Büro Brüssel

Ausgabe 5/2004                                                                                                                  10.03.2004

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

- Europäisches Mahnverfahren

- ROM I

- Europäisches Vertragsrecht

- Justizielles Netz

 

 

 

Strafrecht

- Stellung des Opfers im Strafverfahren

 

Rechtsprechung

- Rechtsmittel gegen Neubauern-Urteil des EGMR


 

Zivilrecht

 

Europäisches Mahnverfahren

Am 12.02.2004 hat das Europäische Parlament den Initiativbericht des Vorsitzenden des Rechtsausschusses Giuseppe Gargani zu den Aussichten auf eine Angleichung des Zivilprozessrechts in der EU angenommen. Dieser Bericht beschäftigt sich im zweiten Teil mit der geplanten Initiative der Europäischen Kommission zum Europäischen Mahnverfahren. Darin spricht sich das Plenum u. a. für den Erlass einer Verordnung aus, deren Anwendung auf grenzüberschreitende Rechtsstreitigkeiten beschränkt wird. Dies entspricht der Forderung der BRAK. Ferner sollen die Parteien spezielle europäische Verfahren oder alternativ nationale Verfahren in Anspruch nehmen können und der Zahlungsbefehl sollte ohne Festsetzung eines Höchstbetrages auf Geldschulden vertraglichen und außervertraglichen Ursprungs beschränkt bleiben. Hinsichtlich Garganis Forderung, entsprechend dem System der romanischen Mitgliedstaaten für den Erlass eines Mahnbescheids die summarische Prüfung eines Richters auf der Grundlage eines Urkundsbeweises vorzusehen, hat sich die BRAK erfolgreich dafür eingesetzt, dass diese Vorschrift in eine „kann“-Bestimmung umformuliert wurde. Gleichermaßen soll das zweistufige Verfahren bei den Mitgliedstaaten bestehen bleiben, die es bisher vorsehen.

 

Die Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Aussichten auf eine Angleichung des Zivilprozessrechts in der EU (S. 35 ff.) ist zu lesen unter:

http://www3.europarl.eu.int/omk/omnsapir.so/calendar?APP=PDF&TYPE=PV2&FILE=p0040212DE.pdf&LANGUE=DE

 

Das Grünbuch über das Europäische Mahnverfahren und über Maßnahmen zur einfacheren und schnelleren Beilegung von Streitigkeiten mit geringem Streitwert kann hier abgerufen werden:

http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/gpr/2002/com2002_0746de01.pdf

 

Erster Bericht in Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 1/ 2003:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten1aus2003.htm#_Toc26763711

 

Zweiter Bericht in Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 9/2003:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten%209%20aus%202003.htm#_Toc26763711

 

Dritter Bericht in Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 20/2003:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten20aus2003.htm#_Toc26763711

 

Stellungnahme der BRAK zum Grünbuch Europäisches Mahnverfahren:

http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/GBMahnverf.pdf

Rom I

Der angenommene Gargani-Initiativbericht beinhaltet auch die Stellungnahme des Parlaments zum Grünbuch über die Umwandlung des Übereinkommens von Rom aus dem Jahr 1980 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht in ein Gemeinschaftsinstrument sowie über seine Aktualisierung („Rom I“). Rom I beabsichtigt eine Vereinheitlichung von Kollisionsnormen auf Grund eines Gemeinschaftsaktes. Es soll die Gefahr des „forum shoppings“ von materiellem Recht innerhalb der Europäischen Union verhindert werden. So bleibt die Entscheidung des Rechtsstreits unabhängig vom angerufenen Gericht gleich. In seinem Initiativbericht fordert Gargani die Europäische Kommission auf, dass die Regelungen zu „Rom I“ in Form einer Verordnung erlassen werden sollen. Ebenso soll die Anwendung der zwingenden Bestimmungen des Gemeinschaftsrechts in den Fällen gewährleistet sein, wenn sich die Parteien für das Recht eines Drittstaats entscheiden.

 

Am 27.01.2004 fand zu „Rom I“ bereits eine Anhörung bei der Europäischen Kommission statt, bei der die BRAK vertreten war. Einen breiten Raum nahm der Verbraucherschutz bei dieser Anhörung ein. Die BRAK vertritt die Auffassung, dass die materiellrechtliche Regelung des Verbraucherschutzes durch gesonderte Richtlinien oder gegebenenfalls Verordnungen der EU erfolgen sollte und keineswegs zum Gegenstand des Kollisionsrechts gemacht werden sollte.

 

Die Entschließung des Europäischen Parlaments zu den Aussichten auf eine Angleichung des Zivilprozessrechts in der EU (S. 35 ff.) ist zu lesen unter:

http://www3.europarl.eu.int/omk/omnsapir.so/calendar?APP=PDF&TYPE=PV2&FILE=p0040212DE.pdf&LANGUE=DE

 

Grünbuch „Rom I“:

http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/gpr/2002/com2002_0654de01.pdf

 

Bericht Nachrichten aus Brüssel 2/2003:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten2aus2003.htm#_Toc26763711

 

Bericht Nachrichten aus Brüssel 1/2004:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten1aus2004.htm#_Toc26763711

 

Europäisches Vertragsrecht

Am 28.04.2004 organisiert die Generaldirektion Verbraucherschutz und das Europäische Parlament eine Konferenz zum Thema Europäisches Vertragsrecht. Ziel der Konferenz ist die Diskussion mit den Mitglieds- und Beitrittsländern sowie den Vertretern aus der Praxis, insbesondere mit Rechtsanwälten, Richtern und Notaren über den möglichen Inhalt und Aufbau eines Gemeinsamen Referenzrahmens, der im Aktionsplan der Kommission für eine kohärenteres Europäisches Vertragsrecht vorgesehen ist. Des Weiteren soll besprochen werden, wie sich der Beitrag der Praktiker zu den Vorarbeiten an diesem Referenzrahmen am günstigsten über das Forschungsnetz integrieren lässt und wie das Parlament und die Mitgliedstaaten praktisch in den Vorbereitungsprozess einbezogen werden können. Die Kommission wird in Kürze eine Mitteilung herausgeben, in der in einer Auftragsbeschreibung die wesentlichen Kriterien für die bevorstehenden Forschungsarbeiten für den Referenzrahmen vorgegeben werden sollen.

 

Am 19.01.2004 organisierte die Generaldirektion Binnenmarkt im Rahmen der Arbeiten zur Schaffung eines Europäischen Vertragsrechts in Brüssel einen Workshop zu allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Vertretern der Privatwirtschaft, Rechtsanwälten und Wissenschaftlern. Zweck des Workshops war für die Kommission, Reaktionen aus der Praxis zu ihrem Vorhaben zu erhalten, EU-weit anwendbare Standardvertragsklauseln zu entwickeln. Die Kommission stellte außerdem ihr Vorhaben vor, eine Internetseite einzurichten, auf der Unternehmen, Personen und Organisationen in eigener Verantwortung Links zu ihren AGB-Angeboten bzw. Informationen über geplante Initiativen für grenzüberschreitende Vertragsklauseln einstellen können.

 

Der Aktionspan der Europäischen Kommission für ein kohärenteres Europäisches Vertragsrecht ist abrufbar unter:

http://europa.eu.int/comm/consumers/cons_int/safe_shop/fair_bus_pract/cont_law/index_de.htm

 

Entschließung des Europäischen Parlaments zum Aktionspan der Europäischen Kommission::

http://www2.europarl.eu.int/omk/sipade2?L=DE&OBJID=30479&LEVEL=3&MODE=SIP&NAV=X&LSTDOC=N

 

Vorangegangene Informationen der BRAK zur Entschließung des Parlaments:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten18aus2003.htm

 

Informationen der BRAK in den Nachrichten aus Brüssel 16/2003 zum Aktionsplan der Kommission:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten16aus2003.htm#_Toc26763711

 

Stellungnahme der BRAK aus dem Oktober 2001:

http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/eurovertragsrecht.pdf

 

Justizielles Netz

Aufgrund einer Entscheidung des Rates vom 28. Mai 2001 wurde das Europäische Justizielle Netz für Zivil- und Handelssachen eingerichtet. Aufgabe des Netzes ist die Verbesserung, Vereinfachung und Beschleunigung der wirksamen justiziellen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und die Gewährleistung eines wirksamen Zugangs zum Recht für Personen, die einen Rechtsstreit mit grenzüberschreitendem Bezug führen. Es wird schrittweise ein Internet-gestütztes Informationssystem für die Öffentlichkeit eingerichtet. Die Kommission ist für die Verwaltung dieses Systems zuständig. Das System bietet Zugang zu Informationen über die geltenden Rechtsvorschriften, die Rechtsprechung, die Rechts- und Justizsysteme der Mitgliedstaaten sowie die Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen. Das System umfasst insbesondere die für die Öffentlichkeit bestimmten Merkblätter. Zwischenzeitlich wurde auch der deutsche Internetauftritt aktualisiert.

 

Zentrale Internetseite zum justiziellen Netz:

http://europa.eu.int/comm/justice_home/ejn

 

Europäisches Justizielles Netz für Zivil- und Handelssachen (deutsche Website):

http://europa.eu.int/comm/justice_home/ejn/index_de.htm

 

Über das Justizielle Netz wurde bereits in früheren Ausgaben der Nachrichten aus Brüssel berichtet:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten6aus2003.htm#_Toc26763711

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten1aus2003.htm#_Toc26763711

 

Strafrecht

 

Stellung des Opfers im Strafverfahren

Die Europäische Kommission hat am 03.03.2004 einen Bericht über den Stand getroffener Maßnahmen der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates vom 15.03.2001 über die Stellung des Opfers in Strafverfahren veröffentlicht. Darin war vorgesehen, Opfern von Straftaten in der EU, unabhängig von ihrem Aufenthaltsland, ein vergleichbares hohes Schutzniveau zu bieten. Ziel des Rahmenbeschlusses ist es, Opfer nicht nur während des Strafverfahrens zu schützen, sondern ihnen auch durch eine Reihe von Unterstützungsmaßnahmen vor und nach dem Strafverfahren zur Seite zu stehen. Der Bericht informiert, inwieweit und durch welche Mitgliedstaaten der Rahmenbeschluss umgesetzt wurde. Nur 10 Mitgliedstaaten, darunter Deutschland und Österreich, haben Maßnahmen ergriffen, den Beschluss umzusetzen. Kein Mitgliedstaat ist allerdings sämtlichen Verpflichtungen aus dem Beschluss nachgekommen. Der Bericht stellt nur eine Momentaufnahme mit Stand 25.03.2003 dar. Ein weiterer Bericht über die Umsetzungen in den restlichen Ländern wird folgen. Hinsichtlich der Entschädigung der Opfer von Straftaten verweisen wir im Übrigen auf den anhängigen Richtlinienvorschlag des Rates zur Entschädigung für Opfer von Straftaten.

 

Den Bericht der Kommission finden Sie unter:

http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/cnc/2004/com2004_0054de02.pdf

 

Der Rahmenbeschluss des Rates vom 15. März 2001 über die Stellung des Opfers in Strafverfahren ist abrufbar unter:

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2001/l_082/l_08220010322de00010004.pdf

 

Richtlinienvorschlag des Rates zur Entschädigung für Opfer von Straftaten:

http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2002/com2002_0562de01.pdf


 

Rechtsprechung

 

Rechtsmittel gegen Neubauern-Urteil des EGMR

Die Bundesregierung wird gegen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 22.1.2004 Rechtsmittel einlegen. In der Entscheidung hatte der Gerichtshof festgestellt, dass das Eigentumsrecht der Beschwerdeführer durch die entschädigungslose Entziehung von Grundstücken verletzt worden sei. Die Beschwerdeführer sind Erben von so genannten Neubauern. Diese hatten durch die Bodenreform nach 1949 in der ehemaligen DDR Eigentum an landwirtschaftlichen Grundstücken erworben. Die Beschwerdeführer waren noch zu DDR-Zeiten Erben von Neubauern geworden. Zweckbestimmung der Bodenreform der DDR war die landwirtschaftliche Nutzung der davon betroffenen Grundstücke. Nach dem Recht der DDR mussten Grundstücke aus der Bodenreform wieder in den staatlichen Bodenfonds zurückgeführt werden, wenn die Begünstigten nicht in der Landwirtschaft tätig waren. Die Beschwerdeführer waren nicht in der Landwirtschaft tätig. Allerdings wurde zu DDR-Zeiten entgegen des geltenden DDR-Rechts in manchen Fällen von den Behörden versäumt, das Eigentum an diesen Grundstücken wieder in den staatlichen Bodenfonds zurückzuführen. Das hat das 2. Vermögensrechtsänderungsgesetz vom 14. Juli 1992 korrigiert. Auf dieser Rechtsgrundlage wurde den Beschwerdeführern das Grundstück entzogen. Das Grundstück fiel in diesen Fällen den neuen Bundesländern zu, sofern nicht Private vorrangig berechtigt waren.

 

Pressemitteilung BMJ:

http://www.bmj.bund.de/enid/729404b28f3bd32761c667a668453f4c,0f9140707265737365617274696b656c5f6964092d0931323036093a096d795f79656172092d0932303034093a096d795f6d6f6e7468092d093032/58.html

 

Pressmitteilung Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zum Urteil (Originalfassung):

http://www.echr.coe.int/Eng/Press/2004/Jan/JudgmentJahnandothers.htm

 

Pressmitteilung Urteil Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte zum Urteil (nichtamtliche deutsche Übersetzung):

http://www.echr.coe.int/ger/Jahn%20judgment%20German%20text.htm

 

Urteil europäischer Gerichtshof für Menschenrechte:

http://hudoc.echr.coe.int/hudoc/ViewRoot.asp?Item=65&Action=Html&X=309104123&Notice=0&Noticemode=&RelatedMode=1

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M..

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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