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Aktuelles aus Berlin: Änderung der ZPO und des ArbGG Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Beratungshilferechts
Ausgabe
Nr. 13/2010 v. 25.06.2010 |
Antrag zur Insolvenzrechtsreform |
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Aktuelles
aus Berlin: SatzungsversammlungDie 5. Sitzung der 4. Satzungsversammlung findet am
25. und 26.06.2010 in Berlin statt. Auf der Tagesordnung
stehen die Diskussion über die Einführung eines neuen Klausurenkonzeptes für
Fachanwaltsanwärter, über einen Vorschlag zur Konkretisierung der Pflicht zur
gewissenhaften Berufsausübung, über allgemeine Berufs- und Grundpflichten
sowie über die Neufassung der Geschäftsordnung der Satzungsversammlung.
Anwälte sind eingeladen, als Gäste an den Sitzungen der Satzungsversammlung
teilzunehmen. Änderung der ZPO und des ArbGGDie BRAK lehnt den Entwurf eines Gesetzes zur
Änderung der Zivilprozessordnung und des Arbeitsgerichtsgesetzes in der BRAK-Stellungnahme-Nr.
12/2010 im Ergebnis ab. Nach der Neuregelung soll der Mindeststreitwert
für eine zulässige Berufung in vermögensrechtlichen Streitigkeiten vor den
ordentlichen Gerichten der Zivilgerichtsbarkeit und der Arbeitsgerichtsbarkeit
(Berufungssumme) von 600 auf 1.000 Euro erhöht werden. Gleichermaßen soll die
Bagatellgrenze des § 495a ZPO für das amtsgerichtliche Verfahren erhöht
werden, bei deren Unterschreitung das Gericht das Verfahren nach billigem
Ermessen bestimmen und insbesondere ohne mündliche Verhandlung entscheiden
kann. Der Bundesrat hatte am 07.05.2010 beschlossen, den Entwurf in der
Fassung der BR-Drucks.
439/07 (Beschluss) erneut beim Bundestag einzubringen (BR-Drucks.
261/10 [Beschluss]). In ihrer Stellungnahme führt die BRAK aus, dass im
Rahmen der ZPO-Reform im Jahr 2001 die Berufungssumme von 1.500 DM auf 600
Euro herabgesetzt wurde. Gleichzeitig wurde der Zugang in die
Rechtsmittelinstanzen allgemein deutlich erschwert. Begründet wurde dies damit,
dass einerseits überflüssige Rechtsmittel verhindert oder jedenfalls in einem
gestrafften Verfahren abgewickelt werden sollten, während andererseits auch
der einfache Bürger mit seinen Alltagsfällen Zugang zu den Rechtsmittelinstanzen
erhalten sollte, solange es sich nicht um wirkliche Bagatellen handelte.
Dieses Ergebnis der ZPO-Reform darf nicht dadurch konterkariert werden, dass
es bei den Einschränkungen im Rechtsmittelzugang und in den Rechtsmittelverfahren
bleibt, während die Wertgrenzenreduzierung zurückgenommen und die Berufungssummen
nun sogar über die bis zum 31.12.2001 geltenden Werte hinaus angehoben
werden. Die BRAK kritisiert zudem, dass die Prämissen, unter denen der
Gesetzentwurf steht, nicht belegt werden. Vor dem Hintergrund der mangelnden
Darlegung, welche konkreten finanziellen Einsparungen die Anhebung der
Berufungssumme nach § 511 ZPO bewirken kann, der sozialpolitischen Bedenken
und der verfassungsrechtlichen Pflicht zur Gewährung eines effektiven
Rechtsschutzes, ist auch die Erhöhung der Wertgrenze nach § 495a ZPO
abzulehnen. Lesen Sie hierzu KammerInfo 10/2010
sowie 22,
18
und 13/2007. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des BeratungshilferechtsIn ihrer Stellungnahme (BT-Drucks.
17/2164, Anlage 2, S. 72ff.) zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des
Beratungshilferechts weist die Bundesregierung darauf hin, dass sie die vorgeschlagenen
Änderungen für sachgerecht hält, soweit die Voraussetzungen für die Gewährung
von Beratungshilfe klarer gefasst werden sollen. Gegen eine optionale
Listenführung über andere Hilfsmöglichkeiten und eine Öffnung des
Beratungshilferechts für öffentliche und anwaltliche Beratungsstellen
bestehen keine Einwände. Bedenken äußert die Bundesregierung aber gegen die
vorgeschlagenen Änderungen des anwaltlichen Vergütungsrechts. Insbes. wendet
sie sich gegen die Senkung der Beratungshilfegebühr für Vertretung von 70 auf
60 Euro, die mit einer Eigenbeteiligung in Höhe von 20 Euro verknüpft wird.
Nach Ansicht der Bundesregierung sollte die ohnehin geringe staatliche
Beratungshilfevergütung, die der Anwaltschaft aus sozialpolitischen Gründen
im öffentlichen Interesse zugemutet wird, nicht noch abgesenkt werden. Die
Eigenbeteiligung von 20 Euro wird für den bedürftigen Rechtsuchenden als zu
hoch eingestuft. Bedenken äußert die Bundesregierung auch gegen die
vorgeschlagenen Regelungen über eine Pflicht zur Antragstellung vor Gewährung
von Beratungshilfe und über eine Erweiterung des Erinnerungsrechts der
Staatskasse. Die zur Verbesserung der Aufklärungsmöglichkeiten des Gerichts
vorgeschlagenen Auskunftsbefugnisse des Gerichts bedürften der Prüfung. JustizministerkonferenzAm 23. und 24.06.2010 tagte die 81. Konferenz der
Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) in Hamburg. Auf der Tagesordnung
der Frühjahrskonferenz standen u.a. die Reform des Urheberrechts, die
Möglichkeiten übergreifender Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik
und die angemessene Beteiligung der Justiz (Art. 91c GG), die Einführung von
Rechtsbehelfsbelehrungen in zivilrechtlichen Verfahren, die Anhebung der
Gerichtsgebühren im Gerichtskostengesetz, die Sicherungsverwahrung im
Hinblick auf die Entscheidung des EGMR, die Vorratsdatenspeicherung, der
rechtsstaatlicher Handlungsbedarf beim Europäischen Haftbefehl, das
Fahrverbot als Hauptstrafe, § 522 Abs. 2 ZPO sowie die Umsetzung
der europäischen Mediationsrichtlinie. Die Beschlüsse der JuMiKo finden Sie hier. Antrag zur InsolvenzrechtsreformIn ihrem Antrag Insolvenzrechtsreform unverzüglich
vorlegen Außergerichtliche Sanierungsverfahren stärken
Insolvenzplanverfahren attraktiver gestalten (BT-Drucks.
17/2008) fordert die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Bundesregierung
auf, einen Gesetzentwurf zur Reform des Insolvenzrechts vorzulegen. Die
Grünen schlagen darin für außergerichtliche Sanierungsverfahren ein
Gläubigerschutzverfahren in Eigenverwaltung vor. Die Bundesregierung wird
aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der außergerichtliche
Sanierungsverfahren für Unternehmen stärkt, das Insolvenzplanverfahren
attraktiver gestaltet und zur häufigeren Anwendung führt, die
Gerichtszuständigkeiten für die qualifizierte Begleitung von Insolvenzplanverfahren
konzentriert, insbes. Insolvenzen eines Konzerns an einem Gerichtsstandort
zentralisiert, die qualifizierte Auswahl von Insolvenzverwaltern nach
objektiv nachvollziehbaren Kriterien gewährleistet, eine verbesserte
fachliche Qualifikation für das Handeln von Insolvenzverwaltern, Richtern und
Rechtspflegern gewährleistet sowie eine mit dem europäischen Beihilferecht
abgestimmte Regelung zur steuerlichen Erleichterung von Unternehmenssanierungen
enthält. Neuordnung der GemeindefinanzenIn
der Kleinen Anfrage Weiterentwicklung der Gewerbesteuer durch die
Gemeindefinanzkommission (BT-Drucks.
17/2078) erbittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN detaillierte
Auskünfte durch die Bundesregierung zu den finanziellen Auswirkungen der
Gesetzesänderungen durch die Unternehmenssteuerreform 2008 (BGBl. I 2007, S.
1912ff., vgl. KammerInfo 15/2007)
sowie andere detaillierte Auskünfte zum Aufkommen der Gewerbesteuer. In Frage
15 geht es um die Steuermehreinnahmen, die bei einer Einbeziehung der
Freiberufler in die Gewerbesteuerpflicht zu erwarten wären. Lesen
Sie hierzu auch KammerInfo 12,
11
und 9/2010. DAI
Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die
Veranstaltungen 7. Fachanwaltslehrgang Medizinrecht" vom
30.08.2010 bis 13.11.2010 in Heusenstamm und 2. Fachanwaltslehrgang
Bank- und Kapitalmarktrecht" vom 02.09.2010 bis 04.12.2010 in Bochum.
Weitere Informationen finden Sie hier. |
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