Büro Brüssel
Ausgabe 12/2005                                                                                                        16.06.2005

Themen in dieser Ausgabe:

Strafrecht

- Rat stimmt Geldwäscherichtlinie zu

- Rahmenbeschlussvorschlag zur
  Vorratsdatenspeicherung

- Kommission legt Strategiekonzept für die
  Bekämpfung der organisierten Kriminalität vor

 

Freizügigkeit

- Dienstleistungsrichtlinie

- Annahme der Berufsqualifikationsrichtlinie durch
  den Rat

 

Sonstiges

- EU-Verfassung

- Volksabstimmung in der Schweiz


 

Strafrecht

 

Rat stimmt Geldwäscherichtlinie zu

Wie erwartet hat der Rat am 7. Juni 2005 der aktuellen Fassung der 3. Geldwäscherichtlinie zugestimmt. Die Richtlinie wird die bestehende Geldwäscherichtlinie aus dem Jahr 1991 in ihrer geänderten Form von 2001 ersetzen. Sie ist nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, die Ende 2005 zu erwarten ist,  von den Mitgliedstaaten innerhalb von zwei Jahren umzusetzen.

Über die 3. Geldwäscherichtlinie haben wir bereits in Ausgaben 13 und 23 aus 2004 sowie 2 und 11 aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel berichtet.

 

Rahmenbeschlussvorschlag zur Vorratsdatenspeicherung

Die am 28. April 2004 von Frankreich, Irland, Schweden und Großbritannien vorgelegte Initiative zu einem Rahmenbeschluss zur Vorratsspeicherung von Kommunikationsdaten, nach der im Rahmen von Telefonie, SMS, elektronischen Datentransferdiensten und Internetprotokollen einschließlich E-Mails und  Sprachübermittlungen erzeugte Standort-, Teilnehmer- und Nutzerdaten mindestens 12 und maximal 36 Monate gespeichert werden sollen, wurde am 2. Juni 2005 vom Rat der Innen- und Justizminister behandelt. Nach Auffassung der luxemburgischen Präsidentschaft scheint eine Einigung der Minister über die Speicherung von zunächst ausschließlich Telefondaten möglich, für andere Daten soll eine Übergangsfrist geschaffen werden. Die Regelspeicherdauer soll 12 Monate betragen, in Ausnahmefällen soll eine kürzere, jedoch mindestens 6-monatige Speicherungsdauer möglich sein. Rechtsgrundlage für den Rahmenbeschluss wäre Art. 31 Abs. 1 c) und Art. 34 Abs. 2 b) EU-Vertrag.

Am 7. Juni 2005 hat das Plenum des EP, das im Rahmen dieses Verfahrens lediglich konsultiert wird und dem keine Entscheidungsbefugnis zukommt, den Bericht von Alexander Alvaro (FDP) angenommen, mit dem die Initiative abgelehnt und zum Rückzug der Initiative aufgefordert wird. Der Bericht stellt insbesondere die Wahl der Rechtsgrundlage und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme in Frage. Außerdem besteht die Möglichkeit einer Verletzung von Art. 8 der EMRK.

Die Kommissare Viviane Reding und Franco Frattini haben angekündigt, dass die Kommission im Juli 2005 einen Richtlinienvorschlag zur Datenspeicherung vorlegen wird, der den vorgeschlagenen Rahmenbeschluss teilweise ersetzen und im Wege des Mitentscheidungsverfahrens verabschiedet werden soll.

 

Kommission legt Strategiekonzept für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität vor

Am 2. Juni .2005 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung an den Rat und das Europäische Parlament: „Entwicklung eines Strategiekonzepts für die Bekämpfung der organisierten Kriminalität“ angenommen, in der eine europäische Gesamtstrategie für die nächsten Jahre vorgestellt wird. Die Kommission strebt darin die Verbesserung von Informationsbeschaffung und -austausch über organisierte Kriminalität, den Aufbau von gemeinsamen Kooperationsstrukturen zwischen EU-Einrichtungen und zwischen den unterschiedlichen nationalen Behörden sowie die effektivere Nutzung bestehender Einrichtungen wie Europol und Eurojust und den Ausbau der Zusammenarbeit mit Drittländern und internationalen Organisationen an. Das Augenmerk der Kommission gilt darüber hinaus aber auch der Verbesserung von Rechtsvorschriften, die betrugssicher konzipiert werden sollen, um zu verhindern, dass unbeabsichtigt neue Angriffspunkte für organisiertes Verbrechen geschaffen werden. Außerdem will sie prüfen, wie eine weitere Angleichung der Strafrechtsvorschriften erreicht werden könnte.

 

Freizügigkeit

 

Dienstleistungsrichtlinie

Am 13. Juni 2005 fand im federführenden Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des EP eine Aussprache über den von der deutschen Berichterstatterin Evelyne Gebhardt (SPD) vorgelegten Bericht zur Dienstleistungsrichtlinie statt. Gebhardt kündigte an, auf Grundlage der weit über 900 Änderungsanträge einen Kompromiss zu erarbeiten, der im Juli 2005 im Ausschuss diskutiert werden solle.

 

Annahme der Berufsqualifikationsrichtlinie durch den Rat

Der Rat hat am 6. Juni 2005 der legislativen Entscheidung des Parlaments vom 11. Mai 2005 zum Richtlinienentwurf zur Anerkennung von Berufsqualifikationen gegen die Stimmen vom Deutschland und Griechenland und bei Enthaltung von Luxemburg zugestimmt. Die Umsetzungsfrist, die mit Veröffentlichung im Amtsblatt beginnt, beträgt zwei Jahre.

Bereits in den Ausgaben  9 und 11 aus 2004 sowie 10 aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel haben wir über die Berufsqualifikationsrichtlinie berichtet.

 

Sonstiges

 

EU-Verfassung

Nach Ablehnung der EU-Verfassung in Frankreich und den Niederlanden hat Lettland die Verfassung mit Parlamentsbeschluss vom 2. Juni 2005 ratifiziert. Während Polen, die Slowakei, Bulgarien und Rumänien den Ratifizierungsprozess wie geplant weiter beschreiten wollen, hat Großbritannien unter Eindruck der Entscheidungen in Frankreich und den Niederlanden entschieden, das geplante Referendum zunächst bis auf weiteres auszusetzen. Auch Dänemark hat die Entscheidung über eine mögliche Abhaltung einer Volksabstimmung verschoben. Ministerpräsident Anders Fogh Rasmussen will die Ergebnisse zur EU-Verfassung auf dem Brüsseler Gipfel am 16./17. Juni 2005 abwarten und dann entscheiden, ob das für den 27. September 2005 geplante Referendum durchgeführt werden soll. Schweden will ebenfalls die Resultate des Gipfels abwarten, bevor es sich auf eine Abstimmung festlegt. In Deutschland will Bundespräsident Horst Köhler das vom Bundestag und Bundesrat beschlossene Zustimmungsgesetz zur EU-Verfassung vorläufig nicht unterzeichnen. Köhler will die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Hauptsache über eine Klage des CSU-Bundestagsabgeordneten Peter Gauweiler abwarten. Als nächstes EU-Land stimmt am 10. Juli 2005 Luxemburg in einem Referendum über die EU-Verfassung ab.

Der EU-Verfassungstext steht im Internet zum Download zur Verfügung oder kann in einem Informationszentrum des „Europe Direct Informationsnetzwerks“ persönlich abgeholt werden.

 

Volksabstimmung in der Schweiz

Am 5. Juni 2005 haben die Schweizer in einem Referendum mit 54,6% für den Beitritt ihres Landes zu den Sicherheits- und Asylabkommen der EU von Schengen und Dublin gestimmt. Die Wahlbeteiligung lag bei 56%. Das Schengener Abkommen ist seit 1995 in Kraft und sorgt für den Wegfall der Kontrollen an den Binnengrenzen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Polizei ist verbessert, eine gemeinsame Fahndungsdatenbank eingerichtet worden und die Mitglieder des Abkommens haben ihre Verfahren zur Visa-Erteilung und –Kontrolle aufeinander abgestimmt. Ab 2007 wird das Abkommen in der Schweiz umgesetzt werden. Zollkontrollen soll es an den Schweizer Grenzen weiterhin geben.

 

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RA Dr. Wolfgang Eichele LL.M. und RAin Mila Otto LL.M.

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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