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Aktuelles aus Berlin: Verfassungsbeschwerde wegen
überlanger Verfahrensdauer erfolgreich Klärung des Verbraucherbegriffs in §
13 BGB Ausgabe Nr. 20/2009 v. 19.10.2009 |
BFH:
Kein grundsätzlicher Anspruch auf Aktenübersendung Neue Ausgabe der BRAK-Mitteilungen |
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Aktuelles aus Berlin: Aufhebung von § 5 BORADas BMJ hat Nummer I (§ 5 BORA-E) der Beschlüsse
der 3. Sitzung der 4. Satzungsversammlung bei der
Bundesrechtsanwaltskammer v. 15.06.2009 aufgehoben. Nach § 5 BORA-E ist
der Rechtsanwalt verpflichtet, die für seine Berufsausübung erforderlichen
sachlichen, personellen und organisatorischen Voraussetzungen nicht nur in
seiner Kanzlei, sondern auch in einer Zweigstelle vorzuhalten. Für diese
Regelung fehlt nach Ansicht des BMJ die erforderliche Ermächtigungsgrundlage.
Das BMJ führt hierzu aus, dass der Katalog der Ermächtigungsgrundlage des § 59b Abs. 2 BRAO
keine ausdrückliche Befugnis enthält, Regelungen zur Ausstattung der
Zweigstelle durch Satzung in der Berufsordnung zu treffen. Die Regelung zur
Zweigstellen kann, so das BMJ, nicht auf die Ermächtigung zur Regelung der
Kanzleipflicht (§ 59b Abs. 2 Nr. 1g BRAO) oder auf einen anderen
Kompetenztitel gestützt werden. Verfassungsbeschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer erfolgreichDas Bundesverfassungsgericht hat am 24.09.2009 die
Verfassungsbeschwerde einer Vertragsärztin zur Entscheidung angenommen und
ihr stattgegeben (1
BvR 1304/09). Die Untätigkeit des Sozialgerichts in diesem Verfahren
verletze die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht auf effektiven
Rechtsschutz (Art. 19 Abs. 4 GG). Nach Abwägung der konkreten
Umstände des vorliegenden Verfahrens sei es verfassungsrechtlich nicht mehr
hinnehmbar, dass über den Abschluss des im April 2000 eingeleiteten
erstinstanzlichen Verfahrens nach inzwischen über neun Jahren noch keine
Klarheit bestehe. Lesen Sie auch die BVerfG-Pressemitteilung
v. 08.10.2009. Klärung des Verbraucherbegriffs in § 13 BGBDer BGH hat mit Urteil v. 30.09.2009 entschieden
(VIII ZR 7/09), dass eine natürliche Person, die sowohl als Verbraucher als
auch in ihrer freiberuflichen Tätigkeit als Unternehmer am Rechtsverkehr
teilnimmt, im konkreten rechtsgeschäftlichen Handeln lediglich dann nicht als
Verbraucher anzusehen ist, soweit dieses Handeln eindeutig und zweifelsfrei
ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden kann. Lesen Sie
hierzu auch die BGH-Pressemitteilung
v. 30.09.2009. BFH: Kein grundsätzlicher Anspruch auf AktenübersendungDer BFH hat mit Beschluss v. 28.08.2009 (III
B 89/09) entschieden, dass kein grundsätzlicher Anspruch auf die
Übersendung der Akten in die Kanzlei des Prozessbevollmächtigten besteht. Der
BFH führt hierzu aus, dass sich in § 78 FGO aus dem
Begriff einsehen und der Regelung über die Erteilung von Abschriften durch
die Geschäftsstelle ergibt, dass die Einsichtnahme der Akten bei Gericht die
Regel sein soll und eine vorübergehende Überlassung von Akten an den
Prozessbevollmächtigten nur ausnahmsweise in Betracht kommt. Aus der
teilweise abweichenden rechtlichen Regelung und Verfahrenspraxis zur
Akteneinsicht in anderen Gerichtszweigen (vgl. § 100 Abs. 2
Satz 2 VwGO und § 120 Abs. 2 Satz 2 SGG) könnten für das finanzgerichtliche
Verfahren keine Rechte hergeleitet werden. Art. 103 Abs. 1 GG gehe davon aus,
dass die nähere Ausgestaltung des rechtlichen Gehörs den einzelnen Verfahrensordnungen
überlassen bleiben müsse. Neue Ausgabe der BRAK-Mitteilungen
Im aktuellen Heft 5/2009
der BRAK-Mitteilungen,
gibt der BRAK-Präsident anlässlich der Neuwahlen eine Vorschau auf die Arbeit
der BRAK für die kommende parlamentarische Legislaturperiode. Vor wenigen
Wochen feierte die BRAK ihr 50jähriges Gründungsjubiläum. Die Reden, die im
Rahmen des Festaktes gehalten wurden, bilden den Schwerpunkt des aktuellen
Heftes. Ergänzend dazu ist im BRAK-Magazin ein
ausführlicher Bericht über die Feierlichkeiten abgedruckt. Lesen Sie weiterhin
Aufsätze zu den Themen 50 Jahre BRAO, Gedanken zur Berufsethik des
Rechtsanwalts, Die Neuregelung der verwaltungsrechtlichen Anwaltssachen
und Die Praxis der Vergütungsvereinbarungen deutscher Rechtsanwältinnen und
Rechtsanwälte. Unter der Rubrik Pflichten und Haftung des Anwalts wird das
aktuelle Urteil des BGH v. 02.07.2009 zur Pflicht zur Überwachung von
Öffentlichen Bekanntmachungen auch im Internet besprochen. Entscheidungen zur
Unvereinbarkeit der Tätigkeit eines Juniorprofessors auf Zeit mit dem
Anwaltsberuf (BVerfG v. 30.06.2009) sowie zu den Auskunftspflichten des
Rechtsanwalts gegenüber der BaFin (VG Frankfurt a. Main v. 15.04.2009), mit
einer Anmerkung, stehen schließlich in der Rubrik Berufsrechtliche
Rechtsprechung im Vordergrund. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die
4. Jahresarbeitstagung Bau- und Architektenrecht" am 23. und 24.10.2009
in Berlin. Weitere Informationen erhalten Sie hier. |
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Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Berlin,
Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0 , Redaktion und Bearbeitung: RAin Friederike Lummel; RAin Tanja Ortel, RA Stephan Göcken, Cornelia Kaschel-Blumenthal |
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