Büro Brüssel

Ausgabe 17/2003                                                                                                                17.09.2003

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

- Deutscher Rat für Internationales Privatrecht

 

Strafrecht

- Bekämpfung von Steuerbetrug

 

 

Sonstiges

- Kommission begrüßt japanisches Gesetz

- Arbeitnehmerfreizügigkeit

- Schwedisches Referendum

- Referendum in Estland

 


 

Zivilrecht

 

Deutscher Rat für Internationales Privatrecht

Bundesjustizministerin Zypries hat am 09.09.2003 die erfolgreiche Arbeit des Deutschen Rats für Internationales Privatrecht gewürdigt. Anlass war dessen 50-jähiges Bestehen, das auf der Jahrestagung 2003 des Rates im Bundesministerium der Justiz (BMJ) gefeiert wurde. Dort wurde unter anderem auch das Grünbuch der Kommission über die Umwandlung des Übereinkommens von Rom vom 19.06.1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht in ein Gemeinschaftsinstrument und seine Aktualisierung diskutiert. Der Deutsche Rat fördert als autonomes Organ der Wissenschaft die gesetzgeberische Entwicklung des Internationalen Privatrechts in Deutschland und vertritt die deutsche Wissenschaft diesbezüglich nach außen als Gesprächspartner bei der Angleichung der Kollisionsrechtssysteme. Frau Zypries betonte, dass die Mitglieder des Rates das BMJ oft sachverständig beraten und Deutschland erfolgreich in internationalen Konferenzen und Gremien vertreten haben. Zuletzt hat der Deutsche Rat an der Umsetzung des Haager Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Adoption in das deutsche Recht mitgearbeitet und auch eine Stellungnahme zu dem Vorentwurf eines Vorschlags der Europäischen Kommission für eine Verordnung des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht abgegeben.

 

Pressemitteilung des BMJ:

http://www.bmj.bund.de/ger/service/pressemitteilungen/10000784/?sid=caf7415f08e7f5290b8e766f83b44c10

 

Übereinkommen (Rom I) aus dem Jahre 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht:

http://europa.eu.int/servlet/portail/RenderServlet?search=RefPub&lg=de&nb_docs=25&domain=Legislation&in_force=NO&year=1998&month=1&day=&coll=JOC&nu_jo=27&page=34

 

Informationen zum Übereinkommen von Rom aus dem Jahre 1980:

http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l33109.htm

 

Nachrichten aus Brüssel 2/2003 zu Rom I:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten2aus2003.htm#_Toc26763711

 

Die BRAK berichtete über die Verordnung des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (ROM II):

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten15aus2003.htm#_Toc26763711

 

Stellungnahme der BRAK zum Vorentwurf eines Vorschlags der Europäischen Kommission Rom II:

http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/ipr-0802.pdf

 

Stellungnahme der 2. Kommission des Deutschen Rates für Internationales Privatrecht zum Vorentwurf eines Vorschlags der Europäischen Kommission zu ROM II:

http://europa.eu.int/comm/justice_home/news/consulting_public/rome_ii/deutscher_rat_internat_privatrecht_de.pdf

 

Strafrecht

 

Bekämpfung von Steuerbetrug

Nach einem Vorschlag der Kommission vom 09.09.2003 soll die Effektivität der gegenseitigen Amtshilfe unter Mitgliedstaaten durch schnelleren Informationsfluss unter den jeweiligen Steuerbehörden erhöht werden. Der Vorschlag betrifft die direkten Steuern (Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Unternehmensteuer). In dem Bericht einer Ad-hoc-Gruppe beim Rat wurde im Juni 2000 festgestellt, dass anhand der derzeitigen EU-Regelungen eine adäquate Betrugsbekämpfung nicht möglich ist. Dem Vorschlag zufolge soll den Steuerbehörden ermöglicht werden, die Vorgehensweise im Bereich des grenzüberschreitenden Steuerbetrugs zu koordinieren und häufiger ein Verfahren für andere Steuerbehörden durchzuführen. Durch diesen Vorschlag wird die Richtlinie über die gegenseitige Amtshilfe (77/799/EWG) auf den aktuellen Stand gebracht und Schwächen ausgebessert. Die Vereinbarung über die Besteuerung von Zinserträgen und die Verordnung über den Ausbau der Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der Mehrwertsteuer werden dadurch ergänzt.

 

Der Vorschlag ist abrufbar unter:

http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=EN&numdoc=52003PC0446&model=guichett

 

Pressemitteilung der Kommission:

http://www.europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/1226|0|RAPID&lg=DE&display=

 

Sonstiges

 

Kommission begrüßt japanisches Gesetz

In Japan wurde ein neues Gesetz verabschiedet, das japanischen und zugelassenen ausländischen Rechtsanwälten erlaubt, ungehindert Partnerschaften einzugehen. Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein spricht von einem „Meilenstein im regulatorischen Reformdialog zwischen der EU und Japan“. Das Gesetz löst das restriktive System der offiziell registrierten Kooperationspartnerschaften ab und liberalisiert so den japanischen Markt für internationale Rechtsberatungsdienstleistungen. Bis zur Umsetzung ist eine zweijährige Übergangsfrist vorgesehen. Bolkestein warb bei der japanischen Justizministerin Mayumi Moriyama, die das neue Gesetz sehr unterstützte, für eine Umsetzung vor der Übergangsfrist und zeigte die Möglichkeit auf, ausländische Rechtsanwälte an der Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen für das neue Gesetz zu beteiligen. Mit der Ausarbeitung der Regelungen ist die japanische Anwaltsvereinigung „Nichibenren“ betraut.

 

Die Presseerklärung der Kommission:

http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/1246|0|RAPID&lg=DE&display=

 

Arbeitnehmerfreizügigkeit

Deutsche Regelungen zur Abschiebung ausländischer Straftäter verstoßen möglicherweise gegen Europäisches Recht. In ihren Schlussanträgen zu den Verfahren Orfanopoulos und Oliveri hat die Generalanwältin Christine Stix-Hackl am 11.09.2003 erklärt, dass nationale Vorschriften, die die Ausweisung von EU-Bürgern aus einem Mitgliedstaat ermöglichen, nur dann mit der gemeinschaftsrechtlich garantierten Arbeitnehmerfreizügigkeit vereinbar sind, wenn sie eine Prüfung des Einzelfalls beinhalten. Nach Europäischem Recht sei die Ausweisung von Bürgern nur bei schweren Gefahren für die öffentliche Sicherheit zulässig. Diese Gefahren müssten mit den Interessen des Straftäters abgewogen werden. Das abschließende Urteil wird für den kommenden Winter erwartet.

In den konkreten Fällen geht es um einen Griechen sowie um einen in Deutschland geborenen Italiener, die beide drogenabhängig sind und sich wegen Straftaten mehrfach in Haft befunden haben. Das deutsche Ausländergesetz sieht in solchen Fällen zwingend die Ausweisung vor. Nach Auffassung Stix-Hackls verstößt dies gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

 

Die Schlussanträge sind abrufbar unter:

http://www.curia.eu.int/jurisp/cgi-bin/gettext.pl?lang=de&num=79969088C19010482&doc=T&ouvert=T&seance=CONCL&where=()

 

Pressemitteilung des EuGH:

http://www.curia.eu.int/de/actu/communiques/index.htm

 

Schwedisches Referendum

Am 15.09.2003 hat sich die schwedische Bevölkerung im Rahmen eines Referendums gegen die Einführung des Euro ausgesprochen. Die Kommission erklärte, für sie bestehe kein Zweifel, dass der Euro ein wichtiges und stabiles Mittel für ein gemeinsames Europa sei und bleibe.

 

Pressemitteilung der Kommission:

http://europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/1242|0|RAPID&lg=DE&display=

 

Referendum in Estland

Die Europäische Kommission hat Estland am 15.09.2003 zum positiven Ausgang des Referendums gratuliert und das Land in der Gemeinschaft willkommen geheißen. Einen Tag  zuvor stimmten 67 Prozent der Esten für einen Beitritt zur Europäischen Union am 01.04.2004. Als letztes Beitrittsland stimmt Lettland am Samstag, den 20.09.2003 über die EU-Mitgliedschaft ab.

 

Pressemitteilung der Kommission:

http://www.europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/1247|0|RAPID&lg=en&display=

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M..

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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