Büro Brüssel
Ausgabe 5/2004
10.03.2004
Themen
in dieser Ausgabe: -
Europäisches Mahnverfahren -
ROM I -
Europäisches Vertragsrecht -
Justizielles Netz |
-
Stellung des Opfers im Strafverfahren - Rechtsmittel gegen
Neubauern-Urteil des EGMR |
Zivilrecht
|
Europäisches Mahnverfahren
Am
12.02.2004 hat das Europäische Parlament den Initiativbericht des Vorsitzenden
des Rechtsausschusses Giuseppe Gargani zu den Aussichten auf eine Angleichung
des Zivilprozessrechts in der EU angenommen. Dieser Bericht beschäftigt sich im
zweiten Teil mit der geplanten Initiative der Europäischen Kommission zum
Europäischen Mahnverfahren. Darin spricht sich das Plenum u. a. für den Erlass
einer Verordnung aus, deren Anwendung auf grenzüberschreitende
Rechtsstreitigkeiten beschränkt wird. Dies entspricht der Forderung der BRAK.
Ferner sollen die Parteien spezielle europäische Verfahren oder alternativ
nationale Verfahren in Anspruch nehmen können und der Zahlungsbefehl sollte
ohne Festsetzung eines Höchstbetrages auf Geldschulden vertraglichen und
außervertraglichen Ursprungs beschränkt bleiben. Hinsichtlich Garganis
Forderung, entsprechend dem System der romanischen Mitgliedstaaten für den
Erlass eines Mahnbescheids die summarische Prüfung eines Richters auf der Grundlage
eines Urkundsbeweises vorzusehen, hat sich die BRAK erfolgreich dafür
eingesetzt, dass diese Vorschrift in eine kann-Bestimmung umformuliert wurde.
Gleichermaßen soll das zweistufige Verfahren bei den Mitgliedstaaten bestehen
bleiben, die es bisher vorsehen.
Die
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Aussichten auf eine
Angleichung des Zivilprozessrechts in der EU (S. 35 ff.) ist zu lesen unter:
http://www3.europarl.eu.int/omk/omnsapir.so/calendar?APP=PDF&TYPE=PV2&FILE=p0040212DE.pdf&LANGUE=DE
Das Grünbuch über das Europäische
Mahnverfahren und über Maßnahmen zur
einfacheren und schnelleren Beilegung von Streitigkeiten mit geringem
Streitwert
kann hier abgerufen werden:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/gpr/2002/com2002_0746de01.pdf
Erster Bericht in Nachrichten aus
Brüssel Ausgabe 1/ 2003:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten1aus2003.htm#_Toc26763711
Zweiter Bericht in Nachrichten aus
Brüssel Ausgabe 9/2003:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten%209%20aus%202003.htm#_Toc26763711
Dritter Bericht in Nachrichten aus
Brüssel Ausgabe 20/2003:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten20aus2003.htm#_Toc26763711
Stellungnahme
der BRAK zum Grünbuch Europäisches Mahnverfahren:
http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/GBMahnverf.pdf
Der
angenommene Gargani-Initiativbericht beinhaltet auch die Stellungnahme des
Parlaments zum Grünbuch über die Umwandlung des Übereinkommens von Rom aus dem
Jahr 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht in
ein Gemeinschaftsinstrument sowie über seine Aktualisierung (Rom I). Rom I
beabsichtigt eine Vereinheitlichung von Kollisionsnormen auf Grund eines
Gemeinschaftsaktes. Es soll die Gefahr des forum shoppings von materiellem
Recht innerhalb der Europäischen Union verhindert werden. So bleibt die
Entscheidung des Rechtsstreits unabhängig vom angerufenen Gericht gleich. In
seinem Initiativbericht fordert Gargani die Europäische Kommission auf, dass
die Regelungen zu Rom I in Form einer Verordnung erlassen werden sollen.
Ebenso soll die Anwendung der zwingenden Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts
in den Fällen gewährleistet sein, wenn sich die Parteien für das Recht eines
Drittstaats entscheiden.
Am
27.01.2004 fand zu Rom I bereits eine Anhörung bei der Europäischen
Kommission statt, bei der die BRAK vertreten war. Einen breiten Raum nahm der
Verbraucherschutz bei dieser Anhörung ein. Die BRAK vertritt die Auffassung,
dass die materiellrechtliche Regelung des Verbraucherschutzes durch gesonderte
Richtlinien oder gegebenenfalls Verordnungen der EU erfolgen sollte und
keineswegs zum Gegenstand des Kollisionsrechts gemacht werden sollte.
Die
Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Aussichten auf eine
Angleichung des Zivilprozessrechts in der EU (S. 35 ff.) ist zu lesen unter:
http://www3.europarl.eu.int/omk/omnsapir.so/calendar?APP=PDF&TYPE=PV2&FILE=p0040212DE.pdf&LANGUE=DE
Grünbuch
Rom I:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/gpr/2002/com2002_0654de01.pdf
Bericht
Nachrichten aus Brüssel 2/2003:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten2aus2003.htm#_Toc26763711
Bericht
Nachrichten aus Brüssel 1/2004:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten1aus2004.htm#_Toc26763711
Europäisches Vertragsrecht
Am
28.04.2004 organisiert die Generaldirektion Verbraucherschutz und das
Europäische Parlament eine Konferenz zum Thema Europäisches Vertragsrecht. Ziel
der Konferenz ist die Diskussion mit den Mitglieds- und Beitrittsländern sowie
den Vertretern aus der Praxis, insbesondere mit Rechtsanwälten, Richtern und
Notaren über den möglichen Inhalt und Aufbau eines Gemeinsamen Referenzrahmens,
der im Aktionsplan der Kommission für eine kohärenteres Europäisches
Vertragsrecht vorgesehen ist. Des Weiteren soll besprochen werden, wie sich der
Beitrag der Praktiker zu den Vorarbeiten an diesem Referenzrahmen am
günstigsten über das Forschungsnetz integrieren lässt und wie das Parlament und
die Mitgliedstaaten praktisch in den Vorbereitungsprozess einbezogen werden
können. Die Kommission wird in Kürze eine Mitteilung herausgeben, in der in einer Auftragsbeschreibung die
wesentlichen Kriterien für die bevorstehenden Forschungsarbeiten für den
Referenzrahmen vorgegeben werden sollen.
Am 19.01.2004 organisierte die Generaldirektion
Binnenmarkt im Rahmen der Arbeiten zur Schaffung eines Europäischen Vertragsrechts
in Brüssel einen Workshop zu allgemeinen
Geschäftsbedingungen mit Vertretern der Privatwirtschaft, Rechtsanwälten und
Wissenschaftlern. Zweck des Workshops war für die Kommission, Reaktionen aus
der Praxis zu ihrem Vorhaben zu erhalten, EU-weit anwendbare Standardvertragsklauseln
zu entwickeln. Die Kommission stellte außerdem ihr Vorhaben vor, eine Internetseite
einzurichten, auf der Unternehmen, Personen und Organisationen in eigener
Verantwortung Links zu ihren AGB-Angeboten bzw. Informationen über geplante
Initiativen für grenzüberschreitende Vertragsklauseln einstellen können.
Der
Aktionspan der Europäischen Kommission für ein kohärenteres Europäisches
Vertragsrecht ist abrufbar unter:
http://europa.eu.int/comm/consumers/cons_int/safe_shop/fair_bus_pract/cont_law/index_de.htm
Entschließung
des Europäischen Parlaments zum Aktionspan der Europäischen Kommission::
http://www2.europarl.eu.int/omk/sipade2?L=DE&OBJID=30479&LEVEL=3&MODE=SIP&NAV=X&LSTDOC=N
Vorangegangene
Informationen der BRAK zur Entschließung des Parlaments:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten18aus2003.htm
Informationen
der BRAK in den Nachrichten aus Brüssel 16/2003 zum Aktionsplan der Kommission:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten16aus2003.htm#_Toc26763711
Stellungnahme
der BRAK aus dem Oktober 2001:
http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/eurovertragsrecht.pdf
Aufgrund einer
Entscheidung des Rates vom 28. Mai 2001 wurde das Europäische Justizielle Netz
für Zivil- und Handelssachen eingerichtet. Aufgabe des Netzes ist die
Verbesserung, Vereinfachung und Beschleunigung der wirksamen justiziellen Zusammenarbeit
zwischen den Mitgliedstaaten und die Gewährleistung eines wirksamen Zugangs zum
Recht für Personen, die einen Rechtsstreit mit grenzüberschreitendem Bezug
führen. Es wird schrittweise ein Internet-gestütztes Informationssystem für die
Öffentlichkeit eingerichtet. Die Kommission ist für die Verwaltung dieses
Systems zuständig. Das System bietet Zugang zu Informationen über die geltenden
Rechtsvorschriften, die Rechtsprechung, die Rechts- und Justizsysteme der
Mitgliedstaaten sowie die Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen. Das System
umfasst insbesondere die für die Öffentlichkeit bestimmten Merkblätter. Zwischenzeitlich
wurde auch der deutsche Internetauftritt aktualisiert.
Zentrale
Internetseite zum justiziellen Netz:
http://europa.eu.int/comm/justice_home/ejn
Europäisches
Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen (deutsche Website):
http://europa.eu.int/comm/justice_home/ejn/index_de.htm
Über
das Justizielle Netz wurde bereits in früheren Ausgaben der Nachrichten aus
Brüssel berichtet:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten6aus2003.htm#_Toc26763711
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten1aus2003.htm#_Toc26763711
Strafrecht
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Stellung des Opfers im Strafverfahren
Die
Europäische Kommission hat am 03.03.2004 einen Bericht über den Stand
getroffener Maßnahmen der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des
Rahmenbeschlusses des Rates vom 15.03.2001 über die Stellung des Opfers in
Strafverfahren veröffentlicht. Darin war vorgesehen, Opfern von Straftaten in
der EU, unabhängig von ihrem Aufenthaltsland, ein vergleichbares hohes Schutzniveau
zu bieten. Ziel des Rahmenbeschlusses ist es, Opfer nicht nur während des
Strafverfahrens zu schützen, sondern ihnen auch durch eine Reihe von
Unterstützungsmaßnahmen vor und nach dem Strafverfahren zur Seite zu stehen.
Der Bericht informiert, inwieweit und durch welche Mitgliedstaaten der Rahmenbeschluss
umgesetzt wurde. Nur 10 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und Österreich,
haben Maßnahmen ergriffen, den Beschluss umzusetzen. Kein Mitgliedstaat ist
allerdings sämtlichen Verpflichtungen aus dem Beschluss nachgekommen. Der
Bericht stellt nur eine Momentaufnahme mit Stand 25.03.2003 dar. Ein weiterer
Bericht über die Umsetzungen in den restlichen Ländern wird folgen.
Hinsichtlich der Entschädigung der Opfer von Straftaten verweisen wir im
Übrigen auf den anhängigen Richtlinienvorschlag des Rates zur Entschädigung für
Opfer von Straftaten.
Den
Bericht der Kommission finden Sie unter:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/cnc/2004/com2004_0054de02.pdf
Der
Rahmenbeschluss des Rates vom 15. März 2001 über die Stellung des Opfers in
Strafverfahren ist abrufbar unter:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2001/l_082/l_08220010322de00010004.pdf
Richtlinienvorschlag
des Rates zur Entschädigung für Opfer von Straftaten:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2002/com2002_0562de01.pdf
Rechtsprechung
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Die
Bundesregierung wird gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für
Menschenrechte vom 22.1.2004 Rechtsmittel einlegen. In der Entscheidung hatte
der Gerichtshof festgestellt, dass das Eigentumsrecht der Beschwerdeführer
durch die entschädigungslose Entziehung von Grundstücken verletzt worden sei.
Die Beschwerdeführer sind Erben von so genannten Neubauern. Diese hatten durch
die Bodenreform nach 1949 in der ehemaligen DDR Eigentum an
landwirtschaftlichen Grundstücken erworben. Die Beschwerdeführer waren noch zu
DDR-Zeiten Erben von Neubauern geworden. Zweckbestimmung der Bodenreform der
DDR war die landwirtschaftliche Nutzung der davon betroffenen Grundstücke. Nach
dem Recht der DDR mussten Grundstücke aus der Bodenreform wieder in den
staatlichen Bodenfonds zurückgeführt werden, wenn die Begünstigten nicht in der
Landwirtschaft tätig waren. Die Beschwerdeführer waren nicht in der
Landwirtschaft tätig. Allerdings wurde zu DDR-Zeiten entgegen des geltenden
DDR-Rechts in manchen Fällen von den Behörden versäumt, das Eigentum an diesen
Grundstücken wieder in den staatlichen Bodenfonds zurückzuführen. Das hat das
2. Vermögensrechtsänderungsgesetz vom 14. Juli 1992 korrigiert. Auf dieser Rechtsgrundlage
wurde den Beschwerdeführern das Grundstück entzogen. Das Grundstück fiel in
diesen Fällen den neuen Bundesländern zu, sofern nicht Private vorrangig
berechtigt waren.
Pressemitteilung
BMJ:
Pressmitteilung
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zum Urteil (Originalfassung):
http://www.echr.coe.int/Eng/Press/2004/Jan/JudgmentJahnandothers.htm
Pressmitteilung
Urteil Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zum Urteil (nichtamtliche
deutsche Übersetzung):
http://www.echr.coe.int/ger/Jahn%20judgment%20German%20text.htm
Urteil
europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M.. |
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