Büro Brüssel
Ausgabe
9/2003 07.05.2003
Themen in dieser Ausgabe: -
Nachtrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung - Anhörung zum europäischen
Mahnverfahren -
Initiative: ne-bis-in-idem-Prinzip |
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Registrierung von Wirtschaftsprüfern in USA -
EU-Vorschlag in der WTO über Dienstleistungen -
Bericht über Grundrechte in der EU - Schlechtere Umsetzung von EU-Recht |
Zivilrecht
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Der Berichtsentwurf des Abgeordneten Willi Rothley zur 5. Kfz-Haftpflichtversicherungsrichtlinie ist in der letzten Ausgabe der Nachrichten aus Brüssel unklar dargelegt worden. Der Berichterstatter spricht sich in seinem Berichtsentwurf nicht für eine verschuldensunabhängige Haftung des Fahrers aus, sondern will den Schutzbereich des Direktanspruchs der Unfallopfer gegen die Haftpflichtversicherung auf alle schwachen Verkehrsteilnehmer ausweiten, die keine Fahrer sind. Er stellt klar, dass diese Regelung versicherungsrechtlicher Natur ist und weder die Fragen der zivilrechtlichen Haftung noch die Höhe des Schadensersatzes berührt. Diese Vorschläge Rothleys werden von der BRAK uneingeschränkt unterstützt. Außerdem will Rothley die von der Kommission vorgeschlagene Mindestdeckungssumme in Höhe von 1 Million je Unfallopfer für Personenschäden und 1/2 Million für Sachschäden je Schadensfall auf jeweils 10 Millionen für Personen- und Sachschäden je Unfall festlegen. Schließlich weist er darauf hin, dass die Ausdehnung der Direktklage gegen den Versicherer auf alle Unfälle im vorliegenden Richtlinienvorschlag die Begründung eines Gerichtsstands im Wohnsitzland des Unfallopfers zur Folge hat.
Der Kommissionsvorschlag
zur 5. Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherungsrichtlinie ist abrufbar unter:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/lip/latest/doc/2002/com2002_0244de01.doc
Der Berichtsvorschlag von
Rothley ist zu finden unter:
http://www.europarl.eu.int/meetdocs/committees/juri/20030422/492969DE.pdf
Die 4. KH-Richtlinie finden Sie unter:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2000/l_181/l_18120000720de00650074.pdf
Am 26. Juni 2003 wird die Europäische Kommission eine öffentliche Anhörung zum europäischen Mahnverfahren abhalten. Im Dezember 2002 hatte sie ein Grünbuch über ein europäisches Mahnverfahren und über Maßnahme zur einfacheren und schnelleren Beilegung von Streitigkeiten mit geringem Streitwert vorgelegt.
Das
bis zum 20.06.2003 zurückzusendende Anmeldeformular ist abrufbar unter:
http://europa.eu.int/comm/justice_home/ejn/news/regis_form_260603_de.doc
Grünbuch
über ein europäisches Mahnverfahren:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/dpi/gpr/doc/2002/com2002_0746de01.doc
Über
das Europäische Mahnverfahren wurde bereits in den Nachrichten aus Brüssel
berichtet:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten1aus2003.htm#_Toc26763711
Strafrecht
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Griechenland hat Ende April 2003 eine
Initiative für einen Rahmenbeschluss über die Anwendung des
ne-bis-in-idem-Prinzips eingebracht. Damit sollen gemeinsame Regeln
geschaffen werden, durch die sowohl die einheitliche Auslegung als auch die
Anwendung des Verbots der Doppelbestrafung in den Mitgliedstaaten
sichergestellt werden. Insbesondere ist die Erstreckung des Prinzips auf
sämtliche rechtskräftige Entscheidungen und nicht nur auf Urteile geplant. Der
Vorschlag wird voraussichtlich in der Kommission wegen der gegenüber dem
Schengener Durchführungsübereinkommen präziseren Fassung und Regelung der
internationalen Zuständigkeiten begrüßt werden. Hingegen war die Reaktion des
Ausschusses für die Freiheiten und Rechte der Bürger, Justiz und innere Angelegenheiten
des Europäischen Parlaments während der ersten Aussprache am 23.04.2003 im
Hinblick auf die bereits vorhandene Verankerung des Prinzips im Protokoll zur
Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten, in der
Grundrechtscharta und dem Schengener Abkommen eher verhalten.
Initiative der Hellenischen Republik:
http://www.europarl.eu.int/meetdocs/committees/libe/20030423/03-165_de.pdf
Informationen
zum Schengener Übereinkommen und Schengener Durchführungsübereinkommen des
Auswärtigen Amts finden Sie unter:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/einreisebestimmungen/schengen_html
Informationen des Auswärtigen Amts zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte
und Grundfreiheiten und Zusatzprotokollen sind abrufbar unter:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/menschenrechte/europarat/konventionen/mrk_html
Europäische
Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK) (englisch):
http://conventions.coe.int/treaty/EN/WhatYouWant.asp?NT=005&CM=1&DF=31/07/01
Wirtschaftsrecht
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Registrierung
von Wirtschaftsprüfern in USA
Um dem kürzlich ergangenen Sarbanes-Oxley-Act nachzukommen,
hat die US-Aufsichtsbehörde Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB)
beschlossen, in der EU ansässige Wirtschaftsprüfungsfirmen mit börsennotierten
US-Kunden einer Registrierungspflicht zu unterwerfen: In USA ansässige
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen sich bis Oktober 2003, ausländische
bis Mai 2004 registrieren lassen. Damit müssen personenbezogene Daten aller
ihrer Mitarbeiter übermittelt und Zugang zu arbeits- und kundenbezogenen
Unterlagen gewährt werden. Der Beschluss bedarf noch der Billigung der
US-Börsenaufsicht (SEC). Kommissionsmitglied Bolkestein nahm die Entscheidung
des PCAOB bedauernd auf: Durch sie würde der Druck zur Schaffung einer analogen
Registrierungspflicht in der EU erhöht, den die Kommission wegen der
entstehenden Kosten für Wirtschaftsprüfer und Anleger sowie der durch
Übermittlung persönlicher Daten bestehenden rechtlichen Schwierigkeiten
ablehnt. Er sprach sich für eine einjährige Aussetzung dieser Verpflichtung für
EU-Wirtschaftsprüfer aus, um das Vertrauen in die Wertpapiermärkte
wiederherstellen zu können, ohne Unternehmen und Wirtschaftsprüfer aus der EU
unverhältnismäßig stark zu belasten. Zwar seien wirksame Aufsichtssysteme
nötig, doch bestünden bereits jetzt gleichwertige, ständig verbesserte Systeme.
Ziel müsse eine strengere Aufsicht im Herkunftsland sein, die den Anlegerschutz
wirksamer gewährleisten könne. Die Kommission hat ihre Auffassung bereits in
einer schriftlichen Stellungnahme zum Entwurf der neuen Regeln und beim Runden
Tisch der PCAOB in Washington geäußert. Bald will sie eine Mitteilung über die
Prioritäten im EU-Wirtschaftsprüfungsrecht vorlegen, in der sie ihre
Initiativen intensivieren will.
Pressemitteilung
der EU: http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/571|0|RAPID&lg=DE&display=
Homepage
der PCAOB:
Homepage
der US-Börsenaufsicht (SEC):
Über
den Sarbanes-Oxley-Act wurde bereits in früheren Ausgaben der Nachrichten aus
Brüssel berichtet:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten3aus2003.htm#_Toc26763713
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten1aus2003.htm
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten2aus2003.htm
Sonstiges
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EU-Vorschlag
in der WTO über Dienstleistungen
Am 29.04.2003 hat die EU - erstmals nach öffentlichen Konsultationen im Rahmen der neuen Verhandlungsrunde der World Trade Organisation (WTO) einen Vorschlag zur Öffnung des Dienstleistungsverkehrs für Unternehmen und Personen aus Drittstaaten vorgelegt. Hiermit soll mehr Wachstum und Beschäftigung auf dem 2/3 des Bruttosozialprodukts (rund 6.000 Mrd. Euro) umfassenden Dienstleistungssektor erreicht und zum Gesamtfortschritt der Doha-Entwicklungsagenda beigetragen werden. Durch den Vorschlag profitieren insbesondere Staatsangehörige aus Entwicklungsländern wegen der Möglichkeit zur vorübergehenden Erbringung von Dienstleistungen in den EU-Staaten. Das EU-Angebot umfasst auch den Bereich der Personen betreffenden Erbringungsweise von Dienstleistungen. Dies stellt eines der Hauptinteressen der Entwicklungsländer dar. Bereits in der Uruguay-Runde ist die EU Verpflichtungen eingegangen, wonach bestimmte ausländische Staatsangehörige zur Dienstleistungserbringung vorübergehend in das Gebiet der EU einreisen können. Der europäische Vorschlag im Sektor freiberuflicher Dienstleistungen sieht die Verbesserung des Marktzugangs für Staatsangehörige aus Drittländern durch die Ausweitung der Bandbreite der abgedeckten Sektoren sowie der Aufenthaltsdauer vor. Ausländische Rechtsanwälte und Kanzleien sollen sich demzufolge in jedem Mitgliedstaat niederlassen und dort im Bereich desjenigen Landesrechts rechtsbezogene Dienstleistungen erbringen können, in dem sie qualifiziert sind. Nach deutschem Recht ist dieses bereits jetzt schon möglich.
Pressemitteilungen
der EU:
Homepage
der World Trade Organisation (WTO) (englisch):
Seite
der WTO zur Doha-Entwicklungsagenda (englisch):
http://www.wto.org/english/tratop_e/dda_e/dda_e.htm
Bericht
über Grundrechte in der EU
Nach dem 11. September 2001 hat die Europäische Kommission
auf Wunsch des Europäischen Parlaments im Oktober 2002 ein Netz unabhängiger
Sachverständiger eingerichtet. Seine Aufgabe ist die von der Zuständigkeit der
Union unabhängige Erstellung einer jährlichen Analyse zur Lage der Grundrechte
auf Basis der Grundrechtecharta in der EU. Die Sachverständigen prüfen
Rechtsvorschriften, Rechtsprechung sowie Praktiken der innerstaatlichen
Behörden im nationalen, gemeinschaftlichen und internationalen Kontext. Auf der
Grundlage der Analyse sprechen sie Empfehlungen für das künftige Vorgehen der
Gemeinschaftsorgane aus. Nunmehr hat das Netz unabhängiger Sachverständiger
seinen ersten Bericht abgeschlossen und an das Kommissionsmitglied António
Vitorino übergeben. Gegenstand sind insbesondere die nach dem 11. September von
den Mitgliedstaaten getroffenen Anti-Terrormaßnahmen. Der Bericht mahnt
Besonnenheit an, um die Gefahr der Aushöhlung der Grundrechte zu vermeiden.
Pressemitteilung
der EU: http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/618|0|RAPID&lg=DE;
Der
Bericht wird in Kürze - nur in englischer und französischer Fassung auf der
folgenden Seite veröffentlicht werden.
http://europa.eu.int/comm/justice_home/index_en.htm
Schlechtere
Umsetzung von EU-Recht
Der Binnenmarktanzeiger berichtet in seiner Ausgabe vom 05.05.2003, dass sich das mittlere Umsetzungsdefizit der Mitgliedstaaten bei Binnenmarktrichtlinien, das sich in den letzten Jahren kontinuierlich reduziert hatte, im letzten Jahr erstmals wieder von 1,8% auf 2,4% erhöht hat. Das Umsetzungsdefizit beziffert den Prozentsatz der Richtlinien, die nach Ablauf der Umsetzungsfrist noch nicht in nationales Recht umgesetzt worden sind. Als Zielvorgabe hatte der Europäische Rat 1,5% vorgegeben. Dies wurde nur von Dänemark, Schweden, Finnland, Spanien und dem Vereinigten Königreich erreicht oder unterschritten, Schlusslicht ist Italien. Deutschland weist ein Defizit von 3,0% auf und hat noch vier Richtlinien umzusetzen, deren Umsetzungsfrist bereits vor dem 01.03.2001 abgelaufen ist. Gleichzeitig hat sich auch die Zahl der anhängigen Vertragsverletzungsverfahren gegenüber dem letzten Jahr um 6% auf nunmehr 1598 Verfahren erhöht. Gegen Deutschland sind 136 Verfahren anhängig, 30% aller Fälle betreffen Italien sowie Frankreich.
Der vollständige
Binnenmarktanzeiger ist hier zu finden:
http://europa.eu.int/comm/internal_market/de/update/score/index.htm
Pressemitteilung
der EU:
http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/621|0|RAPID&lg=DE;
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M.. |
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