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Aktuelles aus Berlin: Versagung
von Beratungshilfe durch Verweis auf Behörde verfassungswidrig BRAK-Stellungnahme zur
Verfassungsmäßigkeit von § 393 Abs. 2 Satz 2 AO Ausgabe Nr. 19/2009 v. 1.10.2009 |
Bekämpfung der
Steuerhinterziehung |
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Aktuelles
aus Berlin: Versagung von Beratungshilfe durch Verweis auf Behörde verfassungswidrigIn
seinem Beschluss vom 13.8.2009 (1 BvR 615/09) entschied das BVerfG, dass die
Auslegung des Beratungshilfegesetzes, dass es einem Rechtsuchenden zumutbar
sei, selbst kostenlos Widerspruch einzulegen und dabei die Beratung
derjenigen Behörde in Anspruch zu nehmen, die zuvor den
Ausgangsverwaltungsakt erlassen hatte, den verfassungsrechtlichen
Anforderungen nicht gerecht werde. Damit bestätigte das BVerfG seine
Entscheidung vom 11.5.2009 (1
BvR 1517/08). In dem zugrunde
liegenden Fall hatte der Beschwerdeführer Beratungshilfe für die anwaltliche
Vertretung in einem Widerspruchsverfahren gegen den Rentenversicherungsträger
mit dem Ziel, eine Erwerbsminderungsrente zu erstreiten, erhoben. Das
Amtsgericht wies den Antrag mit der Begründung auf eine gesetzliche
Beratungspflicht des Rentenversicherungsträgers zurück. Das BVerfG half der
Verfassungsbeschwerde ab. Eine Verweisung auf die Beratung durch dieselbe
Behörde, deren Entscheidung der Beschwerdeführer angreifen wolle,
überschreitet nach Auffassung des BVerfG die Grenze der Zumutbarkeit. Lesen
Sie hierzu auch KammerInfo 13/2009. BRAK-Stellungnahme zur Verfassungsmäßigkeit von § 393 Abs. 2 Satz 2 AODie
BRAK hat sich in ihrer Stellungnahme Nr. 27/2009
mit der Frage auseinandergesetzt, ob § 393 Abs. 2 Satz 2 Abgabenordnung AO
mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Anlass dafür war ein Verfahren wegen
eines Vergehens nach § 266a StGB, das das LG Göttingen durch Aussetzungs- und
Vorlagebeschluss vom 11.12.2007 (8 KLs 1/07) dem BVerfG (2 BvL 13/07)
vorgelegt hatte. Die BRAK kommt zu dem Ergebnis, dass die Norm, nach der
Tatsachen oder Beweismittel, die der Steuerpflichtige in Erfüllung seiner
steuerrechtlichen Pflichten offenbart hat und die den Ermittlungsbehörden aus
den Steuerakten bekannt werden, in einem Strafverfahren gegen ihn verwendet
werden dürfen, wenn an der Verfolgung ein zwingendes öffentliches Interesse
besteht, gegen das rechtsstaatliche Gebot der Normenklarheit und
bestimmtheit sowie gegen den Nemo-tenetur-Grundsatz verstößt. Erb- und VerjährungsrechtDer
Bundesrat hat in seiner 861. Sitzung am 18.9.2009 beschlossen, zu dem Gesetz
zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts keinen Antrag auf Einberufung des
Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drucks.
693/09). Der Bundestag hatte den Gesetzentwurf bereits am 2.7.2009
angenommen (BR-Drucks.
693/09 (Beschluss)). Die
Neuregelung soll die Pflichtteilsentziehungsgründe modernisieren, zu einer
maßvollen Erweiterung der Stundungsgründe führen, eine begleitende
Ausschlussfrist für den Pflichtteilsergänzungsanspruch einführen, eine
verbesserte Honorierung von Pflegeleistungen bei Erbausgleich ermöglichen
sowie die Verjährung von familien- und erbrechtlichen Ansprüchen verkürzen.
Der letzte Punkt bedeutet, dass die Verjährung von familien- und
erbrechtlichen Ansprüchen an die Verjährungsvorschriften des
Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes (BGBl.
2001 I, 3138 ff.) angepasst wird. Damit ist eine Regelverjährung von drei
Jahren vorgesehen. Ausnahmsweise soll jedoch die längere Verjährung von 30
Jahren erhalten bleiben. Die Neuregelung wird am 1.1.2010 in Kraft treten. Lesen
Sie hierzu auch KammerInfo 14/2009,
7
und 3/2008
sowie 17/2007
und die BMJ-Pressemeldung
v. 18.9.2009. Änderung der InsolvenzordnungDer
Bundesrat hat in seiner 861. Sitzung am 18.9.2009 beschlossen, bzgl. des
Gesetzes zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (BT-Drucks. 16/13927)
keinen Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu stellen (BR-Drucks.
718/09 (Beschluss)). Der Bundestag hatte den Entwurf am 8.9.2009
aufgrund des Berichts und der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drucks
16/13980) angenommen (BR-Drucks.
718/09). Durch die Neuregelung wird die ursprünglich bis 31.12.2010
befristete Änderung des Überschuldungsbegriffs in § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO um
drei weitere Jahre verlängert. Danach sollen Unternehmen, bei denen es zu
einer bilanziellen Überschuldung kommt, die jedoch eine positive
Fortführungsprognose haben, auch weiterhin nicht mehr verpflichtet sein,
sofort einen Insolvenzantrag zu stellen. Das Gesetz tritt am Tag nach seiner
Verkündung in Kraft. Weitere
Informationen finden Sie in KammerInfo 19/2008
sowie der
BMJ-Pressemeldung v. 18.9.2009. Reform des VereinsrechtsDer
Bundesrat hat in seiner Sitzung am 18.9.2009 zwei Gesetzentwürfe zur Reform
des Vereinsrechts ohne Einspruch passieren lassen. Das
Gesetz zur Begrenzung der Haftung von ehrenamtlich tätigen Vereinsvorständen
(BT-Drucks. 16/10120)
beschränkt die Haftung von unentgeltlich oder mit einer Vergütung von bis zu
500 Euro pro Jahr tätigen Vereins- oder Stiftungsvorständen auf Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit. Das
Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und
anderer vereinsrechtlicher Änderungen (BT-Drucks. 16/12813)
schafft die rechtlichen Voraussetzungen für die Vereine, sich elektronisch
registrieren zu lassen, eine Anmeldung in Papierform bleibt indes möglich.
Zudem sollen Änderungen, Eintragungen und Löschungen durch registerrechtliche
Änderungen erleichtert und der Informationswert des Vereinsregisters erhöht
werden. Die Gesetze treten am Tag nach ihrer Verkündung im BGBl. in Kraft. Weitere
Informationen in KammerInfo 14
u. 9/2009
und der BMJ-Pressemeldung
v. 18.9.2009. Bekämpfung der SteuerhinterziehungDer
Bundesrat stimmte am 18.9.2009 der Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung
zu, nach der bei Geschäftsbeziehungen zu Staaten, die nicht zum gebotenen
Auskunftsaustausch in Steuersachen bereit sind, besondere Mitwirkungs- und
Nachweispflichten erforderlich sind. Gegen die in der VO vorgesehene
Veröffentlichung dieser sog. Steueroasen im Bundessteuerblatt durch das
Bundesministerium der Finanzen erhob der Bundesrat in einer begleitenden
Entschließung verfassungsrechtliche Bedenken. Die Einordnung eines
Staates als Steueroase bedürfe einer parlamentarischen Grundlage unter
Einbindung des Bundesrates. Lesen
Sie auch die BR-Pressemitteilung 156/2009
vom 18.9.2009. DAIDas
Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die Veranstaltung Kernprobleme
des Insolvenzrechts" am 16.10.2009 in Köln und am 31.10.2009 in
Heusenstamm. Weitere Informationen erhalten Sie hier. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RAin Tanja Ortel, RA Stephan Göcken, Frauke Karlstedt |
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