Büro
Brüssel
Ausgabe 08/2005 21.04.2005
Themen in dieser Ausgabe: -
EG-Schuldvertragsrechtsübereinkommen - Europäisches
Mahnverfahren - Europol
nicht Zentralstelle zur Bekämpfung von |
-
Griechenland stimmt für die EU-Verfassung - Zustimmung des
Europäischen Parlaments - Europäisches Parlament
hat neuen Vize -
Kommission-Beratergremium |
Zivilrecht
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EG-Schuldvertragsrechtsübereinkommen
Am
14. März 2005 haben die Justizminister
der Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit der Unterzeichnung des Vierten
Beitrittsübereinkommens zu dem EG-Schuldvertragsübereinkommen von 1980
sichergestellt, dass dessen Vorschriften auch für die neuen Mitgliedstaaten
verbindlich werden. Das EG-Schuldvertragsübereinkommen statuiert einheitliche Regeln
für das internationale Privatrecht; es regelt, welches Recht
auf einen Sachverhalt angewandt wird, der Beziehungen zu mehreren
Rechtsordnungen aufweist.
Europäisches Mahnverfahren
Der
Rat
Justiz und Inneres sprach sich am 14. März 2005 in Luxemburg dafür aus, das
Europäische Mahnverfahren auf grenzüberschreitende Sachverhalte zu beschränken
und wendet sich damit gegen den Vorschlag der Europäischen Kommission, nach dem
das Verfahren auch auf nationale Sachverhalte Anwendung finden soll. Auch die
BRAK hat sich in ihren Stellungnahmen aus den Jahren 2003 und
2004 zum
Grünbuch
Europäisches Mahnverfahren für eine Beschränkung auf grenzüberschreitende
Sachverhalte ausgesprochen. Wir hatten bereits in den Ausgaben 1, 9, 20,
21
aus 2003 und Ausgaben 5, 7,
18
aus 2004 der Nachrichten aus Brüssel über das Europäische Mahnverfahren berichtet.
Strafrecht
|
Europol nicht Zentralstelle zur
Bekämpfung von Euro-Fälschungen
Das
EP hat sich am 12. April 2005 gegen eine u. a. von Deutschland unterstützte
Initiative gewandt, Europol als Zentralstelle zur Bekämpfung von Euro-Fälschungen
zu benennen. Die Einrichtung einer Zentralstelle wird von dem 1929 in Genf
unterschriebenen Internationalen Abkommen zur Bekämpfung der Falschmünzerei
vorgeschrieben. Das EP begründete seine Ablehnung damit, dass zum einen die Übermittlung
von Informationen an die Mitgliedsstaaten durch die dann notwendige
Zwischenschaltung nationaler Verbindungsbüros erschwert würde. Zum anderen könnte
Europol nur dann personenbezogene Daten an Drittstaaten oder stellen
übermitteln, wenn vorab ein entsprechender Vertrag abgeschlossen ist. Das
Parlament sprach sich daher nur für eine enge Zusammenarbeit von Europol mit
den dazu berufenen nationalen Zentralstellen in den Mitgliedstaaten aus.
Sonstiges
|
Griechenland stimmt für die
EU-Verfassung
Griechenland
hat als sechstes Land die EU-Verfassung mit großer Mehrheit gebilligt. 286
Ja-Stimmen standen 17 Nein-Stimmen gegenüber und 15 Abgeordnete enthielten
sich.
Dänemark
wird am 01. Juni 2005 darüber abstimmen, ob das geplante Referendum am 27.
September 2005 durchgeführt wird.
Zustimmung des EP zum EU-Beitritt
Bulgariens und Rumäniens
Das
EP hat am 13. April 2005 seine Zustimmung zu den Anträgen Bulgariens und
Rumäniens auf Mitgliedschaft in der EU erteilt. Normalerweise hätte das EP mit
dieser Zustimmung seine Einflussmöglichkeit auf die Beitrittsverhandlungen vollkommen
ausgeschöpft. Grundsätzlich kann nur der Rat auf Vorschlag der Kommission den
Beitritt der Länder verschieben, wenn die Länder bestimmte Bedingungen nicht
erfüllen. In diesem Fall wurde jedoch von der Kommission schriftlich
zugesichert, dass sie das EP vollständig in eine eventuelle Entscheidung über
die Verschiebung des Beitritts einbezieht.
EP hat neuen Vize-Präsidenten
Der
portugiesische Sozialdemokrat Manuel
António dos Santos wurde am 12. April 2005 vom Plenum per Akklamation zum
neuen Vize-Präsidenten des EP gewählt. Sein Vorgänger, António Costa, ebenfalls
Sozialdemokrat, ist ausgeschieden, um in Portugal Innenminister zu werden.
Kommission-Beratergremium
Die Europäische Kommission hat ein
neues Beratergremium gegründet. Die "Group of Political Analysis" (GOPA) soll die Kommission in Fragen
der Gemeinschaftspolitik unterstützen. Die GOPA ist eine von drei beim
Kommissionspräsidenten angesiedelten Beratergremien und besteht aus sechs
Mitgliedern und drei Sonderberatern.
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Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RA Dr. Wolfgang Eichele LL.M. und RAin
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