Büro Brüssel

Ausgabe 16/2006                                                                                                                07.09.2006

 

Themen in dieser Ausgabe:

 

Strafrecht

-        Europäische Überwachungsanordnung

-        Grünbuch über Detektionstechnologien und

     ihre Anwendung durch Sicherheitsbehörden

 

 

 

Sonstiges

-        Anwaltszwang für dritte Verfahrensbeteiligte am EuG und EuGH

-        Halbzeitprüfung des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission für 2006

-        Veranstaltungen

 


 

Strafrecht

 

Europäische Überwachungsanordnung

Die Kommission hat am 29. August 2006 einen Rahmenbeschlussvorschlag über die Europäische Überwachungsanordnung in Ermittlungsverfahren innerhalb der EU veröffentlicht. Leitgedanke des Vorschlages ist es, die Untersuchungshaft durch eine Überwachungsmaßnahme ohne Freiheitsentzug zu ersetzen und diese Maßnahme auf den Mitgliedstaat zu übertragen, in dem der Beschuldigte seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Derzeit würden oftmals EU-Bürger, die einer Straftat in einem Mitgliedstaat verdächtigt werden, in dem sie nicht wohnhaft sind, eher in Untersuchungshaft genommen und mit stärkeren Überwachungsmaßnahmen überzogen, als dieses ortsansässigen Beschuldigten in vergleichbaren Situationen geschehe. Dieser Diskriminierungsgefahr soll entgegen gewirkt werden, gleichzeitig könnten die Kosten für den Beschuldigten und den Staat gesenkt und die wegen übermäßiger und unnötiger Anwendung sowie Dauer der Untersuchungshaft entstehende Überfüllung der Haftanstalten vermieden werden.

Der Vorschlag sieht die  Einführung einer sog. Europäischen Überwachungsanordnung vor, durch die ein Beschuldigter während des Ermittlungsverfahrens einer Überwachungsmaßnahme an seinem Wohnort unterstellt und Weisungen oder Auflagen unterworfen wird, die durch die zuständige Behörde eines anderen Mitgliedstaats anerkannt werden muss. Dem Beschuldigten sollen hinsichtlich der Überprüfung der Europäischen Überwachungsanordnung dieselben Rechte zustehen, die ihm zustünden, wenn ihm die mit der Europäischen Überwachungsanordnung auferlegten Weisungen und Auflagen als im Anordnungsstaat im Ermittlungsverfahren zu vollstreckende Überwachungsmaßnahmen auferlegt worden wären.

 

Grünbuch über Detektionstechnologien und ihre Anwendung durch Sicherheitsbehörden

Am 01. September 2006 hat die Kommission ein Grünbuch über Detektionstechnologien und ihre Anwendung durch Strafverfolgungs-, Zoll- und andere Sicherheitsbehörden veröffentlicht, mit dem sie im Bereich der Detektionstechnologien den Dialog über die Frage anstoßen möchte, wie Staat und Gesellschaft im Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität interagieren können. Sie betont im Grünbuch, dass sie sich in erster Linie mit der Zusammenarbeit des privaten und öffentlichen Sektors in den Bereichen Normung und Standardisierung, Forschung, Zertifizierung und Interoperabilität von Detektionstechnologien befasst, dass alle Strategien mit den bestehenden Rechtsvorschriften einschließlich der Grundrechtecharta, der EMRK und dem Datenschutz vollständig vereinbar sein müssen. Auch der Einsatz und der Umgang mit den ermittelten Daten und Informationen werden im Grünbuch thematisiert. So könnten der Austausch über bewährte Praktiken oder sogar die Ausarbeitung von Normen und Standards nützlich sein, die gewährleisten, dass die erhobenen Daten den gesetzlichen Anforderungen an ihre Anwendung als Beweismittel vor Gericht genügten.


 

Sonstiges

 

Anwaltszwang für dritte Verfahrensbeteiligte am EuG und EuGH

Mit Beschluss vom 05. Juli 2006 hat das EuG klargestellt, dass alle Verfahrensbeteiligten verpflichtet sind, sich in Verfahren vor dem EuG und dem EuGH anwaltlich vertreten zu lassen. Die Entscheidung beruft sich auf Art. 19 der Satzung des EuG, der bestimmt, dass nicht nur Mitgliedstaaten und europäische Institutionen, sondern auch andere Parteien sich durch einen Anwalt vertreten lassen müssen. Grund für diese Regelung sei die Stellung des Anwalts als Organ der Rechtspflege, dessen Aufgabe es sei, unabhängig und den übergeordneten Interessen des Rechts dienend, seinem Mandanten den nötigen Rechtsbeistand zu geben. Auf der anderen Seite unterliege der Anwalt der Berufsaufsicht, die im Interesse der Allgemeinheit von den Kammern ausgeübt werde. Die Unabhängigkeit des Anwalts und die Interessen der Rechtspflege wären gefährdet, wenn ein Verfahrensbeteiligter nicht durch einen Anwalt, der Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ist, vertreten würde, sondern durch eine Person, die mit der Partei durch ein Arbeitsverhältnis verbunden ist.

 

Halbzeitprüfung des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission für 2006

Mit Datum vom 30. August 2006 hat die Kommission eine Mitteilung zur Halbzeitprüfung des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission für 2006 veröffentlicht. In ihrem Legislativ- und Arbeitsprogramm für 2006 hatte die Kommission als Kernziele Wohlstand, Solidarität, Sicherheit und Europa als Partner in der Welt genannt und dargelegt, durch welche Maßnahmen im Jahr 2006 sie diese verwirklichen möchte. Diese Ziele bestätigt die Kommission in der aktuellen Mitteilung und stellt gleichzeitig ihre wichtigsten in 2006 erzielten Erfolge dar: bislang hat sie 37 Initiativen des Arbeitsprogramms verabschiedet. Dazu gehören das Grünbuch Europäische Transparenzinitative (s. NaB 9/2006), der Bericht über die Umsetzung des Haager Programms (s. NaB 13/2006) und der Vorschlag einer Methode zur Evaluierung der Maßnahmen im Bereich Justiz und Inneres (s. NaB 13/2006) sowie das Grünbuch zu den Kollisionsnormen im Güterrecht (s. NaB 15/2006) und der Verordnungsvorschlag zur Zuständigkeit in Ehesachen (s. NaB 15/2006). Mit der Halbzeitüberprüfung modifiziert die Kommission ihr Arbeitsprogramm 2006 auch: Sie nimmt weitere Vorhaben in das Arbeitsprogramm auf und plant für einige Projekte nun mehr Zeit ein. Betroffen sind hiervon u.a. einige Initiativen aus dem Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit.

Frühere Berichte: 20/2005

 

Veranstaltungen

Vom 18. bis 20. September 2006 veranstaltet die ERA in Zusammenarbeit mit dem CCBE in Trier ein Seminar zum europäischen Insolvenzrecht. Die Tagung, die sich insbesondere an Rechtsanwälte richtet, wird sich insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren widmen. Das Tagungsprogramm sowie das Anmeldeformular finden Sie auf den Internetseiten der ERA.

Das Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb bietet vom 9. bis 11. Oktober 2006 in Köln zum 45. Mal einen Ferienkurs für junge Juristen an. Themen sind die wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen der Wettbewerbsordnung, unter anderem die Kartellverfolgung sowie die Energieregulierung. Das Programm sowie Anmeldeformulare sind auf der FIW-Homepage erhältlich.

 

Impressum

Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel, Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax: 0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be

 

Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Mila Otto, LL.M.

© Bundesrechtsanwaltskammer

 

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