Büro Brüssel
Ausgabe 7/2003 09.04.2003
Themen in dieser Ausgabe: -
Gemeinschaftsgeschmacksmuster - HABM - Rechtshilfeabkommen
USA / Deutschland - Rahmenbeschluss Umweltstrafrecht |
- Wettbewerb und Freie Berufe -
Frankreich - Rechtsanwälte -
Beitrittskandidatenländer -
Europäischer Bürgerbeauftragter |
Zivilrecht
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Gemeinschaftsgeschmacksmuster können ab dem 01.04.2003 bei dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) in Alicante eingetragen werden, um die Produkte vor Nachahmung zu schützen. Das neue Gemeinschaftssystem soll rechtliche Hindernisse für den freien Verkehr von unter Geschmacksmusterschutz stehenden Waren im Binnenmarkt beseitigen und diesbezüglich in allen 15 Mitgliedstaaten einen fairen Wettbewerb garantieren. Das Eintragungsverfahren ist einfach und kostengünstig. Nicht eingetragene Geschmacksmuster sind ebenfalls geschützt. Die Schutzdauer beträgt bis zu 25 Jahre; die Eintragung muss bis dahin alle fünf Jahre verlängert werden. Die Grundgebühr für eine erste Geschmacksmustereintragung beträgt 230, für gleichzeitig eingetragene weitere Geschmacksmuster verringert sich die Gebühr. Die Unternehmen haben weiterhin die Möglichkeit, Geschmacksmuster nach nationalem Recht eintragen zu lassen, da der nationale Geschmacksmusterschutz, der durch die Geschmacksmusterrichtlinie (98/71/EG) harmonisiert wurde, parallel zum Gemeinschaftsgeschmacksmusterschutz fortbesteht.
Der
vollständige Verordnungstext ist abrufbar unter:
http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/de/indprop/design/index.htm
Die
Verordnung 98/71/EG ist einzusehen unter:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/1998/l_289/l_28919981028de00280033.pdf
Häufig
gestellte Fragen werden beantwortet unter:
Weitere
praktische Informationen enthält die Website des Harmonisierungsamtes:
Die
Kommission gibt einen Überblick über alle Dokumente zu diesem Thema unter:
http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/indprop/design/index.htm
Strafrecht
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Die
Bundesministerin der Justiz Brigitte Zypries und der amerikanische
Justizminister John Ashcroft haben sich am 07.04.2003 in Washington auf einen
Vertrag über die Rechtshilfe in Strafsachen geeinigt, um die Zusammenarbeit
insbesondere im Kampf gegen den internationalen Terrorismus vertraglich
festzuschreiben. Dank des bislang ersten bilateralen Abkommens im Rahmen der
Rechtshilfe können die kooperierenden Staaten z.B. Dokumente beschlagnahmen,
Zeugen vernehmen, Urkunden austauschen oder nach gesuchten Personen fahnden.
Das Abkommen ermächtigt Deutschland, wenn einem Angeklagten in den Vereinigten
Staaten die Todesstrafe droht, seine Kooperation wie bisher davon abhängig zu
machen, dass übergebene Beweise und Informationen nicht gegen den Angeklagten
zur Verhängung der Todesstrafe verwertet werden dürfen. Damit wurde den
Bedenken der deutschen Regierung gegen die Todesstrafe Rechnung getragen. Das
Abkommen soll nach Klärung letzter technischer Details unterzeichnet werden.
Pressemitteilung
des BMJ:
http://www.bmj.de/ger/service/pressemitteilungen/10000689/
Rahmenbeschluss Umweltstrafrecht
Die Europäische
Kommission hat am 31.03.2003 beschlossen, den Europäischen Gerichtshof um
Nichtigkeitserklärung des vom Rat der Europäischen Union am 27.01.2003
erlassenen Rahmenbeschlusses über den Schutz der Umwelt durch das Strafrecht zu
ersuchen. Der Rahmenbeschluss soll die Grundlage für eine einheitliche Reaktion
der EU auf den besorgniserregenden Anstieg der Umweltkriminalität und ihre
Auswirkungen darstellen (siehe dazu Nachrichten aus Brüssel 3/2003). Die
Kommission unterstützt dieses Ziel vollinhaltlich. Sie bezweifelt jedoch die
vom Rat für sein Vorgehen gewählte Rechtsgrundlage und ist überzeugt, dass der
von ihr am 15.03.2001 vorgelegte Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen
Parlaments und des Rates über den strafrechtlichen Schutz der Umwelt einen
besseren strafrechtlichen Schutz der Umwelt als der Rahmenbeschluss ermögliche,
zumal er von den Mitgliedstaaten unter der Kontrolle des EuGH umgesetzt würde.
Siehe
zum Rahmenbeschluss des Rates Nachrichten aus Brüssel 3/2003:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten3aus2003.htm
Der
Richtlinienvorschlag der Kommission über den strafrechtlichen Schutz der
Umwelt:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2001/de_501PC0139.pdf
Eine
weitere Maßnahme der Kommission zur Ergänzung des strafrechtlichen Schutzes in
der EU:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2003/com2003_0092de01.pdf
Der
Rahmenbeschluss ist abrufbar unter:
http://www.europa.eu.int/eur-lex/de/dat/2003/l_029/l_02920030205de00550058.pdf
Weitere
Informationen bietet die Kommission an unter (englisch):
http://europa.eu.int/comm/justice_home/news/intro/news_intro_en.htm
Sonstiges
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Wettbewerb
und Freie Berufe
Zwischenzeitlich
hat die Europäische Kommission die Zusammenfassung des Forschungsberichts des
Instituts für Höhere Studien in Wien über die wirtschaftlichen Auswirkungen
einzelstaatlicher Regelungen für die Freien Berufe auch auf deutsch
veröffentlicht. Den Forschungsbericht hat Wettbewerbskommissar Monti das erste
Mal anlässlich der Europäischen Konferenz der BRAK in Berlin am 21.03.2003
vorgestellt. Der Forschungsbericht beruht auf Angaben, die die verschiedenen
Berufsorganisationen in Europa aufgrund eines Fragebogens beantwortet haben.
Der Forschungsbericht enthält sogenannte Gesamtregelungsindizes für die
verschiedenen Freien Berufe. Je höher der Regulierungsgrad ermittelt wurde, um
so höher fällt der entsprechende Wert innerhalb eines Spektrums von 0 bis 12
aus. Im Rahmen der juristischen Dienstleistungen liegt Deutschland mit einem
Wert von 6,5 im überdurchschnittlich hohen Regulierungsbereich, im Vergleich zu
anderen Mitgliedstaaten jedoch im Mittelfeld. Außerdem hat die Europäische
Kommission ihrerseits einen Fragebogen veröffentlicht, mit dem einerseits die
Verbraucher, andererseits aber auch die Berufsorganisationen die Möglichkeit
bekommen, zu den Ergebnissen der Studie Stellung zu nehmen. Abgabefrist ist der
31.05.2003.
Den
Fragebogen der Europäischen Kommission finden Sie hier (englisch):
http://europa.eu.int/comm/competition/general_info/invitation/en.pdf
Die
Zusammenfassung des Forschungsberichts über die wirtschaftlichen Auswirkungen
einzelstaatlicher Regelungen für Freie Berufe kann hier abgerufen werden
(deutsch):
http://europa.eu.int/comm/competition/publications/prof_services/executive_de.pdf
Den
Gesamtbericht des Instituts für Höhere Studien finden Sie hier (englisch):
http://europa.eu.int/comm/competition/publications/prof_services/prof_services_ihs_part_1.pdf
Die
einzelnen Fallstudien können hier abgerufen werden (englisch):
http://europa.eu.int/comm/competition/publications/prof_services/prof_services_ihs_part_2.pdf
Referenzen
und Anhänge finden Sie hier:
http://europa.eu.int/comm/competition/publications/prof_services/prof_services_ihs_part_3.pdf
Europäische
Konferenz der BRAK (Nachrichten aus Brüssel 5 und 6/2003):
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten5aus2003.htm#_Toc26763714
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten6aus2003.htm#_Toc26763714
Frankreich
- Rechtsanwälte
Die
Kommission hat am 07.04.2003 beschlossen, Frankreich gemäß Artikel 228 EG ein
Aufforderungsschreiben zuzustellen, weil es entgegen dem Urteil des EuGH vom
26.09.2002 in der Rechtssache C-351/01 keine Maßnahmen zur Umsetzung der
Richtlinie 98/5/EG über die Niederlassung von Rechtsanwälten in
innerstaatliches Recht gemeldet hat. Die Richtlinie ermöglicht einem
Rechtsanwalt, sich in einem anderen Mitgliedstaat niederzulassen und im
dortigen Recht unter der Berufsbezeichnung seines Herkunftslandes zu
praktizieren, sobald er nachgewiesen hat, dass er in einem anderen
Mitgliedstaat bereits als Rechtsanwalt zugelassen war. Darüber hinaus erwirbt
der Anwalt das Recht auf den Berufszugang und folglich auf die Führung der
Berufsbezeichnung des Aufnahmemitgliedstaats, wenn er drei Jahre lang
tatsächlich und regelmäßig im dortigen Recht, wozu auch das Gemeinschaftsrecht
zählt, praktiziert hat oder erfolgreich eine Eignungsprüfung bzw. einen
Anpassungslehrgang (nur in Dänemark) absolviert hat. Die Frist für die
Umsetzung der Richtlinie war am 14.03.2000 abgelaufen. Sollte Frankreich dem
EuGH-Urteil nicht nachkommen, könnte der Gerichtshof die Zahlung eines
Pauschalbetrags oder Zwangsgelds verhängen.
Link
zur Presseerklärung der Kommission:
http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/501|0|RAPID&lg=DE;
Die
Richtlinie 98/5/EG ist abrufbar unter:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/1998/l_077/l_07719980314de00360043.pdf
Das
EuGH-Urteil C-352/91 vom 26.09.2002 kann gelesen werden unter:
Aktuelle Informationen über die
Vertragsverletzungsverfahren, die derzeit gegen die einzelnen Mitgliedstaaten
anhängig sind, finden Sie unter (englisch):
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/droit_com/index_en.htm
Beitrittskandidatenländer
Am
12.04.2003 wird Ungarn über den Beitritt zur EU abstimmen. Vorausgegangen waren
die Verhandlungen zwischen der EU und den Beitrittskandidatenländern am
13.12.2002 in Kopenhagen. Malta und Slowenien haben bereits im Rahmen eines
Referendums positiv über den Beitritt zur EU abgestimmt. Nach Ratifizierung des
Beitrittsvertrages ist die Erweiterung der Europäischen Union für den
01.05.2004 vorgesehen.
Übersicht
über den Abstimmungszeitplan der Beitrittskandidatenländer:
http://europa.eu.int/comm/enlargement/negotiations/accession_process.htm
Aktueller
Report über die Lage der Beitrittskandidatenländer:
http://europa.eu.int/comm/enlargement/report2002/#report2002
Ungarns
Profil und Daten:
http://europa.eu.int/comm/enlargement/hungary/index.htm
Allgemeine
Informationen über die EU- Erweiterung:
http://europa.eu.int/comm/enlargement/enlargement_de.htm
Europäischer
Bürgerbeauftragter
Herr Nikiforos Diamandouros ist der neue Bürgerbeauftragte der
Europäischen Union. Am 02.04.2004 wurde er vor dem Europäischen Gerichtshof
feierlich verpflichtet. Sein Vorgänger war Jakob Söderman, der seinerseits seit
1995 im Amt war. Das Amt des Europäischen Bürgerbeauftragten wurde durch den
Vertrag von Maastricht geschaffen. Aufgabe des Bürgerbeauftragten ist es, sich
mit Beschwerden über Missstände in der Verwaltungstätigkeit der Organe und
Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft zu befassen.
Pressemitteilung
des EuGH:
http://curia.eu.int/de/actu/communiques/index.htm
Allgemeine
Informationen zum Europäischen Bürgerbeauftragten:
http://www.euro-ombudsman.eu.int./home/de/default.htm
Lebenslauf
des neuen Bürgerbeauftragten:
http://www.euro-ombudsman.eu.int./cv/de/default.htm
Was
kann der Bürgerbeauftragte für Sie tun?:
http://www.euro-ombudsman.eu.int./guide/pdf/de/guide_de.pdf
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M.. |
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