Büro Brüssel

Ausgabe 12/2004                                                                                                                17.06.2004

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivil- und Strafrecht

- Bilanz Tampere I und Konsultation zu „Tampere II“
- Stellungnahmen der BRAK zu Tampere

- Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen

 

 

Freizügigkeit

- Dienstleistungsrichtlinie

 

Sonstiges

- Vorläufiges Ergebnis der Europawahl


 

Zivilrecht und Strafrecht

 

Bilanz Tampere I und Konsultation zu „Tampere II“

Die Europäische Kommission hat am 02.06.2004 eine Mitteilung zur Bilanz des Tampere-Programms und dem zukünftigen Arbeitsprogramm für die Schaffung eines Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts veröffentlicht. Darin führt sie die bislang erreichten Ergebnisse der im Jahr 1999 in Tampere aufgestellten Ziele auf. Gleichzeitig leitet sie eine öffentliche Konsultation über die Inhalte des künftigen Maßnahmenprogramms im Bereich Justiz und Inneres für den Zeitraum 2004 bis 2009 ein. Frist zur Abgabe von Stellungnahmen ist der 31.08.2004. Bei der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen beabsichtigt die Kommission, das Prinzip der gegenseitigen Anerkennung auch auf den Bereich des Familienrechts zu erstrecken und für die Vollstreckung von Entscheidungen zu vertiefen. Auch bzgl. der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen will die Kommission die Arbeiten zur gegenseitigen Anerkennung fortsetzen. Die Erhebung von Beweismitteln soll schrittweise durch ein auf gegenseitiger Anerkennung basierendes einziges Instrument ersetzt werden. Für die Vollstreckung strafgerichtlicher Entscheidungen soll ein europäisches Strafregister für Verurteilungen und Rechtsverluste zur Verbesserung der Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten eingerichtet werden. Ferner will die Kommission weitere Maßnahmen zur Festlegung von Mindeststrafen für bestimmte Straftaten schaffen und die Definitionen von Straftaten und Strafen in der EU angleichen. Schließlich soll aufbauend auf Eurojust eine Europäische Staatsanwaltschaft errichtet werden, die für Straftaten zum Nachteil der finanziellen Interessen der EU zuständig ist. Für die ehrgeizigen Ziele der Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen und in Strafsachen verweist die Kommission auf den noch anzunehmenden EU-Verfassungsvertrag, der die rechtlichen Mittel dafür zur Verfügung stellen wird.

Die Mitteilung der Kommission zur Bilanz des Tampere-Programms und dem Arbeitsprogramm 2004 – 2009 für den Bereich Justiz und Inneres finden Sie unter:

http://www.europa.eu.int/comm/justice_home/doc_centre/intro/docs/bilan_tampere_de.pdf

 

Pressemitteilung der Kommission:

http://www.europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/04/702&format=HTML&aged=0&language=DE&guiLanguage=en

 

Weitere Informationen der Kommission zur Schaffung eines Raumes der Freiheit, Sicherheit und des Rechts (englisch):

http://www.europa.eu.int/comm/justice_home/news/consulting_public/tampere_ii/news_tampereii_en.htm

 

Stellungnahmen der BRAK zu Tampere

Die BRAK hat aus Sicht der Anwaltschaft zu den zahlreichen Vorhaben der Europäischen Kommission im Rahmen von Tampere Stellung genommen. Grundtenor der BRAK zu den europäischen Vorhaben ist, dass eine Initiative der Europäischen Union grundsätzlich begrüßt wird, eine Beachtung der bereits existierenden nationalen Systeme jedoch unbedingt erforderlich ist. Ebenso fordert die BRAK, dass die Europäische Kommission die Anwaltschaften Europas intensiv in die Konsultationsverfahren mit einbezieht, insbesondere, um die Rechte der Verteidiger bzw. der Prozessbevollmächtigten in den jeweiligen Verfahren zugunsten des Mandanten zu gewährleisten.

 

Stellungnahme der BRAK zum Europäischen Mahnverfahren

http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/GBMahnverf.pdf

 

Stellungnahme der BRAK zum Grünbuch ADR:

http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/gruenbuch-adr.pdf

 

Stellungnahme der BRAK zum Grünbuch „Rom I“:

http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/gruenbuchrommai2003.pdf

 

Ergänzende Stellungnahme der BRAK zur Anhörung „Rom I“:

http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/gruenbuchergaenzungmai2004.pdf

 

Stellungnahme der BRAK zu „Rom II“:

http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/ipr-0802.pdf

 

Stellungnahme der BRAK zum europäischen Vollstreckungstitel:

 http://www.brak.de/seiten/pdf/stellungEurosep02.pdf

 

Stellungnahme der BRAK zu den Verfahrensgarantien im Strafverfahren in der EU:

http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/GBStrauda.pdf

 

Stellungnahme der BRAK zum europäischen Haftbefehl:

http://www.brak.de/seiten/02_05_20_01.php

 

Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen

Der Rat für Justiz und Inneres hat am 08.06.2004 Einigkeit über den Rahmenbeschluss über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen erzielt. Ziel des Rahmenbeschlusses ist es, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen über die Einziehung von Erträgen aus Straftaten unter den Mitgliedstaaten zu erleichtern. Der Beschluss verpflichtet einen Mitgliedstaat, die von einem Strafgericht eines anderen Mitgliedstaats getroffene Einziehungsentscheidung in seinem Territorium anzuerkennen und zu vollstrecken. Damit wird auch das weitere Ziel des Rahmenbeschlusses, nämlich die Rückgabe von beschlagnahmten Gegenständen an die Opfer von Straftaten, gewährleistet. Dieser Rahmenbeschluss hängt eng mit dem bereits angenommenen Rahmenbeschluss über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der EU zusammen. Der Text wird nun von den Sprachjuristen in alle Amtssprachen übersetzt.

 

Vorläufiges Ratsdokument mit den Ergebnissen des Justiz- und Innenrates, zu den Einziehungsentscheidungen siehe S.7 (englisch):

http://ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/jha/80868.pdf

 

Initiative des Königreichs Dänemark zur Annahme eines Rahmenbeschlusses des Rates über die Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen in der EU:

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2002/c_184/c_18420020802de00080014.pdf

 

Rahmenbeschluss 2003/577/JI DES RATES vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der Europäischen Union:

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2003/l_196/l_19620030802de00450055.pdf

 

Freizügigkeit

 

Dienstleistungsrichtlinie

Die Europäische Kommission hat am 10.06.2004 Klarstellungen zum Vorschlag über Dienstleistungen im Binnenmarkt vorgelegt. Am 13.01.2004 hatte die Europäische Kommission diesen Richtlinienvorschlag veröffentlicht. Die Kommission beabsichtigt den Abbau administrativer und bürokratischer Hindernisse im EU-Binnenmarkt durch die Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2010, um grenzüberschreitende Dienstleistungen und die Gründung von Niederlassungen in anderen Mitgliedstaaten problemlos zu gestalten und zu fördern. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollen aus Sicht der Kommission außerdem den Wettbewerb stimulieren und für die Nutzer der Dienstleistungen bessere Qualität, größere Auswahl und niedrigere Preise zur Folge haben. Im Anschluss an den Richtlinienvorschlag begann eine breit angelegte Diskussion auf europäischer und nationaler Ebene, ob das europäische Vorhaben den Verbrauchern von Nachteil sein könnte. In dem nun vorliegenden Papier stellt die Europäische Kommission klar, dass weder angestrebt sei, dass die Richtlinie zulasten des Verbraucherschutzes gehe, noch dass die Mitgliedstaaten ihre Kontrollrechte über die auf ihrem Gebiet arbeitenden Dienstleister verlieren sollen.

 

Klarstellungen zum Richtlinienvorschlag:

http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/services/services/docs/prop-clarifications_de.pdf

 

Richtlinienentwurf:

http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2004/com2004_0002de02.pdf

 

Stellungnahme der BRAK zum Bericht der Europäischen Kommission über den Stand des Binnenmarktes für Dienstleistungen:

http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/EU_AS_binnenmarkt.pdf

 

Bericht aus Nachrichten aus Brüssel 2/2004 zur Binnenmarktstrategie und zum Richtlinienvorschlag:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten2aus2004.htm#_Wirtschaftsrecht

 

Bericht Nachrichten aus Brüssel 1/2004 zum Dienstleistungsrichtlinienvorschlag:

http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten1aus2004.htm

 

Konsultation über technische Vorschriften im Bereich Dienstleistungen

Die Europäische Kommission leitet eine Konsultation über die Ausweitung des Vorinformationsverfahrens für neue nationale Normen und technische Vorschriften ein. Rechtliche Grundlage dieser Konsultation ist die Richtlinie 98/34/EG. Seit 1984 sind die Mitgliedstaaten durch die Richtlinie 83/189/EWG, kodifiziert durch die Richtlinie 98/34/EG, verpflichtet, der Kommission alle ihre Entwürfe für neue technische Vorschriften mitzuteilen; diese Verpflichtung wurde schrittweise auf alle Erzeugnisse ausgeweitet. Darüber hinaus wurde entsprechend der oben genannten Richtlinie ein Informationsverfahren über die Erzeugnisse betreffende Normen eingerichtet. Gemäß den Bestimmungen der Richtlinie ist unter "technischer Vorschrift" jede technische Spezifikation oder sonstige Vorschrift  für ein Erzeugnis zu verstehen, deren Beachtung für das Inverkehrbringen oder die Verwendung zwingend vorgeschrieben ist, und unter "Norm" jede technische Spezifikation, die von einem anerkannten Normungsgremium zur wiederholten oder ständigen Anwendung angenommen wurde, deren Einhaltung jedoch nicht zwingend vorgeschrieben ist. Durch die Richtlinie 98/48/EG wurde der Anwendungsbereich des Notifizierungsverfahrens auf die Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft ausgeweitet. Diese Ausweitung hatte zur Folge, dass die betroffenen Vorschriften der Mitgliedstaaten auf etwaige Handelshemmnisse überprüft wurden. Die Europäische Kommission erwägt nun die Möglichkeit, die Richtlinie 98/34/EG unter Umständen auf alle Dienstleistungen auszuweiten. Die Europäische Kommission ist überzeugt, dass eine Ausweitung des vorherigen Überprüfungsverfahrens für einzelstaatliche Entwürfe technischer Vorschriften mögliche Hemmnisse für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes noch vor deren Entstehung beseitigen könne.  Auf diese Weise würden spätere Interventionen vermieden oder zumindest auf ein Minimum reduziert. Die Einleitung eines Konsultationsverfahrens soll Aufschluss über Vorteile und Kosten der Ausweitung der Richtlinie 98/34/EG bringen.

 

Einleitung einer Konsultation zur Transparenz von Vorschriften und Normen im Bereich der Dienstleistungen:

http://europa.eu.int/comm/internal_market/services/transparency/consultation_de.htm

 

Richtlinie 98/34/EG:

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/1998/l_204/l_20419980721de00370048.pdf

 

Richtlinie 98/48/EG:

http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/1998/l_217/l_21719980805de00180026.pdf

 

Sonstiges

 

Vorläufiges Ergebnis der Europawahl

Die 732 Sitze des neu gewählten Europäischen Parlaments verteilen sich wie folgt: Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christlich-Demokratische Fraktion) erhält 276 Sitze, die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas 200, die Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas 67 und die Grünen 42 Sitze. Die restlichen Sitze verteilen sich auf die Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (39), die Fraktion Union für das Europa der Nationen (27), die Fraktion für das Europa der Demokratien und der Unterschiede (15) und auf Sonstige (66). Deutschland wird auch nach dem Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten mit 99 Abgeordneten im Europäischen Parlament vertreten sein. Die CDU/CSU ist die stärkste Kraft mit 49 Sitzen, danach folgt die SPD mit 23 Sitzen, die Grünen entsenden 13 Abgeordnete und die FDP sowie die PDS schicken jeweils 7 Abgeordnete nach Straßburg. Die Entwicklung der Wahlbeteiligung in Europa ist insgesamt rückläufig. Im Jahr 1979 betrug die Wahlbeteiligung in ganz Europa 63%, im Jahr 2004 waren es nur noch 45,5%. Eine Zunahme der Wahlbeteiligung gab es in Irland, Italien, den Niederlanden, Finnland und im Vereinigten Königreich. In Deutschland lag die Wahlbeteiligung 1979 bei 65,7%. Bei der diesjährigen Europawahl lag sie mit 43% unterhalb des europäischen Durchschnitts.

 

Zusammensetzung des Europäischen Parlaments unterteilt nach Ländern und Fraktionen (vorläufig):

http://www.elections2004.eu.int/ep-election/sites/de/results1306/global.html

 

Grafische Übersicht der Gesamtverteilung aller Sitze im EP (vorläufig):

http://www.elections2004.eu.int/ep-election/sites/de/results1306/graphical.html

 

Sitzverteilung im EP nach Mitgliedstaaten (vorläufig):

http://www.elections2004.eu.int/ep-election/sites/de/results1306/countries/index.html

 

Sitzverteilung für Deutschland (vorläufig):

http://www.elections2004.eu.int/ep-election/sites/de/results1306/countries/de/results/index.html

 

Übersicht der deutschen Abgeordneten (vorläufig):

http://www.elections2004.eu.int/ep-election/sites/de/results1306/countries/de/results/names.html

 

Entwicklung der Wahlbeteiligung von 1979 bis 2004 in Europa (vorläufig):

http://www.elections2004.eu.int/ep-election/sites/de/results1306/turnout_ep/index.html

 

Entwicklung der Wahlbeteiligung 1979 bis 2004 in Deutschland (vorläufig):

http://www.elections2004.eu.int/ep-election/sites/de/results1306/countries/de/turnout_country.html

 

Hier finden Sie die Websites aller Fraktionen im Europaparlament:

http://www.elections2004.eu.int/ep-election/sites/de/newsroom/groups.html

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M..

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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