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Aktuelles
aus Berlin: Einrichtung einer Schlichtungsstelle Familienrechtsreformen treten in Kraft Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls Ausgabe
Nr. 17/2009 v. 03.09.2009 | | |
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aus Berlin: Einrichtung einer SchlichtungsstelleAm 01.09.2009 ist die gesetzliche Neuregelung zur
Errichtung einer unabhängigen Schlichtungsstelle bei der BRAK zur Vermittlung
bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 15.000 Euro zwischen Rechtsanwälten
und Mandanten in Kraft getreten. Das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im
anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle
der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (BGBl. I 2009,
S. 2449 ff.) sieht dies vor. Die Schlichtungsstelle wird voraussichtlich nicht
vor Anfang 2010 ihre Arbeit aufnehmen. Lesen Sie hierzu auch die BRAK-Presseerklärung-Nr.
12/2009 v. 25.08.2009. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 16, 13, 12, 11 und 9/2009, 23, 21, 18, 13, 8 sowie 6/2008. § 16a BORA in KraftDer
neu in die
Berufsordnung
eingefügte § 16a BORA ist am 01.09.2009 in Kraft getreten. Diese
berufsrechtliche Regelung zum Verhalten von Rechtsanwälten bei der Bewilligung
von Beratungshilfe wurde bei der 2. Sitzung der 4. Satzungsversammlung am 14.11.2008
in Berlin beschlossen und in den BRAK-Mitteilungen
3/2009, 120 amtlich bekannt
gemacht. Familienrechtsreformen treten in KraftAm 01.09.2009 treten verschiedene familienrechtliche
Neuregelungen in Kraft: Die FGG-Reform, die Strukturreform des Versorgungsausgleichs
sowie die Änderungen des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts. Lesen Sie
hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung
v. 28.08.2009. Zu den Neuregelungen im Einzelnen: FGG-Reform Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und
in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - BGBl.
I 2008, S. 2586 ff., Textfassung,
Stand: 01.09.2009) führt ein eigenes Verfahren für die Familiengerichtsbarkeit
ein und reformiert zudem das bisherige FGG-Verfahren. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 1/2009,
14,
4,
2/2008,
14,
13,
12
und 9/2007
sowie 11
und 3/2006. Strukturreform des Versorgungsausgleichs Das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs
(BGBl. I 2009,
700 ff.) strebt an, das bisherige
Versorgungsausgleichsrecht dahingehend zu reformieren, dass eine verfassungsmäßig
gerechte und ausgeglichene Aufteilung der in der Ehe erworbenen Vorsorgeanrechte
insbes. aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung
etc. ermöglicht wird. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 6/2009,
4,
11
und 9/2008
sowie 20/2007. Neuregelung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrecht
Durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs-
und Vormundschaftsrechts (BGBl.
I 2009, 1696 ff.) soll das Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrecht reformiert
und vereinfacht werden. Am System des Zugewinnausgleichs soll unter Einführung
einiger Sicherungsmaßnahmen festgehalten werden. So führt das Gesetz u.a. eine
neue Beweislastregel ein und verlagert den Berechnungszeitpunkt auf die Zustellung
des Scheidungsantrags vor, um der bisherigen Missbrauchsgefahr entgegenzutreten.
Im Bereich des Vormundschaftsrechts sollen zukünftig Verfügungen eines Vormunds,
Pflegers oder Betreuers über ein Girokonto grundsätzlich genehmigungsfrei sein
(§ 1813 BGB). Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 13, 11/2009 und 19/2008. Maßnahmen bei Gefährdung des KindeswohlsDas BMJ hat am 02.09.2009 den Abschlussbericht
der Arbeitsgruppe Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls
- § 1666 BGB vorgestellt. Dieser enthält Empfehlungen für eine weitere Verbesserung
des Kinderschutzes, etwa durch Qualitätssicherung bei Vormundschaft und Pflegschaft
oder durch Intensivierung der Zusammenarbeit von Jugendämtern und Gerichten. Die
von der im März 2006 erstmals eingesetzten Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge
sind in das Mitte 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher
Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls eingeflossen. Daraufhin wurde die Arbeitsgruppe
noch im selben Jahr wieder zusammengerufen, um sich über Erfahrungen mit dem neuen
Gesetz auszutauschen. Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung
vom 02.09.2009. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 12, 10, 2, 1/2008, 18 und 12/2007 sowie 24/2006. Kronzeugenregelung in KraftDas 43. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches
Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (BGBl.
I 2009, S. 2288 ff.) ist am 01.09.2009 in Kraft getreten. Nach
dieser neuen Strafzumessungsregelung können Richter bei Straftätern, die Hilfe
zur Aufklärung oder Verhinderung von anderen schweren Straftaten leisten, die
Strafe mindern oder ganz von Strafe absehen. Die BRAK hatte bereits an
früheren Plänen zur Einführung einer sog. Kronzeugenregelung Kritik geübt (vgl.
Gemeinsame
Erklärung von BRAK, DAV, DRiB und Strafverteidigervereinigungen, BRAK Stellungnahme Nr.
36/07).
Sie rügte insbes. den Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz wegen der Gefahr
der Verlängerung der Hauptverhandlung durch etwaige Beweisaufnahmen zum Aufklärungserfolg
der Aufklärungshilfe, die Gefahr der provozierten Falschbelastungen und den Verstoß
gegen den Gleichheits- und Schuldgrundsatz. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 31.08.2009. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 16, 15 und 12/2009 sowie 14, 13 und 10/2007. Kleine Anfrage zum BürokratieabbauAus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 16/13825) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 16/13719) geht hervor, dass in der ablaufenden Legislaturperiode mehr als 600 Gesetze beschlossen wurden. Das Parlament verabschiedete in der 16. Wahlperiode bis zum Stichtag 07.07.2009 insgesamt 608 Gesetze. Im gleichen Zeitraum seien 1.638 Rechtsverordnungen erlassen worden. Aufgehoben beziehungsweise außer Kraft gesetzt wurden den Angaben zufolge bis zum Stichtag 449 Gesetze und 1.059 Rechtsverordnungen. Innerhalb der 16. Legislaturperiode sei der Bestand des Bundesrechts trotz neuer Rechtsetzung um 16 % gesunken. BetrugswarnungIn mutmaßlich betrügerischer Absicht wird mit einem gefälschten Schreiben einer deutschen Großbank ein Rechtsanwalt beauftragt, auf einem Rechtsanwaltsanderkonto Bankgebühren für die Bereitstellung eines Kredites dieser Großbank entgegenzunehmen. Dieses Vorgehen ist untypisch. Die angebliche Bankgebühr soll dann nicht an die Bank selbst, sondern an einen Dritten bar ausgezahlt oder transferiert werden. Die handelnden Personen treten nicht persönlich in Kontakt mit dem Rechtsanwalt, sondern kommunizieren ausschließlich fernmündlich, per Fax oder per E-Mail. Hintergrund ist mutmaßlich der Versuch, die Kreditschwierigkeiten beim Mittelstand auszunutzen, indem diesem gegenüber vorgetäuscht wird, dass gegen eine hohe Bankgebühr ein Kredit vermittelt werden könne. Vor einer Beteiligung an derartigen Geschäften wird dringend gewarnt, auch weil der Rechtsanwalt ein hohes Haftungsrisiko bei zweckwidriger Verwendung des treuhänderisch verwalteten Geldes eingeht. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut präsentiert die Veranstaltung Expertenforum: Sanierung und Umstrukturierung von Unternehmen am 25. bis 26.09.2009 in Bochum. Weitere Informationen erhalten Sie hier. | ||
Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße
9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RAin Tanja Ortel, RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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