Büro Brüssel
Ausgabe
16/2006 07.09.2006
Themen
in dieser Ausgabe: -
Europäische
Überwachungsanordnung -
Grünbuch über Detektionstechnologien und
ihre Anwendung durch Sicherheitsbehörden |
Sonstiges -
Anwaltszwang für
dritte Verfahrensbeteiligte am EuG und EuGH -
Halbzeitprüfung des
Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission für 2006 -
Veranstaltungen |
Strafrecht
|
Europäische Überwachungsanordnung
Die Kommission
hat am 29. August 2006 einen Rahmenbeschlussvorschlag
über die Europäische Überwachungsanordnung in Ermittlungsverfahren innerhalb
der EU veröffentlicht. Leitgedanke des Vorschlages ist es, die
Untersuchungshaft durch eine Überwachungsmaßnahme ohne Freiheitsentzug zu ersetzen
und diese Maßnahme auf den Mitgliedstaat zu übertragen, in dem der Beschuldigte
seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Derzeit würden oftmals EU-Bürger, die einer
Straftat in einem Mitgliedstaat verdächtigt werden, in dem sie nicht wohnhaft
sind, eher in Untersuchungshaft genommen und mit stärkeren Überwachungsmaßnahmen
überzogen, als dieses ortsansässigen Beschuldigten in vergleichbaren Situationen
geschehe. Dieser Diskriminierungsgefahr soll entgegen gewirkt werden,
gleichzeitig könnten die Kosten für den Beschuldigten und den Staat gesenkt und
die wegen übermäßiger und unnötiger Anwendung sowie Dauer der Untersuchungshaft
entstehende Überfüllung der Haftanstalten vermieden werden.
Der Vorschlag sieht die Einführung einer sog. Europäischen Überwachungsanordnung
vor, durch die ein Beschuldigter während des Ermittlungsverfahrens einer
Überwachungsmaßnahme an seinem Wohnort unterstellt und Weisungen oder Auflagen
unterworfen wird, die durch die zuständige Behörde eines anderen Mitgliedstaats
anerkannt werden muss. Dem Beschuldigten sollen hinsichtlich der Überprüfung
der Europäischen Überwachungsanordnung dieselben Rechte zustehen, die ihm
zustünden, wenn ihm die mit der Europäischen Überwachungsanordnung auferlegten
Weisungen und Auflagen als im Anordnungsstaat im Ermittlungsverfahren zu
vollstreckende Überwachungsmaßnahmen auferlegt worden wären.
Grünbuch
über Detektionstechnologien und ihre Anwendung durch Sicherheitsbehörden
Am
01. September 2006 hat die Kommission ein Grünbuch
über Detektionstechnologien und ihre Anwendung durch Strafverfolgungs-, Zoll-
und andere Sicherheitsbehörden veröffentlicht, mit dem sie im Bereich der
Detektionstechnologien den Dialog über die Frage anstoßen möchte, wie Staat und
Gesellschaft im Kampf gegen den Terrorismus und die organisierte Kriminalität
interagieren können. Sie betont im Grünbuch, dass sie sich in erster Linie mit
der Zusammenarbeit des privaten und öffentlichen Sektors in den Bereichen
Normung und Standardisierung, Forschung, Zertifizierung und Interoperabilität
von Detektionstechnologien befasst, dass alle Strategien mit den bestehenden
Rechtsvorschriften einschließlich der Grundrechtecharta,
der EMRK und
dem Datenschutz vollständig vereinbar sein müssen. Auch der Einsatz und der
Umgang mit den ermittelten Daten und Informationen werden im Grünbuch
thematisiert. So könnten der Austausch über bewährte Praktiken oder sogar die
Ausarbeitung von Normen und Standards nützlich sein, die gewährleisten, dass
die erhobenen Daten den gesetzlichen Anforderungen an ihre Anwendung als Beweismittel
vor Gericht genügten.
Sonstiges
|
Anwaltszwang für dritte
Verfahrensbeteiligte am EuG und EuGH
Mit
Beschluss
vom 05. Juli 2006 hat das EuG klargestellt, dass alle Verfahrensbeteiligten
verpflichtet sind, sich in Verfahren vor dem EuG und dem EuGH anwaltlich
vertreten zu lassen. Die Entscheidung beruft sich auf Art. 19 der Satzung
des EuG, der bestimmt, dass nicht nur Mitgliedstaaten und europäische Institutionen,
sondern auch andere Parteien sich durch einen Anwalt vertreten lassen müssen.
Grund für diese Regelung sei die Stellung des Anwalts als Organ der
Rechtspflege, dessen Aufgabe es sei, unabhängig und den übergeordneten
Interessen des Rechts dienend, seinem Mandanten den nötigen Rechtsbeistand zu
geben. Auf der anderen Seite unterliege der Anwalt der Berufsaufsicht, die im
Interesse der Allgemeinheit von den Kammern ausgeübt werde. Die Unabhängigkeit
des Anwalts und die Interessen der Rechtspflege wären gefährdet, wenn ein
Verfahrensbeteiligter nicht durch einen Anwalt, der Mitglied einer Rechtsanwaltskammer
ist, vertreten würde, sondern durch eine Person, die mit der Partei durch ein
Arbeitsverhältnis verbunden ist.
Halbzeitprüfung
des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission für 2006
Mit
Datum vom 30. August 2006 hat die Kommission eine Mitteilung
zur Halbzeitprüfung des Legislativ- und Arbeitsprogramms der Kommission für
2006 veröffentlicht. In ihrem Legislativ-
und Arbeitsprogramm für 2006 hatte die Kommission als Kernziele Wohlstand,
Solidarität, Sicherheit und Europa als Partner in der Welt genannt und
dargelegt, durch welche Maßnahmen im Jahr 2006 sie diese verwirklichen möchte.
Diese Ziele bestätigt die Kommission in der aktuellen Mitteilung und stellt
gleichzeitig ihre wichtigsten in 2006 erzielten Erfolge dar: bislang hat sie 37
Initiativen des Arbeitsprogramms verabschiedet. Dazu gehören das Grünbuch
Europäische Transparenzinitative (s. NaB 9/2006),
der Bericht
über die Umsetzung des Haager Programms (s. NaB
13/2006) und der Vorschlag
einer Methode zur Evaluierung der Maßnahmen im Bereich Justiz und Inneres
(s. NaB
13/2006) sowie das Grünbuch
zu den Kollisionsnormen im Güterrecht (s. NaB 15/2006)
und der Verordnungsvorschlag
zur
Zuständigkeit in Ehesachen (s. NaB 15/2006).
Mit der Halbzeitüberprüfung modifiziert die Kommission ihr Arbeitsprogramm 2006
auch: Sie nimmt weitere Vorhaben in das Arbeitsprogramm auf und plant für einige
Projekte nun mehr Zeit ein. Betroffen sind hiervon u.a. einige Initiativen aus
dem Bereich Justiz, Freiheit und Sicherheit.
Frühere
Berichte: 20/2005
Veranstaltungen
Vom
18. bis 20. September 2006 veranstaltet die ERA in Zusammenarbeit mit
dem CCBE in Trier
ein Seminar zum europäischen
Insolvenzrecht. Die Tagung, die sich insbesondere an Rechtsanwälte richtet,
wird sich insbesondere der Verordnung
(EG) Nr. 1346/2000 über Insolvenzverfahren widmen. Das
Tagungsprogramm sowie das Anmeldeformular finden Sie auf den Internetseiten
der ERA.
Das Forschungsinstitut für Wirtschaftsverfassung und Wettbewerb
bietet vom 9. bis 11. Oktober 2006 in Köln zum 45. Mal einen Ferienkurs für junge Juristen an. Themen sind die wirtschaftlichen und
rechtlichen Fragen der Wettbewerbsordnung, unter anderem die Kartellverfolgung
sowie die Energieregulierung. Das
Programm sowie Anmeldeformulare sind auf der FIW-Homepage erhältlich.
Impressum Bundesrechtsanwaltskammer, Büro Brüssel,
Avenue de Tervuren 142-144, B-1150 Brüssel, Tel: 0032-2-743 86 46, Fax:
0032-2-743 86 56, E-Mail: brak.bxl@brak.be Redaktion und Bearbeitung: RAin Dr. Heike Lörcher, RAin Mila Otto, LL.M. |
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