Büro Brüssel
Ausgabe
16/2004 02.09.2004
Themen in dieser
Ausgabe: - EG-Vollstreckungstitel -
Durchführungsgesetz - Haager Konferenz - Seminar zur Corporate Criminal Liability |
- Sprachtest für Anwälte in Luxemburg - Neue
Kommissionsmitglieder - UIA Jahreskongress in Genf
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Zivilrecht
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Zwischenzeitlich liegt der
Entwurf eines EG Vollstreckungstitel Durchführungsgesetzes vor. Dieser
dient zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 21.04.2004 zur Einführung eines europäischen
Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen. Ziel der Verordnung ist es,
jede Nachprüfung der Entscheidungen eines anderen Mitgliedstaats in Vollstreckungsverfahren
entbehrlich zu machen. Eine Nachprüfung der Entscheidung (Exequaturverfahren)
soll nicht mehr unerlässliche Voraussetzung für die Vollstreckung sein. Ferner
wird der europäische Vollstreckungstitel Mindestvoraussetzungen für die
Zustellung enthalten, um Schuldnerrechte zu wahren. Grundsätzlich gilt, dass
gemäß EG-Recht eine Verordnung unmittelbare Geltung im jeweiligen Mitgliedstaat
entfaltet. Zur Anpassung und vereinfachten Verfahrensweise im nationalen Recht
werden jedoch regelmäßig so genannte Durchführungsgesetze zu einer Verordnung
erlassen. Der vorliegende Referentenentwurf dient zur Vorbereitung eines
solchen Durchführungsgesetzes. Er regelt zum einen die Ausstellung, die
Berichtigung und den Widerruf der Bestätigungen zu inländischen Titeln, die in
anderen Mitgliedstaaten vollstreckt werden sollen. Zum anderen enthält der
Entwurf ergänzende Vorschriften für Titel, die in anderen Mitgliedstaaten als
europäische Vollstreckungstitel bestätigt worden sind und im Inland vollstreckt
werden sollen. Der Entwurf sieht weiter Änderungen in Buch 1 und Buch 2
der ZPO vor, indem er die Belehrungspflichten gegenüber Schuldnern ergänzt und
damit das innerstaatliche Zivilprozessrecht an die verfahrensrechtlichen
Mindeststandards der neuen EG-Verordnung anpasst. Darüber hinaus erleichtert
der Entwurf die Vollstreckung dynamisierter inländischer Unterhaltstitel im
Ausland. Die Durchführungsvorschriften sollen in das neu geschaffene 11. Buch
der ZPO integriert werden.
Verordnung (EG) Nr.
805/2004 zum Europäischen Vollstreckungstitel:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/2004/l_143/l_14320040430de00150039.pdf
Stellungnahme der BRAK
zum Verordnungsvorschlag:
http://www.brak.de/seiten/pdf/stellungEurosep02.pdf
Nachrichten aus Brüssel
8/2004 zum Europäischen Vollstreckungstitel:
http://www.brak.de/seiten/html/Nachrichten8aus2004.htm#_Toc26763711
Die Europäische Kommission
hat eine Konsultation zum Vorhaben der Haager Konferenz zu den exclusive
choice of court agreements for business to business transactions eingeleitet.
Interessierte Kreise sind aufgefordert, die Fragen des Konsultationspapiers bis
zum 15. November 2004 zu beantworten. Die betreffende Haager Konvention soll
Vereinbarungen von Parteien in Zivil- und Handelssachen über das im Streitfall
zuständige Gericht regeln.
Informationen:
http://europa.eu.int/comm/justice_home/news/intro/news_intro_en.htm
Arbeitspapier:
http://europa.eu.int/comm/justice_home/news/consulting_public/gp_15112004/doc_travail_en.pdf
Konsultationspapier:
http://europa.eu.int/comm/justice_home/news/consulting_public/gp_15112004/consultation_paper_en.pdf
Strafrecht
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Seminar zur
Corporate Criminal Liability
Am 18./19. 09.2004 findet in Santa Fe, New Mexico,
ein Seminar mit dem Titel Corporate Criminal Liability statt. Das Seminar
wird die neuen Auslieferungsverfahren nach dem Europäischen Haftbefehl, die
Entwicklungen der Wirtschaftskriminalität und des Terrorismus, die Unterschiede
in den Verfahren des Common Law- und des Civil Law-Systems sowie andere wichtige
Entwicklungen im Internationalen Strafrecht analysieren. Weitere Themen der
Veranstaltung werden u. a. die aktuellen Entwicklungen beim Internationalen
Strafgerichtshof in Den Haag und anderen internationalen Gerichtshöfen (Guantanamo,
ICTY, ICTR und Sierra Leone) sein sowie die neusten Vorschläge im Bereich der
Geldwäsche und der Einziehung in Strafverfahren, die Verfahrensrechte in
Strafverfahren und die Verpflichtungen nach dem amerikanischen Sarbanes-Oxley
Act.
Weitere Informationen erhalten Sie im Sekretariat der
European Criminal Bar Association (ECBA):
Freizügigkeit
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Sprachtest für Anwälte in Luxemburg
Die Europäische Kommission hat am 16.07.2004
Luxemburg gemäß Artikel 226 EG förmlich aufgefordert, die Sprachprüfung für
Rechtsanwälte abzuschaffen, die sich im Großherzogtum niederlassen wollen, mit
der Begründung, sie verstoße gegen die Niederlassungsrichtlinie für
Rechtsanwälte (98/5/EG). Die Richtlinie ermöglicht Anwälten, sich in einem
anderen Mitgliedstaat unter der Berufsbezeichnung ihres Herkunftslandes
niederzulassen und im dortigen Recht tätig zu sein, ohne eine Eignungsprüfung
oder einen Anpassungslehrgang zu absolvieren. Der Anwalt muss lediglich
nachweisen, dass er in einem anderen Mitgliedstaat bereits als Rechtsanwalt
zugelassen ist. Nach dem luxemburgischen Umsetzungsgesetz wird nur derjenige
Anwalt zugelassen, der den Sprachtest besteht, mit dem die Deutsch-,
Französisch- und Luxemburgischkenntnisse überprüft werden. Damit wird die
Zielsetzung der Richtlinie erheblich erschwert. Außerdem wendet sich die
Kommission gegen eine Bestimmung des Gesetzes, die luxemburgischen Anwälten die
Domizilierung von Gesellschaften vorbehält. Die unter ihrer ursprünglichen
Berufsbezeichnung tätigen Anwälte haben nach der Richtlinie Zugang zu allen
anwaltlichen Tätigkeiten. Schließlich beanstandet die Kommission, dass die
betroffenen Anwälte jedes Jahr eine Bescheinigung über die Mitgliedschaft in
der Anwaltskammer des Herkunftslandes vorlegen müssen.
Presseinformationen der Kommission:
http://www.europa.eu.int/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/04/936&language=de&guiLanguage=en
Richtlinie 98/5/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 16. Februar 1998 zur Erleichterung der ständigen Ausübung des
Rechtsanwaltsberufs in einem anderen Mitgliedstaat als dem, in dem die
Qualifikation erworben wurde:
http://europa.eu.int/eur-lex/pri/de/oj/dat/1998/l_077/l_07719980314de00360043.pdf
Aktuelle Informationen über alle gegen die Mitgliedstaaten
anhängigen Vertragsverletzungsverfahren finden Sie auf folgender Website:
http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/droit_com/index_en.htm
Deutsches Umsetzungsgesetz: Gesetz über die Tätigkeit
europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG -
Stand: zuletzt geändert 26.10.2003):
http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/eurag/index.html
Sonstiges
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Neue Kommissionsmitglieder
Am 12.08.2004 hat der designierte Präsident der
Europäischen Kommission José Manuel Barroso die Zuständigkeitsbereiche der 25
neuen Kommissionsmitglieder vorgestellt, die am 01.11.2004 ihr Amt antreten
werden. Die Mitgliedstaaten erfüllten Barrosos Wunsch, mindestens ein Drittel
bzw. 8 weibliche Kommissare zu benennen, kamen allerdings seinem zweiten Wunsch
nicht nach, ihm jeweils mehrere Kandidaten zur Auswahl zu stellen. Barroso hat
letztlich in einen Kompromiss den Kandidaten der großen Mitgliedstaaten zwar
wichtige Ressorts, allerdings nicht ihre erste Wahl zugeteilt. Als Ausgleich verteilt
er insgesamt 5 Vize-Präsidentenposten. Positiv ist, dass diverse erfahrene
nationale Politiker ernannt worden sind. Von den neuen Mitgliedern kommen 11
aus wichtigen nationalen Politikämtern, einige sind allerdings auch aus
innenpolitischen Opportunitätsgründen nominiert worden. Lediglich 3 Mitglieder
der letzten Kommission sind wieder ernannt worden.
Der Forderung Frankreichs, Deutschlands und
Großbritanniens nach einem Super-Kommissar in der Person des deutschen
Sozialdemokraten Günter Verheugen hat Barroso widerstanden. Allerdings soll
Verheugen neben seiner Position als einer der 5 Vize-Präsidenten zuständig sein
für Unternehmen, Industrie und die Koordinierung der Rolle der Kommission im
Rat für Wettbewerbsfähigkeit. Außerdem ist er Stellvertreter Barrosos in der
Koordination der Lissabon-Strategie. Die ehemalige niederländische
Verkehrsministerin Neelie Kroes-Smit löst überraschenderweise den italienischen
Wettbewerbskommissar Mario Monti ab und erhält damit eines der wichtigsten
Ressorts. Barroso führt zur Begründung ihre große Erfahrung und Unabhängigkeit
als Vertreterin eines kleinen Mitgliedstaats an. Den Posten des
Binnenmarktkommissars übernimmt ebenfalls überraschend der bisherige irische
Finanzminister Charlie McGreevy, allerdings ohne die Zuständigkeit für den
freien Warenverkehr im Binnenmarkt. Letztere soll auch zum Ressort Verheugens
gehören. Außerdem wird die Zuständigkeit für Steuern und Zölle abgetrennt und
geht an die umstrittene euroskeptische Lettin Ingrida Udre. Der italienische
Europaminister Rocco Buttiglione bekommt das Ressort der Innen- und
Justizpolitik und wird gleichzeitig Vizepräsident. Sein Ressort wird umbenannt
in Kommissar für Justiz, Freiheit und Sicherheit. Neue Kommissarin für
Außenbeziehungen der EU wird die bisherige österreichische Außenministerin
Ferrero-Waldner. Der Brite Peter Mandelson bekommt das bedeutende Ressort für
den Außenhandel.
Nachstehend finden Sie eine Übersicht der neuen
EU-Kommissare:
José Manuel Durăo
Barroso Präsident Portugal |
Margot Wallström Vizepräsidentin Beziehungen zu den EU-Institutionen und
Öffentlichkeitsarbeit Schweden |
Günter Verheugen Vizepräsident Industrie- und Unternehmenspolitik Deutschland |
Jacques Barrot Vizepräsident Transport und Verkehr Frankreich |
Rocco Buttiglione Vizepräsident Justiz, Freizügigkeit und Sicherheit Italien |
Siim Kallas Vizepräsident Kommissionsverwaltung Estland |
Neelie Kroes-Smit Wettbewerb Den Niederlanden |
Joaquín Almunia Wirtschaft und Währung Spanien |
Charlie McCreevy Binnenmarkt Irland |
Peter Mandelson Außenhandel Großbritannien |
Dalia Grybauskaité Haushalt Litauen |
Danuta Hübner Regionalpolitik Polen |
Mariann Fischer Boel Landwirtschaft Dänemark |
Joe Borg Fischerei und Schifffahrt Malta |
Benita Ferrero-Waldner Außenbeziehungen der EU Österreich |
Louis Michel Entwicklungshilfe Belgien |
Markos Kyprianou Gesundheit und Verbraucherschutz Zypern |
Jan Figel Bildung, Ausbildung, Kultur und Vielsprachigkeit Slowakei |
Vladimir pidla Arbeit, Soziales und Chancengleichheit Tschechien |
Janez Potocnik Wissenschaft und Forschung Slowenien |
László Kovács Energie Ungarn |
Ingrida Udre Steuern und Zölle Lettland |
Stavros Dimas Umwelt Griechenland |
Olli Rehn Erweiterungskommissar Finnland |
Viviane Reding Informationsgesellschaft Luxemburg |
Nächste Schritte:
Vor Amtsantritt der neuen Kommission am 01.11.2004
muss sie das Vertrauen und die Zustimmung des Europäischen Parlaments gewinnen.
Dazu werden die Kommissionsmitglieder in einzelnen Anhörungen vom 27.09.-
08.10.2004 vor den Parlamentsausschüssen erscheinen. In der Plenarwoche vom
25.-28.10.2004 wird das Parlament dem neuen Kommissionskollegium seine
Zustimmung oder Ablehnung erteilen. Der Rat wird dem Kollegium vor Amtsantritt
formal zustimmen. Laut dem Entwurf des Vertrages für eine Verfassung für Europa
wird der EU-Außenminister gleichzeitig Vize-Präsident der Kommission sein. Dieser
soll jedoch erst nach Ratifizierung des Verfassungsvertrages benannt werden.
Dies könnte die Kommission u. U. nochmals umbesetzen, wenn Javier Solana einer
der Vizepräsidenten wird. Der Verfassungsvertrag eröffnet dem
Kommissionspräsidenten die Möglichkeit, die politischen Zuständigkeiten erneut
zu verändern. Dies wird nach dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien in 2007
erforderlich sein.
Eine vollständige Übersicht über die Portfolio
Zuständigkeiten der neuen Kommissare finden Sie hier (englisch):
Alle 25 ernannten Kommissare finden Sie mit Foto und
Lebenslauf unter:
http://www.europa.eu.int/comm/commissioners/newcomm_en.htm
Presseinformationen der Kommission zur Ernennung der
Kommissare:
Weitere Informationen über den designierten
Kommissionspräsidenten Barroso sind abrufbar unter:
http://www.europa.eu.int/comm/commissioners/barroso/index_de.htm
Vom 1. bis 5. September
findet der 48. Jahreskongress der Union Internationale des Avocats (UIA) in
Genf statt. Hauptthemen des diesjährigen Kongresses sind das Recht auf
Gesundheit als Menschenrecht, die Problematik der internationalen Regulierung
des nationalen Anwaltsberufs und generell Menschenrechte im 21. Jahrhundert.
Homepage der UIA:
http://www.uianet.org/index.jsp
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M.. |
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