Büro Brüssel
Ausgabe
19/2003 15.10.2003
Themen
in dieser Ausgabe: - Einigung Brüssel
IIa-Verordnung -
Europäischer Tag der Ziviljustiz - Internationaler Tag
gegen die Todesstrafe |
- CIF-Urteil des EuGH - Änderung des EuRAG - Regierungskonferenz
in Rom |
Zivilrecht
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Die Justizminister der
Europäischen Union haben sich am 03.10.2003 über die Verordnung zur elterlichen
Verantwortung geeinigt. Langwierige und komplizierte Gerichtsverfahren über
Sorge- und Umgangsrechtsentscheidungen auf Kosten der Kinder sollen dadurch
vermieden werden. Die sogenannte Brüssel IIa-Verordnung ersetzt die bisherige
Brüssel II-Verordnung und wird ab dem 01.03.2005 gültig sein. Sie bestimmt das
Gericht, welches die Entscheidungen zu Fragen des Sorgerechts, des Umgangsrechts,
der Vormundschaft etc. fällen soll. Ziel der neuen Verordnung ist die
Vereinfachung der Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in
Familiensachen und soll internationale Kindesentführungen wirksam bekämpfen.
Die neue Verordnung gilt für eheliche wie für nicht eheliche Kinder.
Weitere Informationen zur
Brüssel IIa-Verordnung des BMJ:
http://www.bmj.bund.de/ger/service/pressemitteilungen/10000817/?sid=9521049faea2e43f7909db97d136022d
Brüssel II-VO (ABl. (EG)
L160 v. 30.06.2000, S. 19ff.):
Vorschlag für eine
Verordnung des Rates über die Zuständigkeit und die Anerkennung und
Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die
elterliche Verantwortung zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 und
zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 44/2001 in Bezug auf Unterhaltssachen
(Brüssel IIa)
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2002/com2002_0222de02.pdf
Vorausgegangene Information
der BRAK:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten5aus2003.htm#_Toc26763711
Am
25.10.2003 findet der Europäische Tag des Zivilrechts statt. Diese Initiative
wurde von António Vitorino, des für Justiz und Inneres zuständigen Kommissars,
und dem Europarat ins Leben gerufen, um den Bürgern in Europa die Möglichkeit
zu bieten, sich über die Arbeit der Ziviljustiz zu informieren und die
Funktionsweise der Rechtspflege besser zu verstehen. Zu diesem Zweck werden in
den Mitgliedstaaten verschiedene Veranstaltungen organisiert, wie z. B. Tag der offenen Türen,
Konferenzen und Begegnungen mit Vertretern der Rechtsberufe. In diesem Zusammenhang bietet die Generaldirektion
für Justiz und Inneres am Donnerstag den 23.10.2003 von 18.00 bis 20.00 Uhr mit
dem Generaldirektor Jonathan Faull einen Internet Dialog zum Thema Zivilrecht
und seine europäische Dimension an. Es geht dabei um Fragen, die den mobilen
Europäer beschäftigen, wenn er in einem anderen europäischen Mitgliedstaat
lebt, wie z. B. zur Vollstreckung von Urteilen im Ausland, Regelung der
Erbschaft von Personen, die in mehreren Ländern Besitz hatten, zur Förderung
alternativer Verfahren der Streitbeilegung oder zur Regelung von Konflikten
beim Sorgerecht für Kinder.
Fragen können bereits jetzt
gerichtet werden an:
http://europa.eu.int/comm/chat/mailbox/form_de.htm
Internetseite Europäisches
Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen:
http://europa.eu.int/comm/justice_home/ejn/index_de.htm
Die BRAK hat bereits über
den Europäischen Tag der Ziviljustiz berichtet:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten10aus2003.htm#_Toc26763711
Strafrecht
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Am
10.10.2003 hat die EU anlässlich des von der Nichtregierungsorganisation (NRO)
World Coalition Against the Death Penalty organisierten Internationalen Tags
gegen die Todesstrafe ihre seit langem vertretene feste Haltung gegen die
Anwendung der Todesstrafe bekräftigt. Gemeinsam mit der NRO will die EU Druck
ausüben, damit die betreffenden Staaten die Hinrichtungen einstellen und die
Todesstrafe abschaffen. Die EU trägt ihrer politischen Verpflichtung mit einer
starken finanziellen Unterstützung für konkrete Projekte im Rahmen der
Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) Rechnung. Im
Jahre 2002 wurden etwa 4,9 Mio. für Projekte zugewiesen, mit denen die
öffentliche Meinung in Staaten, die an der Todesstrafe festhalten,
sensibilisiert werden sollte.
Weitere
Informationen zu den Aktivitäten der Kommission gegen die Todesstrafe
(englisch):
http://europa.eu.int/comm/external_relations/iraq/intro/index.htm.
Weitere
Informationen über EIDHR Projekte (französisch):
http://europa.eu.int/comm/europeaid/projects/eidhr/pdf/presentation_death-penalty_fr.pdf
Website der World Coalition against the Death Penalty
(englisch/französisch/spanisch):
http://www.worldcoalition.org/
Wirtschaftsrecht
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In der
Rechtssache Consortio Industrie Fiammiferi (CIF) gegen die italienische
Wettbewerbsbehörde (C-198/01) vom 09.09.2003 hat der Gerichtshof im Rahmen
eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Artikel 234 EG entschieden, dass eine
nationale Wettbewerbsbehörde die Pflicht hat, nationale Rechtsvorschriften dann
nicht anzuwenden, wenn sie zu dem Schluss kommt, ein bestimmtes dem Artikel 81
EG widersprechendes Verhalten von Unternehmen (zum Beispiel Preisabsprachen
oder Marktaufteilungsvereinbarungen) werde durch jene Vorschriften
vorgeschrieben, erleichtert oder in seinen Auswirkungen verstärkt.
Das Urteil ist
abrufbar unter:
http://curia.eu.int/jurisp/cgibin/form.pl?lang=de&Submit=Suchen&docrequire=judgements&numaff=&datefs=&datefe=&nomusuel=&domaine=&mots=CIF&resmax=100
Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates
vom 16.12.2002 zur Durchführung der in den Artikeln 81 und 82 des Vertrags
niedergelegten Wettbewerbsregeln:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2003/l_001/l_00120030104de00010025.pdf
Freizügigkeit
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Der Deutsche Bundestag hat einen
Gesetzesbeschluss zum Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in
Deutschland (EuRAG) und weiterer berufsrechtlicher Vorschriften für Rechts- und
Patentanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer angenommen. Der Beschluss
enthält die Ergänzungen zu den Beitrittskandidaten im Hinblick auf die
Aufsichtskammern der dienstleistenden Anwälte und die Bezeichnungen der
Rechtsanwaltsberufe. Daneben enthält er die Ermächtigung, durch Rechtsverordnung
die Durchführung der Eignungsprüfung auf die Rechtsanwaltskammern zu
übertragen. Außerdem setzt der Beschluss das Freizügigkeitsabkommen vom
01.06.2002 zwischen der Europäischen Union und der Schweizer Eidgenossenschaft
um. Damit besteht für die Schweizer Rechtsanwälte wie auch für europäische
Rechtsanwälte die Möglichkeit der Niederlassung (Teil 2 EuRAG), der
Eingliederung (Teil 3 EuRAG), der Eignungsprüfung (Teil 4 EuRAG) und der
vorübergehenden Dienstleistung (Teil 5 EuRAG) in Deutschland. Das Gesetz tritt
am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Regelungen für die Beitrittsländer
treten an dem Tag in Kraft, an dem die Bestimmungen des Beitrittsvertrages
selbst in Kraft treten.
Die bilateralen Abkommen zwischen der
Schweiz und der Europäischen Union:
http://www.europa.admin.ch/ba/off/abkommen/d/index.htm
Das Gesetz über die Tätigkeit
europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG; Stand: 09.03.2000):
http://www.brak.de/seiten/pdf/EuRAG.pdf
Informationen der BRAK zum Thema:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten4aus2003.htm
Sonstiges
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Regierungskonferenz
in Rom
Am 04.10.2003 wurde in Rom die
Regierungskonferenz eröffnet, auf der die Staats- und Regierungschefs der 15
EU-Mitgliedstaaten, der 10 Beitrittsländer sowie der 3 Kandidatenländer zur
Ausarbeitung des endgültigen Textes einer Verfassung für Europa
zusammengekommen sind. Zentrale Diskussionspunkte der Regierungskonferenz sind
die Forderungen der kleineren Mitgliedstaaten. Angeführt von Finnland und
Österreich hat sich eine Kerngruppe gebildet, die einen Kommissar pro Mitgliedsstaat
und gleiches Stimmrecht in der Europäischen Kommission für alle 25 Kommissare
fordert. Außerdem geht es dieser Gruppe um die Beibehaltung des
Rotationsprinzips im Europäischen Rat, mit einer alle sechs Monate wechselnden
Präsidentschaft auch in der erweiterten Union. Dies widerspricht dem
Verfassungsentwurf, der einen auf zweieinhalb Jahre gewählten, hauptamtlichen
Ratspräsidenten vorsieht. Ziel ist es, die Verhandlungen bis Dezember 2003
abzuschließen, um die Unterzeichnung des Verfassungsvertrags umgehend nach dem
Beitritt der neuen Mitgliedstaaten im Mai 2004 zu ermöglichen. In jedem Fall
soll das Ergebnis so rechtzeitig vorliegen, dass sich die Bürger Europas noch
vor den Europawahlen im Juni 2004 damit vertraut machen können. Insbesondere Deutschland
und Frankreich haben Bedenken geäußert, dass die Regierungskonferenz nicht das
Ergebnis von 16 Monate anhaltenden Verhandlungen des Konvents wieder
aufschnüren dürfe.
Die Internetseite der
Regierungskonferenz finden Sie hier:
http://ue.eu.int/igc/index.asp?lang=DE
Die Erklärung von Rom ist abrufbar
unter:
http://ue.eu.int/igc/docs/cg00003.de03.pdf
Die BRAK berichtete über die Vorlage
des endgültigen Verfassungsentwurfs:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten12aus2003.htm
Die BRAK berichtete über die
Stellungnahme der Kommission zum Verfassungsentwurf:
http://www.europa.eu.int/comm/commissioners/prodi/pdf/17-09-de-548.pdf
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M.. |
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