Büro Brüssel

Ausgabe 7/2003                                                                                                                  09.04.2003

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

- Gemeinschaftsgeschmacksmuster - HABM

 

Strafrecht

- Rechtshilfeabkommen USA / Deutschland

- Rahmenbeschluss Umweltstrafrecht

 

Sonstiges

- Wettbewerb und Freie Berufe

- Frankreich - Rechtsanwälte

- Beitrittskandidatenländer

- Europäischer Bürgerbeauftragter

 

 


 

Zivilrecht

 

Gemeinschaftsgeschmacksmuster - HABM

Gemeinschaftsgeschmacksmuster können ab dem 01.04.2003 bei dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante eingetragen werden, um die Produkte vor Nachahmung zu schützen. Das neue Gemeinschaftssystem soll rechtliche Hindernisse für den freien Verkehr von unter Geschmacksmusterschutz stehenden Waren im Binnenmarkt beseitigen und diesbezüglich in allen 15 Mitgliedstaaten einen fairen Wettbewerb garantieren. Das Eintragungsverfahren ist einfach und kostengünstig. Nicht eingetragene Geschmacksmuster sind ebenfalls geschützt. Die Schutzdauer beträgt bis zu 25 Jahre; die Eintragung muss bis dahin alle fünf Jahre verlängert werden. Die Grundgebühr für eine erste Geschmacksmustereintragung beträgt € 230, für gleichzeitig eingetragene weitere Geschmacksmuster verringert sich die Gebühr. Die Unternehmen haben weiterhin die Möglichkeit, Geschmacksmuster nach nationalem Recht eintragen zu lassen, da der nationale Geschmacksmusterschutz, der durch die Geschmacksmusterrichtlinie (98/71/EG) harmonisiert wurde, parallel zum Gemeinschaftsgeschmacksmusterschutz fortbesteht.

 

Der vollständige Verordnungstext ist abrufbar unter:

http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/de/indprop/design/index.htm

 

Die Verordnung 98/71/EG ist einzusehen unter:

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/1998/l_289/l_28919981028de00280033.pdf

 

Häufig gestellte Fragen werden beantwortet unter:

http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=MEMO/03/77|0|RAPID&lg=DE&display=

 

Weitere praktische Informationen enthält die Website des Harmonisierungsamtes:

http://oami.eu.int/

 

Die Kommission gibt einen Überblick über alle Dokumente zu diesem Thema unter:

http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/indprop/design/index.htm

 

Strafrecht

 

Rechtshilfeabkommen USA / Deutschland

Die Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries und der amerikanische Justizminister John Ashcroft haben sich am 07.04.2003 in Washington auf einen Vertrag über die Rechtshilfe in Strafsachen geeinigt, um die Zusammenarbeit insbesondere im Kampf gegen den internationalen Terrorismus vertraglich festzuschreiben. Dank des bislang ersten bilateralen Abkommens im Rahmen der Rechtshilfe können die kooperierenden Staaten z.B. Dokumente beschlagnahmen, Zeugen vernehmen, Urkunden austauschen oder nach gesuchten Personen fahnden. Das Abkommen ermächtigt Deutschland, wenn einem Angeklagten in den Vereinigten Staaten die Todesstrafe droht, seine Kooperation wie bisher davon abhängig zu machen, dass übergebene Beweise und Informationen nicht gegen den Angeklagten zur Verhängung der Todesstrafe verwertet werden dürfen. Damit wurde den Bedenken der deutschen Regierung gegen die Todesstrafe Rechnung getragen. Das Abkommen soll nach Klärung letzter technischer Details unterzeichnet werden.

 

Pressemitteilung des BMJ:

http://www.bmj.de/ger/service/pressemitteilungen/10000689/

 

Rahmenbeschluss Umweltstrafrecht

Die Europäische Kommission hat am 31.03.2003 beschlossen, den Europäischen Gerichtshof um Nichtigkeitserklärung des vom Rat der Europäischen Union am 27.01.2003 erlassenen Rahmenbeschlusses über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht zu ersuchen. Der Rahmenbeschluss soll die Grundlage für eine einheitliche Reaktion der EU auf den besorgniserregenden Anstieg der Umweltkriminalität und ihre Auswirkungen darstellen (siehe dazu Nachrichten aus Brüssel 3/2003). Die Kommission unterstützt dieses Ziel vollinhaltlich. Sie bezweifelt jedoch die vom Rat für sein Vorgehen gewählte Rechtsgrundlage und ist überzeugt, dass der von ihr am 15.03.2001 vorgelegte Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt einen besseren strafrechtlichen Schutz der Umwelt als der Rahmenbeschluss ermögliche, zumal er von den Mitgliedstaaten unter der Kontrolle des EuGH umgesetzt würde.

 

Siehe zum Rahmenbeschluss des Rates Nachrichten aus Brüssel 3/2003:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten3aus2003.htm

 

Der Richtlinienvorschlag der Kommission über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt:

http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2001/de_501PC0139.pdf

 

Eine weitere Maßnahme der Kommission zur Ergänzung des strafrechtlichen Schutzes in der EU:

http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2003/com2003_0092de01.pdf

 

Der Rahmenbeschluss ist abrufbar unter:

http://www.europa.eu.int/eur-lex/de/dat/2003/l_029/l_02920030205de00550058.pdf

 

Weitere Informationen bietet die Kommission an unter (englisch):

http://europa.eu.int/comm/justice_home/news/intro/news_intro_en.htm

 

Sonstiges

 

Wettbewerb und Freie Berufe

Zwischenzeitlich hat die Europäische Kommission die Zusammenfassung des Forschungsberichts des Instituts für Höhere Studien in Wien über die wirtschaftlichen Auswirkungen einzelstaatlicher Regelungen für die Freien Berufe auch auf deutsch veröffentlicht. Den Forschungsbericht hat Wettbewerbskommissar Monti das erste Mal anlässlich der Europäischen Konferenz der BRAK in Berlin am 21.03.2003 vorgestellt. Der Forschungsbericht beruht auf Angaben, die die verschiedenen Berufsorganisationen in Europa aufgrund eines Fragebogens beantwortet haben. Der Forschungsbericht enthält sogenannte Gesamtregelungsindizes für die verschiedenen Freien Berufe. Je höher der Regulierungsgrad ermittelt wurde, um so höher fällt der entsprechende Wert innerhalb eines Spektrums von 0 bis 12 aus. Im Rahmen der juristischen „Dienstleistungen“ liegt Deutschland mit einem Wert von 6,5 im überdurchschnittlich hohen Regulierungsbereich, im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten jedoch im Mittelfeld. Außerdem hat die Europäische Kommission ihrerseits einen Fragebogen veröffentlicht, mit dem einerseits die Verbraucher, andererseits aber auch die Berufsorganisationen die Möglichkeit bekommen, zu den Ergebnissen der Studie Stellung zu nehmen. Abgabefrist ist der 31.05.2003.

 

Den Fragebogen der Europäischen Kommission finden Sie hier (englisch):

http://europa.eu.int/comm/competition/general_info/invitation/en.pdf


 

Die Zusammenfassung des Forschungsberichts über die wirtschaftlichen Auswirkungen einzelstaatlicher Regelungen für Freie Berufe kann hier abgerufen werden (deutsch):

http://europa.eu.int/comm/competition/publications/prof_services/executive_de.pdf

 

Den Gesamtbericht des Instituts für Höhere Studien finden Sie hier (englisch):

http://europa.eu.int/comm/competition/publications/prof_services/prof_services_ihs_part_1.pdf

 

Die einzelnen Fallstudien können hier abgerufen werden (englisch):

http://europa.eu.int/comm/competition/publications/prof_services/prof_services_ihs_part_2.pdf

 

Referenzen und Anhänge finden Sie hier:

http://europa.eu.int/comm/competition/publications/prof_services/prof_services_ihs_part_3.pdf

 

Europäische Konferenz der BRAK (Nachrichten aus Brüssel 5 und 6/2003):

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten5aus2003.htm#_Toc26763714

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten6aus2003.htm#_Toc26763714

 

Frankreich - Rechtsanwälte

Die Kommission hat am 07.04.2003 beschlossen, Frankreich gemäß Artikel 228 EG ein Aufforderungsschreiben zuzustellen, weil es entgegen dem Urteil des EuGH vom 26.09.2002 in der Rechtssache C-351/01 keine Maßnahmen zur Umsetzung der Richtlinie 98/5/EG über die Niederlassung von Rechtsanwälten in innerstaatliches Recht gemeldet hat. Die Richtlinie ermöglicht einem Rechtsanwalt, sich in einem anderen Mitgliedstaat niederzulassen und im dortigen Recht unter der Berufsbezeichnung seines Herkunftslandes zu praktizieren, sobald er nachgewiesen hat, dass er in einem anderen Mitgliedstaat bereits als Rechtsanwalt zugelassen war. Darüber hinaus erwirbt der Anwalt das Recht auf den Berufszugang und folglich auf die Führung der Berufsbezeichnung des Aufnahmemitgliedstaats, wenn er drei Jahre lang tatsächlich und regelmäßig im dortigen Recht, wozu auch das Gemeinschaftsrecht zählt, praktiziert hat oder erfolgreich eine Eignungsprüfung bzw. einen Anpassungslehrgang (nur in Dänemark) absolviert hat. Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie war am 14.03.2000 abgelaufen. Sollte Frankreich dem EuGH-Urteil nicht nachkommen, könnte der Gerichtshof die Zahlung eines Pauschalbetrags oder Zwangsgelds verhängen.

 

Link zur Presseerklärung der Kommission:

http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/501|0|RAPID&lg=DE;

 

Die Richtlinie 98/5/EG ist abrufbar unter:

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/1998/l_077/l_07719980314de00360043.pdf

 

Das EuGH-Urteil C-352/91 vom 26.09.2002 kann gelesen werden unter:

http://curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/form.pl?lang=de&Submit=Suchen&docrequire=judgements&numaff=C-351%2F01&datefs=&datefe=&nomusuel=&domaine=&mots=&resmax=100

 

Aktuelle Informationen über die Vertragsverletzungsverfahren, die derzeit gegen die einzelnen Mitgliedstaaten anhängig sind, finden Sie unter (englisch):

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/droit_com/index_en.htm

 

Beitrittskandidatenländer

Am 12.04.2003 wird Ungarn über den Beitritt zur EU abstimmen. Vorausgegangen waren die Verhandlungen zwischen der EU und den Beitrittskandidatenländern am 13.12.2002 in Kopenhagen. Malta und Slowenien haben bereits im Rahmen eines Referendums positiv über den Beitritt zur EU abgestimmt. Nach Ratifizierung des Beitrittsvertrages ist die Erweiterung der Europäischen Union für den 01.05.2004 vorgesehen.

 

Übersicht über den Abstimmungszeitplan der Beitrittskandidatenländer:

http://europa.eu.int/comm/enlargement/negotiations/accession_process.htm

 

Aktueller Report über die Lage der Beitrittskandidatenländer:

http://europa.eu.int/comm/enlargement/report2002/#report2002

 

Ungarns Profil und Daten:

http://europa.eu.int/comm/enlargement/hungary/index.htm

 

Allgemeine Informationen über die EU- Erweiterung:

http://europa.eu.int/comm/enlargement/enlargement_de.htm

 

Europäischer Bürgerbeauftragter

Herr Nikiforos Diamandouros ist der neue Bürgerbeauftragte der Europäischen Union. Am 02.04.2004 wurde er vor dem Europäischen Gerichtshof feierlich verpflichtet. Sein Vorgänger war Jakob Söderman, der seinerseits seit 1995 im Amt war. Das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten wurde durch den Vertrag von Maastricht geschaffen. Aufgabe des Bürgerbeauftragten ist es, sich mit Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft zu befassen.

 

Pressemitteilung des EuGH:

http://curia.eu.int/de/actu/communiques/index.htm

 

Allgemeine Informationen zum Europäischen Bürgerbeauftragten:

http://www.euro-ombudsman.eu.int./home/de/default.htm

 

Lebenslauf des neuen Bürgerbeauftragten:

http://www.euro-ombudsman.eu.int./cv/de/default.htm

 

Was kann der Bürgerbeauftragte für Sie tun?:

http://www.euro-ombudsman.eu.int./guide/pdf/de/guide_de.pdf

 

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M..

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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