Ausgabe 1/2003                                                                                                                  15.01.2003

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

 

 

Zivilrecht

- Netz für justizielle Zusammenarbeit in Europa

- Europäisches Mahnverfahren

- Förderprogramm 2003 in Zivilsachen

 

 

 

Wirtschaftsrecht

- Sarbanes-Oxley Act

 

 

Sonstiges

- Niederlassungsrichtlinie für RAe: Irland verurteilt

- Binnenmarkt: Zehn Jahre ohne Grenzen

- Binnenmarkt: Vertragsverletzungsverfahren

- Neue Kommissionsseiten


 

Zivilrecht

 

Netz für justizielle Zusammenarbeit in Europa

Das justizielle Netz für Zivil– und Handelssachen ist seit dem 1.12.2002 aktiv. Aufgabe des Netzes ist die Verbesserung, Vereinfachung und Beschleunigung der wirksamen justiziellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Gewährleistung eines wirksamen Zugangs zum Recht für Personen, die einen Rechtsstreit mit grenzüberschreitendem Bezug führen. Ziel des Netzes ist es, regelmäßige Treffen zwischen Angehörigen der Justiz aus den Mitgliedstaaten an zentralen Kontaktstellen zu organisieren. Weiterhin soll eine Datenbank im Internet aufgebaut werden, die die Bürger über Gemeinschaftsrechtsakte informiert. So sollen nützliche Informationen veröffentlicht und einzelstaatliche Maßnahmen zur Umsetzung der jeweiligen Rechtsakte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

 

Die zentrale Internetseite wird unter:

http://europa.eu.int/comm/justice_home/ejn abzurufen sein (noch nicht freigeschaltet).

 

Mehr Informationen zum Netz für justizielle Zusammenarbeit (englisch):

http://europa.eu.int/comm/justice_home/fsj/civil/network/fsj_civil_network_en.htm

 

Zusammenfassung über das Netz für justizielle Zusammenarbeit (deutsch):

http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l33129.htm

 

Die Ratsentscheidung zum justiziellen Netz vom 28.5.2001:

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2001/l_174/l_17420010627de00250031.pdf

 

Europäisches Mahnverfahren

Am 20.12.2002 hat die Europäische Kommission ein Grünbuch über ein Europäisches Mahnverfahren vorgelegt. Ziel des Grünbuches ist es, eine Konsultation über die Einführung eines europäischen Mahnverfahrens durchzuführen. Es soll ein spezifisches Verfahren zur raschen und effizienten Beitreibung voraussichtlich unbestrittener Forderungen, das in allen Mitgliedstaaten verfügbar wäre, eingeführt werden. In Bagatellsachen soll somit Beschleunigung und Vereinfachung der Beilegung von Streitigkeiten erreicht werden. Dies vor dem Hintergrund, dass in diesem Bereich die Verfahrensbeschleunigung und Kostenbegrenzung von besonderer Bedeutung sind, da verhindert werden soll, dass die Geltendmachung derartiger Forderungen unwirtschaftlich wird. Das Europäische Mahnverfahren ist Teil eines zweistufigen Modells der Kommission, wobei zur ersten Stufe die Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels und zur zweiten Stufe vorliegendes Europäisches Mahnverfahren gehört. Die Stellungnahmefrist zum Grünbuch über das Europäische Mahnverfahren wurde für den 31.05.2003 veranschlagt.

 

Das Grünbuch über das Europäische Mahnverfahren kann hier abgerufen werden:

http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/gpr/2002/com2002_0746de01.pdf

 

Der Verordnungsvorschlag der Kommission zum Europäischen Vollstreckungstitel:

http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2002/act0159de01/1.pdf

 

Die Formblätter zum Europäischen Vollstreckungstitel:

http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2002/act0159de01/2.pdf

 

Die Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Europäischen Vollstreckungstitel ist unter:

http://www.brak.de/seiten/pdf/stellungEurosep02.pdf zu lesen.

 

Förderprogramm 2003 in Zivilsachen

Im Rahmen des Programms für die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen hat die Kommission auch für 2003 zur Einreichung von Vorschlägen aufgerufen. Wie bereits 2002 werden Aktionen der Kommission sowie konkrete Projekte von Berufsverbänden und Angehörigen der Rechtsberufe gefördert. Frist für die Abgabe von Anträgen ist der 14. März 2003. Projekte, für die eine Kofinanzierung durch die Kommission beantragt wird, müssen zwischen dem 31. September 2003 und dem 31. Dezember 2003 beginnen und spätestens am 31. Dezember 2004 abgeschlossen sein. An den Projekten müssen mindestens drei EU-Mitgliedstaaten beteiligt sein. Für eine Förderung kommen vier Projektarten in Frage: Projekte zur Förderung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen, zur Förderung der gegenseitigen Kenntnis der Rechtssysteme und der Rechtspflege in Zivilsachen, zur Umsetzung und Anwendung der Gemeinschaftsvorschriften und zur Verbesserung der Information der Öffentlichkeit.

 

Der Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen (Abl. EG C 301 v. 05.12.2002) ist abrufbar unter:

http://europa.eu.int/eur-lex/de/dat/2002/c_301/c_30120021205de00100016.pdf

 

Die für die Antragstellung zu verwendenden Formulare können von folgender Website heruntergeladen werden:

http://europa.eu.in/comm/justice_home/jai/prog_de.htm

 

Praktische Informationen zur Antragstellung erteilt die Europäische Kommission, GD Justiz und Inneres (Referat A/3), Rahmenprogramm für die justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen, B-1049 Brüssel. E-mail: jai-framework-civil@cec.eu.int, Fax: (32-2) 299 64 57. Die Anträge sind an die vorstehende Adresse zu richten.

 

 

Wirtschaftsrecht

 

Sarbanes-Oxley Act

Am 30.7.2002 ist der Sarbanes-Oxley Act in Kraft getreten. Es handelt sich um ein nach zwei Kongressmitgliedern benanntes U.S. amerikanisches Bundesgesetz, das die Ursachen der Finanzskandale von Unternehmen der letzten Monate bekämpfen soll. Einerseits befasst sich das Gesetz mit der bisherigen Selbstregulierung des Wirtschaftsprüferberufes und der corporate governance von an U.S. Börsen notierten Unternehmen. Es soll eine neue Berufsaufsicht für die Prüfungsgesellschaften etablieren, sowie einschneidende Änderungen corporate governance dahingehend vorsehen, dass Vorstandsvorsitzender und Finanzvorstand nun verpflichtet sind, die Richtigkeit ihrer Bilanzen zu beeiden. Andererseits hat das Gesetz auch Auswirkungen auf den Rechtsberatungsmarkt. Section 307 ermächtigt die U.S. Börsenaufsicht, Berufsregeln für Rechtsanwälte zu erlassen. Der Entwurf dieser Regeln wurde am 21.11.2002 veröffentlicht. Diese sehen u.a. vor, dass Rechtsanwälte, die U.S. börsennotierte Unternehmen vertreten, bei Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis von Verstößen des Unternehmens gegen U.S.- Wertpapierrecht unter gewissen Umständen das Mandat niederlegen müssen und zur Meldung an die Börsenaufsicht verpflichtet sind. Aufgrund der weiten Auslegung der Vorschriften, könnten auch deutsche Rechtsanwälte betroffen sein. Gegen die Einbeziehung deutscher Rechtsanwälte hat sich die BRAK ausdrücklich in ihrer Stellungnahme der U.S. Börsenaufsicht gewandt. Eine Entscheidung wird Ende Januar erwartet.

 

Informationen und Neuigkeiten über den Sarbanes-Oxley Act:

www.sarbanes-oxley.com

 

Der Gesetzestext ist unter

http://news.findlaw.com/hdocs/docs/gwbush/sarbanesoxley072302.pdf abrufbar.

 

Der Entwurf der Berufsregeln:

http://www.sec.gov/rules/proposed/33-8150.htm

 

Die Stellungnahme der BRAK:

http://www.sec.gov/rules/proposed/s74502.shtml (4/5 der Seite).

 

 

Sonstiges

 

Niederlassungsrichtlinie für RAe: Irland verurteilt

Am 10.12.2002 hat der Europäische Gerichtshof Irland wegen Nichtumsetzung der Richtlinie 98/05/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des Rechtsanwaltsberufs in einem anderem Mitgliedstaat als dem, in dem die Qualifikation erworben wurde verurteilt. Auch Frankreich wurde bereits wegen der Nichtumsetzung verurteilt. Ebenso steht die Umsetzung durch Luxemburg noch aus.

 

Die Richtlinie (Abl. L 77, S.36) ist abrufbar unter:

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/1998/l_077/l_07719980314de00360043.pdf

 

Das Urteil des EuGH ist zu lesen unter:

http://europa.eu.int/servlet/portail/CuriaServlet?curiaLink=%26lang%3DDE%26ident%3D5665%26model%3Ddoc_curia

 

Binnenmarkt: Zehn Jahre ohne Grenzen

In Ihrem gerade veröffentlichten Bericht „Der Binnenmarkt - Zehn Jahre ohne Grenzen" gibt die Europäische Kommission einen Überblick über die Errungenschaften, die der Binnenmarkt in dem Jahrzehnt seit Aufhebung der Grenzen erreicht hat, mit der auch diverse Hindernisse für die europäische Wirtschaft beseitigt wurden. Nennenswerte Zahlen sind z. B. die Schaffung von ca. 2,5 Millionen zusätzlichen Arbeitsplätzen seit Aufhebung der Grenzen am 1. Januar 1993, die Steigerung des Bruttoinlandsprodukts der EU im Jahr 2002 um 1,8 % oder der zusätzliche Wohlstandsgewinn von 877 Mrd. EUR. Der Bericht spricht auch Bereiche von vordringlicher Bedeutung an, wie den Dienstleistungssektor, in denen weitere Maßnahmen erforderlich sind.

 

Der volle Wortlaut des Berichts sowie weitere Hintergrundinformationen sind abrufbar unter:

http://europa.eu.int/comm/internal_market/10years/index_de.htm

 

Weitere Einzelheiten finden Sie unter:

http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=MEMO/03/2|0|RAPID&lg=DE;

 

und eine Rede von Kommissar Frits Bolkestein zum Thema (englisch):

http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=SPEECH/03/2|0|RAPID&lg=EN;

 

Binnenmarkt: Vertragsverletzungsverfahren

Die Europäische Kommission hat beschlossen, wegen nicht erfolgter Umsetzung von fünf verschiedenen Binnenmarktrichtlinien in einzelstaatliches Recht Vertragsverletzungsverfahren gegen 13 Mitgliedstaaten einzuleiten. Sie wird die Mitgliedstaaten auffordern, die erforderlichen Rechtsvorschriften zur Vierten Kraftfahrzeughaftpflicht-Richtlinie (bisher nur von Deutschland, Österreich, Finnland und Schweden umgesetzt) und zu den Richtlinien über Kulturgüter, den elektronischen Geschäftsverkehr und die Ausgabe von elektronischem Geld zügig zu erlassen. Jede dieser Aufforderungen wird in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme ergehen, auf die der Mitgliedstaat binnen zwei Monaten eine zufriedenstellende Antwort übermitteln muss, ansonsten kann die Kommission den Europäischen Gerichtshof anrufen. Dementsprechend wird die Kommission, nachdem sie im Juli 2002 mit Gründen versehene Stellungnahmen übermittelt hat, u.a. Deutschland und Österreich wegen Nichtumsetzung der Richtlinie über den rechtlichen Schutz von Mustern und Modellen vor den Europäischen Gerichtshof rufen.

 

Einzelheiten zu den genannten Vertragsverletzungsverfahren sind abrufbar unter:

http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/4|0|RAPID&lg=DE;

 

Informationen über alle laufenden Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten sind zu finden unter (englisch):

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/droit_com/index_en.htm

 

 

Neue Kommissionsseiten

Die Kommission hat zu Beginn des Jahres 2003 ihre neue Internetseite eingerichtet. Zwar ist diese z.B. im Bereich Justiz und Inneres (Freiheit, Sicherheit und Recht) im Moment nur in Englisch verfügbar, die deutsche Übersetzung wird jedoch in absehbarer Zeit zur Verfügung stehen.

 

http://europa.eu.int/comm/justice_home/index_en.htm

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion u. Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M.

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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