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Aktuelles
aus Berlin: BFH-Urteil zu den Vorlagepflichten von Rechtsanwälten bei BetriebsprüfungenDer BFH hat mit Urteil vom
28.10.2009 (VIII R 78/05), welches am 17.02.2010 veröffentlicht wurde,
entschieden, dass ein Rechtsanwalt im Rahmen einer ihn persönlich
betreffenden Außenprüfung die Vorlage von mandantenbezogenen Unterlagen nicht
aufgrund seiner gesetzlichen Pflicht zur Wahrung des Berufsgeheimnisses
verweigern darf, wenn das Finanzamt die Unterlagen lediglich in
neutralisierter Form verlangt. Es bleibt dabei dem Steuerpflichtigen, d.h.
dem Berufsgeheimnisträger, überlassen, in welcher technischen Weise er für
eine Wahrung des berufsrechtlichen Geheimhaltungsinteresses sorgt. Dies kann
beispielsweise durch die Schwärzung mandantenbezogener Daten erfolgen. Das
Urteil und die BFH-Pressemitteilung Nr. 16 vom 17.02.2010 finden Sie unter www.bundesfinanzhof.de. Die
Aussagen des BFH-Urteils entsprechen der Auffassung der BRAK in der BRAK-Stellungnahme
Nr. 21/2009 zur der Frage, ob bei steuerlichen Betriebsprüfungen in
Rechtsanwaltskanzleien die Namen von Mandanten offenbart werden dürfen. Verfassungsbeschwerde gegen § 97a UrhGDas BVerfG hat die
Verfassungsbeschwerde gegen § 97a Abs. 2 Urheberrechtsgesetz, also die
Deckelung der Abmahngebühren auf 100 Euro, nicht zur Entscheidung angenommen
(Beschluss
v. 20.01.2010, Az.: 1 BvR 2062/09). Die Neufassung von § 97a UrhG wurde
durch das Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen
Eigentums vom 07.07.2008 (BGBl. I, S.
1191) eingefügt und ist am 01.09.2008 in Kraft getreten. Das BVerfG
begründete seine Entscheidung damit, dass es der Beschwerdeführer unterlassen
hat, ausreichend substantiiert geltend zu machen, durch die angegriffene Norm
selbst, gegenwärtig und unmittelbar verletzt zu sein. Er habe nicht einen
konkreten Fall genannt, in dem er unter und wegen Geltung des neuen § 97a
Abs. 2 UrhG nicht die vollen, von ihm aufgewendeten Anwaltsgebühren erstattet
erhalten habe. Außerdem habe er auch nicht den ihm entstandenen oder
voraussichtlich künftig entstehenden Schaden beziffert. Als weiterer Grund
wurde vom BVerfG angeführt, der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde stehe
der Grundsatz der Subsidiarität entgegen. Eine Ausnahme von der Pflicht zur
Anrufung der Fachgerichte bestehe im vorliegenden Fall nicht. Erweiterung des KündigungsschutzesDie SPD-Fraktion hat den
Entwurf eines Gesetzes zur Erweiterung des Kündigungsschutzes der
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (BT-Drucks.
17/648) und Fraktion DIE LINKE den Entwurf eines Gesetzes zum Verbot der
Verdachtskündigung und der Erweiterung der Kündigungsvoraussetzungen bei
Bagatelldelikten (BT-Drucks.
17/649) vorgelegt. Beide Vorschläge sehen vor, dass Kündigungen aufgrund
von Eigentums- und Vermögensdelikten des Arbeitnehmers, die sich auf
geringwertige Gegenstände beziehen, ohne vorherige Abmahnung nicht möglich
sein sollen. Beide Gesetzentwürfe wurden am 09.02.2009 nach erster Beratung
im Bundestag an die Ausschüsse verwiesen, wobei dem Ausschuss für Arbeit und
Soziales die Federführung übertragen wurde. Einführung einer
Vorauszahlungsverpflichtung
der Gebühren für das Berufungsverfahren
Der Bundesrat beschloss in
seiner 866. Sitzung am 12.02.2010 den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung
einer Vorauszahlungsverpflichtung der Gebühren für das Berufungsverfahren in
bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten sowie zur Änderung des Justizvergütungs-
und Entschädigungsgesetzes (BR-Drucks.
38/10, BR-Drucks.
38/10 [Beschluss]) erneut einzubringen. Der Entwurf war in der letzten
Legislaturperiode der Diskontinuität anheim gefallen und er wird jetzt
unverändert in der Fassung der BR-Drucks
86/07 (Beschluss) erneut eingebracht. Die BRAK hatte in der BRAK-Stellungnahme
Nr. 23/2007 Bedenken gegen die praktische Umsetzung des Vorschlags, die
unterbliebene Einzahlung der Verfahrensgebühr für das Berufungsverfahren
einer Sanktion zu unterwerfen sowie gegen die Gestaltung der Rechtsfolgen
geäußert. Wir berichteten hierzu in KammerInfo 14
und 7/2007. PKH-BegrenzungsgesetzDer Bundesrat beschloss in
seiner 866. Sitzung am 12.02.2010, den Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung
der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe unverändert gegenüber dem vom
Bundesrat in der 16. Legislaturperiode eingebrachten Gesetzentwurf (BR-Drucks.
250/06 (Beschluss)) erneut einzubringen (BR-Drucks
37/10, BR-Drucks
37/10 (Beschluss)). Der Gesetzentwurf war der Diskontinuität anheim
gefallen. Die BRAK hatte in der BRAK-Stellungnahme-Nr.
27/2006 das Ansinnen des Gesetzentwurfs, den Gerichten wirksamere Mittel
gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme von Prozesskostenhilfe an die Hand
zu geben, grundsätzlich begrüßt, einige Maßnahmen jedoch als kritisch
bewertet. Nach Ansicht der BRAK muss Recht für jedermann weiterhin
wirtschaftlich leistbar sein. Wir berichteten hierzu in KammerInfo 21/2007
sowie 19
und 14/2006. Änderung des BeratungshilferechtsAuf Antrag der Länder
Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein (BR-Drucks.
69/10) befasste sich der Bundesrat in seiner 866. Sitzung am 12.02.2010
erneut mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts.
Die Länder stellten den Antrag, dass der Bundesrat den Gesetzentwurf erneut
gem. Art. 76 Abs. 1 GG im Bundestag einbringen möge. Dieser
Gesetzentwurf entspricht dem vom Bundesrat in seiner 848. Sitzung am
10.10.2008 beschlossenen Entwurf (BR-Drucks.648/08
[Beschluss]), der der Diskontinuität anheim fiel. In der 866. BR-Sitzung
wurde der Entwurf in die Ausschüsse verwiesen, wobei die Federführung dem
Rechtsausschuss übertragen wurde. Wir berichteten zu diesem Thema in
KammerInfo 19,
18,
8
und 4/2008. Reform des GerichtsvollzieherwesensDer Bundesrat hat in
seiner 866. Sitzung am 12.02.2010 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung des Grundgesetzes (Artikel 98a) (BR-Drucks
48/10, BR-Drucks
48/10 [Beschluss]) in der Fassung der BR-Drucks.149/07
(Beschluss neu) sowie den Entwurf eines Gesetzes zur Reform des
Gerichtsvollzieherwesens (BR-Drucks
49/10, BR-Drucks
49/10 [Beschluss]) in der Fassung der BR-Drucks.
150/07 (Beschluss) erneut beim Bundestag einzubringen. Beide Gesetzentwürfe
waren vom Bundesrat bereits im Mai 2007 textgleich in den Bundestag
eingebracht worden, konnten in der 16. Legislaturperiode jedoch nicht
abschließend behandelt werden. Durch die Reform soll das
Gerichtsvollzieherwesen privatisiert werden und Gläubiger sollen so ihre
gerichtlich anerkannten Forderungen schneller und effizienter durchzusetzen
können. Lesen Sie hierzu auch KammerInfo 22,
18,
9
und 7/2007. Übertragung von Aufgaben auf NotareDer Entwurf eines Gesetzes
zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf
Notare (BR-Drucks.
45/10) soll entsprechend dem Antrag der Länder Bayern, Berlin, Hessen,
Niedersachsen und Sachsen-Anhalt erneut im Bundestag eingebracht werden. Der
Gesetzentwurf wurde dem Bundesrat unverändert in der in der 842. Sitzung am
14.03.2008 beschlossenen Fassung übermittelt. Er war in der
16. Legislaturperiode der Diskontinuität anheim gefallen. Der
Gesetzentwurf wurde noch nicht beraten, sondern soll zunächst im Hinblick auf
geringfügigen Aktualisierungsbedarf aufgrund zwischenzeitlich eingetretener
Entwicklungen in den Ausschüssen beraten werden. Federführend dabei ist der
Rechtsausschuss. VideokonferenztechnikDer Bundesrat hat am
12.02.2010 aufgrund des Antrages des Landes Hessen (BR-Drucks
902/09) den Entwurf eines Gesetzes zur Intensivierung des Einsatzes von
Videokonferenztechnik in gerichtlichen und staatsanwaltlichen Verfahren
beschlossen (BR-Drucks
902/09 [Beschluss]). Der Beschluss hat den Gesetzentwurf in der vom
Bundesrat am 20.12.2007 beschlossenen Fassung (BR-Drucks.
643/07 [Beschluss]) zum Inhalt. Ziel der Neuregelung ist es, die Möglichkeiten
der Nutzung von Videokonferenztechnik in den gerichtlichen
Verfahrensordnungen zu erweitern. Durch eine Neufassung von § 128a ZPO soll
das Gericht von dem Erfordernis entbunden werden, das Einverständnis aller
Parteien zum Einsatz von Videokonferenztechnik einzuholen und der Einsatz auf
ein Antragserfordernis reduziert werden. Entsprechende Regelungen sind in der
FGO, der VwGO und dem SGG vorgesehen. Der Entwurf wird zunächst der
Bundesregierung zugeleitet, die ihn zusammen mit ihrer Stellungnahme dem
Deutschen Bundestag zur Entscheidung vorlegt. Fachtagung der DAPJVVom 26. bis 27.03.2010
findet die Fachtagung der Deutsch-Australisch-Pazifischen Juristenvereinigung
e.V. (DAPJV) in Sydney statt.
Nähere Informationen finden Sie hier. DAI
Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die
Veranstaltung Beratungspraxis aktuell: Die Besteuerung der
Freiberuflerpraxis" am 02.03.2010 in Heusenstamm. Weitere Informationen
finden Sie hier. |
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