Büro Brüssel
Ausgabe 12/2005 16.06.2005
Themen
in dieser Ausgabe: - Rat stimmt Geldwäscherichtlinie zu - Rahmenbeschlussvorschlag zur - Kommission legt
Strategiekonzept für die |
- Dienstleistungsrichtlinie - Annahme der
Berufsqualifikationsrichtlinie durch - EU-Verfassung - Volksabstimmung in der Schweiz |
Strafrecht
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Rat stimmt Geldwäscherichtlinie zu
Wie
erwartet hat der Rat am 7. Juni 2005 der aktuellen Fassung der 3.
Geldwäscherichtlinie zugestimmt. Die Richtlinie wird die bestehende
Geldwäscherichtlinie aus dem Jahr 1991 in ihrer geänderten Form von 2001
ersetzen. Sie ist nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen
Union, die Ende 2005 zu erwarten ist,
von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren umzusetzen.
Über die 3. Geldwäscherichtlinie haben wir bereits in Ausgaben 13 und 23 aus 2004 sowie 2 und 11 aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel berichtet.
Rahmenbeschlussvorschlag zur Vorratsdatenspeicherung
Die
am 28. April 2004 von Frankreich, Irland, Schweden und Großbritannien
vorgelegte Initiative
zu einem Rahmenbeschluss zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten,
nach der im Rahmen von Telefonie, SMS, elektronischen Datentransferdiensten und
Internetprotokollen einschließlich E-Mails und
Sprachübermittlungen erzeugte Standort-, Teilnehmer- und Nutzerdaten
mindestens 12 und maximal 36 Monate gespeichert werden sollen, wurde am 2. Juni
2005 vom Rat der Innen- und Justizminister behandelt. Nach Auffassung der
luxemburgischen Präsidentschaft scheint eine Einigung der Minister über die
Speicherung von zunächst ausschließlich Telefondaten möglich, für andere Daten
soll eine Übergangsfrist geschaffen werden. Die Regelspeicherdauer soll 12
Monate betragen, in Ausnahmefällen soll eine kürzere, jedoch mindestens
6-monatige Speicherungsdauer möglich sein. Rechtsgrundlage für den
Rahmenbeschluss wäre Art. 31 Abs. 1 c) und Art. 34 Abs. 2 b) EU-Vertrag.
Am
7. Juni 2005 hat das Plenum des EP, das im Rahmen dieses Verfahrens lediglich
konsultiert wird und dem keine Entscheidungsbefugnis zukommt, den Bericht
von Alexander Alvaro (FDP) angenommen, mit dem die Initiative abgelehnt und zum
Rückzug der Initiative aufgefordert wird. Der Bericht stellt insbesondere die
Wahl der Rechtsgrundlage und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme in Frage.
Außerdem besteht die Möglichkeit einer Verletzung von Art. 8 der EMRK.
Die
Kommissare Viviane Reding und Franco Frattini haben angekündigt, dass die
Kommission im Juli 2005 einen Richtlinienvorschlag zur Datenspeicherung
vorlegen wird, der den vorgeschlagenen Rahmenbeschluss teilweise ersetzen und
im Wege des Mitentscheidungsverfahrens verabschiedet werden soll.
Kommission legt Strategiekonzept für die Bekämpfung
der organisierten Kriminalität vor
Am 2. Juni .2005 hat die Europäische
Kommission eine Mitteilung
an den Rat und das Europäische Parlament: Entwicklung eines Strategiekonzepts
für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität angenommen, in der eine
europäische Gesamtstrategie für die nächsten Jahre vorgestellt wird. Die
Kommission strebt darin die Verbesserung von Informationsbeschaffung und
-austausch über organisierte Kriminalität, den Aufbau von gemeinsamen
Kooperationsstrukturen zwischen EU-Einrichtungen und zwischen den
unterschiedlichen nationalen Behörden sowie die effektivere Nutzung bestehender
Einrichtungen wie Europol und Eurojust und den Ausbau der Zusammenarbeit mit
Drittländern und internationalen Organisationen an. Das Augenmerk der
Kommission gilt darüber hinaus aber auch der Verbesserung von
Rechtsvorschriften, die betrugssicher konzipiert werden sollen, um zu
verhindern, dass unbeabsichtigt neue Angriffspunkte für organisiertes
Verbrechen geschaffen werden. Außerdem will sie prüfen, wie eine weitere
Angleichung der Strafrechtsvorschriften erreicht werden könnte.
Freizügigkeit
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Dienstleistungsrichtlinie
Am
13. Juni 2005 fand im federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
(IMCO) des EP eine Aussprache über den von der deutschen Berichterstatterin
Evelyne Gebhardt (SPD) vorgelegten Bericht zur Dienstleistungsrichtlinie statt.
Gebhardt kündigte an, auf Grundlage der weit über 900 Änderungsanträge einen
Kompromiss zu erarbeiten, der im Juli 2005 im Ausschuss diskutiert werden
solle.
Annahme der Berufsqualifikationsrichtlinie durch den
Rat
Der
Rat hat am 6. Juni 2005 der legislativen
Entscheidung des Parlaments vom 11. Mai 2005 zum Richtlinienentwurf zur
Anerkennung von Berufsqualifikationen gegen die Stimmen vom Deutschland und
Griechenland und bei Enthaltung von Luxemburg zugestimmt. Die Umsetzungsfrist,
die mit Veröffentlichung im Amtsblatt beginnt, beträgt zwei Jahre.
Bereits in den
Ausgaben 9
und 11
aus 2004 sowie 10 aus 2005 der
Nachrichten aus Brüssel haben wir über die Berufsqualifikationsrichtlinie
berichtet.
Sonstiges
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EU-Verfassung
Nach Ablehnung der EU-Verfassung in
Frankreich und den Niederlanden hat Lettland die Verfassung mit
Parlamentsbeschluss vom 2. Juni 2005 ratifiziert. Während Polen, die Slowakei,
Bulgarien und Rumänien den Ratifizierungsprozess wie geplant weiter beschreiten
wollen, hat Großbritannien unter Eindruck der Entscheidungen in Frankreich und
den Niederlanden entschieden, das geplante Referendum zunächst bis auf weiteres
auszusetzen. Auch Dänemark hat die Entscheidung über eine mögliche Abhaltung
einer Volksabstimmung verschoben. Ministerpräsident Anders Fogh Rasmussen will
die Ergebnisse zur EU-Verfassung auf dem Brüsseler Gipfel am 16./17. Juni 2005
abwarten und dann entscheiden, ob das für den 27. September 2005 geplante
Referendum durchgeführt werden soll. Schweden will ebenfalls die Resultate des
Gipfels abwarten, bevor es sich auf eine Abstimmung festlegt. In Deutschland
will Bundespräsident Horst Köhler das vom Bundestag und Bundesrat beschlossene
Zustimmungsgesetz zur EU-Verfassung vorläufig nicht unterzeichnen. Köhler will
die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache über eine
Klage des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler abwarten. Als nächstes
EU-Land stimmt am 10. Juli 2005 Luxemburg in einem Referendum über die
EU-Verfassung ab.
Der EU-Verfassungstext steht im
Internet zum Download
zur Verfügung oder kann in einem Informationszentrum
des Europe Direct
Informationsnetzwerks persönlich abgeholt werden.
Volksabstimmung
in der Schweiz
Am 5. Juni 2005 haben die Schweizer in
einem Referendum mit 54,6% für den Beitritt ihres Landes zu den Sicherheits-
und Asylabkommen der EU von Schengen und Dublin gestimmt. Die Wahlbeteiligung
lag bei 56%. Das Schengener Abkommen ist seit 1995 in Kraft und sorgt für den
Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen. Die grenzüberschreitende
Zusammenarbeit der Polizei ist verbessert, eine gemeinsame Fahndungsdatenbank
eingerichtet worden und die Mitglieder des Abkommens haben ihre Verfahren zur
Visa-Erteilung und Kontrolle aufeinander abgestimmt. Ab 2007 wird das Abkommen
in der Schweiz umgesetzt werden. Zollkontrollen soll es an den Schweizer
Grenzen weiterhin geben.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue
de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743
86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RA Dr. Wolfgang Eichele LL.M. und RAin Mila Otto LL.M. |
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