Büro Brüssel
Ausgabe
17/2003 17.09.2003
Themen
in dieser Ausgabe: - Deutscher Rat für Internationales Privatrecht - Bekämpfung
von Steuerbetrug
|
- Kommission
begrüßt japanisches Gesetz
-
Arbeitnehmerfreizügigkeit
- Schwedisches
Referendum - Referendum in Estland |
Zivilrecht
|
Deutscher
Rat für Internationales Privatrecht
Bundesjustizministerin
Zypries hat am 09.09.2003 die erfolgreiche Arbeit des Deutschen Rats für Internationales
Privatrecht gewürdigt. Anlass war dessen 50-jähiges Bestehen, das auf der
Jahrestagung 2003 des Rates im Bundesministerium der Justiz (BMJ) gefeiert
wurde. Dort wurde unter anderem auch das Grünbuch der Kommission über die
Umwandlung des Übereinkommens von Rom vom 19.06.1980 über das auf vertragliche
Schuldverhältnisse anzuwendende Recht in ein Gemeinschaftsinstrument und seine
Aktualisierung diskutiert. Der Deutsche Rat fördert als autonomes Organ der
Wissenschaft die gesetzgeberische Entwicklung des Internationalen Privatrechts
in Deutschland und vertritt die deutsche Wissenschaft diesbezüglich nach außen
als Gesprächspartner bei der Angleichung der Kollisionsrechtssysteme. Frau
Zypries betonte, dass die Mitglieder des Rates das BMJ oft sachverständig
beraten und Deutschland erfolgreich in internationalen Konferenzen und Gremien
vertreten haben. Zuletzt hat der Deutsche Rat an der Umsetzung des Haager
Übereinkommens über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der Adoption in das deutsche Recht mitgearbeitet und auch eine
Stellungnahme zu dem Vorentwurf eines Vorschlags der Europäischen Kommission
für eine Verordnung des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse
anzuwendende Recht abgegeben.
Pressemitteilung des BMJ:
http://www.bmj.bund.de/ger/service/pressemitteilungen/10000784/?sid=caf7415f08e7f5290b8e766f83b44c10
Übereinkommen (Rom I) aus dem Jahre
1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht:
http://europa.eu.int/servlet/portail/RenderServlet?search=RefPub&lg=de&nb_docs=25&domain=Legislation&in_force=NO&year=1998&month=1&day=&coll=JOC&nu_jo=27&page=34
Informationen zum Übereinkommen von Rom
aus dem Jahre 1980:
http://europa.eu.int/scadplus/leg/de/lvb/l33109.htm
Nachrichten aus Brüssel 2/2003 zu Rom
I:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten2aus2003.htm#_Toc26763711
Die BRAK berichtete über die Verordnung
des Rates über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht
(ROM II):
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten15aus2003.htm#_Toc26763711
Stellungnahme der BRAK zum Vorentwurf
eines Vorschlags der Europäischen Kommission Rom II:
http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/ipr-0802.pdf
Stellungnahme der 2. Kommission des
Deutschen Rates für Internationales Privatrecht zum Vorentwurf eines Vorschlags
der Europäischen Kommission zu ROM II:
http://europa.eu.int/comm/justice_home/news/consulting_public/rome_ii/deutscher_rat_internat_privatrecht_de.pdf
Strafrecht
|
Nach einem Vorschlag der Kommission vom
09.09.2003 soll die Effektivität der gegenseitigen Amtshilfe unter
Mitgliedstaaten durch schnelleren Informationsfluss unter den jeweiligen
Steuerbehörden erhöht werden. Der Vorschlag betrifft die direkten Steuern
(Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer und Unternehmensteuer). In dem Bericht
einer Ad-hoc-Gruppe beim Rat wurde im Juni 2000 festgestellt, dass anhand der
derzeitigen EU-Regelungen eine adäquate Betrugsbekämpfung nicht möglich ist.
Dem Vorschlag zufolge soll den Steuerbehörden ermöglicht werden, die
Vorgehensweise im Bereich des grenzüberschreitenden Steuerbetrugs zu
koordinieren und häufiger ein Verfahren für andere Steuerbehörden
durchzuführen. Durch diesen Vorschlag wird die Richtlinie über die gegenseitige
Amtshilfe (77/799/EWG) auf den aktuellen Stand gebracht und Schwächen
ausgebessert. Die Vereinbarung über die Besteuerung von Zinserträgen und die
Verordnung über den Ausbau der Verwaltungszusammenarbeit im Bereich der
Mehrwertsteuer werden dadurch ergänzt.
Der Vorschlag ist abrufbar unter:
Pressemitteilung der Kommission:
http://www.europa.eu.int/rapid/start/cgi/guesten.ksh?p_action.gettxt=gt&doc=IP/03/1226|0|RAPID&lg=DE&display=
Sonstiges
|
In Japan wurde ein neues Gesetz
verabschiedet, das japanischen und zugelassenen ausländischen Rechtsanwälten
erlaubt, ungehindert Partnerschaften einzugehen. Binnenmarktkommissar Frits Bolkestein
spricht von einem Meilenstein im regulatorischen Reformdialog zwischen der EU
und Japan. Das Gesetz löst das restriktive System der offiziell registrierten
Kooperationspartnerschaften ab und liberalisiert so den japanischen Markt für
internationale Rechtsberatungsdienstleistungen. Bis zur Umsetzung ist eine
zweijährige Übergangsfrist vorgesehen. Bolkestein warb bei der japanischen
Justizministerin Mayumi Moriyama, die das neue Gesetz sehr unterstützte, für
eine Umsetzung vor der Übergangsfrist und zeigte die Möglichkeit auf,
ausländische Rechtsanwälte an der Ausarbeitung der Durchführungsbestimmungen
für das neue Gesetz zu beteiligen. Mit der Ausarbeitung der Regelungen ist die
japanische Anwaltsvereinigung Nichibenren betraut.
Die Presseerklärung der Kommission:
Deutsche Regelungen zur Abschiebung
ausländischer Straftäter verstoßen möglicherweise gegen Europäisches Recht. In
ihren Schlussanträgen zu den Verfahren Orfanopoulos und Oliveri hat die
Generalanwältin Christine Stix-Hackl am 11.09.2003 erklärt, dass nationale
Vorschriften, die die Ausweisung von EU-Bürgern aus einem Mitgliedstaat
ermöglichen, nur dann mit der gemeinschaftsrechtlich garantierten
Arbeitnehmerfreizügigkeit vereinbar sind, wenn sie eine Prüfung des Einzelfalls
beinhalten. Nach Europäischem Recht sei die Ausweisung von Bürgern nur bei
schweren Gefahren für die öffentliche Sicherheit zulässig. Diese Gefahren
müssten mit den Interessen des Straftäters abgewogen werden. Das abschließende
Urteil wird für den kommenden Winter erwartet.
In den konkreten Fällen geht es um
einen Griechen sowie um einen in Deutschland geborenen Italiener, die beide
drogenabhängig sind und sich wegen Straftaten mehrfach in Haft befunden haben.
Das deutsche Ausländergesetz sieht in solchen Fällen zwingend die Ausweisung
vor. Nach Auffassung Stix-Hackls verstößt dies gegen die Arbeitnehmerfreizügigkeit.
Die Schlussanträge sind abrufbar unter:
Pressemitteilung des EuGH:
http://www.curia.eu.int/de/actu/communiques/index.htm
Schwedisches Referendum
Am
15.09.2003 hat sich die schwedische Bevölkerung im Rahmen eines Referendums
gegen die Einführung des Euro ausgesprochen. Die Kommission erklärte, für sie
bestehe kein Zweifel, dass der Euro ein wichtiges und stabiles Mittel für ein
gemeinsames Europa sei und bleibe.
Pressemitteilung
der Kommission:
Referendum
in Estland
Die
Europäische Kommission hat Estland am 15.09.2003 zum positiven Ausgang des
Referendums gratuliert und das Land in der Gemeinschaft willkommen geheißen.
Einen Tag zuvor stimmten 67 Prozent der
Esten für einen Beitritt zur Europäischen Union am 01.04.2004. Als letztes
Beitrittsland stimmt Lettland am Samstag, den 20.09.2003 über die
EU-Mitgliedschaft ab.
Pressemitteilung der Kommission:
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M.. |
Der
Newsletter ist im Internet unter www.BRAK.de
abrufbar und kann auch dort be- oder abbestellt werden.
Wenn
Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten möchten, schreiben Sie
bitte eine E-Mail an brak.bxl@brak.be.