KammerInfo

 

Aktuelles aus Berlin:

Einrichtung einer Schlichtungsstelle

§ 16a BORA in Kraft

Familienrechtsreformen treten in Kraft

Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

 

Ausgabe Nr. 17/2009 v. 03.09.2009

 

Kronzeugenregelung in Kraft

Kleine Anfrage zum Bürokratieabbau

Betrugswarnung

DAI

 

Aktuelles aus Berlin:

 

Einrichtung einer Schlichtungsstelle

Am 01.09.2009 ist die gesetzliche Neuregelung zur Errichtung einer unabhängigen Schlichtungsstelle bei der BRAK zur Vermittlung bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 15.000 Euro zwischen Rechtsanwälten und Mandanten in Kraft getreten. Das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht, zur Errichtung einer Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften (BGBl. I 2009, S. 2449 ff.) sieht dies vor. Die Schlichtungsstelle wird voraussichtlich nicht vor Anfang 2010 ihre Arbeit aufnehmen. Lesen Sie hierzu auch die BRAK-Presseerklärung-Nr. 12/2009 v. 25.08.2009.

 

Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 16, 13, 12, 11 und 9/2009, 23, 21, 18, 13, 8 sowie 6/2008.

 

§ 16a BORA in Kraft

Der neu in die Berufsordnung eingefügte § 16a BORA ist am 01.09.2009 in Kraft getreten. Diese berufsrechtliche Regelung zum Verhalten von Rechtsanwälten bei der Bewilligung von Beratungshilfe wurde bei der 2. Sitzung der 4. Satzungsversammlung am 14.11.2008 in Berlin beschlossen und in den BRAK-Mitteilungen 3/2009, 120 amtlich bekannt gemacht.

 

Familienrechtsreformen treten in Kraft

Am 01.09.2009 treten verschiedene familienrechtliche Neuregelungen in Kraft: Die FGG-Reform, die Strukturreform des Versorgungsausgleichs sowie die Änderungen des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts. Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 28.08.2009. Zu den Neuregelungen im Einzelnen:

 

FGG-Reform

Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz - BGBl. I 2008, S. 2586 ff., Textfassung, Stand: 01.09.2009) führt ein eigenes Verfahren für die Familiengerichtsbarkeit ein und reformiert zudem das bisherige FGG-Verfahren.

Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 1/2009, 14, 4, 2/2008, 14, 13, 12 und 9/2007 sowie 11 und 3/2006.

 

Strukturreform des Versorgungsausgleichs

Das Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (BGBl. I 2009, 700  ff.) strebt an, das bisherige Versorgungsausgleichsrecht dahingehend zu reformieren, dass eine verfassungsmäßig gerechte und ausgeglichene Aufteilung der in der Ehe erworbenen Vorsorgeanrechte insbes. aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der betrieblichen Altersversorgung etc. ermöglicht wird.

Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 6/2009, 4, 11 und 9/2008 sowie 20/2007.

 

Neuregelung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrecht

Durch das Gesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts (BGBl. I 2009, 1696 ff.) soll das Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrecht reformiert und vereinfacht werden. Am System des Zugewinnausgleichs soll unter Einführung einiger Sicherungsmaßnahmen festgehalten werden. So führt das Gesetz u.a. eine neue Beweislastregel ein und verlagert den Berechnungszeitpunkt auf die Zustellung des Scheidungsantrags vor, um der bisherigen Missbrauchsgefahr entgegenzutreten. Im Bereich des Vormundschaftsrechts sollen zukünftig Verfügungen eines Vormunds, Pflegers oder Betreuers über ein Girokonto grundsätzlich genehmigungsfrei sein (§ 1813 BGB).

Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 13, 11/2009 und 19/2008.

 

Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls

Das BMJ hat am 02.09.2009 den Abschlussbericht der Arbeitsgruppe „Familiengerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls - § 1666 BGB“ vorgestellt. Dieser enthält Empfehlungen für eine weitere Verbesserung des Kinderschutzes, etwa durch Qualitätssicherung bei Vormundschaft und Pflegschaft oder durch Intensivierung der Zusammenarbeit von Jugendämtern und Gerichten. Die von der im März 2006 erstmals eingesetzten Arbeitsgruppe erarbeiteten Vorschläge sind in das Mitte 2008 in Kraft getretene Gesetz zur Erleichterung familiengerichtlicher Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls eingeflossen. Daraufhin wurde die Arbeitsgruppe noch im selben Jahr wieder zusammengerufen, um sich über Erfahrungen mit dem neuen Gesetz auszutauschen. Lesen Sie hierzu die BMJ-Pressemitteilung vom 02.09.2009.

 

Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 12, 10, 2, 1/2008, 18 und 12/2007 sowie 24/2006.

 

Kronzeugenregelung in Kraft

Das 43. Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Strafzumessung bei Aufklärungs- und Präventionshilfe (BGBl. I 2009, S. 2288 ff.) ist am 01.09.2009 in Kraft getreten. Nach dieser neuen Strafzumessungsregelung können Richter bei Straftätern, die Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von anderen schweren Straftaten leisten, die Strafe mindern oder ganz von Strafe absehen. Die BRAK hatte bereits an früheren Plänen zur Einführung einer sog. Kronzeugenregelung Kritik geübt (vgl. Gemeinsame Erklärung von BRAK, DAV, DRiB und Strafverteidigervereinigungen, BRAK Stellungnahme Nr. 36/07). Sie rügte insbes. den Verstoß gegen den Beschleunigungsgrundsatz wegen der Gefahr der Verlängerung der Hauptverhandlung durch etwaige Beweisaufnahmen zum Aufklärungserfolg der Aufklärungshilfe, die Gefahr der provozierten Falschbelastungen und den Verstoß gegen den Gleichheits- und Schuldgrundsatz.

 

Lesen Sie hierzu auch die BMJ-Pressemitteilung v. 31.08.2009. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 16, 15 und 12/2009 sowie 14, 13 und 10/2007.

 

Kleine Anfrage zum Bürokratieabbau

Aus der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks. 16/13825) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (BT-Drucks. 16/13719) geht hervor, dass in der ablaufenden Legislaturperiode mehr als 600 Gesetze beschlossen wurden. Das Parlament verabschiedete in der 16. Wahlperiode bis zum Stichtag 07.07.2009 insgesamt 608 Gesetze. Im gleichen Zeitraum seien 1.638 Rechtsverordnungen erlassen worden. Aufgehoben beziehungsweise außer Kraft gesetzt wurden den Angaben zufolge bis zum Stichtag 449 Gesetze und 1.059 Rechtsverordnungen. Innerhalb der 16. Legislaturperiode sei der Bestand des Bundesrechts trotz neuer Rechtsetzung um 16 % gesunken.

 

Betrugswarnung

In mutmaßlich betrügerischer Absicht wird mit einem gefälschten Schreiben einer deutschen Großbank ein Rechtsanwalt beauftragt, auf einem Rechtsanwaltsanderkonto Bankgebühren für die Bereitstellung eines Kredites dieser Großbank entgegenzunehmen. Dieses Vorgehen ist untypisch. Die angebliche Bankgebühr soll dann nicht an die Bank selbst, sondern an einen Dritten bar ausgezahlt oder transferiert werden. Die handelnden Personen treten nicht persönlich in Kontakt mit dem Rechtsanwalt, sondern kommunizieren ausschließlich fernmündlich, per Fax oder per E-Mail. Hintergrund ist mutmaßlich der Versuch, die Kreditschwierigkeiten beim Mittelstand auszunutzen, indem diesem gegenüber vorgetäuscht wird, dass gegen eine hohe Bankgebühr ein Kredit vermittelt werden könne. Vor einer Beteiligung an derartigen Geschäften wird dringend gewarnt, auch weil der Rechtsanwalt ein hohes Haftungsrisiko bei zweckwidriger Verwendung des treuhänderisch verwalteten Geldes eingeht.

 

DAI

Das Deutsche Anwaltsinstitut präsentiert die Veranstaltung „Expertenforum: Sanierung und Umstrukturierung von Unternehmen“ am 25. bis 26.09.2009 in Bochum. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 – 0 ,
Fax: 030/ 28 49 39 – 11, E-Mail: zentrale@brak.de

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RAin Tanja Ortel, RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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