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Aktuelles aus Berlin: Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu
Rechtsanwälten BRAK Thesen zur Praxis der Verteidigerbestellung BRAK-Stellungnahme zum
De-Mail-Gesetz Ausgabe
Nr. 15/2010 v. 23.07.2010 |
Neuordnung der Gemeindefinanzen |
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Aktuelles
aus Berlin: Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu RechtsanwältenDie BRAK begrüßt in der BRAK-Stellungnahme-Nr.
15/2010 die Absicht der Bundesregierung, über den vorliegenden
Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Vertrauensverhältnisses zu
Rechtsanwälten im Strafprozessrecht (BR-Drucks.
229/10) hinaus auch die Einbeziehung weiterer, zur beruflichen
Verschwiegenheit verpflichteten Berufsgruppen in den absoluten
Geheimnisschutz des § 160a Abs. 1 StPO zu prüfen. Die BRAK spricht sich dafür
aus, für alle Rechtsanwälte sowie die mit Rechtsanwälten sozietätsfähigen
Berufe (§ 59a
Abs. 1 Sätze 1-3 BRAO) gem. § 53 Abs. 1
Satz 1 Nr. 2, 3 StPO einen absoluten Geheimnisschutz vorzusehen. Der
Gesetzentwurf der Bundesregierung verfolgt das Ziel, den bislang nur für
Geistliche, Verteidiger und Abgeordnete geltenden Schutz des § 160a Abs. 1
StPO, der ein absolutes Erhebungs- und Verwertungsverbot hinsichtlich
aller Ermittlungsmaßnahmen vorsieht, auf Rechtsanwälte (einschließlich der
niedergelassenen oder dienstleistenden europäischen Rechtsanwälte) sowie auf
nach § 206
BRAO in eine Rechtsanwaltskammer aufgenommene Personen und Kammerrechtsbeistände
zu erstrecken. Wir berichteten zu diesem Thema in KammerInfo 12, 7 und 3/2010, 21, 10, 2 und 1/2009 sowie 23, 21, 17, 16, 15 und 13/2008. BRAK Thesen zur Praxis der VerteidigerbestellungDie BRAK hat Thesen zur Praxis der
Verteidigerbestellung nach §§ 140 Abs. 1
Ziff. 4, 141
Abs. 3 Satz 4 StPO i.d.F. des Gesetzes zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
vom 29.07.2009 erarbeitet. Diese finden Sie in der BRAK-Stellungnahme-Nr.
16/2010. Darin fordert die BRAK u.a., dass der Beschuldigte ausreichend
Zeit zur Auswahl eines Verteidigers seines Vertrauens haben muss. Das Gesetz zur Änderung des Untersuchungshaftrechts
(BGBl.
I 2009, S. 2274ff.) ist am 01.01.2010 in Kraft getreten. Die
Rechte der Inhaftierten werden in diesem Gesetz u.a. durch die Verpflichtung
gestärkt, einen Pflichtverteidiger ab dem ersten Tag der U-Haft beizuordnen,
den Beschuldigten unverzüglich schriftlich über seine Rechte zu belehren
sowie Beschuldigten, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, eine
schriftliche Übersetzung des Haftbefehls auszuhändigen. Lesen Sie hierzu auch
KammerInfo 15,
12,
9, 7, 3 und 1/2009,
21
und 19/2008,
18
und 17/2007
sowie 12/2006. BRAK-Stellungnahme zum De-Mail-GesetzDie BRAK hat sich mit der BRAK-Stellungnahme-Nr.
17/2010 zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung von
De-Mail-Diensten und zur Änderung weiterer Vorschriften (De-Mail-Gesetz)
geäußert. Die nun vorliegende überarbeitete Fassung des Gesetzesvorhabens
enthält gegenüber dem Gesetzentwurf zur Regelung von Bürgerportalen (BR-Drucks.174/09
- vgl. hierzu die BRAK-Stellungnahme-Nr.
11/2009, KammerInfo 8/2009)
eine Reihe von Änderungen, die durchaus als positiv zu bewerten sind.
Ungeachtet dessen verbleibt eine Reihe von Kritikpunkten. Zum einen fehlt
nach Ansicht der BRAK ein schlüssiges Gesamtkonzept, die Probleme bei den
Zustellungsfragen werden nicht vollständig gelöst und schließlich ist der Entwurf
in der jetzigen Form rechtsstaatlich sehr bedenklich, wenn er wesentliche
Regelungen der zuständigen Behörde überlässt und diese wesentlichen
Entscheidungen nicht im Gesetz selbst trifft. Neuordnung der GemeindefinanzenIn der Antwort der Bundesregierung (BT-Drucks.
17/2369) auf die Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (BT-Drucks.
17/2078) zur Weiterentwicklung der Gewerbesteuer durch die Gemeindefinanzkommission
heißt es, dass die finanziellen Auswirkungen der Gewerbesteuer innerhalb der
Unternehmenssteuerreform 2008 (BGBl. I 2007, S.
1912ff., vgl. KammerInfo 15/2007)
steuerstatistisch erst 2013 dargestellt werden könnten. Auf die nach den
Steuermehreinnahmen, die bei einer Einbeziehung der Freiberufler in die
Gewerbesteuerpflicht zu erwarten wären, antwortet die Bundesregierung, dass
es ihrerseits diesbezüglich keine aktuelle Modellrechnung gebe. Infolge der
Anrechnung der Gewerbesteuer auf die Einkommenssteuer (§ 35 EStG) würden
kommunale Mehreinnahmen zum größten Teil durch Mindereinnahmen bei
Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag bei Bund und Ländern konterkariert,
so die Bundesregierung. In ihrer Kleinen Anfrage (BT-Drucks. 17/2241)
Diskussion über Standards und Kürzung von sozialen Leistungen in der
Gemeindefinanzkommission möchte die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen u.a.
wissen, welche Rolle die Gemeindefinanzkommission im Zusammenhang mit der
Kürzung sozialer Leistungen spielt, die auch in den Haushaltsberatungen
thematisiert worden seien. Darüber hinaus interessiert sich die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen dafür, welchen konkreten Arbeitsauftrag die
Arbeitsgruppe Standards der Gemeindefinanzkommission habe. Lesen Sie zu diesem Thema KammerInfo 13,
12,
11
und 9/2010. Warnung vor gefälschten SchecksAufgrund mehrerer bei der BRAK eingegangener
Geldwäscheverdachtsanzeigen von Rechtsanwälten möchten wir Sie über
Betrugsversuche informieren, die nach Auskunft der beteiligten
Landeskriminalämter nicht neu sind, aber wohl erstmals bei Rechtsanwälten
auftauchen: Per E-Mail wenden sich angebliche ausländische
Mandanten an deutsche Anwaltskanzleien mit der Bitte um Übernahme eines
Mandats verbunden mit der weiteren Bitte, den erforderlichen
Vergütungsvorschuss zu benennen. Wird dieser genannt, treffen kurz darauf
ausländische Bankschecks ein meist in Dollar mit einem Betrag, der den Vergütungsvorschuss
stark übersteigt. Entweder soll der überschießende Betrag sofort an einen
angeblichen Gläubiger weiter transferiert werden, der anderenfalls die
wirtschaftliche Existenz bedrohende Schritte unternimmt. Oder die Überzahlung
wird als Versehen deklariert und um sofortige Rücküberweisung gebeten, da die
Geldmittel für die Fortführung des Betriebs von existenzieller Bedeutung
seien. Eine andere Variante ist die Beauftragung eines
Anwalts zur Durchsetzung angeblicher Unterhaltsansprüche. Kurz darauf treffen
Dollarschecks ausländischer Banken mit hohen Beträgen beim Anwalt ein. Auch
hier soll das Geld nach Scheckeinlösung auf dem Anderkonto so schnell wie
möglich weitertransferiert werden. Die Täter versuchen den Umstand auszunutzen, dass
eingereichte Schecks auf dem eigenen Konto sofort gutgeschrieben werden
allerdings mit dem entscheidenden Vermerk Eingang vorbehalten. Im
internationalen Scheckverkehr kann der Zeitraum, in dem der Eingang vorbehalten
bleibt, durchaus lang sein. In einem Fall dauerte es 14 Tage, bis die
Gutschrift rückgebucht wurde, weil der Scheck gefälscht war. In diesem
Zeitraum versuchen die angeblichen Mandanten, den Anwalt zu einer raschen
Weiterüberweisung der angeblich bereits bei ihm eingegangenen Gelder zu
veranlassen. Haben sie Erfolg, wird das angeblich bereits vorhandene Geld
weitertransferiert, bevor die Gutschrift rückgebucht wird, weil der Scheck gefälscht
war der Anwalt bleibt dann auf dem Schaden sitzen. Deshalb werden
Sachverhalte konstruiert, die den Anwalt einem erhöhten moralischen Druck
aussetzen, das Geld sofort weiter zu überweisen. Obwohl in den drei der BRAK bekannten Fällen
Merkwürdigkeiten auftraten, die die Anwälte schließlich zu einer
Geldwäscheverdachtsanzeige veranlassten, ist doch nicht ausgeschlossen, dass
die Betrugsversuche künftig professioneller werden. Es wird daher darauf
hingewiesen, dass über Scheckgeld erst dann verfügt werden kann, wenn die
Bank nicht nur den Scheckbetrag gutgeschrieben hat, sondern auch die wirksame
Einlösung bestätigt. Da die Banken dies nicht von sich aus tun, ist
unbedingt bei der Bank nachzufragen. Wird ein Betrugsversuch als solche
erkannt und Anzeige bei der örtlich zuständigen Staatsanwaltschaft erstattet,
so sollten die Kolleginnen und Kollegen auch wenn es sich nicht mehr um
eine Geldwäscheverdachtanzeige nach § 11 GwG handelt gleichwohl eine Kopie
der Strafanzeige an den Geldwäschebeauftragten der Bundesrechtsanwaltskammer,
Littenstraße 9, 10179 Berlin übersenden. DAIDas Deutsche Anwaltsinstitut präsentiert die
Veranstaltung DAIvent: Aktuelles Familienrecht an der Ostsee" vom
26.08.2010 - 27.08.2010 am Timmendorfer Strand. Weitere Informationen finden
Sie hier. In eigener Sache SommerpauseWegen der Sommerpause
erscheint die nächste Ausgabe der KammerInfo erst wieder voraussichtlich
am 9. September 2010. |
Impressum
Bundesrechtsanwaltskammer,
Büro Berlin, Littenstraße 9, 10179 Berlin, Tel: 030/ 28 49 39 0, Redaktion: RAin Friederike Lummel; Bearbeitung:
C. Kaschel-Blumenthal Der Newsletter ist im Internet unter www.BRAK.de abrufbar. Wenn Sie diesen
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