Büro Brüssel
Ausgabe
21/2004 10.11.2004
Themen in dieser
Ausgabe: - Haager Programm - EU-Register - Neues EU-Gericht für den
Öffentlichen Dienst |
- Neue Europäische Kommission - Unterzeichnung des
Europäischen Verfassungs- -
Neues Verbraucher-Netz -
Neuer EUR-lex Internetauftritt |
Strafrecht/Zivilrecht
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Haager
Programm
Während
seiner Tagung am 04. 05.11.2004 hat der Europäische Rat das sog. "Haager
Programm" (siehe Anlage I der Schlussfolgerungen des Vorsitzes)
für den Bereich der gemeinsamen Innen- und Rechtspolitik gebilligt.
Schwerpunkte des Haager Programms sind u. a. die grenzüberschreitende Verfolgung
von Strafsachen und gegenseitige Anerkennung straf- und zivilrechtlicher
Entscheidungen. Zur Umsetzung dieses Grundsatzes im Strafrecht, wie z.B. für
die Erhebung und Zulässigkeit von Beweismitteln oder die Vollstreckung
rechtskräftiger Urteile, soll ein umfassendes Maßnahmenprogramm bis Ende 2005
durch Vorschläge der Kommission konkretisiert werden. Dieses sieht auch die
Vereinheitlichung verfahrensrechtlicher Garantien vor. Darüber hinaus sollen
materiell-rechtliche Normen im Bereich besonders schwerwiegender Delikte mit
grenzüberschreitendem Charakter einander angepasst werden. Bis 2011 sollen für
den Bereich des Zivilrecht einheitliche Regelungen zum Kollisionsrecht für
vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse (Rom I und II), zur
außergerichtlichen Streitbeilegung sowie den Erlass eines Europäischen
Zahlungsbefehls geschaffen worden sein. Es sollen ferner die Verfahren, wie
z.B. die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke und die
Vollstreckung von Entscheidungen standardisiert werden. Grundlegende Änderungen
sind im Bereich des Familien- und Erbrechts vorgesehen. Bis 2011 sollen
Rechtsinstrumente für die Anerkennung und Vollstreckung von Unterhaltszahlungen
sowie Kollisionsnormen im Bereich des Erbrechts, des ehelichen Güterstandes und
in Scheidungssachen geschaffen werden Insbesondere soll das erbrechtliche
Verfahren durch einen Europäischen Erbschein erleichtert werden. Ein bedeutsames
Vorhaben ist schließlich der im Bereich des Vertragsrechts geplante gesetzliche
Rahmen für EU-weite vertragsrechtliche Standardbestimmungen, die jedoch,
jedenfalls zunächst, keine zwingende Wirkung entfalten sollen.
Strafrecht
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EU-Strafregister
Im
Rahmen des "Haager Programms" (siehe oben) hat der Europäische Rat
die Geltung des Grundsatzes der Verfügbarkeit für den Austausch
strafverfolgungsrelevanter Informationen mit Wirkung spätestens zum 01.01.2008
beschlossen. Ab diesem Zeitpunkt wird unionsweit ein Strafverfolgungsbeamter
solche Informationen aus einem anderen Mitgliedstaat erhalten können, soweit er
diese zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt und die Einhaltung der
Datenschutzvorschriften gewährleistet ist. Das BMJ hat bereits für das Jahr
2005 einen elektronischen Informationsaustausch zwischen dem deutschen
Bundeszentralregister und den französischen und spanischen Strafregistern über
dort gespeicherte Vorstrafen mit den zuständigen Stellen in Spanien und Frankreich
vereinbart.
Die
Pressemitteilung des BMJ finden Sie hier.
Den
Beschlussvorschlag der Kommission über den Austausch von Informationen aus dem
Strafregister finden Sie hier.
Wir
berichteten über dieses Thema bereits in den Ausgaben 20 und 18 der
Nachrichten aus Brüssel.
Rechtsprechung
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Neues EU-Gericht für
den Öffentlichen Dienst
Am
02.11.2004 hat der Rat der EU durch einstimmigen Beschluss gemäß § 225 a
EG-Vertrag die Errichtung des Gerichts für den Öffentlichen Dienst beschlossen.
Es ist geplant, dass das Gericht seine Arbeit bereits im Jahr 2005 aufnimmt.
Damit hat der Rat einen wichtigen Schritt zur Durchführung der im Vertrag von
Nizza vorgesehenen Reformen des Gerichtssystems vorgenommen, die eine
Verkürzung der Verfahrensdauer und eine wirksamere Bearbeitung der Rechtssachen
gewährleisten sollen. Das neue, mit sieben Richtern besetzte Fachgericht ist
nunmehr erstinstanzlich für Streitigkeiten des Öffentlichen Dienstes, d.h. für
Streitigkeiten zwischen den Europäischen Institutionen und ihren Vertretern
oder sonstigen öffentlichen Bediensteten, zuständig. Gegen Entscheidungen des
Fachgerichts kann ein Rechtmittel beim Gericht erster Instanz nur hinsichtlich
einzelner Rechtsfragen eingelegt werden. Eine Überprüfung durch den EuGH ist
nur für Ausnahmefälle vorgesehen.
Die
Pressemitteilung des EuGH finden Sie hier.
Die Pressemitteilung
des Rates finden Sie hier
(englisch).
Sonstiges
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Neue
Europäische Kommission
Nachdem
der designierte Präsident der Kommission José Manuel Barroso am 04.11.2004 dem
Europäischen Rat seine umgebildete Mannschaft für die Kommission vorgestellt
hat und diese von den Staats- und Regierungschefs gebilligt wurde, steht nunmehr
die Entscheidung des EP aus. Die hierzu erforderliche Abstimmung soll
voraussichtlich am 18.11.2004 stattfinden. Der italienische Kandidat Rocco
Buttiglione wurde durch den noch amtierenden italienischen Außenminister Franco
Frattini für das Amt des Innen- und Justizkommissars und die lettische
Kandidatin Ingrida Udre durch den früheren lettischen Finanzminister Andris
Piebalgs für das Energieressort ersetzt. Da der ungarische Kandidat László
Kovács trotz entsprechender Forderungen Barrosos von seiner Regierung nicht
durch einen anderen Kandidaten ausgetauscht wurde, soll er nun das Amt des
Steuerkommissars übernehmen. Lediglich hinsichtlich der umstrittenen
Niederländerin Neelie Kroes blieb Barroso bei seinem bisherigen Vorschlag, ihr
das bedeutsame Wettbewerbsressort zuzuweisen.
Weitere
Informationen sind abrufbar über die Pressekonferenz vom
04.11.2004 einschließlich der neuen Liste der Kommissionsmitglieder
(englisch).
Weitere
Berichte über die designierte Kommission finden Sie in den Ausgaben 20, 19 und 16 der
Nachrichten aus Brüssel.
Unterzeichnung
des Europäischen Verfassungsvertrages
Am
29.10.2004 haben die Staats- und Regierungschefs der 25 Mitgliedstaaten der EU
und der drei Kandidatenländer Bulgarien, Rumänien und Türkei in Rom den
Europäischen Verfassungsvertrag unterzeichnet. Für die Ratifizierung des
Verfassungsvertrages ist von den Mitgliedstaaten ein Zeitraum von Ende 2004 bis
Sommer 2006 angegeben worden, wobei 19 Mitgliedstaaten innerhalb der ersten
Jahreshälfte 2005 das Ratifizierungsverfahren abgeschlossen haben wollen. In 10
Mitgliedstaaten wird hierfür die Durchführung eines Referendums erforderlich
sein. In 7 Mitgliedstaaten, nämlich Dänemark, Frankreich, Vereinigtes
Königreich, Irland, Spanien, Tschechische Republik und für den Fall von mehr
als 50 % Beteiligung auch Portugal wird das Ergebnis der Volksabstimmung für
die Regierungen bindende Wirkung haben. In weiteren 5 Mitgliedstaaten, u. a. in
Deutschland, steht noch nicht fest, ob eine Volksabstimmung durchgeführt werden
soll. In Deutschland wird die Verfassung frühestens zum 01.11.2006 in Kraft treten.
Zu den wichtigsten justiziellen Neuerungen des Verfassungsvertrages zählt zum
einen das Amt des Präsidenten des Europäischen Rates, durch welches das
bisherige System des rotierenden Ratsvorsitzes ersetzt wird, und zum anderen
das neue Amt eines Außenministers der EU. Dieser wird gleichzeitig als
Vizepräsident der Kommission für die auswärtigen Beziehungen verantwortlich
sein und erhält somit durch Verknüpfung zwischen dem Ministerrat und der
Kommission eine größere Gestaltungsmöglichkeit als der bisherige Hohe Vertreter
für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.
Eine
interaktive Karte mit Informationen zur Ratifizierung in den Mitgliedstaaten
finden Sie hier (englisch).
Informationen
der EU zum Verfassungsvertrag finden Sie hier.
Den
vollständigen Verfassungstext erhalten Sie hier.
Wir
berichteten bereits in den Ausgaben 17, 14 und 13 der
Nachrichten aus Brüssel über den Verfassungsvertrag.
Neues
Verbraucher-Netz
Am
28.10.2004 hat der noch amtierende EU-Kommissar für Gesundheit und
Verbraucherschutz, David Byrne, mitgeteilt, dass bis Anfang 2005 ein neues
EU-weites Netz zur Unterstützung der Verbraucher verfügbar sein werde. Dieses
werde den EU-Bürgern einen umfassenden Service von der Information über
bestehende Verbraucherschutzgesetze bis zur gerichtlichen sowie außergerichtlichen
Streitbelegung bieten. Zu diesem Zweck sollen die bestehende Netze, das Netz der
Europäischen Verbraucherzentren (englisch) und das Europäische Netz
für die außergerichtliche Streitbeilegung, zusammengelegt werden.
Zukünftig müssten sich Verbraucher daher nicht mehr zur Regelung eines Problems
an zwei verschiedene Ansprechpartner richten.
Die
Pressemitteilung der Kommission finden Sie hier.
Neuer
EUR-lex Internetauftritt
Nach
dem Zusammenschluss der EUR-lex Website mit der CELEX Datenbank für Europarecht
präsentiert sich EUR-lex seit dem 01.11.2004 neu. Sie bietet einen kostenlosen
Zugriff auf mehr als 1,5 Millionen Dokumente in 20 Sprachen. Neben dem
EU-Amtsblatt gibt es u. a. Informationen zu Verträgen, geltendem
Gemeinschaftsrecht sowie zu den Gesetzgebungsvorschlägen der Kommission (sog.
KOM-Dokumente). Die Homepage wird täglich aktualisiert und weiter ausgebaut.
Die Website finden Sie hier.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer,
Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86
46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Tanja Struve und RA Wolfgang Eichele LL.M.. |
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