Büro Brüssel

Ausgabe 4/2005                                                                                                                  24.02.2005

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Strafrecht

- Austausch von Informationen aus dem
  Strafregister

 

Freizügigkeit

- Einheitlicher EU-Führerschein

 

Sonstiges

- EuGH – Rechtsprechungsstatistik 2004

- Verfassungsreferendum in Spanien

- Neue Website von Franco Frattini

- Recherchemöglichkeiten im Internet

 


 

Strafrecht

 

Austausch von Informationen aus dem Strafregister

Der Ausschuss für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat am 21.02.05 einen Bericht mit Änderungsvorschlägen zum Kommissionsvorschlag zum Austausch von Informationen aus dem Strafregister dem EP vorgelegt. Der Ausschuss fordert eine Frist für die Übermittlung von Informationen zwischen den Mitgliedstaaten innerhalb von 48 Stunden in Dringlichkeitsfällen und nicht, wie von der Kommission vorgeschlagen, innerhalb von 5 Tagen. Ferner möchte der Ausschuss mit seinen Änderungsvorschlägen den Datenschutz verbessern. Werden personenbezogene Daten zu anderen Zwecken als Strafverfahren übermittelt, so soll der ersuchende Mitgliedstaat den ersuchten Mitgliedstaat über die Verwendung dieser Daten unterrichten. Des Weiteren müssen der ersuchende und der ersuchte Mitgliedstaat die Schranken kennen und gegenseitig akzeptiert haben, innerhalb derer Informationen gesammelt werden können. Ferner soll die Achtung geltender Rechtsvorschriften Voraussetzung für die Verwendung personenbezogener Daten sein.

 

Wir berichteten bereits über den Kommissionsvorschlag in der Ausgabe 20/2004 unserer Nachrichten aus Brüssel. Informiert haben wir über ein europäisches Strafregister in den Ausgaben 3/2005, 23 und 21 aus 2004 der Nachrichten aus Brüssel.

 

Freizügigkeit

 

Einheitlicher EU Führerschein

Das EP hat am 23.02.05 das Ende der alten Papierführerscheine beschlossen. Mit großer Mehrheit wurde der Bericht des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr des EP über den Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein angenommen. Der Bericht sieht Änderungen im Hinblick auf die Gültigkeit der Papier-Führerscheine vor. Diese sollen innerhalb von zehn Jahren den Plastikmodellen in Kreditkartenformat weichen. Nach weiteren zehn Jahren ist die Einführung eines einheitlichen europäischen Führerscheins vorgesehen. Darüber hinaus soll den Mitgliedstaaten ermöglicht werden, einen Mikrochip in den Führerschein zu integrieren, um Betrug und Missbrauch zu begegnen. Schließlich fordert der Bericht, in jedem Mitgliedstaat eine zentrale Stelle zu schaffen, die sämtliche Informationen über den jeweiligen Führerschein bereithält. Dadurch soll ein sog. Führerscheinnetz entstehen, welches die Überprüfung von Führerscheinen aus anderen Mitgliedstaaten erleichtert. Nicht gerechtfertigt hält der Bericht die von der Kommission vorgeschlagene Gültigkeitsbeschränkung auf fünf Jahre für Führerscheine, die für Personen über 65 Jahre ausgestellt werden. Stattdessen soll den Mitgliedstaaten gestattet werden, Tests und Sehkontrollen vorzuschreiben. Der Europäische Rat muss dem noch endgültig zustimmen.

 

Derzeit existieren in den Mitgliedstaaten 110 verschiedene Führerscheinmodelle. Allein in Deutschland gibt es fünf Versionen. Nach Angaben der Bundesregierung müssten in Deutschland etwa 32 Millionen Papierführerscheine gegen neue EU-Modelle eingetauscht werden. Den ausführlichen Bericht können Sie hier lesen.

 

Wir berichteten über den Kommissionsvorschlag bereits in der Ausgabe 20/2003 der Nachrichten aus Brüssel.

 

Sonstiges

 

EuGH – Rechtsprechungsstatistik 2004

Im Jahre 2004 konnte der EuGH 30 % mehr Rechtssachen abschließen als im Vorjahr. Damit wird das Jahr 2004 zum produktivsten Jahr des Gerichtshofs seit seinem Bestehen. Es konnten 665 Rechtssachen abgeschlossen werden (im Jahre 2003 sind 494 abgeschlossene Rechtssachen, 513 im Jahre 2002 und 434 Sachen im Jahr 2001 zu verzeichnen). Im Jahre 2004 ging gleichzeitig die durchschnittliche Verfahrensdauer bei einem Vorabentscheidungsverfahren innerhalb eines Jahres von 25 auf 23 Monate zurück. Normale Klageverfahren wurden im Jahre 2004 in 20 Monaten bearbeitet, während im Jahre 2003 dafür noch 25 Monate benötigt wurden. Ähnlich gestaltet sich die Entwicklung im Rechtsmittelverfahren: Im Jahre 2004 waren für ein Rechtsmittelverfahren 21 Monate erforderlich und im Vorjahr wurden 28 Monate für die Bearbeitung benötigt. Der EuGH führt die Produktivität seiner Arbeit einerseits auf die Instrumente zur Beschleunigung der Verfahren (Entscheidung mit Vorrang, beschleunigtes Verfahren und Entscheidung ohne Schlussanträge des Generalanwalts) und andererseits die strukturellen Änderungen in der Organisation zurück.

 

Verfassungsreferendum in Spanien

Am 20.02.05 haben sich die Spanier als erstes europäisches Land durch ein Referendum für die Europäische Verfassung ausgesprochen. 76,73% stimmten mit Ja und 17,24 % mit Nein, bei einer Wahlbeteiligung von 42,32%. Das spanische Referendum ist nicht rechtsverbindlich, die europäische Verfassung muss noch durch das Parlament gebilligt werden.

 

Eine Übersicht über die nachfolgenden Ratifizierungen in den einzelnen Mitgliedstaaten finden Sie in der Ausgabe 3/2005 unserer Nachrichten aus Brüssel. In den Ausgaben 1 und 2 aus 2005 berichteten wir bereits über die Europäische Verfassung. Zum Inhalt der Verfassung erhalten Sie weitere Informationen in der Ausgabe 12 aus 2003.

 

Neue Website von Franco Frattini

Der Vizepräsident der EU-Kommission, Franco Frattini, zuständig für Justiz, Freiheit und Sicherheit, hat eine neue Website auf Englisch und Italienisch eingerichtet. Die Homepage bietet Informationen über Frattini selbst, über sein gesamtes Team, seinen Kalender, Inhalte und Schwerpunkte seiner Politik sowie Presse und Nachrichten. Abgerundet wird der Internetauftritt von einer Photogalerie und einem Kontaktformular.

 

Recherchemöglichkeiten im Internet

Die Vorschläge zu legislativen Vorhaben der Kommission finden Sie hier. Gipfeldokumente des Rates der Europäischen Union mit Erklärungen des Rates und Reaktionen des Europäischen Parlaments finden Sie an dieser Stelle. Ein interaktives Wörterbuch für EU-Begriffe übersetzt die von Ihnen eingegeben Abkürzungen und Begriffe. Das thematische Inhaltsverzeichnis des Europäischen Parlaments erleichtert Ihnen die Suche anhand von Schlagwörtern.

 

In der Ausgabe 4/2004 der Nachrichten aus Brüssel berichteten wir bereits über die Recherchemöglichkeiten für Dokumente des Europäischen Parlaments.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher und RA Wolfgang Eichele LL.M..

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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