Büro Brüssel
Ausgabe 9/2005
04.05.2005
Themen
in dieser Ausgabe: - EuGH-Urteil gegen Deutschland wegen
Nichtum-
setzung der Antidiskriminierungs-Richtlinie -Abkommen EU/Schweiz |
- Europäische
Agentur für Grundrechte - SOLVIT - .eu-Top-Level-Domain (.euTLD) - Ratifizierung der EU-Verfassung in
Spanien - EU-Glossar |
Zivilrecht
|
EuGH-Urteil
gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der Antidiskriminierungs-Richtlinie
Am 28.04.2005 verkündete der EuGH sein
Urteil, Deutschland habe gegen EU-Recht verstoßen, da es die im Jahr 2000 verabschiedete
Richtlinie
zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder
der ethnischen Herkunft nicht bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist am
19.07.2003 vollständig umgesetzt habe. Die Richtlinie verbietet die direkte
sowie indirekte Diskriminierung, u. a. in den Bereichen Beschäftigung, Bildung,
soziale Sicherheit und Gesundheitsversorgung sowie Zugang zu Waren,
Dienstleistungen und Wohnungen. Die Pressemitteilung der Kommission finden Sie hier.
Freizügigkeit
|
Abkommen EU/Schweiz
Am 28.04.2005 hat das EP
dem Abkommen zur Personenfreizügigkeit zwischen den neuen EU-Mitgliedstaaten
und der Schweiz zugestimmt. Es handelte sich dabei um das einzige Abkommen, das
nach der Erweiterung der EU nicht automatisch auf die neuen Mitgliedstaaten
ausgedehnt wurde. Inhalt des Abkommens sind Kontingente, die die Schweiz
Arbeitnehmern und Selbstständigen aus allen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung
stellt. Für Staatsangehörige aus Malta und Zypern gelten diese Beschränkungen
nicht. Die Kontingente gelten zunächst für drei Jahre, können allerdings um
zwei Jahre verlängert werden. Bei ernsthaften Störungen auf ihrem Arbeitsmarkt
oder bei Gefahr solcher Störungen hat die Schweiz die Option, die Quoten zur
Begrenzung des Zugangs bis zum 30.04.2011 beizubehalten. Zum
Freizügigkeitsabkommen der EU mit der Schweiz gehört auch die Möglichkeit der
Dienstleistung und Niederlassung europäischer Rechtsanwälte in der Schweiz. Wir
berichteten bereits in den Nachrichten aus Brüssel 4/2003
und 19/2003
über das Freizügigkeitsabkommen.
Sonstiges
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Europäische
Agentur für Grundrechte
Der Ausschuss für bürgerliche
Freiheiten, Justiz und Inneres hat auf seinem öffentlichen Seminar
Förderung der Grundrechtepolitik der EU: Von Worten zu Taten oder wie können
die Rechte Realität werden? die aktuelle Situation der Menschenrechte in
den Mitgliedstaaten und die möglichen zukünftigen Aufgaben einer Agentur für
Grundrechte diskutiert. Gemäß dem Berichtsentwurf
der Berichterstatterin Kinga Gál, der nach der Debatte vom Ausschuss
angenommen wurde, sollte die Agentur am besten als Netz der Netze betrachtet
werden. Die Agentur soll Ratschläge erteilen, Stellungnahmen und Empfehlungen
abgeben und die Kommission, den Rat und das Parlament sensibilisieren und in
ihrer Arbeit unterstützen. Vorausgegangen ist dieser Diskussion der Entschluss
des Europäischen Rates vom 12. und 13.12.2003, den Auftrag der Europäischen
Stelle für die Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auszudehnen,
um sie in eine Agentur für Grundrechte umzuwandeln. Die EU-Kommission hat in
ihrer Mitteilung
vom 25.10.2004 die Vorlage eines Vorschlags für eine Verordnung zur
Errichtung einer Agentur für das Jahr 2005 angekündigt. Ebenfalls in diesem
Zusammenhang hat die Kommission am 27.04.2005 die Einführung neuer Verfahren bekannt
gegeben, mit deren Hilfe EU-Gesetzesentwürfe systematisch und rigoros auf
ihre Grundrechtskonformität geprüft werden sollen.
SOLVIT
Am 26.04.2005 hat die EU-Kommission
einen Bericht
(englisch) über die erfolgreiche Arbeit des Online-Netzwerkes SOLVIT veröffentlicht.
SOLVIT wurde
im Juli 2002 eingerichtet, um Bürgern und Unternehmen zu helfen, wenn
EU-Vorschriften durch Behörden eines anderen Mitgliedstaates nicht oder falsch
angewandt werden. Unternehmen und Bürger, die Schwierigkeiten haben, ihre
Rechte im Binnenmarkt durchzusetzen, können sich an das SOLVIT-Center in ihrem
Heimatland wenden. Dieses nimmt mit der SOLVIT-Stelle des Landes Kontakt auf,
in dem das Problem aufgetreten ist. Innerhalb von 60 bis 70 Tagen kommt es im
Durchschnitt zu einer Lösung.
Im Jahr 2004 bearbeitete der kostenlose
Service der EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten 289 Beschwerden, ein
Anstieg um 72% im Vergleich zum Vorjahr. Zwei Drittel der Beschwerden wurden
von Bürgern eingereicht, denen es hauptsächlich um die Nichtanerkennung beruflicher
Qualifikationen sowie um Probleme der sozialen Absicherung ging.
Die Kontaktstelle
in Deutschland hat ihren Sitz in Berlin beim Bundesministerium für Wirtschaft
und Arbeit. Das SOLVIT-Antragsformular zum Downloaden finden Sie hier.
Die Pressemitteilung der Kommission finden
Sie hier.
Wir berichteten bereits über SOLVIT in unseren Ausgaben 20/2003
und 5/2005
der Nachrichten aus Brüssel.
.eu-Top-Level-Domain
(.euTLD)
Die EU-Kommission warnt vor unseriösen
Unternehmen, die bereits jetzt die .euTLD zur Anmeldung anbieten. Voraussichtlich
ab Ende 2005 können Unternehmen und Bürger der EU die .euTLD nutzen. Die
Pressemitteilung der Kommission finden Sie hier.
Die Website der europäischen Vergabestelle für die .euTLD können Sie hier abrufen. Wir berichteten bereits über die
.euTLD in unserer Ausgabe 20/2004
der Nachrichten aus Brüssel.
Ratifizierung
der EU-Verfassung in Spanien
Das spanische Abgeordnetenhaus hat am
28.04.2005 mit großer Mehrheit die EU-Verfassung ratifiziert, die bereits durch
eine Volksbefragung am 20. Februar 2005 gebilligt wurde. Nach dem Abgeordnetenhaus
muss ebenfalls der spanische Senat der Verfassung zustimmen, bevor sie in Kraft
treten kann. Eine Übersicht über den Ratifizierungsprozess in den einzelnen
EU-Mitgliedstaaten finden Sie hier
(englisch).
EU-Glossar
Das
Glossar
enthält im Rahmen der Datenbank Scadplus 220 Begriffe zum europäischen Einigungswerk
sowie zu den Institutionen und Tätigkeitsbereichen der EU. Es wird regelmäßig
aktualisiert und enthält u. a. die Neuerungen, die durch die Europäische
Verfassung eingeführt werden sollen. Die Definitionen geben die
Entstehungsgeschichte der einzelnen Begriffe wieder und verweisen ggf. auf die
Verträge, Geschichte, Arbeitsweise der Institutionen sowie Verfahren und
Anwendungsbereiche der Gemeinschaftspolitik. Die Definitionen sind momentan in
elf Amtssprachen der EU verfügbar. Die neuen Amtssprachen werden zu einem
späteren Zeitpunkt bereitgestellt. Ein weiteres Glossar mit Erklärungen halbamtlicher
Begriffe, die von den Medien und den Mitarbeitern der EU-Organe verwendet werden,
finden Sie auf der Seite EU-Jargon. Wir
berichteten über das Glossar bereits in unserer Ausgabe 11/2003
der Nachrichten aus Brüssel.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RA Dr. Wolfgang Eichele LL.M. und RAin Mila Otto LL.M. |
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