Büro Brüssel

Ausgabe 8/2004                                                                                                                  21.04.2004

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

- Europäischer Vollstreckungstitel

- EG Prozesskostenhilfegesetz

 

Freizügigkeit

- Verordnung über Systeme der sozialen Sicherheit

 

Sonstiges

- Tag der Freien Berufe

- Anhörung der neuen Kommissare im Parlament


 

Zivilrecht

 

Europäischer Vollstreckungstitel

Am 30.03.2004 hat das Europäische Parlament den vom Rat beschlossenen Gemeinsamen Standpunkt zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen ohne Änderungen angenommen. Dies war das erste Mal, dass das Europäische Parlament seit dem Inkrafttreten des Vertrages von Nizza im Februar 2003 im Rahmen eines Mitentscheidungsverfahrens nach Art. 251 EG in zivilrechtlichen Angelegenheiten gehandelt hat. Dies bedeutet eine Stärkung des Parlaments. Mit der Entschließung des Parlaments wurde damit die Verordnung über die europaweite Einführung eines Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen angenommen. Ziel der Verordnung ist es, jede Nachprüfung der Entscheidungen eines anderen Mitgliedstaats im Vollstreckungsverfahren entbehrlich zu machen. Eine Nachprüfung der Entscheidung („Exequaturverfahren“) soll nicht mehr unerlässliche Voraussetzung für die Vollstreckung sein. Ferner wird der Europäische Vollstreckungstitel Mindestvoraussetzungen für die Zustellung enthalten, um Schuldnerrechte zu wahren. Die ursprüngliche Forderung des Parlaments, Rechtsmittel gegen die Erteilung des Vollstreckungstitels zuzulassen, wurde nicht übernommen. Die BRAK begrüßte seinerzeit in ihrer Stellungnahme gegenüber der Kommission die Abschaffung des Exequaturverfahrens. Dadurch würden immer noch existierende Probleme bei der grenzüberschreitenden Vollstreckung weitgehend minimiert.

 

Gemeinsamer Standpunkt Rat und Parlament:

http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=52004AG0019&model=guichett

 

Entschließung des Parlaments zum Gemeinsamen Standpunkt:

http://www3.europarl.eu.int/omk/omnsapir.so/pv2?PRG=DOCPV&APP=PV2&LANGUE=DE&SDOCTA=5&TXTLST=1&POS=1&Type_Doc=RESOL&TPV=PROV&DATE=300304&PrgPrev=TYPEF@A5|PRG@QUERY|APP@PV2|FILE@BIBLIO04|NUMERO@187|YEAR@04|PLAGE@1&TYPEF=A5&NUMB=1&DATEF=040330

 

Werdegang der Rechtsetzung:

http://europa.eu.int/prelex/detail_dossier.cfm?CL=de&ReqId=0&DocType=COD&DocYear=2002&DocNum=0090

 

Verordnungsvorschlag Europäischer Vollstreckungstitel:

http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=52002PC0159&model=guichett


 

Stellungnahme der BRAK zum Verordnungsvorschlag:

http://www.brak.de/seiten/pdf/stellungEurosep02.pdf

 

Weitere Informationen:

http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=52004AG0019&model=guicheti

 

EG Prozesskostenhilfegesetz

Zwischenzeitlich hat die Bundesregierung beschlossen, dass bei grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren in Europa Prozesskostenhilfe in Zivil- und Handelssachen in den Mitgliedstaaten gewährt wird. Der verabschiedete Regierungsentwurf dient der Umsetzung der Richtlinie 2003/8/EG des Rates vom 27.01.2003 zur Verbesserung des Zugangs zum Recht bei Streitsachen mit grenzüberschreitendem Bezug durch Festlegung gemeinsamer Mindestvorschriften für die Prozesskostenhilfe in derartigen Streitsachen. Die EG-Prozesskostenhilfe-Richtlinie ist in wesentlichen Teilen bis zum 30.11.2004 umzusetzen. Einerseits soll die Beantragung von Prozesskostenhilfe im Ausland durch die Einführung von Standardformularen erleichtert werden. Andererseits sollen Übermittlungs- und Empfangstellen festgelegt werden. Außerdem werden juristische Personen, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gegründet und dort ansässig sind, mit inländischen juristischen Personen gleichbehandelt. Die BRAK hat seinerzeit in ihrer Stellungnahme die Erweiterung der Prozesskostenhilfe auf grenzüberschreitende Streitigkeiten ausdrücklich begrüßt.

 

Pressemitteilung BMJ:

http://www.bmj.bund.de/enid/5e17b79e17e8d20e19720d51cd9e990a,a91b65707265737365617274696b656c5f6964092d0931333539093a096d795f79656172092d0932303034093a096d795f6d6f6e7468092d093033/58.html

 

Regierungsentwurf zum EG- PKH Gesetz:

http://www.bmj.bund.de/media/archive/635.pdf

 

PKH- Richtlinie:

http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=32003L0008R(01)&model=guichett

 

Stellungnahme der BRAK zur PKH- Richtlinie:

http://www.brak.de/seiten/pdf/stellungnEurapaAS.pdf

 

Bericht Nachrichten Aus Brüssel 22/2003:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten22aus2003.htm#_Toc26763711

 

Bericht Nachrichten aus Brüssel 2/2003:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten2aus2003.htm#_Toc26763711

 

Freizügigkeit

 

Verordnung über Systeme der sozialen Sicherheit

Das Europäische Parlament hat am 20.04.2004 in zweiter Lesung den Gemeinsamen Standpunkt des Rates zur Reform der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 angenommen (Vorschlag für eine Verordnung zur Änderung der Verordnung  zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern). Somit kann das komplizierte und langwierige Gesetzgebungsverfahren noch vor dem 01.05.2004 abgeschlossen werden. Ziel der Verordnung, die nun geändert werden soll, ist die Gewährleistung der Freizügigkeit für Personen, die innerhalb der EU ihren Aufenthaltsort wechseln. Diese sollen nicht gegenüber Personen benachteiligt werden, die ständig nur in einem Mitgliedstaat wohnen und arbeiten. Die Verordnung dient allerdings nicht dazu, die nationalen Systeme der sozialen Sicherheit zu ersetzen, sondern soll vielmehr die grenzüberschreitenden Aspekte der verschiedenen Systeme koordinieren. Die Verordnung soll auf alle Personen ausgeweitet werden, die von den nationalen Sozialversicherungssystemen erfasst sind. Weitere wichtige Änderungen beziehen sich auf die Einbeziehung von Vorruhestandsregelungen in den Anwendungsbereich der Verordnung sowie Veränderungen der Regeln betreffend die Arbeitslosigkeit, die Grenzarbeitnehmer sowie den Zugang zu medizinischer Versorgung. Diese novellierte Verordnung soll die Verordnung 1408/71 ersetzen. Die neuen Regeln werden frühestens 2006 in Kraft treten.

 

In einem parallelen Verfahren sollen die berufsständischen Versorgungswerke, darunter auch die anwaltlichen Versorgungswerke, in die geltende Verordnung 1408/71 voraussichtlich zum 01.01.2005 einbezogen werden. Sie waren bisher vom Anwendungsbereich dieser Verordnung ausgenommen (vgl. Anhang II der Verordnung). Dieses Verfahren befindet sich gegenwärtig noch im Rat. Wir hatten über die erste Lesung des Europäischen Parlaments in der Ausgabe 6/2004 der Nachrichten aus Brüssel berichtet.

 

Den in zweiter Lesung angenommenen Text zur Novellierung der Verordnung 1408/71 finden Sie unter:

http://www3.europarl.eu.int/omk/omnsapir.so/calendar?APP=PDF&TYPE=PV2&FILE=p0040420DE.pdf&LANGUE=DE

 

Presseinformationen des Europäischen Parlaments dazu:

http://www2.europarl.eu.int/omk/sipade2?PUBREF=-//EP//TEXT+PRESS+DN-20040420-1+0+DOC+XML+V0//DE&LEVEL=2&NAV=S#SECTION19

 

Bericht in der Ausgabe 7/2003 der Nachrichten aus Brüssel über die in diesem Zusammenhang interessante Konferenz des CCBE zu Anwaltsversorgungswerken am 26.03.2004 in Rom:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten7aus2004.htm#_Freizügigkeit

 

Den Bericht in der Ausgabe 6/2004 der Nachrichten aus Brüssel zum parallelen Verfahren können Sie hier lesen:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten6aus2004.htm

 

Sonstiges

 

Tag der Freien Berufe

Der Bundesverband der Freien Berufe (BFB) veranstaltet am 05.05.2004 mit seinen Mitgliedsorganisationen den Tag der Freien Berufe in der Urania Berlin. Die BRAK wird bei dieser Veranstaltung auf dem Podium vertreten sein. Schwerpunkt der Veranstaltung ist diesmal Europa, u.a. die EU-Richtlinien zu Dienstleistungen im Binnenmarkt und zur Diplomanerkennung. Als Vortragende werden die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, der Stellv. Vorsitzende der CDU/ CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Wolfgang Schäuble, Generaldirektor Dr. Alexander Schaub (GD Binnenmarkt der EU-Kommission) und der Abgeordnete des Europäischen Parlaments Klaus-Heiner Lehne (Obmann der EVP- ED Fraktion) erwartet. Alle Freien Berufe, insbesondere die Anwaltschaft sollten dort stark vertreten sein.

 

Programm und Anmeldeformular:

http://www.freie-berufe.de/fileadmin/freie-berufe.de/pdf/3004179_BFB_Flyer.pdf..

 

Anhörung der neuen Kommissare im Parlament

Vom 13. – 15.04.2004 hat im Europäischen Parlament eine Anhörung der neuen Kommissare der Beitrittsländer stattgefunden, in der die Qualifikation der designierten Kommissare überprüft wurde. Alle Kandidaturen wurden dabei von den Abgeordneten positiv bewertet. Am 05.05.2004 stimmt das Europäische Parlament in der letzten Tagung der laufenden Wahlperiode offiziell über die Zustimmung der Kandidaten ab, danach werden die zehn neuen Kommissare vom Rat im Einvernehmen mit dem Präsidenten der Kommission offiziell ernannt (Artikel 45 des Beitrittsvertrages). Die Zustimmung des Europäischen Parlaments ist in diesem Fall nicht zwingend vorgeschrieben. Allerdings hat der Rat darin eingewilligt, die neuen Kommissionsmitglieder erst nach dem Zustimmungsvotum des Parlaments offiziell zu ernennen. Das Mandat der neuen Kommissare ist auf sechs Monate begrenzt, da am 01.11.2004 eine neue Kommission gewählt wird. Die neuen Kommissare erhalten bis dahin keinen eigenen Aufgabenbereich, sondern sind den derzeitigen Kommissaren zugewiesen worden.

 

Informationen zur Anhörung:

http://www.europarl.eu.int/hearings/commission/2004_enlarg/pdf/welcome_de.pdf

 

Die Resultate der Anhörung können Sie hier abrufen (englisch oder französisch):

http://www.europarl.eu.int/hearings/commission/2004_enlarg/result_en.htm

 

Weitere Informationen rund um die neuen Kommissare:

http://www.europarl.eu.int/hearings/commission/2004_enlarg/default_en.htm

 

Über die neuen Kommissare aus den Beitrittsländern haben wir bereits in den Nachrichten aus Brüssel berichtet:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten4aus2004.htm#_Toc26763714

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M..

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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