie BRAK hat zu der Frage, ob bei steuerlichen
Betriebsprüfungen in Rechtsanwaltskanzleien die Namen von Mandanten offenbart
werden dürfen, die BRAK-Stellungnahme-Nr.
21/2009 veröffentlicht. Auch Rechtsanwälte sind im Rahmen von
Betriebsprüfungen verpflichtet, bei der Feststellung der Sachverhalte, die
für die Besteuerung erheblich seien können, mitzuwirken. Dieser Pflicht des
Rechtsanwalts steht seiner Pflicht zur Verschwiegenheit gegenüber. Die BRAK
legt dar, wann eine solche Pflicht zur Verschwiegenheit des Anwaltes gegenüber
der Finanzverwaltung nicht besteht bzw. wann ein Rechtsanwalt berechtigt ist,
sich auf seine gesetzliche Verschwiegenheitspflicht zu berufen. Im Rahmen von § 147 Abs. 6 Satz 1 und 2 AO
hat die Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung auch das Recht, Einsicht
in die Datenverarbeitungssysteme der Finanzbuchhaltung des Anwaltes zu nehmen
und das Datenverarbeitungssystem zur Prüfung der Unterlagen zu nutzen. In
diesem Zusammenhang wird insbesondere darauf hingewiesen, dass ein
Rechtsanwalt wegen seiner gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung
berechtigt ist, mit Hilfe eines Software-Programms im Rahmen einer
EDV-geführten Finanzbuchhaltung gegenüber dem Außenprüfer die Mandantennamen
zu schwärzen. Soweit eine derartige elektronische Schwärzung noch nicht
möglich ist, muss die Finanzverwaltung sich damit einverstanden erklären,
dass die gespeicherte EDV-Buchhaltung vollständig ausgedruckt wird und der
Rechtsanwalt dann diejenigen Namen von Mandanten schwärzt, die der
gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Reform der Sachaufklärung in der ZwangsvollstreckungDer Bundesrat hat in seiner Sitzung am 10.07.2009
dem Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung (BT-Drucks.
16/10069) zugestimmt (BR-Drucks.
568/09 (Beschluss)). Der Bundestag hatte das Gesetz am 18.06.2009 - in der Fassung der
Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses (BT-Drucks.
16/13432) - beschlossen (BR-Drucks.
568/09).
Erfreulicher Weise waren die wesentlichen Punkte aus der BRAK-Stellungnahme-Nr.
15/2009 in die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses aufgenommen
worden. Ziel des Gesetzentwurf ist es, das Zwangsvollstreckungsrecht zu
modernisieren mit Blick auf die Möglichkeiten der Informationsgewinnung für
den Gläubiger, die Verwaltung des Vermögens- und Schuldnerverzeichnisses
sowie durch die Harmonisierung der Vorschriften der zivilrechtlichen
Zwangsvollstreckung mit der Verwaltungsvollstreckung. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 13 und 11/2009 sowie 14 und 12/2008. Internetversteigerung in der ZwangsvollstreckungIn seiner 860. Sitzung am 10.07.2009 stimmte der
Bundesrat dem Gesetzentwurf über die Internet-Versteigerung in der
Zwangsvollstreckung und zur Änderung anderer Gesetze (BT-Drucks.
16/12811, BR-Drucks.
591/09) zu (BR-Drucks.
591/09 (Beschluss)). Nach dieser Neuregelung soll es möglich sein, die
vom Gerichtsvollzieher in der Zwangsvollstreckung gepfändeten Gegenstände
auch im Internet zu versteigern. Dabei soll die Internetauktion als Regelfall
neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort ermöglicht werden. Der Gesetzentwurf
sieht Änderungen der ZPO, der AO und des
Gerichtsvollzieherkostengesetzes vor. Wir berichteten in KammerInfo 13/2009,
16/2008
sowie 10
und 4/2009. Reform des KontopfändungsschutzesDas Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes
vom 07.07.2009 wurde im BGBl.
I, S. 1707 ff. am 10.07.2009, verkündet. Damit sind die Art. 8 und 9 des
Gesetzes, die sich auf die Änderungen des ZVG sowie des WEG beziehen, am
11.07.2009 in Kraft getreten. Art. 7 des Gesetzes, der sich auf die
Änderungen aus Anlass des Außerkrafttretens des herkömmlichen
Kontopfändungsschutzes bezieht, wird am 01.01.2012 in Kraft treten. Im
Übrigen tritt das Gesetz am 01.07.2010 in Kraft. Durch die Neuregelung wird
ein sog. Pfändungsschutzkonto eingeführt. Auf diesem Konto erhält ein
Schuldner für sein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe
seines Pfändungsfreibetrages, unabhängig davon aus welchen Einkünften dieses
Guthaben herrührt. In Zukunft haben somit auch Selbstständige Pfändungsschutz
für ihr Kontoguthaben. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 9/2009,
14/2008
sowie 22
und 16/2007. Verständigung im StrafverfahrenDer
Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10.07.2009 beschlossen, zum
Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verständigung im Strafverfahren (BT-Drucks.
16/12310, BR-Drucks
582/09) den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (BR-Drucks
582/09 (Beschluss)). Der gängigen Praxis in Strafverfahren sollen
nun gesetzliche Regelungen zu Verfahren, Form, Inhalt und Rechtsfolgen von
Verständigungen entgegengesetzt werden. Die BRAK hatte sich in der BRAK-Stellungnahme Nr. 8/2009
bereits gegenüber dem Regierungsentwurf überwiegend positiv geäußert. Zudem
wurden die Forderungen der BRAK, das Abrücken des Gerichts von einer einmal
getroffenen Vereinbarungen zu erschweren und die Möglichkeit des
Rechtsmittelverzichts bei Urteilen, die auf einer Verständigung beruhen, zu
streichen, in das Gesetz aufgenommen. Lesen
Sie zu diesem Thema KammerInfo 12,
6
und 7/2009. Reform des UntersuchungshaftrechtsDer Bundesrat hat in seiner 860. Sitzung am 10.07.
2009 beschlossen, zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Untersuchungshaftrechts (BT-Drucks.
16/11644, BR-Drucks.
587/09) keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen
(BR-Drucks.
587/09 (Beschluss)). Damit folgte er nicht den Empfehlungen der
BR-Ausschüsse (BR-Drucks.
587/1/09). Die Neuregelung beruht auf der im Zuge der Föderalismusreform
veränderten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern, wonach der Bund
nunmehr nur noch für das Ob des Strafvollzugs zuständig ist. Die Rechte der
Inhaftierten werden in diesem Gesetz u.a. gestärkt durch die Verpflichtung,
den Beschuldigten unverzüglich schriftlich über seine Rechte zu belehren, Beschuldigten,
die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, eine schriftliche Übersetzung
des Haftbefehls auszuhändigen sowie einen Pflichtverteidiger ab dem ersten
Tag der U-Haft beizuordnen. Eine Akteneinsicht soll dem Verteidiger nun in
der Regel bereits vor Abschluss der staatsanwaltlichen Ermittlungen gewährt
werden. Die BRAK hatte sich bereits in ihren
Stellungnahmen Nr.
10/2009 und Nr. 37/2008
zu dem Vorhaben geäußert und die Stärkung der Rechte der
Untersuchungshäftlinge gefordert. Das Gesetz tritt am 01.01.2010 in Kraft. Lesen
Sie auch KammerInfo 12,
9, 7, 3 und 1/2009,
21
und 19/2008,
18
und 17/2007
sowie 12/2006. Kronzeugen-RegelungDer Bundesrat hat am 10.07.2009 beschlossen, zum Gesetz
zur Änderung des Strafgesetzbuches Aufklärungs- und Präventionshilfe (BT-Drucks.
16/6268)
keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drucks.
581/09 (Beschluss)). Nach dieser neuen Strafzumessungsregelung können
Richter bei Straftätern, die Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von
anderen schweren Straftaten leisten, die Strafe mindern oder ganz von Strafe
absehen. Die
BRAK hatte bereits an früheren Plänen zur Einführung einer sog. Kronzeugenregelung
Kritik geübt (vgl. Gemeinsame
Erklärung von BRAK, DAV, DRiB und Strafverteidigervereinigungen, BRAK Stellungnahme Nr. 36/07)
und dies in ihrer Pressemeldung Nr. 9/2009 v. 28.05.2009
wiederholt. Sie rügt insbes. den Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz
wegen der Gefahr der Verlängerung der Hauptverhandlung durch etwaige
Beweisaufnahmen zum Aufklärungserfolg der Aufklärungshilfe, die Gefahr der
provozierten Falschbelastungen und den Verstoß gegen den Gleichheits- und
Schuldgrundsatz. Lesen
Sie hierzu auch KammerInfo 12/2009
sowie 14,
13
und 10/2007. 2. OpferrechtsreformgesetzDer
Bundesrat hat am 10.07.2009 beschlossen, zum 2. Opferrechtsreformgesetz (BT-Drucks.
16/12098, BR-Drucks.
641/09) nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen (BR-Drucks.
641/09 (Beschluss)). Das Gesetz regelt im Wesentlichen drei Bereiche:
Vereinfachung der Nebenklage, Anhebung der Schutzaltersgrenze für Kinder und
Jugendliche, die Opfer von Straftaten geworden sind, auf 18 Jahre und Schutz
durch stärkere Anonymisierung von Zeugen und Erleichterung der Beiordnung
eines Opferanwalts. Das Gesetz tritt am Ersten des dritten
Monats nach der Verkündung in Kraft. Die BRAK hatte sich mit
der BRAK-Stellungnahme-Nr.
9/2009 kritisch zu dem Entwurf geäußert, insbes. wies sie auf die Gefahr
hin, dass eine Stärkung der Opferrechte eine faktische Schwächung der Rechte
des Beschuldigten nach sich ziehen kann. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 14,
10,
8, 6,
5
und 4/2009,
10/2008
sowie 19
und 21/2007. Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden GewalttatenAm 10.07.2009 hat der Bundesrat dem Regierungsentwurf eines Gesetzes über die
Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten -
GVVG (BT-Drucks.
16/12428, BR-Drucks.
584/09) zugestimmt (BR-Drucks.
584/09 (Beschluss). Danach sollen besonders schwere staatsgefährdende
Gewalttaten und das Aufnehmen oder Unterhalten von Beziehungen zu
terroristischen Vereinigungen in der Absicht, sich in der Begehung solcher
Taten unterweisen zu lassen, unter Strafe gestellt werden. Die BRAK hatte
sich bereits mit der BRAK-Stellungnahme-Nr.
46/2008 kritisch zum Referentenentwurf
des Gesetzes und mit der BRAK-Stellungnahme-Nr.
13/2009 ebenso ablehnend zu dem Entwurf
der Bundesregierung geäußert. Sie wandte sich insbes. gegen die Abkehr
vom Tatstrafrecht, das Grundlage des deutschen Strafrechts ist, hin zu einem
Täterstrafrecht, das böse Absichten des Täters unter Strafe stellt und
bezeichnete die Vorverlagerung der Strafbarkeit in das Stadium des strafbaren
Versuchs als bedenklich. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in
Kraft. Wir berichten hierzu in KammerInfo 12,
10,
9,
6, 2
und 1
/2009. Elektronischer Rechtsverkehr im GrundbuchverfahrenDer Bundesrat hat am 10.07.2009 beschlossen, zum
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs und
der elektronischen Akte im Grundbuchverfahren sowie zur Änderung weiterer
grundbuch-, register- und kostenrechtlicher Vorschriften (ERVGBG) keinen
Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drucks.
589/09 (Beschluss)). Der Bundestag hatte am 18.06.2009 den Gesetzentwurf
der Bundesregierung (BT-Drucks.
16/12319) in der Fassung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses
(BT-Drucks.
16/13437) einstimmig angenommen (BR-Drucks.
589/09). Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses betraf u. a. die
Behandlung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuchverfahren. In §
47 GBO wird ein neuer Absatz 2 angefügt, wonach bei einer GbR stets die
Gesellschafter im Grundbuch einzutragen sind. Daraus ergeben sich Anpassungen
im § 82 GBO und in § 15 der Grundbuchverfügung. Im BGB wird ein neuer § 899a
(Maßgaben für die Gesellschaft bürgerlichen Rechts) eingefügt. Sicherstellung und Beschlagnahme von E-Mails beim Provider ist verfassungsgemäßDas BVerfG hat mit Beschluss vom 16.06.2009 (2
BvR 902/96) eine Verfassungsbeschwerde wegen Beschlagnahme von
gespeicherten E-Mails auf dem Server eines Serviceproviders zurückgewiesen.
Die auf dem Mailserver des Providers gespeicherten E-Mails unterfielen zwar
dem Fernmeldegeheimnis, auch wenn sie dort ruhten, ein
Telekommunikationsvorgang in einem dynamischen Sinne also nicht stattfinden
würde. Die §§ 94 ff. StPO ermöglichten jedoch grundsätzlich eine
Sicherstellung und Beschlagnahme von auf dem Mailserver des Providers gespeicherten
E-Mails. Sie genügten insoweit den verfassungsrechtlichen Anforderungen, die
an eine gesetzliche Ermächtigung für Eingriffe in das Fernmeldegeheimnis zu
stellen seien. Da es sich um eine offene Ermittlungsmaßnahme handele, sei es
zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit auch nicht geboten, den Zugriff auf
Ermittlungen zu begrenzen, die Straftaten von erheblicher Bedeutung
betreffen. Auch müssten keine Anforderungen an den Tatverdacht gestellt
werden, die über den Anfangsverdacht einer Straftat hinausgehen. Lesen Sie
auch die BVerfG-Pressemiteilung
v. 15.07.2009. XInnovations in BerlinDie XInnovations findet vom 14. bis 16.09.2009 in Berlin statt. Diese Tagung, die bereits seit mehreren Jahren - zuvor unter dem Namen XML-Tage durchgeführt wird, teilt sich in ein zweitägiges wissenschaftliches Programm zu XML-Technologien und ein eintägiges Programm, mit Wirtschaftsforen, wo es u. a. den Schwerpunkt E-Justice gibt. Das Forum E-Justice findet am 15.09.2009 in der Humboldt-Universität zu Berlin statt. Im Zentrum dieser Veranstaltung wird die Transformation von der Papierakte in die digitale Akte stehen. Hier gelangen Sie zur Online-Registrierung. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltung Neuer Versorgungsausgleich - die Reform zum 01.09.2009" am 21.08.2009 in Bochum. Weitere Informationen finden Sie hier. In eigener Sache SommerpauseWegen der Sommerpause in Berlin erscheint die
nächste Ausgabe der KammerInfo erst wieder am 3. September 2008. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RAin Tanja Ortel, RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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