Büro Brüssel

Ausgabe 9/2005                                                                                                                  04.05.2005

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Zivilrecht

- EuGH-Urteil gegen Deutschland wegen Nichtum-

  setzung der „Antidiskriminierungs-Richtlinie“

 

Freizügigkeit

-Abkommen EU/Schweiz

 

Sonstiges

- Europäische Agentur für Grundrechte

- SOLVIT

- .eu-Top-Level-Domain (.euTLD)

- Ratifizierung der EU-Verfassung in Spanien

- EU-Glossar

 


 

Zivilrecht

 

EuGH-Urteil gegen Deutschland wegen Nichtumsetzung der „Antidiskriminierungs-Richtlinie“

Am 28.04.2005 verkündete der EuGH sein Urteil, Deutschland habe gegen EU-Recht verstoßen, da es die im Jahr 2000 verabschiedete „Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft“ nicht bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist am 19.07.2003 vollständig umgesetzt habe. Die Richtlinie verbietet die direkte sowie indirekte Diskriminierung, u. a. in den Bereichen Beschäftigung, Bildung, soziale Sicherheit und Gesundheitsversorgung sowie Zugang zu Waren, Dienstleistungen und Wohnungen. Die Pressemitteilung der Kommission finden Sie hier.

 

Freizügigkeit

 

Abkommen EU/Schweiz

Am 28.04.2005 hat das EP dem Abkommen zur Personenfreizügigkeit zwischen den neuen EU-Mitgliedstaaten und der Schweiz zugestimmt. Es handelte sich dabei um das einzige Abkommen, das nach der Erweiterung der EU nicht automatisch auf die neuen Mitgliedstaaten ausgedehnt wurde. Inhalt des Abkommens sind Kontingente, die die Schweiz Arbeitnehmern und Selbstständigen aus allen EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung stellt. Für Staatsangehörige aus Malta und Zypern gelten diese Beschränkungen nicht. Die Kontingente gelten zunächst für drei Jahre, können allerdings um zwei Jahre verlängert werden. Bei „ernsthaften Störungen auf ihrem Arbeitsmarkt oder bei Gefahr solcher Störungen“ hat die Schweiz die Option, die Quoten zur Begrenzung des Zugangs bis zum 30.04.2011 beizubehalten. Zum Freizügigkeitsabkommen der EU mit der Schweiz gehört auch die Möglichkeit der Dienstleistung und Niederlassung europäischer Rechtsanwälte in der Schweiz. Wir berichteten bereits in den Nachrichten aus Brüssel 4/2003 und 19/2003 über das Freizügigkeitsabkommen.

 

Sonstiges

 

Europäische Agentur für Grundrechte

Der Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres hat auf seinem öffentlichen Seminar „Förderung der Grundrechtepolitik der EU: Von Worten zu Taten oder wie können die Rechte Realität werden?“ die aktuelle Situation der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten und die möglichen zukünftigen Aufgaben einer Agentur für Grundrechte diskutiert. Gemäß dem Berichtsentwurf der Berichterstatterin Kinga Gál, der nach der Debatte vom Ausschuss angenommen wurde, sollte die Agentur „am besten als ‚Netz der Netze’ betrachtet werden“. Die Agentur soll Ratschläge erteilen, Stellungnahmen und Empfehlungen abgeben und die Kommission, den Rat und das Parlament sensibilisieren und in ihrer Arbeit unterstützen. Vorausgegangen ist dieser Diskussion der Entschluss des Europäischen Rates vom 12. und 13.12.2003, den Auftrag der Europäischen Stelle für die Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit auszudehnen, um sie in eine Agentur für Grundrechte umzuwandeln. Die EU-Kommission hat in ihrer Mitteilung vom 25.10.2004 die Vorlage eines Vorschlags für eine Verordnung zur Errichtung einer Agentur für das Jahr 2005 angekündigt. Ebenfalls in diesem Zusammenhang hat die Kommission am 27.04.2005 die Einführung neuer Verfahren bekannt gegeben, mit deren Hilfe EU-Gesetzesentwürfe „systematisch und rigoros“ auf ihre Grundrechtskonformität geprüft werden sollen.

 

SOLVIT

Am 26.04.2005 hat die EU-Kommission einen Bericht (englisch) über die erfolgreiche Arbeit des Online-Netzwerkes SOLVIT veröffentlicht. SOLVIT wurde im Juli 2002 eingerichtet, um Bürgern und Unternehmen zu helfen, wenn EU-Vorschriften durch Behörden eines anderen Mitgliedstaates nicht oder falsch angewandt werden. Unternehmen und Bürger, die Schwierigkeiten haben, ihre Rechte im Binnenmarkt durchzusetzen, können sich an das SOLVIT-Center in ihrem Heimatland wenden. Dieses nimmt mit der SOLVIT-Stelle des Landes Kontakt auf, in dem das Problem aufgetreten ist. Innerhalb von 60 bis 70 Tagen kommt es im Durchschnitt zu einer Lösung.

Im Jahr 2004 bearbeitete der kostenlose Service der EU-Kommission und den EU-Mitgliedstaaten 289 Beschwerden, ein Anstieg um 72% im Vergleich zum Vorjahr. Zwei Drittel der Beschwerden wurden von Bürgern eingereicht, denen es hauptsächlich um die Nichtanerkennung beruflicher Qualifikationen sowie um Probleme der sozialen Absicherung ging.

Die Kontaktstelle in Deutschland hat ihren Sitz in Berlin beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Das SOLVIT-Antragsformular zum Downloaden finden Sie hier.

Die Pressemitteilung der Kommission finden Sie hier. Wir berichteten bereits über SOLVIT in unseren Ausgaben 20/2003 und 5/2005 der Nachrichten aus Brüssel.

 

.eu-Top-Level-Domain (.euTLD)

Die EU-Kommission warnt vor unseriösen Unternehmen, die bereits jetzt die .euTLD zur Anmeldung anbieten. Voraussichtlich ab Ende 2005 können Unternehmen und Bürger der EU die .euTLD nutzen. Die Pressemitteilung der Kommission finden Sie hier. Die Website der europäischen Vergabestelle für die .euTLD können Sie hier abrufen. Wir berichteten bereits über die .euTLD in unserer Ausgabe 20/2004 der Nachrichten aus Brüssel.

 

Ratifizierung der EU-Verfassung in Spanien

Das spanische Abgeordnetenhaus hat am 28.04.2005 mit großer Mehrheit die EU-Verfassung ratifiziert, die bereits durch eine Volksbefragung am 20. Februar 2005 gebilligt wurde. Nach dem Abgeordnetenhaus muss ebenfalls der spanische Senat der Verfassung zustimmen, bevor sie in Kraft treten kann. Eine Übersicht über den Ratifizierungsprozess in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten finden Sie hier (englisch).

 

EU-Glossar

Das Glossar enthält im Rahmen der Datenbank Scadplus 220 Begriffe zum europäischen Einigungswerk sowie zu den Institutionen und Tätigkeitsbereichen der EU. Es wird regelmäßig aktualisiert und enthält u. a. die Neuerungen, die durch die Europäische Verfassung eingeführt werden sollen. Die Definitionen geben die Entstehungsgeschichte der einzelnen Begriffe wieder und verweisen ggf. auf die Verträge, Geschichte, Arbeitsweise der Institutionen sowie Verfahren und Anwendungsbereiche der Gemeinschaftspolitik. Die Definitionen sind momentan in elf Amtssprachen der EU verfügbar. Die neuen Amtssprachen werden zu einem späteren Zeitpunkt bereitgestellt. Ein weiteres Glossar mit Erklärungen halbamtlicher Begriffe, die von den Medien und den Mitarbeitern der EU-Organe verwendet werden, finden Sie auf der Seite EU-Jargon. Wir berichteten über das Glossar bereits in unserer Ausgabe 11/2003 der Nachrichten aus Brüssel.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RA Dr. Wolfgang Eichele LL.M. und RAin Mila Otto LL.M.

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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