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Aktuelles aus Berlin: EuGH-Urteil zur staatlichen Aufsicht der
Kontrollstellen Ausgabe
Nr. 06/2010 v. 19.03.2010 |
Einführung der Elektronischen
Aktenführung und Erweiterung des ERV beim Patentgericht |
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Aktuelles
aus Berlin: Mitgliederstatistik
der Rechtsanwaltskammern
Die BRAK hat die Mitgliederstatistik
der Rechtsanwaltskammern (RAKn) zum 01.01.2010 nebst Entwicklung
der Anzahl der zugelassenen Rechtsanwälte von 1950 bis 2010 und die
entsprechenden grafischen
Darstellungen veröffentlicht. Die RAKn haben insgesamt zum 01.10.2010
154.018 Mitglieder (Vorjahr: 151.054), davon 153.251 Rechtsanwälte (Vorjahr:
150.375), 321 Rechtsbeistände (Vorjahr 330), 401 RA GmbHs (Vorjahr 324) und
20 RA AGs (Vorjahr: 16). Die Anwaltschaft verzeichnet weiterhin einen
Zuwachs, der aber wie in den letzten Jahren geringer als im Vorjahr ausfällt.
Während in den Jahren 1996 bis 2001 der Mitgliederzuwachs der RAKn über 6 %
lag, 2002 bei noch 5,93 %, betrug er 2003 bis 2006 über 4 % und sinkt seit
2007 von 3,43 % auf 2008 2,87 %, 2009 2,38 % und nunmehr 1,97 %. Die
höchste Mitgliederzahl hat weiterhin die RAK München mit 19.186 (Zuwachs 3,55
%), gefolgt von der RAK Frankfurt mit 17.080 und der RAK Hamm 13.414. Einen
Mitgliederzuwachs von über 3 % verzeichnete neben der RAK München nur
noch die RAK Stuttgart (3,22 % Zuwachs). Lediglich acht Kammern erreichten
einen Zuwachs von über 2 % und bereits zwei Kammern verzeichnen ein leichtes
Minuswachstum (RAK Mecklenburg-Vorpommern, RAK Sachsen-Anhalt). Die im letzten
Jahr getroffene Vermutung, dass das Mitgliederwachstum auf unter 2 % sinkt,
ist damit bewahrheitet. Auch in den nächsten Jahren wird das Wachstum nicht
weiter ansteigen. EuGH-Urteil zur staatlichen
Aufsicht der Kontrollstellen
Der EuGH hat mit Urteil vom 09.03.2010 (Rechtssache
C-518/07) entschieden, dass die Datenschutzbehörden der Länder bei der
Aufsicht im privaten Bereich nicht unabhängig genug sind. Die Europäische
Kommission hatte am 22.11.2007 gegen die Bundesrepublik Deutschland Klage
erhoben. Dieser Klage gab der EuGH mit seinem Urteil statt, da die
Bundesrepublik gegen Art. 28 Abs. 1 Satz 2 der Richtlinie
95/46/EG verstoßen habe, indem sie die für die Überwachung der
Datenverarbeitung im nicht-öffentlichen Bereich zuständigen Kontrollstellen
in den Bundesländern einer staatlichen Aufsicht unterstellt und damit die
Vorgabe, dass diese Stellen ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit"
wahrnehmen, fehlerhaft umsetze. Nach Ansicht des Gerichts muss die
Bundesrepublik dies nun rasch ändern. Das Urteil bezieht sich auf Behörden,
die in acht Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hessen,
Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen) als
Datenschutz-Aufsichtsbehörden tätig sind. Von diesem Urteil sind die
Datenschutzbeauftragten der Länder, die den öffentlichen Bereich
beaufsichtigen, nicht betroffen. Nach der Entscheidung sind nicht nur die
organisatorische Einbindung knapp der Hälfte der
Datenschutz-Aufsichtsbehörden für den nicht-öffentlichen Bereich in den
jeweiligen Innenministerien europarechtswidrig, sondern auch die Aufsicht der
Landesregierungen über die Datenschutzbehörden. Stellungnahme zur JKomG-VO
Die BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr. 3/2010 (unter Verweis auf die BRAK-Stellungnahme-Nr. 8/2006) zur Rechtsverordnung zur verbindlichen Einführung von Formularen für den Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung gem. § 758a Abs. 6 ZPO und für den Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses gem. § 829 Abs. 4 ZPO geäußert. Das BMJ ist aufgrund des Gesetz über die Verwendung elektronischer Kommunikationsformen in der Justiz (Justizkommunikationsgesetz - JKomG) v. 22.03.2005 (BGBl.2005 I S. 837 ff.) zum Erlass der Rechtsverordnung ermächtigt Einführung der Elektronischen
Aktenführung und Erweiterung des ERV beim Patentgericht
Die Verordnung zur Einführung der elektronischen
Aktenführung und zur Erweiterung des elektronischen Rechtsverkehrs bei dem
Patentamt, dem Patentgericht und dem Bundesgerichtshof vom 10.02.2010 ist am
22.02.2010 im BGBl.
2010 I, S. 83 ff. veröffentlicht worden. Die BRAK hatte in ihrer BRAK-Stellungnahme-Nr.
32/2009 grundsätzlich begrüßt, dass durch die Verordnung das Patentamt,
das Patentgericht und der BGH ermächtigt werden, Akten auch elektronisch
führen zu können. Bedauerlicherweise konnte sich die BRAK mit ihrer Kritik an
der Einführung bzw. Nutzung einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur
nicht durchsetzen. Nach Ansicht der BRAK ist es weder sinnvoll noch effektiv,
neben der qualifizierten elektronischen Signatur die fortgeschrittene
elektronische Signatur zuzulassen. IT-Staatsvertrag
Der Bundestag hat am 25.02.2010 in Zweiter und
Dritter Beratung den Regierungsentwurf eines Gesetzes zum Vertrag über die
Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit
beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und
Ländern Vertrag zur Ausführungen von Artikel 91c GG (BT-Drucks.
17/427) mehrheitlich angenommen (BR-Drucks 108/10).
Damit folgte der Bundestag der Beschlussempfehlung des Innenausschusses (BT-Drucks.
17/571). Der sogenannte IT-Staatsvertrag zwischen Bund und Ländern hat
eine verbesserte Zusammenarbeit von Bund und Ländern bei der Informationstechnik
durch einfachere und effektivere Entscheidungsstrukturen zum Ziel.
Vorausgegangen war eine Grundgesetzänderung Art. 91c (BGBl.
2009 I 2248 ff.). DAI
Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die
Veranstaltung Datenschutz im Arbeitsverhältnis" am 27.03.2010 in
Heusenstamm. Weitere Informationen finden Sie hier. |
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