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Aktuelles aus Berlin: Satzungsversammlung fordert
Prüfungskompetenz bei Fachanwälten Neue Beschlüsse zum Berufsrecht Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen Ausgabe
Nr. 14/2010 v. 08.07.2010 |
Bekämpfung
der Steuerhinterziehung Änderung
des Umwandlungsrechts |
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Aktuelles
aus Berlin: Satzungsversammlung fordert Prüfungskompetenz bei FachanwältenDie Satzungsversammlung
(SV) fordert eine Prüfungskompetenz der Rechtsanwaltskammern bei der
Verleihung von Fachanwaltsbezeichnungen. In ihrer Sitzung am 25. und 26.06.2010
hat die SV beschlossen, den Gesetzgeber aufzufordern, den Rechtsanwaltskammern
eine eigene Prüfungskompetenz im Rahmen der Verleihung des Titels eines
Fachanwalts einzuräumen. Nach der bisherigen FAO sind die für die Verleihung
der Fachanwaltsbezeichnungen zuständigen Vorstände der Rechtsanwaltskammern
auf die rein formale Nachprüfung der von dem Anwärter vorgelegten Qualitätsnachweise
beschränkt. Die SV hat in diesem Zusammenhang ein von einem Ausschuss erarbeitetes
Konzept zur Änderung der FAO diskutiert, das u. a. einheitliche, zentral
gestellte Klausuren zum Nachweis theoretischer Kenntnisse vorsieht. Neben der
Schaffung eines bundeseinheitlichen Klausurensystems sieht dieses Konzept u.
a. auch vor, den Zugang zu den Fachanwaltschaften in Einzelfällen zu
erleichtern. Sowohl eine nicht bestandene Klausur als auch bis zu 10 % der
Fälle, die zum Nachweis der besonderen praktischen Erfahrungen dargelegt
werden müssen, sollen durch ein Fachgespräch kompensiert werden können.
Dieses Konzept ist von der SV mangels Regelungskompetenz bisher lediglich
ausführlich diskutiert, jedoch noch nicht beschlossen worden. Es soll dem BMJ
zunächst als Modell dienen, das gegebenenfalls in geänderter Form zu
einem späteren Zeitpunkt beschlossen werden könnte. Lesen Sie hierzu die Presseerklärung der BRAK vom
25.06.2010 Neue Beschlüsse zum BerufsrechtAm 25. und 26.06.2010 hat die Satzungsversammlung (SV) u. a.
Beschlüsse zur Kundgabe gemeinschaftlicher Berufsausübung und anderer
Zusammenarbeit (§ 8 BORA), zu Kurzbezeichnungen (§ 9 BORA) sowie zur
Beendigung einer beruflichen Zusammenarbeit (§ 32 Abs. 3 BORA) gefasst.
Die Beschlüsse der 5. Sitzung der 4. Satzungsversammlung finden Sie hier.
Diese Beschlüsse zur Änderung der BORA müssen noch dem BMJ vorgelegt werden.
Ihre Nichtbeanstandung unterstellt, treten die Änderungen mit dem ersten Tag
des dritten Monats in Kraft, der auf die Veröffentlichung in den
BRAK-Mitteilungen folgt. BORA Änderungen in KraftDie Satzungsversammlung
(SV) hat in ihrer Sitzung am 06./07.11.2009 in Berlin Änderungen des § 6 Abs.
2 Satz 2 und der §§ 10 und 23 BORA
beschlossen, die am 01.07.2010 in Kraft getreten sind. Die Beschlüsse
sind in BRAK-Mitt.
2010, S. 69, veröffentlicht worden. Gem. § 10 BORA muss auf dem
anwaltlichen Briefbogen die Kanzleianschrift angegeben werden. Hintergrund
der Neuregelung ist der Wegfall des Zweigstellenverbots und des Verbots der
sog. Sternsozietät. Dabei ist unter der Kanzleianschrift diejenige Adresse zu
verstehen, die gem. § 31
BRAO in das Rechtsanwaltsverzeichnis
eingetragen werden muss, da sie gem. § 27 Abs. 1
BRAO die Kammerzugehörigkeit bestimmt. Wertersatz bei Widerruf von FernabsatzverträgenAm 09.06.2010 hat im BMJ eine Anhörung zu dem
Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei
Widerruf von Fernabsatzverträgen stattgefunden. In diesem Termin, an dem für
die BRAK der Vorsitzende des Schuldrechtsausschusses teilgenommen hat, ist
unter anderem auch die BRAK-Stellungnahme-Nr.
8/2010 erörtert worden. Im Anschluss an diese Besprechung haben sich die
mit dem Fernabsatzrecht befassten Ressorts der Bundesregierung darauf geeinigt,
den Gesetzentwurf vor einer Befassung des Bundeskabinetts auf eine breitere
Tatsachengrundlage zu stellen. Daher ist die BRAK gebeten worden, einen Fragenkatalog
zu beantworten. Es wäre hilfreich, wenn Sie uns bei der Beantwortung dieser
Fragen zur Praxis des Widerrufs im Fernabsatz bei Warenlieferungsverträgen
unterstützen könnten. Bitte leiten Sie Ihre Stellungnahme bis zum 09.08.2010 an die BRAK an zentrale@brak.de oder per Fax an
030/284939-11 unter Angabe des Betreffs Fernabsatz. Vielen Dank im Voraus! Bekämpfung der SteuerhinterziehungAm 07.07.2010 fand eine öffentliche Anhörung des
Finanzausschusses des Deutschen Bundestages zur Frage der Bekämpfung der
Steuerhinterziehung in Berlin statt. Zur Diskussion standen Gesetzentwürfe und
Anträge verschiedener Fraktionen (BT-Drucks. 17/1755,
BT-Drucks. 17/1411,
BT-Drucks. 17/1149,
BT-Drucks. 17/1765).
Die Liste der Sachverständigen finden Sie als Anlage 3 zur Tagesordnung.
Die BRAK hat im Vorfeld die BRAK-Stellungnahme-Nr.
13/2010 an den Finanzausschuss übermittelt. In der Diskussion über die
Abschaffung der strafbefreienden Selbstanzeige (§ 371 AO)
in Fällen vorsätzlicher Steuerhinterziehung (§ 370 AO)
muss nach Ansicht der BRAK bei der Behandlung des Themas zwischen der
Steuerhinterziehung mit direktem Vorsatz und der Steuerhinterziehung mit
Eventualvorsatz (bedingter Vorsatz) unterschieden werden. Bei einer lediglich
bedingt vorsätzlichen Steuerhinterziehung muss die Möglichkeit der
strafbefreienden Selbstanzeige aufrecht erhalten bleiben. Alle Stellungnahmen
finden Sie hier.
JustizministerkonferenzDie Frühjahreskonferenz der Justizministerinnen und
Justizminister der Länder (JuMiKo) tagte am 23. und 24.06.2010 in Hamburg.
Die Tagesordnung finden Sie hier.
Alle Beschlüsse der 81. Justizministerkonferenz finden Sie hier.
Die JuMiKo fasste u. a. zu folgende Punkten
Beschlüsse: Zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und
Errichtung eines elektronischen Urkundsarchivs (TOP
I.3), zu Art. 91c Grundgesetz Möglichkeiten übergreifender
Zusammenarbeit im Bereich der Informationstechnik und angemessene Beteiligung
der Justiz [TOP I.7 a)
und b)],
zur Einführung von Rechtsbehelfsbelehrungen im zivilrechtlichen Verfahren (TOP
I.8), zur Sicherstellung der Ermittlungen von Kindern des Erblassers
durch das Nachlassgericht (TOP I.9),
zum Zwischenbericht der gemeinsamen Kommission der JuMiKo und der ASMK zur
Erarbeitung von Änderungsvorschlägen auf dem Gebiet des Sozialrechts (TOP
1.13), zu Persönlichkeits- und Konsumentenprofilen als Gefahr für die
informationelle Selbstbestimmung (TOP
I.14), zur Anhebung der Gerichtsgebühren im Gerichtskostengesetz (TOP
I.15), zur Sicherungsverwahrung (TOP
II.1 und TOP
II.2), zur Gesetzlichen Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung (TOP
II.3), zu EU-Maßnahmen im Bereich des Strafrechts zur Umsetzung des
Stockholmer Programms (TOP
II.5) sowie zum Jahresbericht 2010 über die Beteiligung der Länder in
EU-Angelegenheiten auf dem Gebiet des Strafrechts (TOP
II.9). Zu den TOP II.4 (Rechtsstaatlicher Handlungsbedarf
beim Europäischen Haftbefehl, TOP II.6 (Fahrverbot als Hauptstrafe) und
zu allen Tagesordnungspunkten unter III (u.a. zu § 522 Abs. 2 ZPO)
erfolgte keine Beschlussfassung der JuMiKo. Änderung des UmwandlungsrechtsDas Bundeskabinett hat am 07.07.2010 die Änderung
des Umwandlungsgesetzes beschlossen. Die Neuregelung sieht Vereinfachungen
bei der Verschmelzung und Spaltung von Unternehmen vor. Durch den
Gesetzentwurf soll die Richtlinie
2009/109/EG, die am 22.10.2009 in Kraft getreten ist, umgesetzt werden.
Das deutsche Umwandlungsrecht beruht zum Teil auf Vorgaben des
Gemeinschaftsrechts und muss daher bis zum 30.06.2011 angepasst werden. Durch
den Entwurf ist eine weitere Vereinfachung der Vorbereitung der Hauptversammlung,
die über die Umwandlungsmaßnahme beschließen soll, geplant. Lesen Sie auch
die BMJ-Pressemitteilung
v. 07.07.2010. Die BRAK hatte mit der BRAK-Stellungnahme-Nr.
10/2010 zum Referentenentwurf
für ein Drittes Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes Änderungs-
und Ergänzungsvorschläge gemacht. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 7/2010. Online-DurchsuchungDie Fraktion DIE LINKE fordert in einem Antrag (BT-Drucks.
17/2423) die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf zur Aufhebung der
Befugnisse des Bundeskriminalamtes zum verdeckten Eingriff in
informationstechnische Systeme (§ 20k BKAG)
und zur Verwendung und Übermittlung solcher Daten (§ 20v BKAG)
vorzulegen. Das BKA soll zudem die so gewonnenen Daten nicht verwenden
dürfen, so die Linksfraktion. Der Antrag steht auf der TO der BT-Sitzung v.
08.07.2010. Lesen Sie auch KammerInfo 12/2010,
1/2009,
23,
21,
17,
16,
15
und 13/2008
sowie 21/2007. DAI
Das Deutsche Anwaltsinstitut (DAI) präsentiert die
Veranstaltung Wiederholungs- und Vertiefungskurs Sozialrecht 2010" vom
03.09.2010 bis 04.09.2010 in Kassel. Weitere Informationen finden Sie hier. |
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Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0, Redaktion: RAin Friederike Lummel; Bearbeitung:
C. Kaschel-Blumenthal Der Newsletter ist im Internet unter www.BRAK.de abrufbar. Wenn Sie diesen
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