Büro Brüssel
Ausgabe
2/2003 29.01.2003
Themen in dieser Ausgabe: - Grünbuch Rom I -
PKH- Richtlinie verabschiedet -
Zusammenarbeit in Zivilsachen |
- Sarbanes-Oxley Act - Ihre Stimme in Europa": Ein
neues Internet-Portal - Identifizierung von Asylbewerbern: EURODAC - Europäischer Konvent: Einigung Berlin und Paris |
Zivilrecht
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Grünbuch Rom
I
Am 14.01.2003 legte die Europäische Kommission das Grünbuch über die Umwandlung des Übereinkommens von Rom aus dem Jahre 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom I) in ein Gemeinschaftsinstrument sowie über seine Aktualisierung vor. Durch die Vereinheitlichung von Kollisionsnormen auf Grund eines Gemeinschaftsaktes soll die Gefahr des forum shoppings von materiellem Recht innerhalb der Europäischen Union verhindert werden. So bleibt die Entscheidung des Rechtsstreits unabhängig vom angerufenen Gericht gleich. Nicht zu verwechseln ist das Grünbuch mit dem Vorhaben Europäisches Vertragsrecht. Während letzteres die Harmonisierung des materiellen Vertragsrechts zum Ziel hat, geht es bei dem Grünbuch Rom I um die Harmonisierung des Kollisionsrechts. Beide Vorhaben stehen laut Grünbuch nicht im Widerspruch zueinander, da im Rahmen des europäischen Vertragsrechts nur bestimmte, besonders wichtige Aspekte harmonisiert werden sollen; demzufolge auch weiterhin das anwendbare Recht in nichtharmonisierten Bereichen bestimmt werden muss.
Das
Grünbuch ist unter
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/gpr/2002/com2002_0654de01.pdf
einzusehen.
Der
legislative Werdegang des Grünbuchs ist hier zu verfolgen:
PKH-Richtlinie
verabschiedet
Am 27.01.2003 hat der Rat der Europäischen Union endgültig die Prozesskostenrichtlinie verabschiedet. Mit der Richtlinie soll gewährleistet werden, dass auch bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten jedem Bürger eines Mitgliedstaates gleicher Zugang zum Recht möglich ist. Die Richtlinie sieht neben der Deckung der reinen Prozessgebühren auch die Kostenvorlage eines Rechtsanwalts am Ort des Prozesses vor. Der jeweilige Heimatstaat ist verpflichtet, dem rechtssuchenden Bürger bei der Übermittlung und Übersetzung seiner Anträge zu helfen. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in ihrer Stellungnahme den Kommissionsvorschlag ausdrücklich unterstützt, nicht zuletzt vor dem Hintergrund des effektiven Rechtsschutzes und dem gleichen Zugang zum Recht nach der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Europäischen Grundrechtscharta.
Weitere Informationen über den
Werdegang der Richtlinie können hier abgerufen werden:
Die
Stellungnahme der BRAK zur PKH- Richtlinie:
http://www.brak.de/seiten/pdf/stellungnEurapaAS.pdf
Zusammenarbeit
in Zivilsachen
Auf dieser Seite finden sie eine
aktualisierte Fassung der Maßnahmen auf EU- Ebene im Rahmen der Zusammenarbeit
der Justizbehörden in Zivilsachen:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/lif/reg/de_register_1920.html
Wirtschaftsrecht
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Sarbanes-Oxley
Act
In ihrer Pressemitteilung vom 23.01.2003 stellt die amerikanische Börsenaufsicht (SEC) klar, dass ausländische Rechtsanwälte, die nicht in den U.S.A. als attorney zugelassen sind und nicht Mandanten im U.S. amerikanischen Recht beraten, völlig aus dem Anwendungsbereich der Vorschriften der SEC herausgenommen sind. Dies ist von großer Bedeutung für alle Rechtsanwälte außerhalb den U.S.A., da zu befürchten war, dass der Anwendungsbereich der Börsenregeln extrem weit angesetzt würde. Dies ist nicht zuletzt ein Erfolg des massiven Widerstandes gegen die extensive Auslegung, dem sich auch die BRAK in ihrer Stellungnahme gegenüber der SEC angeschlossen hat. Ebenfalls ergibt sich aus der Pressemitteilung, dass die Frist zur Stellungnahme hinsichtlich der Pflicht zum noisy withdrawal um 60 Tage verlängert wurde und gleichzeitig ein Alternativvorschlag seitens der SEC vorgelegt wurde, nach dem nicht der Rechtsanwalt, sondern das Unternehmen der Börsenaufsicht gegenüber anzeigepflichtig sein soll.
Allgemein
zum Sarbanes- Oxley Act vgl. Nachrichten aus Brüssel 1/2003 vom 15.01.2003:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten1aus2003.htm#_Toc26763713
Die
Stellungnahme der BRAK können Sie hier lesen:
http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/sarbanesoxleyact.pdf
Die
Presseerklärung der SEC ist abrufbar unter:
http://www.sec.gov/news/press/2003-13.htm
Sonstiges
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Ihre
Stimme in Europa": Ein neues Internet-Portal
Die Europäische Kommission hat ein
neues Internet-Portal geschaffen, durch das die europäischen Bürgerinnen und
Bürger in allen 11 Amtssprachen der EU mehr Einfluss bei der Politikgestaltung
der EU geltend machen können. Das Portal ermöglicht Bürgern den Zugang zu den
öffentlichen Konsultationen der Kommission in allen Politikbereichen der EU und
die Beteiligung an allgemeinen Diskussionen über die EU. Sofort nach Abschluss
einer Konsultation werden die Ergebnisse über das Portal zugänglich gemacht, so
dass die Benutzer der Website auch die abgegebenen Meinungen anderer,
einschließlich die damit verbundenen Follow-up-Maßnahmen, einsehen
können. Die interaktive Politikgestaltung soll zu größerer Transparenz und mehr
Verantwortung im politischen Entscheidungsprozess der EU führen. Sie soll
andererseits die Kommission in die Lage versetzen, rascher und genauer auf die
Bedürfnisse von Bürgern, Verbrauchern und Unternehmen zu reagieren. Daneben
stehen Unternehmen und Verbrauchern bei der Bewältigung praktischer
Schwierigkeiten das Euro-Info-Centre, der Wegweiserdienst für Bürger und die
Europäische Verbraucherberatungsstelle zur Verfügung.
Ihre
Stimme in Europa" finden Sie unter:
http://europa.eu.int/yourvoice
Die
Mitteilung der Kommission zu Grundsätzen und Mindeststandards für Anhörungen
(englisch):
http://europa.eu.int/eur-lex/en/com/cnc/2002/com2002_0704en01.pdf
Weitere
Informationen sind abrufbar unter:
http://europa.eu.int/comm/internal_market/ipm.htm
Eine
direkte e-mail an die Kommission können Sie schreiben:
Identifizierung
von Asylbewerbern: EURODAC-System
Das
erste Europäische Fingerabdruck-Identifizierungssystem, EURODAC, ist seit dem
15. Januar in Betrieb genommen. Es dient der Speicherung der Fingerabdrücke von
Asylbewerbern und bestimmten Gruppen illegaler Zuwanderer ab 14 Jahren, die in
die EU-Mitgliedstaaten (Dänemark nimmt vorerst nicht teil), Norwegen und Island
einreisen und stellt das erste gemeinsame Automatische
Fingerabdruck-Identifizierungssystem (AFIS) der EU dar. Ergibt EURODAC, dass
die betreffenden Fingerabdrücke bereits registriert wurden, wird der
Asylbewerber in das Land zurückgeschickt, in dem die ursprüngliche
Registrierung stattfand. Das System enthält keinerlei persönliche Angaben zu
Namen und entspricht den Datenschutzvorschriften sowie der Europäischen
Menschenrechtskonvention und der UN-Konvention über die Rechte des Kindes.
EURODAC soll die Ausgangsbasis für weitere umfangreiche IT-Projekte wie die
zweite Generation des Schengener Informationssystems oder das zukünftige
Europäische Visa-Identifizierungssystem bilden.
Weitere allgemeine Informationen auch
zum Datenschutz (englisch):
http://europa.eu.int/comm/justice_home/news/information_dossiers/news_eurodac_index_en.htm
Weitere Informationen über die
Funktionsweise von EURODAC (englisch):
http://europa.eu.int/comm/justice_home/news/information_dossiers/news_eurodac_whatis_en.htm
Allgemeine Informationen zur
Asylpolitik (englisch):
http://europa.eu.int/comm/justice_home/news/information_dossiers/news_eurodac_asylum_en.htm
Europäischer
Konvent: Einigung Berlin und Paris
Bundeskanzler Gerhard Schröder und Staatspräsident
Jacques Chirac haben sich auf einen gemeinsamen Beitrag zum Europäischen
Konvent über die institutionelle Architektur der Union verständigt. Darin ist
vorgesehen, dass Europa von einer Doppelspitze regiert werden soll, bestehend
aus dem vom EP gewählten Präsidenten der Kommission und einem Präsidenten des
Europäischen Rates, der von den Staats- und Regierungschefs mit qualifizierter
Mehrheit für fünf bzw. zweieinhalb Jahre mit Möglichkeit zur Wiederwahl
bestimmt wird. Die EU soll ferner eine einheitliche Rechtspersönlichkeit unter
Abschaffung der derzeitige Pfeilerstruktur sowie ein stärkeres institutionelles
Dreieck mit einer grundlegenden Reform der Außenvertretung der EU erhalten.
Außerdem soll eine bessere Kompetenzabgrenzung zwischen der Union und den
Mitgliedstaaten gemäß den Prinzipien von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
erfolgen. Schließlich soll die Grundrechtscharta vollständig in die künftige
Verfassung integriert werden. Eine sich an den Konvent anschließende
Regierungskonferenz soll den Verfassungsvertrag möglichst bis zum Ende dieses
Jahres fertig stellen.
Informationen zum Europäischen Konvent
sind abrufbar unter:
http://european-convention.eu.int/bienvenue.asp?lang=DE
Der vom Präsidium des Europäischen
Konvents am 28.10.2002 vorgelegte Verfassungsentwurf:
http://european-convention.eu.int/docs/sessPlen/00369.d2.PDF
Die Pressemitteilung des Bundeskanzlers
zum deutsch-französischen Beitrag ist zu lesen unter:
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M.. |
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