Büro Brüssel
Ausgabe
12/2004 17.06.2004
Themen in dieser
Ausgabe: - Bilanz Tampere I und Konsultation zu Tampere II -
Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen |
- Dienstleistungsrichtlinie - Vorläufiges Ergebnis der
Europawahl |
Zivilrecht und Strafrecht
|
Bilanz
Tampere I und Konsultation zu Tampere II
Die Europäische Kommission
hat am 02.06.2004 eine Mitteilung zur Bilanz des Tampere-Programms und dem
zukünftigen Arbeitsprogramm für die Schaffung eines Raumes der Freiheit, der
Sicherheit und des Rechts veröffentlicht. Darin führt sie die bislang
erreichten Ergebnisse der im Jahr 1999 in Tampere aufgestellten Ziele auf.
Gleichzeitig leitet sie eine öffentliche Konsultation über die Inhalte des
künftigen Maßnahmenprogramms im Bereich Justiz und Inneres für den Zeitraum
2004 bis 2009 ein. Frist zur Abgabe von Stellungnahmen ist der 31.08.2004. Bei der justiziellen Zusammenarbeit in
Zivil- und Handelssachen beabsichtigt die Kommission, das Prinzip der gegenseitigen
Anerkennung auch auf den Bereich des Familienrechts zu erstrecken und für die
Vollstreckung von Entscheidungen zu vertiefen. Auch bzgl. der justiziellen
Zusammenarbeit in Strafsachen will die Kommission die Arbeiten zur
gegenseitigen Anerkennung fortsetzen. Die Erhebung von Beweismitteln soll
schrittweise durch ein auf gegenseitiger Anerkennung basierendes einziges
Instrument ersetzt werden. Für die Vollstreckung strafgerichtlicher Entscheidungen
soll ein europäisches Strafregister für Verurteilungen und Rechtsverluste zur
Verbesserung der Zusammenarbeit unter den Mitgliedstaaten eingerichtet werden.
Ferner will die Kommission weitere Maßnahmen zur Festlegung von Mindeststrafen
für bestimmte Straftaten schaffen und die Definitionen von Straftaten und Strafen
in der EU angleichen. Schließlich soll aufbauend auf Eurojust eine Europäische
Staatsanwaltschaft errichtet werden, die für Straftaten zum Nachteil der
finanziellen Interessen der EU zuständig ist. Für die ehrgeizigen Ziele der
Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen und in Strafsachen verweist die
Kommission auf den noch anzunehmenden EU-Verfassungsvertrag, der die rechtlichen
Mittel dafür zur Verfügung stellen wird.
Die
Mitteilung der Kommission zur Bilanz des Tampere-Programms und dem
Arbeitsprogramm 2004 2009 für den Bereich Justiz und Inneres finden Sie
unter:
http://www.europa.eu.int/comm/justice_home/doc_centre/intro/docs/bilan_tampere_de.pdf
Pressemitteilung
der Kommission:
Weitere
Informationen der Kommission zur Schaffung eines Raumes der Freiheit,
Sicherheit und des Rechts (englisch):
http://www.europa.eu.int/comm/justice_home/news/consulting_public/tampere_ii/news_tampereii_en.htm
Die
BRAK hat aus Sicht der Anwaltschaft zu den zahlreichen Vorhaben der
Europäischen Kommission im Rahmen von Tampere Stellung genommen. Grundtenor der
BRAK zu den europäischen Vorhaben ist, dass eine Initiative der Europäischen
Union grundsätzlich begrüßt wird, eine Beachtung der bereits existierenden
nationalen Systeme jedoch unbedingt erforderlich ist. Ebenso fordert die BRAK,
dass die Europäische Kommission die Anwaltschaften Europas intensiv in die
Konsultationsverfahren mit einbezieht, insbesondere, um die Rechte der
Verteidiger bzw. der Prozessbevollmächtigten in den jeweiligen Verfahren
zugunsten des Mandanten zu gewährleisten.
Stellungnahme
der BRAK zum Europäischen Mahnverfahren
http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/GBMahnverf.pdf
Stellungnahme
der BRAK zum Grünbuch ADR:
http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/gruenbuch-adr.pdf
Stellungnahme
der BRAK zum Grünbuch Rom I:
http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/gruenbuchrommai2003.pdf
Ergänzende
Stellungnahme der BRAK zur Anhörung Rom I:
http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/gruenbuchergaenzungmai2004.pdf
Stellungnahme
der BRAK zu Rom II:
http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/ipr-0802.pdf
Stellungnahme
der BRAK zum europäischen Vollstreckungstitel:
http://www.brak.de/seiten/pdf/stellungEurosep02.pdf
Stellungnahme
der BRAK zu den Verfahrensgarantien im Strafverfahren in der EU:
http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/GBStrauda.pdf
Stellungnahme
der BRAK zum europäischen Haftbefehl:
http://www.brak.de/seiten/02_05_20_01.php
Vollstreckung
von Einziehungsentscheidungen
Der Rat für Justiz und
Inneres hat am 08.06.2004 Einigkeit über den Rahmenbeschluss über die Anwendung
des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf Einziehungsentscheidungen
erzielt. Ziel des Rahmenbeschlusses ist es, die Anerkennung und Vollstreckung
von Entscheidungen über die Einziehung von Erträgen aus Straftaten unter den
Mitgliedstaaten zu erleichtern. Der Beschluss verpflichtet einen Mitgliedstaat,
die von einem Strafgericht eines anderen Mitgliedstaats getroffene
Einziehungsentscheidung in seinem Territorium anzuerkennen und zu vollstrecken.
Damit wird auch das weitere Ziel des Rahmenbeschlusses, nämlich die Rückgabe
von beschlagnahmten Gegenständen an die Opfer von Straftaten, gewährleistet.
Dieser Rahmenbeschluss hängt eng mit dem bereits angenommenen Rahmenbeschluss über die Vollstreckung
von Entscheidungen über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder
Beweismitteln in der EU zusammen. Der
Text wird nun von den Sprachjuristen in alle Amtssprachen übersetzt.
Vorläufiges
Ratsdokument mit den Ergebnissen des Justiz- und Innenrates, zu den
Einziehungsentscheidungen siehe S.7 (englisch):
http://ue.eu.int/ueDocs/cms_Data/docs/pressData/en/jha/80868.pdf
Initiative
des Königreichs Dänemark zur Annahme eines Rahmenbeschlusses des Rates über die
Vollstreckung von Einziehungsentscheidungen in der EU:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2002/c_184/c_18420020802de00080014.pdf
Rahmenbeschluss
2003/577/JI DES RATES vom 22. Juli 2003 über die Vollstreckung von Entscheidungen
über die Sicherstellung von Vermögensgegenständen oder Beweismitteln in der
Europäischen Union:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2003/l_196/l_19620030802de00450055.pdf
Freizügigkeit
|
Dienstleistungsrichtlinie
Die
Europäische Kommission hat am 10.06.2004 Klarstellungen zum Vorschlag über
Dienstleistungen im Binnenmarkt vorgelegt. Am 13.01.2004 hatte die Europäische
Kommission diesen Richtlinienvorschlag veröffentlicht. Die Kommission
beabsichtigt den Abbau administrativer und bürokratischer Hindernisse im
EU-Binnenmarkt durch die Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2010, um
grenzüberschreitende Dienstleistungen und die Gründung von Niederlassungen in
anderen Mitgliedstaaten problemlos zu gestalten und zu fördern. Die
vorgeschlagenen Maßnahmen sollen aus Sicht der Kommission außerdem den
Wettbewerb stimulieren und für die Nutzer der Dienstleistungen bessere
Qualität, größere Auswahl und niedrigere Preise zur Folge haben. Im Anschluss
an den Richtlinienvorschlag begann eine breit angelegte Diskussion auf
europäischer und nationaler Ebene, ob das europäische Vorhaben den Verbrauchern
von Nachteil sein könnte. In dem nun vorliegenden Papier stellt die Europäische
Kommission klar, dass weder angestrebt sei, dass die Richtlinie zulasten des
Verbraucherschutzes gehe, noch dass die Mitgliedstaaten ihre Kontrollrechte
über die auf ihrem Gebiet arbeitenden Dienstleister verlieren sollen.
Klarstellungen
zum Richtlinienvorschlag:
http://europa.eu.int/comm/internal_market/en/services/services/docs/prop-clarifications_de.pdf
Richtlinienentwurf:
http://europa.eu.int/eur-lex/de/com/pdf/2004/com2004_0002de02.pdf
Stellungnahme
der BRAK zum Bericht der Europäischen Kommission über den Stand des
Binnenmarktes für Dienstleistungen:
http://www.brak.de/seiten/pdf/Stellungnahmen/EU_AS_binnenmarkt.pdf
Bericht
aus Nachrichten aus Brüssel 2/2004 zur Binnenmarktstrategie und zum
Richtlinienvorschlag:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten2aus2004.htm#_Wirtschaftsrecht
Bericht
Nachrichten aus Brüssel 1/2004 zum Dienstleistungsrichtlinienvorschlag:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten1aus2004.htm
Die
Europäische Kommission leitet eine Konsultation über die Ausweitung des
Vorinformationsverfahrens für neue nationale Normen und technische Vorschriften
ein. Rechtliche Grundlage dieser Konsultation ist die Richtlinie 98/34/EG. Seit
1984 sind die Mitgliedstaaten durch die Richtlinie 83/189/EWG, kodifiziert
durch die Richtlinie 98/34/EG, verpflichtet, der Kommission alle ihre
Entwürfe für neue technische Vorschriften mitzuteilen; diese Verpflichtung
wurde schrittweise auf alle Erzeugnisse ausgeweitet. Darüber hinaus wurde
entsprechend der oben genannten Richtlinie ein Informationsverfahren über die
Erzeugnisse betreffende Normen eingerichtet. Gemäß den Bestimmungen der
Richtlinie ist unter "technischer Vorschrift" jede technische
Spezifikation oder sonstige Vorschrift für ein Erzeugnis zu verstehen,
deren Beachtung für das Inverkehrbringen oder die Verwendung zwingend
vorgeschrieben ist, und unter "Norm" jede technische Spezifikation,
die von einem anerkannten Normungsgremium zur wiederholten oder ständigen
Anwendung angenommen wurde, deren Einhaltung jedoch nicht zwingend
vorgeschrieben ist. Durch die Richtlinie 98/48/EG wurde der
Anwendungsbereich des Notifizierungsverfahrens auf die Vorschriften für die
Dienste der Informationsgesellschaft ausgeweitet. Diese Ausweitung hatte zur
Folge, dass die betroffenen Vorschriften der Mitgliedstaaten auf etwaige Handelshemmnisse
überprüft wurden. Die Europäische Kommission erwägt nun die Möglichkeit, die
Richtlinie 98/34/EG unter Umständen auf alle Dienstleistungen auszuweiten. Die
Europäische Kommission ist überzeugt, dass eine Ausweitung des vorherigen
Überprüfungsverfahrens für einzelstaatliche Entwürfe technischer Vorschriften
mögliche Hemmnisse für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarktes noch
vor deren Entstehung beseitigen könne.
Auf diese Weise würden spätere Interventionen vermieden oder zumindest
auf ein Minimum reduziert. Die Einleitung eines Konsultationsverfahrens soll
Aufschluss über Vorteile und Kosten der Ausweitung der Richtlinie 98/34/EG
bringen.
Einleitung
einer Konsultation zur Transparenz von Vorschriften und Normen im Bereich der
Dienstleistungen:
http://europa.eu.int/comm/internal_market/services/transparency/consultation_de.htm
Richtlinie 98/34/EG:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/1998/l_204/l_20419980721de00370048.pdf
Richtlinie 98/48/EG:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/1998/l_217/l_21719980805de00180026.pdf
Sonstiges
|
Vorläufiges Ergebnis der
Europawahl
Die
732 Sitze des neu gewählten Europäischen Parlaments verteilen sich wie folgt:
Die Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christlich-Demokratische Fraktion)
erhält 276 Sitze, die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Europas 200, die
Fraktion der Liberalen und Demokratischen Partei Europas 67 und die Grünen 42
Sitze. Die restlichen Sitze verteilen sich auf die Konföderale Fraktion der
Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke (39), die Fraktion Union
für das Europa der Nationen (27), die Fraktion für das Europa der Demokratien
und der Unterschiede (15) und auf Sonstige (66). Deutschland wird auch nach dem
Beitritt der zehn neuen Mitgliedstaaten mit 99 Abgeordneten im Europäischen Parlament
vertreten sein. Die CDU/CSU ist die stärkste Kraft mit 49 Sitzen, danach folgt
die SPD mit 23 Sitzen, die Grünen entsenden 13 Abgeordnete und die FDP sowie
die PDS schicken jeweils 7 Abgeordnete nach Straßburg. Die Entwicklung der
Wahlbeteiligung in Europa ist insgesamt rückläufig. Im Jahr 1979 betrug die
Wahlbeteiligung in ganz Europa 63%, im Jahr 2004 waren es nur noch 45,5%. Eine
Zunahme der Wahlbeteiligung gab es in Irland, Italien, den Niederlanden,
Finnland und im Vereinigten Königreich. In Deutschland lag die Wahlbeteiligung
1979 bei 65,7%. Bei der diesjährigen Europawahl lag sie mit 43% unterhalb des
europäischen Durchschnitts.
Zusammensetzung des
Europäischen Parlaments unterteilt nach Ländern und Fraktionen (vorläufig):
http://www.elections2004.eu.int/ep-election/sites/de/results1306/global.html
Grafische Übersicht der
Gesamtverteilung aller Sitze im EP (vorläufig):
http://www.elections2004.eu.int/ep-election/sites/de/results1306/graphical.html
Sitzverteilung im EP nach
Mitgliedstaaten (vorläufig):
http://www.elections2004.eu.int/ep-election/sites/de/results1306/countries/index.html
Sitzverteilung für
Deutschland (vorläufig):
http://www.elections2004.eu.int/ep-election/sites/de/results1306/countries/de/results/index.html
Übersicht der deutschen
Abgeordneten (vorläufig):
http://www.elections2004.eu.int/ep-election/sites/de/results1306/countries/de/results/names.html
Entwicklung der
Wahlbeteiligung von 1979 bis 2004 in Europa (vorläufig):
http://www.elections2004.eu.int/ep-election/sites/de/results1306/turnout_ep/index.html
Entwicklung der
Wahlbeteiligung 1979 bis 2004 in Deutschland (vorläufig):
http://www.elections2004.eu.int/ep-election/sites/de/results1306/countries/de/turnout_country.html
Hier finden Sie die Websites
aller Fraktionen im Europaparlament:
http://www.elections2004.eu.int/ep-election/sites/de/newsroom/groups.html
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M.. |
Der Newsletter ist im Internet unter www.BRAK.de abrufbar und kann auch dort be- oder
abbestellt werden.
Wenn Sie diesen Newsletter zukünftig nicht mehr erhalten
möchten, schreiben Sie bitte eine E-Mail an brak.bxl@brak.be.