Büro Brüssel
Ausgabe
13/2003 02.07.2003
Themen in dieser Ausgabe: - Eurojust - 5 Jahre Römisches Statut |
- Verbot unlauterer
Geschäftspraktiken -
Stellungnahme der Regierung zum VW-Gesetz -
Gebühren bei EU-Überweisungen -
Schlussfolgerungen von Thessaloniki - Italien übernimmt
EU-Ratspräsidentschaft |
Strafrecht
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Das Bundeskabinett hat am
25.06.2003 die Umsetzung des Ratsbeschlusses der Europäischen Union zur
Errichtung von Eurojust verabschiedet. Eine Anpassung der innerstaatlichen
Rechtslage ist erforderlich. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung beinhaltet
Regelungen zur Benennung deutscher Eurojust-Vertreter sowie zur
Informationsübermittlung an diese. Weiterhin sind die Errichtung von nationalen
Anlaufstellen und einer gemeinsamen Kontrollinstanz sowie die Umsetzung von
datenschutzrechtlichen Vorgaben des Eurojust-Beschlusses und haftungsrechtliche
Fragen Inhalt des Entwurfs. Durch Eurojust werden Strafverfolgungsmaßnahmen in
Europa besser koordiniert und strafrechtliche Ermittlungen sowie die Erledigung
von Rechtshilfegesuchen erleichtert. Indes hat Eurojust keine eigenen
Anklagebefugnisse.
Den
Gesetzesentwurf der Bundesregierung finden Sie unter folgender Adresse:
http://www.bmj.bund.de/images/11619.pdf
Beschluss
des Rates der Europäischen Union:
Korrigendum
des Ratsbeschlusses:
Pressemitteilung
des Bundesjustizministeriums:
http://www.bmj.bund.de/ger/service/gesetzgebungsvorhaben/10000747/index_fs.html?sid=7fa11ae4870b486cf7a761796b79597e
Die
BRAK hat bereits in der Ausgabe 08/2003 der Nachrichten aus Brüssel über
Eurojust berichtet:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten8aus2003.htm#_Toc26763712
Die
(englische) Internetseite von Eurojust finden Sie unter:
Auf einer Fachtagung
anlässlich des 5-jährigen Jubiläums der Römischen Verträge, die die Rechtsgrundlage
des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC) darstellen, betonte die
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries in ihrem Eröffnungsvortrag die
herausragende Rolle des ICC. Der ICC ist für Verfahren wegen Völkermord,
Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen zuständig. Seine
Zuständigkeit ist eröffnet, wenn der vorrangig zur Verfolgung berufene Staat
hierzu entweder nicht willens oder in der Lage ist.
Pressemitteilung
des Bundesjustizministeriums:
http://www.bmj.bund.de/ger/themen/menschenrechte/10000744/?sid=05218737fdf35c705d0d3673d591c661
Eröffnungsvortrag
von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries
Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs: http://www.un.org/Depts/german/internatrecht/roemstat1.html
http://www.un.org/Depts/german/internatrecht/roemstat2.html
Informationen
des Auswärtigen Amts zum Internationalen Strafgerichtshof:
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/aussenpolitik/vn/istgh/index_html
Informationen
der Vereinten Nationen zum Internationalen Strafgerichtshof (englisch): http://www.un.org/law/icc/index.html
Die
BRAK hat bereits in der Ausgabe 05/2003 der Nachrichten aus Brüssel über den
ICC berichtet:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten5aus2003.htm#_Toc26763712
Wirtschaftsrecht
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Verbot
unlauterer Geschäftspraktiken
Am 18.06.2003 hat die
Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über das Verbot
unlauterer Praktiken im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern
veröffentlicht. Der Vorschlag bestimmt, wann eine Geschäftspraxis unlauter ist.
Die Unlauterkeit besteht aus den zwei Hauptkategorien irreführende und
aggressive Geschäftstaktiken. Irreführende Praktiken sind dabei zum Beispiel
falsche Behauptungen oder Lockangebote. Unter aggressiven Geschäftstaktiken
versteht der Richtlinienvorschlag u.a. das hartnäckige und unerwünschte
Ansprechen von Kunden über Telefon, Telefax, e-mail oder sonstige für den
Fernabsatz geeignete Medien oder aber eine Zahlungsaufforderung für Produkte,
die ein Händler geliefert, der Verbraucher aber nicht bestellt hat. Der
Kommissionsvorschlag ist das Ergebnis mehrjähriger Konsultationen, mit
Beiträgen von Verbrauchergruppen, Unternehmen und Regierungsstellen.
Richtlinienvorschlag
der Kommission (COM (2003) 356(01)):
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/lip/latest/doc/2003/com2003_0356de01.doc
Pressemitteilung der EU:
Die Bundesregierung hat am
20.06.2003 fristgerecht auf das Mahnschreiben der Europäischen Kommission
reagiert, mit dem die Unvereinbarkeit einzelner Regelungen des VW-Gesetzes mit
der Kapitalverkehrs- und Niederlassungsfreiheit gerügt wurde. Die Kommission
kritisierte insbesondere das Höchststimmrecht, nach dem kein Aktionär mehr als
20 % der Stimmen ausüben kann, die Sperrminorität von 20% und die
Entsenderechte zur Vertretung im Aufsichtsrat. Die Bundesregierung hält das
Gesetz für europarechtskonform. Gerade mit Blick auf die Historie des
VW-Gesetzes ergebe sich, dass keine Begünstigung der öffentlichen Hand als
Anteilseigner vorliege, so dass keine Vergleichbarkeit zu den Fällen der
Golden Shares bestünde. Aufgrund der ungeklärten Eigentumsverhältnisse nach
dem Zweiten Weltkrieg stelle das Gesetz einen noch heute gültigen, sorgfältig
austarierten Interessenausgleich zwischen sämtlichen Beteiligten dar. Die
aktive Teilnahme an Verwaltung und Kontrolle des Unternehmens sei für alle
Aktionäre auch zukünftig gewährleistet.
Pressemitteilung des
Bundesjustizministeriums:
Die
BRAK hat bereits in den Ausgaben 07/2003 und 10/2003 über das VW-Gesetz und
Golden Shares berichtet:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten10aus2003.htm#_Toc26763713
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten6aus2003.htm#_Toc26763713
Die EU-Verordnung über
grenzüberschreitende Zahlungen führt seit dem 01.07.2003 dazu, dass
Banküberweisungen in Euro bis zu einem Betrag von 12.500 innerhalb der EU wie
entsprechende Zahlungsvorgänge innerhalb der Mitgliedstaaten behandelt werden.
Einzige Voraussetzung ist, dass der Bankkunde die internationale Kontonummer
IBAN (International Bank Account Number) und Bankleitzahl BIC (Bank Identifier
Code) des Empfängers angibt. Beide Nummern müssen ab dem 01.07.2003 auf allen
Bankauszügen aufgeführt sein. Bereits seit Juli 2002 können EU-Bürger zu den in
ihrem Mitgliedstaat gültigen Bedingungen Bargeld per Karte abheben und
bargeldlos zahlen. Nach Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein hätten die
bislang sehr hohen Gebühren bei Auslandsüberweisungen die Freizügigkeit in
Europa stark behindert.
Verordnung Nr. 2560/2001 über
grenzüberschreitende Zahlungen in Euro:
http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/en/finances/payment/area/ec01-2560_de.pdf
Website der Kommission (Binnenmarkt)
über einen einheitlichen Raum für den Zahlungsverkehr:
http://www.europa.eu.int/comm/internal_market/de/finances/payment/area/index.htm
Pressemitteilung der EU:
Sonstiges
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Der Europäische Rat ist am 19./20.06.2003
in Thessaloniki zusammengetreten. Er beschäftigte sich mit folgenden Themen:
Konvent/Regierungskonferenz, Einwanderungs-, Grenz- und Asylfragen, die
erweiterte EU und die neuen Nachbarstaaten, Teilung Zyperns, weiteres
innenpolitisches Vorgehen der EU und auswärtige Beziehungen inklusive der
Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Europäischen
Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP). Schwerpunkt war der
Verfassungsentwurf des Konvents der Europäischen Union. Die Arbeiten an dem
Entwurf sollen bis zum 15.07.2003 zu Ende gebracht werden. In ersten Reaktionen
wurde der Text als gute Ausgangsbasis für den Beginn der Regierungskonferenz
gewürdigt, vor allem hinsichtlich der Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens
des Parlaments, zum Übergang zu Abstimmungen mit qualifizierter Mehrheit, zur
Aufnahme der Grundrechte, zur Subsidiarität, zur Schaffung einer einheitlichen
Rechtspersönlichkeit und der Abschaffung der drei-Säulen-Struktur. Die
Schlussfolgerungen sehen vor, dass die Regierungskonferenz Mitte Oktober ihre
Arbeiten aufnehmen kann.
Pressemitteilung der EU:
Alle
überarbeiteten Teile des Verfassungsentwurfs finden Sie auf der Website des
EU-Konvents:
http://european-convention.eu.int/bienvenue.asp?lang=DE
Informationen zum Thema
Konvent in den Ausgaben 12/2003, 11/2003, 3/2003 und 2/2003 der Nachrichten aus
Brüssel:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten12aus2003.htm#_Toc26763714
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten11aus2003.htm
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten3aus2003.htm
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten2aus2003.htm
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Am 01.07.2003 hat Italien
von Griechenland die EU-Ratspräsidentschaft für die nächsten sechs Monate
übernommen. Aufgaben der Präsidentschaft sind die Vorbereitung offizieller
Treffen sowie die Vertretung der EU vor europäischen sowie internationalen
Organisationen. Einen besonderen Schwerpunkt wollen die Italiener bei der
Verbesserung der Beziehungen zu den USA setzen. Gleichzeitig rief Berlusconi
zu einem größeren Engagement bei der Verteidigungspolitik auf. Weiterer
Schwerpunkt der italienischen Präsidentschaft soll die fristgerechte
Verabschiedung der EU-Verfassung bis Ende dieses Jahres sein. Ab 01.01.2004
wird die Präsidentschaft von Irland übernommen. (Englische) Website der
italienischen Präsidentschaft: http://www.ueitalia2003.it/EN/ Programm der
italienischen Präsidentschaft (englisch): |
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M.. |
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