Büro Brüssel
Ausgabe
14/2005 13.07.2005
Themen
in dieser Ausgabe: -
Rom II - Abstimmung
im EP -
Zustellung von
Schriftstücken zwischen den Mitgliedstaaten -
Kommission erhält
Verhandlungsmandat für UN-Übereinkommen über elektronische Vertragsabschlüsse
-
Strafrechtliche Sanktionen bei Nachahmungen und
Produktpiraterie |
-
Richtlinie zu
Softwarepatenten gescheitert -
Dienstleistungsrichtlinie
- Aussprache zu Änderungsanträgen -
EuGH: Österreichs Zulassungsbeschränkungen für Hochschulen
gemeinschaftsrechtswidrig -
Vorschlag
für eine Verordnung zur Errichtung einer Grundrechte-Agentur der EU -
EGMR - Grundrechtsschutz in den Europäischen
Gemeinschaften -
InfEuropa
Schumann 14 -
Colloquium Europäisches Zivilverfahrensrecht |
Zivilrecht
|
Rom
II Abstimmung im EP
Am 5. und 6. Juli 2005 fanden im Plenum
des EP die Aussprache und Abstimmung über den Bericht
von Berichterstatterin Diana Wallis zu dem Verordnungsvorschlag
über das auf außervertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom II)
statt. Die Verordnung soll regeln, welches nationale Recht auf
außervertragliche, grenzüberschreitende zivil- und handelsrechtliche Schuldverhältnisse
Anwendung findet. Das Plenum hat den Verordnungsvorschlag mit einigen
Änderungen angenommen. Nun steht noch die für die Verabschiedung der Verordnung
notwendige Abstimmung im Rat aus.
Über den Verordnungsvorschlag Rom II
berichteten wir zuletzt in Ausgabe 13
aus 2005.
Zustellung
von Schriftstücken zwischen den Mitgliedstaaten
Zur
Steigerung der Effizienz von Übermittlungen und Zustellungen, der Vereinfachung
bestimmter Verordnungsvorschriften und der Erhöhung der Rechtssicherheit hat
die Kommission am 7. Juli 2005 einen Vorschlag
für eine Änderung der Verordnung
(EG) Nr. 1348/2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher
Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen vorgelegt. Darin sind unter
anderem die Verkürzung der Zustellungsfrist für die Empfangsstelle auf einen
Monat (Art. 7), eine Ergänzung der Sprachenregelung (Art. 8), Änderungen
hinsichtlich des Datums der Zustellung (Art. 9), eine Regulierung der
Kostenfrage bei Zustellung durch eine Amts- oder andere zuständige Person (Art.
11) und die Einführung einheitlicher Postzustellungsregeln sowie die Pflicht,
eine unmittelbare Zustellung zwischen den am Verfahren beteiligten Personen
zuzulassen (Art. 14 f.), vorgesehen. Zur Frage der bisher in der Verordnung
nicht ausdrücklich geregelten Rechtsfolgen der Sprachenregelung hatte die
Generalanwältin Stix-Hackl am 28. Juni 2005 in ihren Schlussanträgen
zum Vorabentscheidungsverfahren vor dem EuGH in der Rechtssache
Götz Leffler/ Berlin Chemie AG (Rs. C-443/03) Stellung bezogen. Gemäß Art.
8 der Verordnung darf der Zustellungsempfänger die Annahme von Schriftstücken
aus einem anderen EU-Staat verweigern, wenn sie in einer anderen als in der im
Zustellungsort geltenden Amtssprache abgefasst sind und der
Zustellungsempfänger diese nicht versteht. Stix-Hackl zufolge soll die Ausübung
des Annahmeverweigerungsrechts lediglich zu einer prozessualen Hemmung führen.
Die Kommission schlägt nun eine ausdrückliche Regelung vor, wonach die
Zustellung bei rechtmäßiger Annahmeverweigerung erst dann rechtswirksam sein
soll, wenn die Übersetzung zugestellt ist. Muss die Zustellung zur Wahrung der
Rechte des Antragstellers nach innerstaatlichem Recht innerhalb einer bestimmten
Frist erfolgen, soll es für den Antragsteller jedoch auf den Tag ankommen, an
dem das Original erstmals zugestellt wurde.
Kommission
erhält Verhandlungsmandat für UN-Übereinkommen über elektronische Vertragsabschlüsse
Der Rat der EU hat der Kommission das von ihr
geforderte Verhandlungsmandat erteilt. Dies erlaubt ihr, für die EU an den im
Rahmen der UN-Kommission für internationales
Handelsrecht (UNCITRAL) geführten Verhandlungen über ein
UN-Übereinkommen teilzunehmen, das den elektronischen
Abschluss internationaler Verträge zwischen Unternehmen
einfacher gestalten soll.
Über dieses Thema berichteten wir
bereits in Ausgabe 13
aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel.
Strafrecht
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Strafrechtliche Sanktionen bei Nachahmungen und Produktpiraterie
Die Kommission hat am 12. Juli 2005
einen Richtlinienvorschlag und einen Vorschlag für einen Rahmenbeschluss
angenommen. Mit ihnen sollen die Maßnahmen zur Bekämpfung von Nachahmung und Produktpiraterie
durch strafrechtliche Sanktionen ergänzt werden, indem das Strafrecht der
Mitgliedstaaten angenähert und eine engere europaweite Zusammenarbeit gefördert
wird. Die vorgeschlagenen Rechtsakte sollen für alle vorsätzlichen auch nur
versuchten Schutzrechtsverletzungen gelten.
Die Pressemitteilung der Kommission
finden sie hier.
Wirtschaftsrecht
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Richtlinie
zu Softwarepatenten gescheitert
Das EP hat am 6. Juni 2005 in zweiter
Lesung den Gemeinsamen
Standpunkt des Ministerrats zum Richtlinienvorschlag
über die Patentierbarkeit von computerimplementierten Erfindungen mit
648:14 Stimmen bei 18 Enthaltungen zurückgewiesen. Die Richtlinie, mit der die
Regelung zur Patentierung computerimplementierter Erfindungen harmonisiert
werden sollte, ist damit gescheitert: Nach Artikel 251 Absatz 2 b) des EGV gilt ein Rechtsakt als
nicht erlassen, wenn das EP mit der absoluten Mehrheit seiner Mitglieder den
Gemeinsamen Standpunkt des Rates ablehnt.
Freizügigkeit
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Dienstleistungsrichtlinie Aussprache zu
Änderungsanträgen
Am 11. Juli 2005 fand eine Aussprache
im federführenden Ausschuss
Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) des EP zu den 1083 Änderungsanträgen
zum Richtlinienvorschlag
einer Dienstleistungsrichtlinie statt, an der auch die Kommission und der Rat
teilnahmen. Insbesondere die Frage des Anwendungsbereichs der Richtlinie, bei
dem die Mehrheit der Konservativen und Liberalen einen weiteren Geltungsbereich
als die Sozialdemokraten und Grünen favorisieren, und die Geltung des
Herkunftslandsprinzips, des Prinzips der gegenseitigen Anerkennung oder der vom
Konservativen Malcolm
Harbour (GB) vorgeschlagenen Binnenmarktklausel sowie die Frage nach dem
Umgang von Dienstleistungen im allgemeinen Interesse prägten die Diskussion.
Die Berichterstatterin
Evelyne
Gebhardt (SPD, Deutschland) machte im Verlauf der Sitzung mehrfach
deutlich, dass sie anders als andere Abgeordnete am Zeitplan festhalten
wolle. Sie werde Kompromissvorschläge präsentieren, die in einer Sitzung in der
letzten Augustwoche mit den Urhebern der eingereichten Änderungsanträge
diskutiert werden sollen, um einen Kompromiss zu erzielen. Es ist vorgesehen,
dass der Ausschuss am 13. September 2005 abstimmt und eine Abstimmung im Plenum
des EP im Oktober 2005 erfolgt. Die Rats-Arbeitsgruppe plant, sich am 8.
September 2005 mit dem Anwendungsbereich der Richtlinie zu befassen.
Über die Dienstleistungsrichtlinie
berichteten wir bereits in den Ausgaben 1
und 12
aus 2004 sowie 2,
3,
5,
6,
11,
12
und 13
aus 2005 der Nachrichten aus Brüssel.
Die Stellungnahme der BRAK zum
Kommissionsvorschlag finden Sie hier.
EuGH:
Österreichs Zulassungsbeschränkungen für Hochschulen gemeinschaftsrechtswidrig
Der EuGH hat in der Rechtssache Europäische
Kommission / Republik Österreich (C-147/03) entschieden,
dass die österreichische Regelung über den Zugang zum Hochschul- und
Universitätsstudium gegen das Verbot der Diskriminierung aus Gründen der
Staatsangehörigkeit und die Bestimmungen des EGV über die berufliche Bildung
verstößt. Gemäß dem österreichischen Universitäts-Studiengesetz können Bewerber
aus anderen Mitgliedstaaten nur dann in Österreich studieren, wenn sie
nachweisen, dass sie auch in ihrer Heimat einen entsprechenden Studienplatz
erhalten hätten. Dies wirkt sich diskriminierend auf Schulabgänger aus anderen
Mitgliedstaaten aus, wenn in ihrem Heimatstaat strengere Zulassungsvoraussetzungen
als in Österreich bestehen, wie das Erreichen eines Numerus clausus oder das
Bestehen einer Aufnahmeprüfung.
Sonstiges
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Vorschlag
zur Errichtung einer Grundrechte-Agentur der EU
Die
Kommission hat mit Datum vom 30. Juni 2005 einen Vorschlag
für eine Verordnung zur Errichtung einer Agentur der EU für Grundrechte sowie
für einen Beschluss des Rates zur Ermächtigung der Agentur, ihre Tätigkeiten in
den Bereichen nach Titel VI des EUV auszuüben, veröffentlicht. Der Vorschlag
zielt darauf ab, das Mandat der Europäischen Stelle zur Beobachtung von
Rassismus und Fremdenfeindlichkeit (EUMC) auf alle in der Charta genannten
Grundrechtsbereiche auszuweiten und eine Agentur der EU für Grundrechte zu
errichten, deren Sitz in Wien sein soll. Aufgabe der Agentur soll u.a. die
Prüfung der Lage der Grundrechte in der EU, den Mitgliedstaaten und den
Bewerberländern sowie der Bericht hierüber sein. Sie soll zudem Maßnahmen zur
Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Grundrechte ergreifen, ohne sich indes
selbst mit Einzelbeschwerden zu befassen. Der Vorschlag sieht eine enge Zusammenarbeit
mit bereits bestehenden Gremien sowie dem Europarat vor, um Arbeitsüberschneidungen
zu vermeiden. Es wird vorgeschlagen, dass zur Wahrung der Unabhängigkeit der
Agentur jeder Mitgliedsstaat und das EP einen unabhängigen Sachverständigen in
den Verwaltungsrat entsenden.
EGMR -
Grundrechtsschutz in den Europäischen Gemeinschaften
Der
Europäische
Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
hat in seinem Urteil
vom 30. Juli 2005 in der Rechtssache Bosphorus Airways gegen Irland festgestellt,
dass das Gemeinschaftsrecht grundsätzlich einen mit den Gewährleistungen der Europäischen
Menschenrechtskonvention (EMRK) gleichwertigen Grundrechtsschutz biete.
Allerdings könne sich im Einzelfall ergeben, dass Rechte aus der EMRK durch die
EG offensichtlich nur unzulänglich geschützt seien. Diese Einschätzung des EGMR
ist gerade im Hinblick darauf interessant, dass der EU erst durch die
Ratifizierung des Verfassungsvertrags die Möglichkeit eines Beitritts eröffnet
wäre; bislang kann sie mangels Ermächtigung im EGV selbst nicht Mitglied der
EMRK sein.
InfEuropa
Schumann 14
Am 30. Juni 2005 wurde ein neues
Informationszentrum für Bürger am Rond Point Schumann in Brüssel eröffnet.
Das Zentrum soll mit seiner Informations- und Dokumentationsstelle als Forum
für den interaktiven Austausch zwischen den Organen der EU und den Bürgern
dienen und ihnen kostenlose Informationen zur Verfügung stellen. Außerdem
bietet es einen Konferenzraum, einen Besucherdienst sowie Räume für
Ausstellungen und kulturelle Veranstaltungen.
Colloquium
Europäisches Zivilrecht
Das österreichische Justizministerium,
der österreichische Juristenverband, die Universität Wien, die deutschsprachige
Universität Budapest sowie die International Association of Procedural Law
(IAPL) veranstalten vom 21. bis 25. September 2005 in Wien und Budapest ein
Colloquium Europäisches Vertragsrecht mit dem Untertitel Bestandsaufnahme
und Zukunftsperspektiven nach der EU-Erweiterung. Den Programmablauf sowie das
Anmeldeformular können sie unter diesem Link
abrufen.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RA Dr. Wolfgang Eichele, LL.M. und RAin Mila Otto, LL.M. |
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